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May 03 2012
Am 5. Mai ist Hanftag
Wir schreiben das Jahr 2012 und Cannabis ist noch immer nicht legalisiert – Grund genug einen neuen Hanftag in Berlin stattfinden zu lassen.
Der Global Marihuana March ist seit 1999 weltweit eine Institution. In Berlin heißt der Global Marihuana March seit vier Jahren „Hanftag“. Der vierte Hanftag lockt daher mit dem anti-prohibitionistischen wie anti-apokalyptischen Demonstrationsmotto „davon geht die Welt nicht unter“.
Das Zara Leander Zitat will die Demonstration jedoch nicht (nur) auf die allgemeine Weltuntergangsstimmung 2012 bezogen wissen. Vielmehr spielt der Hanftag auf die irrationalen Ängste mancher Menschen vor einer Cannabislegalisierung an. Vor der kontrollierte Freigabe der Pflanze Hanf zur medizinischen wie zur vergnüglichen und entspannenden Anwendung muss sich niemand fürchten!
Wenn sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Youtube in Sachen Hanf vollkommen unwissenschaftlich outet, die Suchtstoffkommission (CND) der UNO in Wien tagt und dennoch nichts Vernünftiges aus den Mündern der vergreisten Bedenkenträger kommt, dann bleibt Bürgern mit Gerechtigkeitsgefühl nur der Gang auf die Straße, um die dringend notwendige hanfpolitische Umkehr einzufordern.
Am 5. Mai 2012 findet somit der vierte Hanftag unter dem Motto „davon geht die Welt nicht unter“ inmitten Berlins statt und fordert endlich wissenschaftlich, moralisch, ethisch sowie auch wirtschaftlich auf das Scheitern des Drogenkrieges und des Kampfes gegen den Hanf einzugehen, anstatt an einem veraltetem Gedankenmodell festzuhalten, das in der Realität noch nie funktionierte und auch nie funktionieren kann.
Am 2. Mai 2012 schrieben Claudius Seidl und Harald Staun unter dem Titel „Legalität als letzter Ausweg – Machen wir Frieden mit den Drogen“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Wenn man Bilanz ziehen wollte, was dieser Krieg, der andauert, wem gebracht habe: Dann könnte man damit, weil die Opfer so viele und die Schäden unermesslich sind, ein paar tausend Seiten füllen. Man kann sich aber auch ein bisschen kürzer fassen: Die Gefängnisse, vor allem in den Vereinigten Staaten sind voll; der Konsum von Drogen hat aber nicht abgenommen. Im Norden Mexikos sind die Kartelle der Drogenhändler mächtiger als die Polizei, das Drogengeld hat die gesamte Verwaltung korrumpiert.“ Sie kommen deshalb zur folgenden Schlussfolgerung: „Wenn die vergangenen vierzig Jahre aber etwas lehren, dann ist es das: Man kann gegen Drogen keinen Krieg führen – und schon gar nicht gewinnen. Es ist also höchste Zeit, endlich mal zu prüfen, ob man mit den Drogen seinen Frieden machen kann.“
Zahlreiche Redner/innen werden auf dem Hanftag die Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Drogenprohibition aufklären und Alternativen aufzeigen, für die politisch geworben wird. Sprechen werden u.a.:
Steffen Geyer (Cannabiskultour)
Emanuel Kotzian, Herausgeber Hanf Journal
Rüdiger Schmolke, Chill Out e.V.
Barbara Seid, Die Linke
Georg Wurth, Deutscher Hanf Verband – DHV
Rolf „Rollo“ Ebbinghaus, Hanf Museum Berlin
Michael Knodt, Chefredakteur Hanf Journal
Heide Hagen, suchtpolitische Sprecherin der Piratenparei Berlin
Hans Cousto, Freie Arbeitsgemeinschaft Drogengenusskultur
Martin „Tribble“ Steldinger, PSI-TV, Hanfparade
Für das musikalische Begleitprogramm auf dem Hanftagwagen sorgen die DJs Peter und Daniel, das natürlich auch politische Songs zur Legalisierung beinhalten wird.
Hanftag, Samstag, 5. Mai 2012
Start: 14:00 Uhr am Alexanderplatz bei der Weltzeituhr
Ende: 18:00 Uhr am Pariser Platz beim Brandenburger Tor
February 04 2012
THC-Gehalt – Joints von damals und heute
Mit der Forderung nach Legalisierung von so genannten Cannabis-Clubs hat sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 25. Januar 2012, beschäftigt. Anlass war ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196). Bei dieser Anhörung wurde gleich von mehreren Sachverständigen von einem zunehenden THC-Gehalt in Cannabisprodukten berichtet.
Nach Ansicht der Oberstaatsanwältin Hannelore Biniok von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sei eine Legalisierung des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen nicht angezeigt. »Das Festhalten des Gesetzgebers an der Verbotsentscheidung in Bezug auf Cannabis erscheint umso mehr geboten, da in den letzten Jahren bei illegalen Cannabisprodukten im Wege genetischer Umformung (Züchtung) kontinuierlich der Wirkstoffgehalt an THC (Tetrahydrocannabinol) intensiviert wurde«, heißt es in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft. Und Dr. Rainer Dahlenburg, Apotheker für experimentelle Pharmakologie und Toxikologie beim Bundeskriminalamt, führte weiter aus, dass der Wirkstoffgehalt bereits auf »einen Gehalt von mehr als zehn Prozent THC« in Cannabispflanzen und -erzeugnissen gestiegen sei.
Die Fakten – THC-Gehalt im Haschisch und im Gras
Für das Jahr 2010 gibt die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) für 2010 einen durchschnittlichen THC-Gehalt von 8,2% für Gras und von 6,8% für Haschisch an. Wörtlich heißt es im Jahresbericht (Reitox-Report 2011) der DBDD auf Seite 214: »Von 2004 (10,8%) bis 2007 (7,4%) sank der mittlere THC-Gehalt im Marihuana kontinuierlich. Zwischen 2007 und 2008 gab es keine Veränderung, 2009 stieg der Wirkstoffgehalt wieder leicht auf 8,3% und war auch 2010 nahezu unverändert (8,2%). Nachdem sich der mittlere THC-Gehalt im Haschisch von 2005 (8,6%) nach 2006 stark verringerte und mit 6,7% den niedrigsten Wert der letzten zehn Jahre erreichte, stieg er bis 2009 wieder auf 7,4% an und ist 2010 auf 6,8% gesunken. Im Vergleich mit den Angaben von 1997 zeigen sich insgesamt nur geringe Veränderungen, wobei der Wirkstoffgehalt des Marihuanas leicht gestiegen und der des Cannabisharzes sogar leicht zurückgegangen ist.«
Gemäß der Studie von P. B. Baker, K. R. Bagon und T. A. Gough, die im Jahre 1980 in der Zeitschrift »Bulletin on Narcotics« (Nr. 1/1980, S. 47-54) erschien, lag der durchschnittliche THC-Gehalt in untersuchten Haschischproben im Jahr 1978 bei 7,9%. Haschischsorten aus Indien und Nepal enthielten durchschnittlich 11% THC, die aus der Türkei 10%, die aus Marokko 7,4%, die aus Pakistan 6,2% und die aus dem Libanon 4,2%. Der höchste Wert (26%) wurde in einer Haschischprobe aus Indien festgestellt. Vor dreissig Jahren wurden in Haschischsorten also ähnlich hohe THC-Gehalte vorgefunden wie in den letzten zehn Jahren.
Früher wurde mehr Haschisch als Gras geraucht
In Deutschland wurde vor dreissig Jahren fast nur Haschisch und kaum Gras Geraucht. Auch vor zwanzig Jahren war das Rauchen von Gras eher eine Seltenheit. So betrafen 1993 von allen erfassten Cannabisdelikten 88% Haschisch und nur 12% Marihuana. Erst Mitte der 90er Jahre wurde Marihuana hierzulande populärer. Betrafen 1996 von den polizeilichen Sicherstellungen von Haschisch und Marihuana noch 63% Haschisch, so waren es 2010 nur noch 23%. Entsprechend stiegt der Anteil von Marihuana im gleichen Zeitraum von 37% auf 77%.
Joints von damals und heute
So wie vor dreissig Jahren zumeist Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von knapp 8% in die Tüte kam, so kam 2010 zumeist Gras mit einem Wirkstoffgehalt von durchschnittlich 8,2% in die Tüte. Die Tüte von damals unterschied sich also kaum von der Tüte heute. Anzumerken ist hierbei, dass vor dreissig Jahren hierzulande weit mehr Shillums als Joints geraucht wurden, und in einem Shillum pflegte man bei weitem mehr Haschisch zu füllen als in einem Joint einzurollen. Das Rauchen von Shillums führt zu einer ähnlich starken Erlebnisintensität wie das Rauchen von Bongs oder Eimern.
January 19 2012
Wie gefährlich ist Cannabis wirklich?
Am Mittwoch, 25. Januar 2012, veranstaltet der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung mit dem Titel „Wie gefährlich ist Cannabis?“. Anlass der 90-minütigen Sitzung ist der„Cannabis Social Clubs“-Antrag der LINKEN, Drucksache 17/7196. Der LINKE-Antrag fußt wiederum auf der Petition „Cannabiskonsumenten entkriminalisieren“ des Deutschen Hanfverbandes, deren abschließende Behandlung aufgrund des Antrags und der Anhörung verschoben wurde.
Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Für interessierte Hanffreunde gibt der Ausschuss den Hinweis, dass sich diese „im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anmelden [können]. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.“
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verkündet auf ihrer Projektwebsite www.drugcom.de in der Überschrift eines Artikels: Meta-Studie bestätigt: Kiffer bauen mehr Unfälle
Der Beitrag „Meta-Studie bestätigt: Kiffer bauen mehr Unfälle“, der in den ersten Novembertagen 2011 auf www.drugcom.de erschien, erweckt den Eindruck, dass wenn viele Leute kiffen, Personen im Straßenverkehr zunehmend gefährdet seien. Nach Analyse der zusammengefassten Daten ermittelten die Forscher: „Cannabiskonsumierende haben eine 2,66-fach erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit im Vergleich zu abstinenten Personen. Das signifikant erhöhte Crashrisiko zeigte sich sowohl in Studien aus Nord-Amerika als auch aus Neuseeland und Europa.“ Die genauen Daten, die die Forscher ermittelten, können in der Studie „Marijuana Use and Motor Vehicle Crashes“ nachgelesen werden.
Die Übersetzung des Titels scheint jedoch recht tendenziös zu sein, da er nicht mit dem Inhalt es Artikels übereinstimmt. So heißt es im Fazit („Keine Aussage zu Ursachen“) des Artikels: „… Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und der Häufigkeit von Verkehrsunfällen nach Einbeziehung des persönlichen Fahrstils nicht mehr signifikant war. In Wirklichkeit waren eine hohe Risikobereitschaft und eine laxe Einstellungen gegenüber der Straßenverkehrsordnung maßgeblich an der Unfallhäufigkeit beteiligt …“
Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn verkündete fast gleichzeitig auf seiner Website, dass eine größere Verfügbarkeit von Cannabisprodukten eine Minderung der Anzahl von Verkehrstoten zur Folge habe
Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn, ein von der Deutschen Post AG gegründetes privates Wirtschaftsforschungsinstitut, veröffentlichte im November 2011 die Studie „Medical Marijuana Laws, Traffic Fatalities, and Alcohol Consumption“ (IZA DP No. 6112) von D. Mark Anderson (Montana State University) und Daniel I. Rees (University of Colorado Denver and IZA). Unter Verwendung von Daten der gesamten USA sowie einzelner Bundesstaaten wurde in dieser Studie der Zusammenhang zwischen der Abgabe von medizinischem Marihuana und diversen Entwicklungen untersucht. So konnte festgestellt werden, dass Erwachsene durch die Verfügbarkeit von gutem Marihuana in offiziellen Abgabestellen vermehrt Marihuana konsumierten, bei Jugendlichen war dies jedoch nicht der Fall. Letztere konsumierten sogar weniger Marihuana. Bemerkenswert ist auch die Beobachtung, dass die Zahl der Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang in den Bundesstaaten, in denen die Abgabe von Cannabis als Medizin legalisiert wurde, signifikant zurück ging. Dies wurde auf die Tatsache zurückgeführt, dass mit dem zunehmenden Cannabisgebrauch eine Abnahme des Alkoholkonsums einher ging. Dies ließe, so die Studie, die Schlussfolgerung zu, dass Cannabis für viele Menschen ein Substitut für Alkohol sei.
In der Studie wurden die Daten der Verkehrsunfälle in den Jahren vor und nach Einführung der Abgabe von Cannabis als Medizin in den einzelnen Bundesstaaten untersucht. Dabei wurden die Daten pro 100.000 Inhabern von Fahrerlaubnissen (Führerscheinen) abgeglichen. Im Schnitt ging innerhalb von drei Jahren die Anzahl tödlicher Verkehrsunfälle in Bundesstaaten mit Abgabestellen für Cannabis als Medizin um etwa neun Prozent stärker zurück als in Bundesstaaten, in denen es keine solche Abgabestellen gab.
Die Auswirkungen der Abgabestellen für Cannabis als Medizin haben gemäß der Studie eine nachhaltige Wirkung. Innerhalb von zwei Jahren ging die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle bedingt durch Alkohol um 11 Prozent zurück, nach mehr als drei Jahren lag dieser Rückgang bereits bei 15 Prozent. Da auch der Verkauf von alkoholischen Getränken in den Bundesstaaten mit Abgabestellen für Cannabis als Medizin zurück gegangen ist (bei Bier um 5,3%), kann davon ausgegangen werden, dass für viele Menschen der Gebrauch von Cannabis als Substitut für den Konsum von Alkohol dient. Der erfreuliche Nebeneffekt: Es gibt weniger Verkehrstote.
Vor allem für die Versicherungswirtschaft sind diese Erkenntnisse von großer Bedeutung, da eine Reduzierung von schweren Verkehrsunfällen eine Minderung der Kosten sowohl für Lebensversicherungen als auch für Krankenkassen zur Folge haben und so die Ertragsquote sich für die Versicherungsgesellschaften verbessert. Deshalb müssten diese Gesellschaften ein großes Interesse – schon alleine aus wirtschaftlichen Gründen – daran haben, dass die Abgabe von Cannabis als Medizin weltweit flächendeckend eingeführt wird.
August 16 2011
Hanfparade klagt gegen Versammbungsbehörde
So schön das Wetter am Tag der Hanfparade (6. August 2011) auch war, so bunt der Umzug mit den Paradewagen auch war, so interessant die Redebeiträge und so unterhaltsam die musikalischen Beiträge auf der Bühne bei der Abschlusskundgebung auch waren, so traurig und schmerzhaft ist die Tatsache, dass große Teile der geplanten Abschlusskundgebung (Forum für Hanfmedizin, Nutzhanfareal, Kinderland und Hanfmarkt der Möglichkeiten) nicht stattfinden konnten.
Beim Ablehnungsbescheid der Versammlungsbehörde handelt es sich um ein rechtlich mehr als zweifelhaftes Konstrukt, in dem auf ein vom Bundesverwaltungsgericht aufgehobenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Bezug genommen wurde. Ja, das ganze Verhalten der Versammlungsbehörde wie auch des Gerichtes am Samstag Vormittag kann nur als skandalös klassifiziert werden. Offenbar gab es politischen Druck “von oben“, um die Aufklärung der Bevölkerung über die Nutz- und Medizinpflanze Hanf zu minimieren. Um diesen rechtstaatlich befremdlichen Vorgang zu durchleuchten, hat sich der Trägerverein der Hanfparade, der JaKiS e.V., entschlossen, gegen die Versammlungsbehörde Klage einzureichen.
Presseerklärung des JaKiS e.V. vom 10. August 2011
Veranstalter der Hanfparade sehen sich von Polizei massiv in Versammlungsfreiheit beschnitten. Klage gegen Versammlungsbehörde beschlossen.
Nach der Hanfparade 2011, auf der am vergangenen Samstag in Berlin rund 2.700 Menschen die “Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel” forderten, erhebt der veranstaltende Verein JaKiS e.V. schwere Vorwürfe gegen die Berliner Polizei. Er verwehrt sich gegen den Vorwurf der Versammlungsbehörde, weite Teile der Hanfparade seien “nicht auf kollektive Meinungskundgabe ausgerichtet” und die Gesamtveranstaltung deshalb keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes. “In Wahrheit sind die von der Behörde verbotenen Versammlungsteile Forum für Hanfmedizin, Nutzhanfareal, Kinderland und Hanfmarkt der Möglichkeiten von immenser politischer Bedeutung, da erst sie eine intensive Beschäftigung der Teilnehmer und Besucher mit der Vielfalt der Hanfanwendungen ermöglichen.” so Martin Steldinger, einer der Vorstände des Vereins.
Die Veranstalter der Hanfparade zeigen sich über die mangelnde Kommunikationsbereitschaft der Berliner Polizei schockiert. Sie verweisen darauf, dass ihr umfangreicher Widerspruch von der Versammlungsbehörde ignoriert wurde und Gesprächsangebote, selbst wenn sie vom Anwalt des Vereins ausgingen, ins Leere liefen. Der JaKiS e.V. erklärt dies damit, dass die Hanfparade andernfalls wie in den vergangenen 14 Jahren vollständig als Demonstration hätte anerkannt werden müssen. So begründe Herr Haß, der Leiter der Berliner Versammlungsbehörde, seinen negativen Bescheid unter anderem mit Zitaten aus Urteilen, die das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2007 aufgehoben hatte. “Die offensichtliche Willkür, mit der das Demonstrationsrecht in Sachen Hanfparade 2011 gebogen und gebrochen wurde, können wir nicht hinnehmen.” So Martin Steldinger “Die versammlungsfeindliche Entscheidung und die Kommunikationsverweigerungshaltung der Behördenvertreter zwingen uns dazu, den juristischen Weg einzuschlagen und gegen die Versammlungsbehörde zu klagen.” Die Hanfparade 2011 stehe dabei stellvertretend für viele Demonstrationen, deren vom Grundgesetz geschütztes Recht auf Teilhabe am politischen Diskurs zunehmend ausgehöhlt würde.
Für Ihre Fragen steht ihnen der Pressesprecher der Hanfparade, Steffen Geyer, gerne zur Verfügung.
* Web: www.hanfparade.de
* Tel: 0178 – 65 94 399
* Email: info@hanfparade.de
Ergänzende Informationen:
- Anmeldung der Hanfparade 2011 (Anmeldung der Aufbauten für den ursprünglich geplanten Kundgebungsort Straße des 17. Juni)
- und zweite Anmeldung (Neuplanung der Abschlusskundgebung am Reichstag wegen einer Baustelle auf der Straße des 17. Juni)
- Ablehnender Bescheid der Versammlungsbehörde (Nur Text), (Fotokopie des Originalbescheides)
- Widerspruch des JaKiS e.V. gegen den Bescheid
Die Hanfparade wird von einer Gruppe engagierter Einzelpersonen organisiert und von dem Verein JaKiS (VR 29275 B, Amtsgericht Charlottenburg) getragen. Steuernummer: 27/669/50894, FA Kö I Berlin. Der Verein JaKis hat als Ziel die die Förderung des Umweltschutzes und des ökologischen Bewusstseins.
Nicht nachvollziehbare Begründung des Ablehnungsbescheides
Die Tatsache, dass der Leiter der Versammlungsbehörde, Joachim Haß, am 14. Juli 2011 in seinem Ablehnungsbescheid große Teile der Abschlusskundgebung der Hanfparade 2011 als nicht konform mit dem Versammlungsgesetz klassifizierte und dies mit einem vom Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai 2007 aufgehobenen Urteil (BVerwG 6 C 23.06 betreffend Fuckparade gegen Versammlungsbehörde Berlin) begründete, löste nicht nur im Kreise der Freunde der Hanfparade Empörung aus. Dies vor allem, weil die Versammlungsbehörde von Berlin als Beklagte an diesem Verfahren beteiligt war. Der Leiter der Versammlungsbehörde, Joachim Haß, wusste als Prozessbeteiligter also genau, dass das von ihm angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Mai 2006 (OVG 1 B 4.05) aufgehoben worden war. Bei der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 2. Mai 2006 hatte selbst der Richters Zweifel an der Richtigkeit des gefällten Urteils. Er sagte mehrmals während der Begründung des Urteils, dass man in dieser Sache auch anders hätte entscheiden können und das Gericht deshalb die Revision zugelassen habe. Und die Revision beim Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai 2007 war ja dann auch erfolgreich.
Auch die Tatsache, dass Joachim Haß oder eine andere zuständige Person der Versammlungsbehörde für die Veranstalter der Hanfparade 2011 nach der Erteilung des Ablehnungsbescheides nicht zu sprechen waren, löste ebenso Befremden aus. Und nicht zuletzt die Tatsache, dass das Gericht am Samstag trotz dieser Umstände den Bescheid der Versammlungsbehörde nicht aufgehoben hat, löste vor allem bei Juristen Bestürzung aus, vor allem auch, weil bekannt wurde, dass das Gericht und die Versammlungsbehörde in ständigen Kontakt standen bei der Findung der Entscheidung. Hier wurden offenbar in verschiedener Hinsicht rechtsstaatliche Prinzipien gebrochen. Es sollte wohl eine politisch opportune Entscheidung gefällt werden. Denn im Sinne des Leitsatzes zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. Mai 2007 wäre die Abschlusskundgebung in der geplanten Art der Organisatoren jedenfalls eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes gewesen.
“Enthält eine geplante Zusammenkunft von Personen Elemente, die sowohl auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind, als auch solche, die anderen Zwecken dienen, ist sie als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes zu behandeln, wenn die anderen Zwecke nicht aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters erkennbar im Vordergrund stehen.”
(Leitsatz aus dem Urteil des 6. Senats vom 16. Mai 2007 BVerwG 6 C 23.06)
August 04 2011
Samstag, 6. August 2011, ist Hanfparade
Die Hanfparade ist Deutschlands größte Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel. Sie findet seit 1997 jährlich in Berlin statt. In den teilnehmerstarken frühen Jahren konnte die Hanfparade bis zu 80.000 Menschen (1998) mobilisieren. Das Hanfsamenverbot (1.02.1998) und das für viele Aktive enttäuschende, drogenpolitische „Weiter so“ der ersten Rot-Grünen Bundesregierung ließen das Interesse an der Cannabislegalisierung und damit an der Hanfparade in den Folgejahren jedoch zurückgehen. Den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung stellt die Insolvenz des damals veranstaltenden Bündnis Hanfparade e.V. im Jahr 2006 dar.
In der Folgezeit fand sich ein neues Organisationsteam, dass sich im Jahr 2010 mit dem JaKiS e.V. einen juristischen Rahmen gab. Mit der Hanfparade 2011 will der JaKiS e.V. an „alte bessere Zeiten“ anknüpfen.
Renate Künast zu „Recht auf Rausch“
Renate Künast, Spitzenkandidatin der Grünen bei den kommenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus, will das offenbar nicht. In einem Interview mit der SUPERillu sagte sie zum Thema „Recht auf Rausch“:
„In welchem Jahrhundert machen Sie eigentlich dieses Interview mit mir? Diese Zeiten sind längst vorbei. Mein Ziel ist es, dass die Menschen ein möglichst drogenfreies Leben führen, weil ein drogenfreies Leben gesund und schön ist und viele Probleme – nehmen wir nur die Beschaffungskriminalität – gar nicht erst entstehen. Ich gebe allerdings zu, dass zum Beispiel Koffein oder Nikotin auch Drogen sind – und ich durchaus Verständnis dafür habe, wenn hier jemand schwach wird.“
Damit hat Renate Künast ihrer Partei einen Bärendienst erwiesen. Viele traditionelle Grünwähler überlegen sich jetzt, ob sie deshalb die Linken oder die Piraten wählen sollen – die einzigen Parteien, die außer den Grünen was Vernünftiges zur Drogen- respektive Suchtpolitik in ihrem Wahlprogramm zu stehen haben.
Warum wid demonstriert
„Hätten Sie am 1. Januar 1989 gedacht, dass der 40. Geburtstag der DDR ihr letzter sein würde?“
28 Jahre lang schien die Berliner Mauer, schien die deutsch-deutsche Teilung unüberwindlich. Doch der Wille der Bürger und ihr Mut, ihre Forderungen auf die Straße zu tragen, haben das Undenkbare möglich gemacht. Der Mauerfall im November 89 hat nicht nur Berlin vereint, er half das globale Dorf zu schaffen, in dem wir heute ganz selbstverständlich leben. 1989 glaubte kaum einer an ein wiedervereintes Deutschland, im Jahr 2010 scheint vielen eine Welt ohne Drogenverbote unvorstellbar, dabei ist die Prohibition ein historisches Experiment wie die DDR es war. Wie die DDR ist das Hanfverbot gescheitert.
So wie der Freiheitswillen des Volkes die deutsche Teilung überwand, können und müssen die Cannabiskonsumenten, ihre Angehörigen und Freunde das BtMG zu Fall bringen. Wo die Politik in Agonie verfällt, wo ideologische Sprachlosigkeit rationale Entscheidungen verhindert, da müssen die Bürger aktiv werden und ihr Recht lautstark einfordern.
Die Mauer hat nicht nur Berlin geteilt, sie stand für die Teilung der Welt in richtig und falsch. Auch das deutsche Betäubungsmittelrecht behauptet zu wissen, welches die richtigen und welches die falschen Drogen sind. Das BtMG kriminalisiert Millionen Bürger, weil sie andere Substanzen bevorzugen als die Mehrheit. (Drogen)Kriminalität wird durch Verbote nicht bekämpft, (Drogen)Elend nicht vermindert sondern erzeugt und verschärft. Seit der Einführung des Verbotes psychoaktiver Substanzen – wo auch immer auf der Welt – ist der Konsum dieser Substanzen in keinem Fall vermindert worden, sondern hat vielfach zugenommen.
Milliarden Euro Steuergelder werden weltweit für den „Krieg gegen Drogen“ verschwendet, obwohl den Regierenden klar ist, dass er nicht funktioniert, hilfesuchende Konsumenten alleine lässt und darüber hinaus Jahr für Jahr zehntausende Unbeteiligte das Leben kostet. Für einen Bruchteil dieses Geldes könnte eine akzeptierende, auf Prävention statt Repression basierende Drogenpolitik einen kontrollierten Markt für die Vergabe geprüfter Substanzen schaffen, dadurch die Gesundheit der Konsumenten fördern, und der organisierten Drogen-Kriminalität den Boden entziehen. Dies haben nicht nur paar Kiffer in Berlin erkannt, sondern auch zwei ehemalige UNO-Generalsekretäre: Javier Pérez de Cuéllar und Kofi Annan. Sie sprachen sich jeweils nach ihrer Amtszeit für eine Beendigung des Krieges gegen Drogen und für ein Legalisierungsmodell aus. Siehe hiezu den Report der Global Commission on Drug Policy Report (English).
Die Hanfparade setzt sich dafür ein, die staatliche Jagd auf Cannabisnutzer zu beenden. 40 Jahre sind genug – BtMG ade!
Die Hanfparade findet am 6. August 2011 in Berlin statt. Sie beginnt um 13:00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung auf dem Alexanderplatz (gegenüber des Haus der Lehrer).
May 06 2011
April 19 2011
Kremlchef will Internet-Freiheit einschränken
Moskau (dpa) - Kremlchef Dmitri Medwedew will Internetseiten mit Drogen-Propaganda in Russland sperren lassen. Es sei kriminell, im Internet den Drogengebrauch zu erklären und zu verherrlichen, sagte Medwedew am Montag nach Angaben der Agentur Interfax.Deshalb müssten die Provider solche Seiten schließen, betonte der Präsident bei einer Sitzung in der sibirischen Stadt Irkutsk. Menschenrechtler und Kremlkritiker befürchten immer wieder, dass in Russland unter dem Vorwand von Verbrechensbekämpfung die freie Nutzung des Internets eingeschränkt wird.
So hatten sich Teile des Inlandsgeheimdienstes FSB zum Schutz der nationalen Sicherheit für Einschränkungen der Internetnutzung einschließlich der sozialen Netzwerke ausgesprochen. Die Regierung ließ entsprechende Pläne dementieren.
Medwedew verwies nun auf die 2,5 Millionen Drogenabhängigen in Russland. Da die meisten Süchtigen unter 30 Jahre alt seien, treffe dies den produktivsten Teil der Bevölkerung, sagte Medwedew. Der Erfolg von vorbeugenden Initiativen sei sehr gering. Deshalb sei ein härteres Durchgreifen nötig. Es gebe mehr als 10 000 Seiten mit offener Drogen-Propaganda, kritisierte Medwedew. Er kündigte zudem ein Gesetz an, das Drogentests in Schulen künftig erlaubt.
April 06 2011
Bundestag: Wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr bringen
Berlin: (hib/HAU/jbi) Der Petitionsausschuss befürwortet alle Anstrengungen der Bundesregierung, die dazu führen, dass wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit, so begründete der Ausschuss sein klares Votum, solle nochmals deutlich gemacht werden, dass die von der Bundesregierung bereits eingeleiteten Maßnahmen vollkommen im Sinne der Petition seien und volle Unterstützung verdienten.Der Petent hatte sich in seiner Eingabe für die arzneimittelrechtliche Zulassung cannabinoidhaltiger Medikamente, insbesondere Dronabinol, und die entsprechende Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgesprochen. Zur Begründung führt er an, dass die konventionelle Behandlung von Schmerzerkrankungen mittels Opioiden eine körperliche und seelische Abhängigkeit von diesen Medikamenten fördere. Zudem würden bei der Behandlung zahlreiche Nebenwirkungen auftreten. Die Behandlung chronischer Schmerzen mittels cannabinoidhaltiger Medikamenten sei zwar teurer, für den Patienten jedoch weitaus angenehmer, da die Nebenwirkungen bei weitem nicht so schwerwiegend seien.
In der Begründung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses wird darauf verwiesen, dass nach Erkenntnisstand des Petitionsausschusses das BMG einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften vorgelegt habe. Damit sollen die rechtlichen Vorschriften geschaffen werden, damit cannabishaltige Fertigarzneimittel zukünftig nach den strengen Regeln des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugelassen und für Patienten auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden könnten. Der Verordnungsentwurf, so heißt es weiter, bedürfe noch der Zustimmung des Bundesrates und befinde sich derzeit in der Abstimmung. Der Ausschuss macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Verfügbarkeit derartiger Fertigarzneimittel davon abhängig sei, dass pharmazeutische Unternehmen entsprechende Anträge auf arzneimittelrechtliche Zulassung stellen. Diesen Schritt könne der Gesetzgeber letztlich nicht selbst tätigen.
Bei aller Unterstützung für die Inverkehrbringung von Arzneimitteln auf Basis von Cannabis fordert der Petitionsausschuss jedoch zu beachten, dass wie bei allen Arzneimitteln dies im Interesse der Patienten nur auf der Grundlage des AMG und des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen könne. Danach müssten insbesondere reproduzierbare Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Mittel wissenschaftlich nachgewiesen werden. Maßgeblich hierbei seien die Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien, könnten die entsprechenden Wirkstoffe verschreibungsfähig gemacht werden, machen die Abgeordneten deutlich.
March 11 2011
Grüne wollen Kiffer bezirzen
Bündnis 90/Die Grünen haben am vergangenen Sonntag, 6. März 2011, als erste Berliner Partei ein Wahlprogramm für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 18. September 2011 beschlossen. Im Vorfeld wurde heftig diskutiert und um die richtigen Formulierungen gekämpft. Besonders die Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (LAG-Drogenpolitik) von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin musste innerhalb der Partei eine aufreibende Lobbyarbeit betreiben und hart für eine vernünftige Textpassage kämpfen. Vergleicht man den Abschnitt »Drogen« auf Seite 20 der vorläufigen Fassung des Wahlprogramms zur Abgeordnetenhauswahl 2011 mit dem entsprechenden Text im Entwurf des Wahlprogramms, dann kann man der LAG-Drogenpolitik für ihr Engagement und Erfolg wahrlich nur herzlich gratulieren.
Die Grünen wollen offenbar die Kiffer wieder bezirzen: »Wir halten es für wirksamer, weiche Drogen wie Cannabis kontrolliert an Erwachsene abzugeben. Zum Schutz von KonsumentInnen muss die Qualitätskontrolle von Drogen mittels Drugchecking möglich gemacht werden.« Das heißt, auf Qualität kontroliiertes schmackhaftes Gras und edles Haschisch aus dem Drogenfachgeschäft beziehen zu können. Jetzt müssen die Grünen nur noch die Kiffer davon überzeugen, dass dies kein hohles Wahlversprechen ist, zum Beispiel durch einen prominenten Auftritt auf der Hanfparade am Samstag, den 6. August 2011, in Berlin. Man kann gespannt sein, ob Renate Künast bereit ist, den Abschnitt »Drogen«, der hier im folgenden Absatz wiedergegeben ist, dort überzeugend zu erklären und zu vertreten.
»Wir wollen den gesundheitsschädlichen Konsum von Drogen vermeiden und Abhängigkeiten verhindern. Das wird – und das hat die Vergangenheit gezeigt – nicht mit Strafverfolgung, sondern vor allem durch eine Stärkung der Suchtprävention gelingen. Übermäßigem Alkoholkonsum unter Jugendlichen wollen wir durch Programme begegnen, die auf das Erlernen von bewusstem und risikoarmem Konsum abzielen. Wir setzen uns für eine Beschränkung der Alkohol- und Tabakwerbung ein. Wir wollen den kriminellen Drogenhändlern das Handwerk legen, ihre Märkte austrocknen und nicht die DrogenkonsumentInnen bestrafen. Wir halten es für wirksamer, weiche Drogen wie Cannabis kontrolliert an Erwachsene abzugeben. Zum Schutz von KonsumentInnen muss die Qualitätskontrolle von Drogen mittels Drugchecking möglich gemacht werden. Beides wollen wir in einem Modellversuch erproben. Die ärztliche Verschreibung von Drogen an Schwerstabhängige wollen wir ermöglichen. Der Staatsanwaltschaft wollen wir es ermöglichen, sinnlose Strafverfahren schneller einzustellen.«
March 02 2011
Gesetzesänderung Todkranke sollen Cannabis nehmen dürfen
Darüber hinaus will es die Regierung Einrichtungen zur Betreuung Sterbenskranker erlauben, Vorräte an Betäubungsmittel anzulegen, damit im Notfall starke Schmerzen sofort gelindert werden können. Die Einrichtungen sollen zudem Arzneien weiter verwenden dürfen, wenn ein Patient verstorben ist.
Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte, dass nun für die 23.000 Patienten in Hospizen Schmerzmittelvorräte angelegt werden. Sie forderte eine ähnliche Regelung aber auch für die rund 700.000 Patienten in 11.000 Pflegeheimen.
February 15 2011
Petition: Arzneimittelwesen - Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken vom 27.01.2011
Bitte mitzeichnen. Die Begründung ist leider ein bisschen dürftig, aber da es in dieser Legislaturperiode keine weitere Petition zum Thema Cannabis geben wird, solltet ihr trotzdem mitmachen.January 28 2011
Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags: Experten für weniger Toleranz bei Drogenfahrten
Wer unter Drogeneinfluss am Steuer eines Autos erwischt wird, sollte nach Ansicht von Experten sofort seinen Führerschein verlieren. Dafür sprach sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar aus.
[Bildunterschrift: Härtere Konsequenzen soll der eine Fahrt unter Drogeneinfluss künftig haben, fordern die Experten. ]
Zwar ist das Fahren unter dem Einfluss von Haschisch, Kokain oder
Ecstasy generell verboten. Anders als bei Alkoholsündern gibt es aber
keine Grenzwerte für die absolute Fahruntüchtigkeit. Drogenkonsumenten
am Steuer können daher meistens nicht wegen einer Straftat, sondern nur
wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Ihren Führerschein dürfen
sie vorerst behalten.
Der ADAC-Jurist Markus Schäpe sagte, im Gegensatz zur Bestrafung von Fahrten unter Alkoholeinfluss dürften illegale Drogen nicht mehr auf diese Art und Weise privilegiert werden. Bislang könne sich ein am Steuer ertappter Drogenkonsument vor Gericht erfolgreich darauf berufen, dass er nicht gewusst habe, wie lange die Droge in seinem Körper wirke.
Härteres Durchgreifen nur in Baden-Württemberg
Nur in Baden-Württemberg beschlagnahmt die Polizei den Führerschein direkt nach einer Drogenfahrt. Als gesetzliche Grundlage dient die Gefahrenabwehr nach dem Polizeirecht. Die Führerscheinstelle leitet dann den Entzug der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit ein.
Eine ähnliche Vorgehensweise empfahl der Verkehrsgerichtstag nun für ganz Deutschland. "Drogen sind eine Dauergefahr für den Straßenverkehr", erklärten die Experten.
Strengere Regeln für Lkw
In einer anderen Empfehlung plädieren die Experten dafür, die Höchstgeschwindigkeit für alle schweren Lkw europaweit künftig einheitlich auf Tempo 80 zu drosseln. Die so genannten Elefantenrennen soll es damit nicht mehr geben. Dies diene nicht nur der Verkehrssicherheit, es ermögliche auch wirtschaftlicheres Fahren und schone die Umwelt, so die Experten. Zudem schlugen sie vor, Spediteure und ihre Auftraggeber sollten für Verkehrssünden ihrer Lkw-Fahrer stärker zur Kasse zu bitten. Bei schweren Verstößen sollten vermehrt Möglichkeiten genutzt werden, etwa den Profit abzuschöpfen, den Spediteure aus Tempoüberschreitungen oder Übertretungen der Ladevorschriften erzielten.
Auf dem Verkehrsgerichtstag berieten rund 1600 Experten aus Polizei, Justiz, Automobilclubs, Versicherungswirtschaft und Medizin. Ihre Empfehlungen werden oft in die Gesetzgebung und die Rechtsprechung eingearbeitet.
January 26 2011
Letzte Chance zur Mitzeichnung
Schreibt es heute noch einmal auf alle
eure Pinnwände: Zeichnet mit und liefert euren Beitrag gegen die willkürliche
Verfolgung, gegen die Bevormundung durch den Staat und für das Recht eines jeden
auf einen verantwortungsbewussten Cannabiskonsum ohne Angst vor Repression!
Leider so dem Moderator des Forums seien Unterzeichnungen mit falschem Namen vorgenommen worden, die betroffenen wurden via Email angesschrieben ihre Angaben zu überprüfen, sonst würde ihre Stimme nicht gezählt.
- Seite zum Online-Mitzeichnen
- Video: Halbzeitbilanz der Cannabis-Petition
- Georg Wurth mit der ersten Zwischenbilanz von der "Cannabiskonsumenten entkriminalisieren"-Petition
- Georg Wurth stellt die Petition "Cannabiskonsumenten entkriminalisieren" vor
- Cannabispetition für Nichtkiffer - Tagesrausch 17.12.2010
- Playlist Cannabis-Petition
December 22 2010
Vorschlag zur Verbreitung der Cannabis Petition
Es gibt immerhin ca. 130 000 Strafverfahren wegen Cannabis jährlich!
Lasst uns zusammenhelfen, auch die Leute zu erreichen, die noch nichts von dieser Petition wissen, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit für eine Entkriminalisierung eintreten.
Was könnt IHR tun?
Geht zu den Headshops in EURER Stadt, sprecht den Headshopbetreiber auf die Petition an und bittet ihn ein kleines Poster an die Eingangstür zu hängen.
Dazu druckt ihr folgendes Pic zwei mal auf eine Din A4 Seite (einmal auf dem Kopf herum), dann das Blatt in der Mitte zusammenfalten und dem Shopbetreiber bitten es an die Tür zu hängen. Hat den Vorteil, dass man es von beiden Seiten einer Glastür sieht.
UPDATE: es gibt inzwischen vom DHV einen Muster-Aushang
December 14 2010
Jetzt mitzeichnen: Petition "Cannabiskonsumenten entkriminalisieren"
DHV-Blogpost vom 14. Dezember 2010
http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1385-jetzt-mitzeichnen-petition-qcannabiskonsumenten-entkriminalisierenq
Nutze dein demokratisches Mitspracherecht jetzt, zeichne die Petition mit, leite die Information an alle Freunde weiter und zeige den Abgeordneten des Petitionsausschusses, wie viele Menschen endlich die Verfolgung von Cannabiskonsumenten stoppen wollen.
Verzögerung...
Es
war gar nicht so einfach, diese Petition online zu bekommen. Die
Ausschussverwaltung hatte die Petition zunächst abgelehnt. Deshalb ist
meine Petition vom 21.10.2010 erst heute, am 14.12.2010, online
gegangen. Wie es dazu kam, werde ich in einem weiteren Beitrag
erläutern. Jetzt ist es erstmal wichtig, so schnell wie möglich so viele
Mitzeichner wie möglich zu bekommen.
Genug gelesen? Jetzt mitzeichnen!
Dies ist die letzte Chance in dieser Legislaturperiode!
Petitionen
zum gleichen Thema werden pro Legislaturperiode nur einmal behandelt.
Eine Petition, die eine vollständige Legalisierung von Cannabis
gefordert hatte, gab es kurz nach der Wahl - sie wurde abgelehnt. Das
ist einer der Gründe, warum ich in meiner Petition nicht die
Legalisierung, sondern die Entkriminalisierung der Konsumenten fordere.
Fakt ist jedenfalls: Bis 2013 wird das die letzte offizielle Petition
für eine liberalere Cannabispolitik in Deutschland sein. Danach werden
wir uns wieder mit dem DHV-Protestmailer und Briefen etc. begnügen
müssen.
Also: Dies ist keine Übung! Dies ist der Ernstfall! Nimm jetzt dein demokratisches Mitspracherecht in Anspruch und unterzeichne die Petition!
Mehrheit für Entkriminalisierung!
Ein
weiterer Grund dafür, dass ich in der Petition "nur" die
Entkriminalisierung der Konsumenten fordere: Es gibt dafür eine Mehrheit
in der Bevölkerung, die die derzeitige harte Haltung gegenüber
Cannabiskonsumenten kritisiert und liberaler mit ihnen umgehen möchte.
Das hat unsere EMNID-Umfrage im Sommer dieses Jahres ergeben. So dürfte
es dem Ausschuss deutlich schwerer fallen, die Petition schnell
abzuhaken. Es gibt viel mehr Befürworter einer Entkriminalisierung von
Cannabiskonsumenten als die Politiker bisher begriffen haben. Wir sind
viele!
Genug gelesen? Jetzt mitzeichnen!
Wir brauchen viele!
Sollten
wir es schaffen, in den ersten 3 Wochen 50.000 Mitzeichner zu finden,
wäre ein "Aufrufen" der Petition im Ausschuss gesichert. Vielleicht ist
auch das ein Grund, warum die Petition nach so langer Wartezeit
ausgerechnet jetzt online geht, so dass diese Frist in die Weihnachts-
und Sylvesterzeit fällt. Ob wir dieses Ziel erreichen oder nicht: viel
hilft viel! Unser vorsichtiges Ziel für die erste Woche: 1.000
Teilnehmer. Es ist wichtig, dass an dieser Aktion ungewöhnlich viele
Menschen teilnehmen, deshalb ist es auch wichtig, dass alle diese
Nachricht an alle Freunde weiterleiten und sie zu bitten, auch
mitzumachen. Nur so können wir jene Menschen zum Mitmachen bewegen, die
der Hanfverband nicht direkt erreicht.
Genug gelesen? Jetzt mitzeichnen!
Hier der vollständige Text der Petition:
Text der Petition
Cannabiskonsumenten entkriminalisieren. -
Der deutsche Bundestag möge Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschließen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden.
Begründung
Die Einschätzung, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland bereits entkriminalisiert, ist ein Trugschluss.
In Deutschland gibt es jedes Jahr circa 100.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten. Zwar werden viele Strafverfahren wegen des Besitzes geringer Mengen eingestellt, aber bis dahin hat die Polizei das Cannabis beschlagnahmt und eine Strafanzeige geschrieben. Nicht selten kommt es aber auch zu harten Strafen für rein konsumbezogene Delikte, auch bei geringen Mengen. In einigen Bundesländern geht das Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten noch darüber hinaus. Neben ihrer Diskriminierung im Straßenverkehr sind Verbraucher Hausdurchsuchungen ausgesetzt und werden erkennungsdienstlich behandelt.
Die über 3 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten und über 12 Millionen Menschen mit Konsumerfahrung sind keine Verbrecher!
Eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) hat im Juli dieses Jahres ergeben, dass eine Mehrheit der Deutschen eine weitere Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten befürwortet.
Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:
1. die "geringen Menge" anzuheben: Die "geringe Menge", bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.
2. dass die "geringe Menge" bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu "Wiederholungstätern", durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.
3. Auch der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung sollte entkriminalisiert werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, die auch nach der Ernte mit der Regelung zur "geringen Menge" im Einklang stehen muss, da der Ertrag für ein ganzes Jahr oft z.B. 30 Gramm übersteigen wird. Das lässt sich eventuell wie in Spanien über die Etablierung von Anbauvereinen bewerkstelligen, die pro erwachsenem Mitglied die erlaubte Zahl an Pflanzen anbauen und die Ernte portionsweise an diese abgeben (Cannabis Social Clubs).
4. die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.
5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.
Genug gelesen? Jetzt mitmachen!
Auf
der Seite des Ausschusses kann man übrigens nicht nur Mitzeichnen,
sondern auch mitdiskutieren. Seit heute morgen sind es gerade bereits 21
Diskussionsbeiträge. Und 111 Mitzeichner.
Jetzt mitmachen und Freunden per Email Bescheid sagen!
Informiere deine Bekannten und Freunde über die Petition!
Petitionen sind umso wirksamer, je mehr Mensch mitmachen. Unterstütze uns, möglichst viele Unterzeichner für die Petition zu gewinnen, indem du Freunde und Bekannte über die Aktion informierst - benutze entweder dein eigenes Mail-Programm oder unsere Nachrichtenvorlage unten für den Versand über soziale Netzwerke!
Nachrichten-Vorlage für Emails und soziale Netzwerke:
Betreff: Jetzt mitmachen: Petition für die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten!
Hallo!
Ich habe gerade an einer Petition für die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten teilgenommen. Darin wird wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, Aenderungen des Betaeubungsmittelgesetzes zu beschliessen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden. Hast du nicht Lust, auch mitzumachen:
http://hanfverband.de/petition
Wenn viele Menschen an der Aktion teilnehmen, schaffen wir es vielleicht, einige Verantwortliche zum Nachdenken zu bringen.
Eine Mehrheit der Bevoelkerung steht dabei hinter uns, wie eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes gerade gezeigt hat. Es ist Zeit fuer eine Trendwende in der Cannabispolitik!
Mehr Informationen dazu findest du auf http://cannabispetion.de und der Seite des DHV http://hanfverband.de
beste Gruesse
December 03 2010
October 27 2010
Kiffen für die Rüstungsindustrie?
Wo Irrationales als sinnvoll und Ineffektives als vernünftig angesehen wird, können Fragen allein von der Verstandesebene her nicht beantwortet werden. Eine Klärung muss in tieferen Schichten gesucht werden, in den Bereichen des Unbewussten und der Ängste, und den archaischen Formen mit ihnen umzugehen, dem Ritual. Mit Ritualen, zeremoniellen Handlungen, versuchten die Priester-Ärzte der Frühzeit, die Unversehrtheit die Gemeinschaft und einzelner Individuen zu gewährleisten und Schaden von ihnen abzuwenden.
Pharmakos: Der Sündenbock
In allen Erdteilen und Kulturen wurden solche Rituale durchgeführt und oft war ihr Vollzug mit einer Art von Opfer verbunden, im antiken Griechenland und anderswo mit Menschenopfern. Bei diesem Ritual wurden missachtete oder missgestaltete Menschen mit Laub geschmückt und aus der Stadt getrieben, dort symbolisch mit den Übeln überhäuft, die der Gemeinde widerfahren waren und getötet. Man glaubte, dass der Tod dieser mit allen Übeln und Sünden beladenen Opfer künftige Heimsuchungen vor Krankheiten oder Hungersnöten verhindert und die Sünden der Vergangenheit auslöscht – und feierten das getötete Opfer als Helden. Das griechische Wort für den geopferten Menschen, der zum Heilsbringer wird, ist bezeichnend für unser Thema: es lautet Pharmakos.
Die etymologische Wurzel heutiger Begriffe wie Pharmakologie oder Pharmazie ist also der »Sündenbock« – so wurde der Pharmakos auf Deutsch genannt, nach einem späteren, schon etwas humaneren Zeitalter, als man statt »Sündenmenschen« Ziegen oder Schafe verwendete. Etwa im 6. Jahrhundert vor Christus erfährt dieser alte Begriff des Heilmittels dann einen Wandel und bezeichnet von nun an die neuen, »modernen« Heilmethoden: »Arznei«, »Droge« , »Medikament«. [Quelle: Mathias Bröckers: Die Drogenlüge, Frankfurt am Main 2010, ISBN: 9783938060513, Seite 108]
Konsumenten als Sündenböcke
Alkohol, Tabak und Haschisch sind Substanzen, die in diversen Kulturen seit Alters her als Genussmittel wie auch zu rituellen Zwecken genutzt wurden und werden. Zudem haben die drei genannten Substanzen pharmakologische Eigenschaften. Cannabisprodukte wie Gras oder Haschisch werden heute wieder als Pharmaka (Heilmittel) in der Medizin eingesetzt. Dennoch werden die Konsumenten von Alkohol, Tabak und Cannabisprodukten als Sündenböcke Stigmatisiert und ihnen werden Opfer abverlangt, um die Sünden (verschuldete Fehlleistungen) anderer zu tilgen. Dies wird an der derzeitigen Steuerpolitik deutlich erkennbar. Die Konsumenten dieser Substanzen sollen immer mehr für die Defizite, die andere an anderen Stellen verursachen, aufkommen.
Ab 2002: Rauchen für die Sicherheit
Immer wieder sind die Raucher zur Kasse gebeten worden, um die Steuereinnahmen zu erhöhen zur Finanzierung von Dingen, die mit dem Rauchen rein gar nichts zu tun haben. Vor allem seit 2002 ist die Tabaksteuer regelmäßig erhöht worden – insgesamt fünf Mal. Da wäre zum Beispiel die Tabaksteuererhöhung, die 2002 von Rot-Grün eingeführt wurde, um mit den zusätzlichen Einnahmen den Kampf gegen den Terror zu finanzieren. Hier sei an die Sicherheitspakete von Otto Schily (Schily-Kataloge) erinnert.
Bei der Generalabrechnung mit Kanzler Gerhard Schröder (SPD) im Bundestag im September 2001 zerlegte die Opposition in der Haushaltsdebatte den Etatentwurf der Regierung und die neuen drei Milliarden Mark »Kriegssteuer«. Friedrich Merz, CDU/CSU-Fraktionschef, sagte hierbei »140 Milliarden Zigaretten werden in Deutschland im Jahr geraucht. 140 Milliarden Zigaretten mal zwei Cent – das war das, was der Finanzminister an Steuererhöhungen angekündigt hat. Das sind: 2,8 Milliarden Euro Steuererhöhungen. Mal knapp zwei (Umrechnung in Mark) sind etwa 5,6 Milliarden Mark. Plus 16 Prozent Mehrwertsteuer sind 0,9 Milliarden. Macht summa sumarum – nur, Herr Bundeskanzler! – eine Steuererhöhung von 6,5 Milliarden Mark aus!«
Guido Westerwelle, FDP-Chef, sagte seinerzeit zur Erhöhung der Tabaksteuer für die Sicherheit: »Die Rente, die bezahlen wir angeblich an der Tankstelle – da kommt die Ökosteuer. Die innere Sicherheit sollen wir jetzt durchs Rauchen bezahlen. Rauchen für die Sicherheit, Rasen für die Rente. Das ist keine Finanzpolitik, meine Damen und Herren, das ist Gaga!«
Ab 2011: Rauchen für die Industrie
Gaga geht weiter. Damit die Schwerindustrie auch in Zukunft weniger Ökosteuern zahlen muss, will die derzeitige Regierung aus CDU/CSU und FDP in den nächsten Jahren zur Haushaltsstabilisierung die Tabaksteuer sukzessive erhöhen. Die Tabaksteuer soll im kommenden Jahr zusätzliche 200 Millionen Euro in die Kasse des Bundesfinanzministers spülen – in den Jahren danach jeweils ein paar hundert Millionen mehr bis hin zu einer Milliarde Euro im Jahre 2015 – sie soll also in mehreren Stufen steigen. Angeblich sieht ein Steuerkonzept des Bundesfinanzministeriums vor, dass der Preis für eine Schachtel jährlich zwischen vier und acht Cent steigen soll – unterm Strich damit um maximal 40 Cent. Mit anderen Worten heißt das, dass die Raucher für die Sicherung der Dividende der Aktionäre der Schwerindustrie zahlen müssen, die Konzernen können hingegen durch diese Regelung Steuern und Abgaben sparen.
Saufen für den Luftverkehr
Gaga geht weiter. Die FDP hat die Gaga-Politik verinnerlicht. Das Handelsblatt verkündete am 26. Oktober 2010 unter dem Titel »FDP prüft auch höhere Alkoholsteuer«, dass nach der Erhöhung der Tabaksteuer die FDP nun auch die Alkoholsteuer ins Visier nehme, um die Wirtschaft zu entlasten. »Für ein Genussmittel mit einem Alkoholgehalt von 20 Prozent sollte eine Alkoholsteuer von 20 Prozent des Nettoverkaufspreises anfallen«, heißt es in einem Schreiben des wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Paul Friedhoff, das dem Handelsblatt vorliegt.
Auf Bier mit 4,5 Prozent würden damit 4,5 Prozent Steuern vom Nettopreis anfallen, bei einer Flasche 45-prozentigen Wodkas wären es 45 Prozent. Der Wirtschaftspolitiker will ähnlich wie bei der von der Koalition beschlossenen Tabaksteuer mit den Mehreinnahmen die Wirtschaft entlasten, diesmal zugunsten der Luftverkehrsindustrie. Friedhoff befürchtet »schwerwiegende Verwerfungen in der deutschen Wirtschaft«, sollte die Luftverkehrssteuer in der von der Koalition beschlossenen Form kommen. Mit anderen Worten heißt das, dass die Alkis für die Sicherung der Dividende der Aktionäre der Luftfahrtindustrie und Fluggesellschaften zahlen müssten, die Konzernen könnten hingegen durch diese Regelung die Luftverkehrssteuer sparen.
Kiffen für die Rüstungsindustrie
Attac brachte am 26. Oktober 2010 unter dem Titel »Kiffen für die Rüstungsindustrie« den sarkastisch gemeinten Vorschlag einer weiteren Steuer in die aktuelle Politische Diskussion. Rauchen für Stahlkonzerne, Saufen für Fluggesellschaften – das geht in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Attac fordert daher: Kiffen für die Rüstungsindustrie! Schließlich könnte man mit der selben Logik die zu erwartenden Auftragsrückgänge der Rüstungsindustrie durch die geplante Verkleinerung der Bundeswehr auffangen.
Der sarkastisch gemeinte Vorschlag ist die nahe liegende Reaktion auf den unglaublichen Zynismus, gepaart mit Dilettantismus, mit dem die Bundesregierung ganz offen und ungeschminkt Politik ausschließlich im Interesse der Industrie macht. Die Zukunft wird zeigen, ob die FDP mit der CDU/CSU Gaga genug sind, um diesen neuen Vorschlag auch bald umzusetzen. Nach den bisherigen Merkmalen ihrer Politik wäre dies überhaupt nicht mehr verwunderlich. Der Kiffer wäre dann nicht mehr der Pharmakos (Sündenbock) der Gesellschaft, sondern das Pharmakon (Heilmittel) der Rüstungsindustrie. Der friedliebende Kiffer wäre dann wieder in der vom Aktionärswillen dominierten Gesellschaft voll integriert – zum Wohle der Rüstungsindustrie und derer Aktionäre.
Vergl. hierzu: Gerd Folkers: Pharmakos, der Sündenbock, in: Neue Zürcher Zeitung vom 11. August 2002
August 30 2010
Facebook blockiert politischen Diskurs
Die Wähler in Kalifornien werden im kommenden November über die Legalisierung von Marihuana abstimmen. Da gemäß diversen Umfragen die Befürworter der Legalisierung die Nase vorne haben, versuchen die Prohibitionisten mit allen Mitteln einer möglichen Legalisierung entgegen zu wirken. Da die ständige Demagogie und die oft arglistig geführte Manipulation von Informationen seitens der Prohibitionisten nicht den gewünschten Effekt bei den Wählern hervorruft, wird jetzt das Instrument der Zensur respektive der Informationsblockade eingesetzt.
Facebook blockiert politische Cannabiswerbung
Facebook ist eine Website zur Bildung und Unterhaltung sozialer Netzwerke, die der Firma Facebook Inc. mit Sitz im kalifornischen Palo Alto gehört. Größte Anteilseigner sind Mark Zuckerberg (24%) und Peter Thiel (7%). Mark Zuckerberg wurde am 14. Mai 1984 in White Plains im US-Bundesstaat New York als Kind jüdischer Eltern geboren. Er selbst bezeichnet sich als Atheist, dennoch ist er Mitglied der jüdischen Bruderschaft Alpha Epsilon Pi, deren Ziel es u.a. ist, ihren Mitgliedern den Weg in Führungspositionen zu ebnen. Peter Thiel wurde 1967 in Frankfurt am Main geboren. Er war Mitbegründer der Firma PayPal und betätigt sich als Hedgefonds Manager. Thiel lebt offen homosexuell, unterstützte dennoch Ron Paul bei dessen Wahlkampf 2008 für die Nominierung zum republikanischen Präsidentschaftskandidaten. Der Firma Facebook Inc. kann man somit nicht eine gewisse Nähe zur Israellobby in den USA und zu den Republikanern absprechen.
Huffingtonpost berichtete am 24. August 2010, dass diverse Onlineanzeigen, die mit Cannabis zu tun haben, von Facebook blockiert werden. Für einen typischen Studenten (der USA) ist jedoch etwas nicht passiert, wenn es nicht auf Facebook erscheint. Dies gibt dem sozialen Netzwerk einen großen Einfluss auf die politischen Debatten, insbesondere wenn sie außerhalb von dem stattfindet, was Facebook als akzeptablen Diskurs empfindet. Eine Petitionsseite gegen die Entscheidung von Facebook wurde bereits installiert.

Befürworter der Cannabislegalisierung, die zur Wahl in Kalifornien im November 2010 steht, wollten eine Onlinekampagne einrichten. Diese sollte zum Überdenken der aktuellen Gesetze anregen, aber damit sind sie bei Facebook gegen eine Wand gelaufen. Facebook akzeptierte zuerst die Anzeige von der Gruppe Just Say Now. Vom 7. August bis 26. August wurde sie 38 millionen Mal angezeigt und sie hat der Gruppe geholfen, mehr als 6.000 Freunde für ihre Facebookseite zu bekommen. Aber dann wurde sie abrupt von Facebook entfernt.
Andrew Noyes, ein Sprecher von Facebook sagte, dass Problem wäre das Hanfblatt. »Es wäre nett zu erwähnen, dass sie informiert wurden durch Facebook, dass das infrage gestellte Bild nicht länger akzeptierbar war für die Benutzung in Facebook-Anzigen. Das Bild eines Hanfblattes ist mit allen Rauchprodukten assoziiert und damit nicht mit unseren Regelungen vereinbar.« Dies sagte er der Gruppe in einer E-Mail, die HuffingtonPost vorliegt.
Noyes ist zur Zeit im Urlaub und antwortet nicht auf E-Mails. Eine Anfrage an Facebooks generelle Presseaddresse erbrachte nur eine automatische Antwort, in der es heißt, die Firma erhalte viele Anfragen deswegen und wird sich noch äußern. (Weiter unten ist eine Stellungnahme von Facebook)
Dennoch: Facebooks Anzeigenregeln verbieten nur die Bewerbung von »Tabkakprodukten«, nicht dem Rauchen im Allgemeinen. Seit den 1970er Jahren verkaufen Läden Marihuanaparaphernalia indem sie sagen, es wäre nur für den Tabakkonsum. Die Just Say Now Kampagne argumentiert genau anders herum: Nein, wirklich, es ist für Marihuana und nicht Tabak.
Die Zensur ist ein Rückschlag für die Kampagne, die auf jedem Unicampus in Kalifornien für die Legalisierung unterwegs ist und Studenten aufruft wählen zu gehen. »Es ist als ob man eine Kampagne macht und das Gesicht des Kandidaten nicht zeigt«, sagte Michael Whitney von Firedoglake.com, einem Blog, das Teil der Just Say Now Koalition ist.
Konservative Studenten verurteilen die Blockade von Facebook. »Unsere Generation hat Facebook erfolgreich gemacht, da es eine Community war in der man ohne Zensur auch über sensible Themen wie Drogenpolitik diskutieren konnte. Wenn die Zensurmaßnahmen von Facebook weiterhin wie die unserer Regierung aussehen, dauert es nicht bis zum Wahltag, dass es als Überflüssig angesehen wird«, sagte Jordan Marks, Vorstand der Organisation Junge Amerikaner für die Freiheit (YAF) HuffPost in einer E-Mail. YAF wurde in den 60ern gegründet; Gründungsvorstand Buckley war lange Zeit ein Unterstützer der Marihuanalegalisierung. Aaron Houston, der Vorsitzende der Studenten für eine sensible Drogenpolitik sagte, dass Facebook sich von ihren Kunden abgehoben hätte. »Ihr Geschäft wird schaden nehmen, wenn sie diese Entscheidung nicht zurücknehmen. Wir haben Reefer Madness und Zensur hinter uns gelassen. Facebook sollte mit der Zeit gehen.« sagte er.
Während Facebook die Anzeige verbannt, haben einige konservative und liberale Blogs und Newsstationen zugesagt, am Dienstag, den 31. August 2010, mit der Werbung für die Cannabislegalisierung zu beginnen. The Nation, The New Republic, Human Events, Red State, Antiwar, Reason, Drug War Rant, Stop The Drug War, Daily Paul, Lew Rockwell, The Young Turks, MyDD, AmericaBlog, Pam’s House Blend und Raw Story sind unter ihnen. Um gegen Facebooks Entscheidung zu Protestieren hat die Just Say Now, natürlich auf Facebook, eine Petition dagegen gestartet. Des öfteren Antwortet die Firma auch auf solche Aktionen. Die Gruppe fordert ihre Teilnehmer auch dazu auf, ihr Profilbild auf ein Bild mit einem zensierten Cannabisblatt zu ändern.
»Durch die Zensur des Hanfblattes verbietet Faebook politische Redefreiheit. Das ist unfair und unakzeptabel« ist in der Petition geschrieben. »Facebook soll seine Entscheidung zurücknehmen und eine freie Diskussion über die Drogenpolitik der USA ermöglichen.«
UPDATE I: Die Libertäre Partei hatte das gleiche Problem. Sprecher Kyle Hartz emailte HuffPost, dass Facebook erst die Anzeige akzeptiert, und dann am 23. Juli die Entscheidung zurücknahm und zensierte. »Danke für das Anschreiben«, hat ein Facebooksprecher an die Partei geschrieben. »Ich habe einen Blick auf Ihren Zugang geworfen und bemerkt, dass der beworbene Inhalt ihrer Anzeige verboten ist. Wir halten das Recht, zu bestimmen welche Anzeigen wir akzeptieren. Wir haben uns entschlossen, Anzeigen die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen bewerben, nicht zu akzeptieren. Wir akzeptieren keine Werbung für Marihuana oder politische Anzeigen für die Bewerbung von Marihuana und werden auch die Erstellung von weiteren solchen Facebookanzeigen für dieses Produkt nicht erlauben. Wir danken Ihnen für die Kooperation im Sinne unserer Geshäftsbedingungen.«
UPDATE II: Facebook Sprecher Noyes sagt in einer Stellungnahme: »Das infragegestellte Bild ist nicht länger Akzeptabel für die Nutzung in Facebookanzeigen. Das Bild von Hanfblättern ist mit Rauchprodukten assoziiert und ist daher nicht mit unseren Geschäftsbedingungen vereinbar.«
UPDATE III: Facebook möchte auch keine Hanfblätter zu medizinischen Zwecken sehen. Als in Washington DC die Stadträte diskutierten, wie man am besten medizinisches Marihuana abgeben könnte, wollte eine Patienteninitiative Facebookanzeigen schalten, damit sich die Bürger an der Diskussion beteiligen, sagte Nikolas Schiller von der Initiative der HuffPost. Facebook beendete die Anzeige, auch wenn die Anhörungen im Stadtrat weiterliefen. Die Anzeige enthielt ein Cannabisblatt, konnte online angesehen werden, wurde aber später, wie bei den anderen, zurückgezogen.
via: Huffington Post: Facebook Blocks Ads For Pot Legalization Campaign, via: Die Hanfplantage: Facebook blockiert politische Cannabiswerbung
August 19 2010
Prohibition und Protektion
Nach dem von der Regierungskoalition verkündeten Reförmchen in Sachen Cannabis-Medizin, das Schwerkranken und Strebenden einen leichteren Zugang zu THC-haltigen Medikamenten erleichtern soll, de facto aber an der mißlichen Lage nichts ändert, dass diese Medikamente für teures Geld erworben werden müssen, wird einmal mehr deutlich, dass die Prohibtion zwar niemanden vom Drogenkonsum abhält, dafür aber der Gesundheit insgesamt schadet. Dass selbst Kranken, die darauf angewiesen sind, der Anbau und Besitz von Hanf, der in jedem Garten oder Blumentopf wachsen könnte, in Deutschland immer noch verboten ist, also von Legalisierung der Cannabis-Medizin keine Rede sein kann – an diesem Skandal hat sich nichts geändert. Das natürliche Kraut, die Hanfblüten, bleiben weiterhin verboten, obwohl sie legal hergestellt kaum mehr kosten als Kamillenblüten oder andere einfache Heilkräuter; der Zugang zu sehr teuren pharmazeutischen Produkten, die nichts anderes enthalten als den Hauptwirkstoff von Hanfblüten – Tetrahydrocannabinol (THC) – indessen wird “erleichtert”. De facto kann man sich schon seit 1996 “Dronabinol” (so der Markenname pharmazeutisch hergestellten THCs) auf Betäubungsmittelrezept verschreiben lassen, wenn man für ein Fläschchen der Tropfen 200 EU bezahlen kann, denn nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür. Das werden sie, dem Regierungswunsch entsprechend, vielleicht jetzt eher tun – sonst aber ändert dieses Hanf-Reförmchen nix. Doch es liefert einmal mehr ein wunderbares Beispiel dafür, dass Prohibtion immer auch Protektion nicht – nicht der Bevölkerung, sondern der Pharmaindustrie. Man wolle den Patienten eben standardisierte, sichere Medikamente bieten, tönt es aus den Lobbylautsprechern – und gegen diese Arbeit wackerer Pharamazeuten und Arzneimittelaufseher ist auch absolut nichts einzuwenden. Morgen aber Möhren zu verbieten und nur noch standardisiertes, sicheres Carotin zuzulassen – noch der gierigste Pharmalobbyist würde zustimmen, das so etwas wohl ein bißchen zu weit ginge. Doch nichts anderes aber geschieht mit dem Hanf. Da paßt die Nachricht, dass numehr ein Bakterium gezüchtet wurde, das THC auf biosynthetischem Weg herstellt. Inwieweit dieser Umweg lohnend ist, bleibt abzuwarten – bis dahin überlassen wir die Biosynthese dann doch lieber den wunderbaren Hanfpflanzen…
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