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May 03 2012
Am 5. Mai ist Hanftag
Wir schreiben das Jahr 2012 und Cannabis ist noch immer nicht legalisiert – Grund genug einen neuen Hanftag in Berlin stattfinden zu lassen.
Der Global Marihuana March ist seit 1999 weltweit eine Institution. In Berlin heißt der Global Marihuana March seit vier Jahren „Hanftag“. Der vierte Hanftag lockt daher mit dem anti-prohibitionistischen wie anti-apokalyptischen Demonstrationsmotto „davon geht die Welt nicht unter“.
Das Zara Leander Zitat will die Demonstration jedoch nicht (nur) auf die allgemeine Weltuntergangsstimmung 2012 bezogen wissen. Vielmehr spielt der Hanftag auf die irrationalen Ängste mancher Menschen vor einer Cannabislegalisierung an. Vor der kontrollierte Freigabe der Pflanze Hanf zur medizinischen wie zur vergnüglichen und entspannenden Anwendung muss sich niemand fürchten!
Wenn sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Youtube in Sachen Hanf vollkommen unwissenschaftlich outet, die Suchtstoffkommission (CND) der UNO in Wien tagt und dennoch nichts Vernünftiges aus den Mündern der vergreisten Bedenkenträger kommt, dann bleibt Bürgern mit Gerechtigkeitsgefühl nur der Gang auf die Straße, um die dringend notwendige hanfpolitische Umkehr einzufordern.
Am 5. Mai 2012 findet somit der vierte Hanftag unter dem Motto „davon geht die Welt nicht unter“ inmitten Berlins statt und fordert endlich wissenschaftlich, moralisch, ethisch sowie auch wirtschaftlich auf das Scheitern des Drogenkrieges und des Kampfes gegen den Hanf einzugehen, anstatt an einem veraltetem Gedankenmodell festzuhalten, das in der Realität noch nie funktionierte und auch nie funktionieren kann.
Am 2. Mai 2012 schrieben Claudius Seidl und Harald Staun unter dem Titel „Legalität als letzter Ausweg – Machen wir Frieden mit den Drogen“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Wenn man Bilanz ziehen wollte, was dieser Krieg, der andauert, wem gebracht habe: Dann könnte man damit, weil die Opfer so viele und die Schäden unermesslich sind, ein paar tausend Seiten füllen. Man kann sich aber auch ein bisschen kürzer fassen: Die Gefängnisse, vor allem in den Vereinigten Staaten sind voll; der Konsum von Drogen hat aber nicht abgenommen. Im Norden Mexikos sind die Kartelle der Drogenhändler mächtiger als die Polizei, das Drogengeld hat die gesamte Verwaltung korrumpiert.“ Sie kommen deshalb zur folgenden Schlussfolgerung: „Wenn die vergangenen vierzig Jahre aber etwas lehren, dann ist es das: Man kann gegen Drogen keinen Krieg führen – und schon gar nicht gewinnen. Es ist also höchste Zeit, endlich mal zu prüfen, ob man mit den Drogen seinen Frieden machen kann.“
Zahlreiche Redner/innen werden auf dem Hanftag die Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Drogenprohibition aufklären und Alternativen aufzeigen, für die politisch geworben wird. Sprechen werden u.a.:
Steffen Geyer (Cannabiskultour)
Emanuel Kotzian, Herausgeber Hanf Journal
Rüdiger Schmolke, Chill Out e.V.
Barbara Seid, Die Linke
Georg Wurth, Deutscher Hanf Verband – DHV
Rolf „Rollo“ Ebbinghaus, Hanf Museum Berlin
Michael Knodt, Chefredakteur Hanf Journal
Heide Hagen, suchtpolitische Sprecherin der Piratenparei Berlin
Hans Cousto, Freie Arbeitsgemeinschaft Drogengenusskultur
Martin „Tribble“ Steldinger, PSI-TV, Hanfparade
Für das musikalische Begleitprogramm auf dem Hanftagwagen sorgen die DJs Peter und Daniel, das natürlich auch politische Songs zur Legalisierung beinhalten wird.
Hanftag, Samstag, 5. Mai 2012
Start: 14:00 Uhr am Alexanderplatz bei der Weltzeituhr
Ende: 18:00 Uhr am Pariser Platz beim Brandenburger Tor
February 26 2012
Verkehrstote, Alkohol und Drogen
Oft hört man – nicht nur an Stammtischen – dass früher alles besser gewesen sei und alles immer schlimmer werde. Dies mag vielleicht für bestimmte Bereiche des Lebens seine Richtigkeit haben, für die Sicherheit im Straßenverkehr gilt dies auf jeden Fall nicht.
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Verkehrstote in Deutschland
Wie das Statistische Bundesamt Deutschland (Destatis) am 24. Februar 2012 in einer Pressemitteilung bekannt gab, stieg die Zahl der Verkehrstoten im letzten Jahr um 9,4%. 3.991 Menschen starben im Jahr 2011 auf deutschen Straßen. Das waren 343 Getötete oder 9,4 % mehr als im Jahr 2010. Ein wesentlicher Grund für die negative Entwicklung bei den Verunglückten im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr sind die Witterungsbedingungen: Relativ milde Wintermonate, ein sehr warmer, trockener Frühling und ein vergleichsweise schöner Herbst haben zu mehr Getöteten und Verletzten geführt. Bei günstigen Witterungsbedingungen wird mehr und häufig schneller gefahren.
Im Jahr 2010 wurden auf Deutschlands Straßen 3.648 Personen getötet. Das waren 504 Getötete oder 12% weniger als ein Jahr zuvor. Damit hatte sich der positive Trend der letzten Jahre in 2010 sogar noch verstärkt fortgesetzt: die Zahl der Getöteten erreichte 2010 den niedrigsten Stand seit 60 Jahren.
Gemäß Destatis lässt sich für 1953 das erste deutschlandweite Ergebnis (nach dem heutigen Gebietsstand) errechnen: 12.631 Verkehrstote bei einem Bestand von fast 4,8 Millionen motorisierten Fahrzeugen, das bedeutete beinahe 27 Tote je 10.000 Fahrzeuge. Beide Zahlen stiegen in den Folgejahren. Der Höchststand wurde 1970 mit 21.332 Verkehrstoten gezählt, der Kraftfahrzeugbestand hatte inzwischen auf 20,8 Millionen zugenommen. Je 10.000 Fahrzeuge wurden somit zehn Getötete registriert. Seitdem ist – mit wenigen Ausnahmejahren – die Zahl der Verkehrstoten kontinuierlich gesunken, trotz weiter steigendem Fahrzeugbestand (2010: 52,3 Millionen Fahrzeuge). Bezogen auf den Kraftfahrzeugbestand gab es im Jahr 2010 weniger als einen Getöteten je 10.000 Fahrzeuge.
Verkehrstote in Deutschland im Rückblick (in Klammern: pro 100.000 Einwohner)
2010: 3.651 (4,5)
2005: 5.361 (6,5)
2000: 7.503 (9,1)
1990: 11.046 (13,9)
1980: 15.050 (19,2)
1970: 21.332 (27,3)
Zur Senkung der Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr haben u.a. folgende Maßnahmen beigetragen: Einführung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Landstraßen (1972); Einführung der 0,8 Promille-Höchstgrenze für den Blutalkoholkonzentrationswert (1973); Einführung des Verwarnungsgeldes bei Verstoß gegen die Gurtanlegepflicht (1984) und die Einführung der 0,5 Promille-Höchstgrenze für den Blutalkoholkonzentrationswert (1998).
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Durch Alkohol bedingte Verkehrstote in Deutschland
Im Jahr 2010 starben 346 Personen nach durch Alkoholkonsum bedingten Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen. Das waren 9,5% aller Verkehrstoten. Im Jahr 2000 wurden noch 1.022 Personen (13,6% aller Verkehrstoten) Opfer des Straßenverkehrs aus diesem Grund.
In den letzten Jahren wurden jeweils im Juni und im Dezember europaweite TISPOL Alkohol- und Drogenkontrollen durchgeführt. Im Jahr 2010 wurden hierbei in Deutschland weit über 100.000 Fahrzeuge angehalten und die Fahrzeuglenker überprüft. Dabei wurde offenbar, dass in Deutschland 1,2% der Fahrer einen zu hohen Alkoholgehalt im Blut hatten. Aufgrund der Tatsache, dass im gleichen Jahr 9,5% aller Verkehrstoten durch übermäßigen Alkoholkonsum vor der Fahrt maßgeblich mitverursacht wurden, kann man leicht errechnen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein angetrunkener Fahrer einen Unfall mit tödlichem Ausgang verursacht, etwa 8 mal größer ist, als dies bei einem nüchternen Fahrer der Fall ist.
Tispol (European Traffic Police Network) ist die Vereinigung der europäischen Verkehrspolizeien, vergleichbar mit Interpol im Kriminalbereich.
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Durch Drogen bedingte Verkehrstote in Deutschland
In den Statistiken wird bei Drogen nicht angegeben, um welche Substanzen es sich handelt und es wird auch nicht angegeben, in wie vielen Fällen bei den Fahrern sowohl Alkohol als auch andere Drogen festgestellt wurden. Deshalb haben die folgenden Angaben nur eine stark eingeschränkte Gültigkeit.
Bei den TISPOL Alkohol- und Drogenkontrollen wurden im Jahr 2010 in Deutschland bei 0,6% der Fahrer im Juni respektive bei 0,7% der Fahrer im Dezember der Konsum von anderen Drogen als Alkohol nachgewiesen. 43 Tote durch Drogeneinfluss bedingte Unfälle waren im Jahr 2010 zu beklagen. Das sind 1,2% aller verkehrstoten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein unter Drogeneinfluss stehender Fahrer einen Unfall mit tödlichem Ausgang verursacht, ist somit etwa doppelt so groß, wie dies bei einem nüchternen Fahrer der Fall ist.
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Die Situation in der Schweiz
Wie man der Pressemitteilung der Kantonspolizei Uri vom 27. Januar 2012 entnehmen kann, ist die gesamtschweizerische TISPOL-Koordinationsstelle bezüglich der operativen Massnahmen beim Polizeikommando Uri (amtliche Bezeichnung) angesiedelt. Gemäß dieser Pressemitteilung wurden im Dezember 2011 allein in der Schweiz und Liechtenstein gesamthaft 7.666 Verkehrsteilnehmende kontrolliert. Dabei wurden 430 Personen festgestellt, deren Fahrfähigkeit durch Alkohol eingeschränkt war. In 65 Fällen standen die Kontrollierten unter Drogeneinfluss. Demnach standen 5,61% der kontrollierten Personen unter Alkoholeinfluss und 0,85% unter Drogeneinfluss. Im Dezember 2010 wurde bei einer gleich gearteten Kontrolle festgestellt, dass 5,48% der Fahrer unter Alkoholeinfluss standen und 0,98% unter Drogeneinfluss. In der Pressemitteilung des Polizeikommandos Uri steht zwar, dass bei den Kontrollierten unter Drogeneinfluss ein Rückgang von 7,59 % auf 6,70 % zu verzeichnen war, doch die Berechnung aus den absoluten Zahlen ergibt ein anderes Resultat, wie weiter oben in diesem Absatz aufgeführt. Dies ist jedoch nicht die einzige falsche Angabe, die man in dieser Pressemitteilung finden kann.
Offensichtlich ist jedoch – das kann man auch anderen Angaben von TISPOL entnehmen – sind in der Schweiz weit mehr Fahrer unter Alkoholeinfluss unterwegs als in Deutschland. Im Jahr 2010 starben 63 Personen nach durch Alkoholkonsum bedingten Verkehrsunfällen auf schweizer Straßen. Das waren 19,3% aller Verkehrstoten. Im Jahr 2000 wurden noch 266 Personen (19,3% aller Verkehrstoten) Opfer des Straßenverkehrs aus diesem Grund. Insgesamt gab es jedoch innerhalb der letzten Jahre in der Schweiz in Relation zur Bevölkerung weniger Verkehrstote als in Deutschland. Die Rückläufigkeit der Opferzahlen entwickelte sich ähnlich wie in Deutschland, obwohl die Einwohnerzahl in der Schweiz viel stärker angewachsen ist als in Deutschland.
Verkehrstote in der Schweiz im Rückblick (in Klammern: pro 100.000 Einwohner)
2010: 327 (4,2)
2005: 409 (5,5)
2000: 592 (8,2)
1990: 954 (14,1)
1980: 1.246 (19,7)
1970: 1.694 (27,4)
February 04 2012
THC-Gehalt – Joints von damals und heute
Mit der Forderung nach Legalisierung von so genannten Cannabis-Clubs hat sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 25. Januar 2012, beschäftigt. Anlass war ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196). Bei dieser Anhörung wurde gleich von mehreren Sachverständigen von einem zunehenden THC-Gehalt in Cannabisprodukten berichtet.
Nach Ansicht der Oberstaatsanwältin Hannelore Biniok von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sei eine Legalisierung des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen nicht angezeigt. »Das Festhalten des Gesetzgebers an der Verbotsentscheidung in Bezug auf Cannabis erscheint umso mehr geboten, da in den letzten Jahren bei illegalen Cannabisprodukten im Wege genetischer Umformung (Züchtung) kontinuierlich der Wirkstoffgehalt an THC (Tetrahydrocannabinol) intensiviert wurde«, heißt es in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft. Und Dr. Rainer Dahlenburg, Apotheker für experimentelle Pharmakologie und Toxikologie beim Bundeskriminalamt, führte weiter aus, dass der Wirkstoffgehalt bereits auf »einen Gehalt von mehr als zehn Prozent THC« in Cannabispflanzen und -erzeugnissen gestiegen sei.
Die Fakten – THC-Gehalt im Haschisch und im Gras
Für das Jahr 2010 gibt die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) für 2010 einen durchschnittlichen THC-Gehalt von 8,2% für Gras und von 6,8% für Haschisch an. Wörtlich heißt es im Jahresbericht (Reitox-Report 2011) der DBDD auf Seite 214: »Von 2004 (10,8%) bis 2007 (7,4%) sank der mittlere THC-Gehalt im Marihuana kontinuierlich. Zwischen 2007 und 2008 gab es keine Veränderung, 2009 stieg der Wirkstoffgehalt wieder leicht auf 8,3% und war auch 2010 nahezu unverändert (8,2%). Nachdem sich der mittlere THC-Gehalt im Haschisch von 2005 (8,6%) nach 2006 stark verringerte und mit 6,7% den niedrigsten Wert der letzten zehn Jahre erreichte, stieg er bis 2009 wieder auf 7,4% an und ist 2010 auf 6,8% gesunken. Im Vergleich mit den Angaben von 1997 zeigen sich insgesamt nur geringe Veränderungen, wobei der Wirkstoffgehalt des Marihuanas leicht gestiegen und der des Cannabisharzes sogar leicht zurückgegangen ist.«
Gemäß der Studie von P. B. Baker, K. R. Bagon und T. A. Gough, die im Jahre 1980 in der Zeitschrift »Bulletin on Narcotics« (Nr. 1/1980, S. 47-54) erschien, lag der durchschnittliche THC-Gehalt in untersuchten Haschischproben im Jahr 1978 bei 7,9%. Haschischsorten aus Indien und Nepal enthielten durchschnittlich 11% THC, die aus der Türkei 10%, die aus Marokko 7,4%, die aus Pakistan 6,2% und die aus dem Libanon 4,2%. Der höchste Wert (26%) wurde in einer Haschischprobe aus Indien festgestellt. Vor dreissig Jahren wurden in Haschischsorten also ähnlich hohe THC-Gehalte vorgefunden wie in den letzten zehn Jahren.
Früher wurde mehr Haschisch als Gras geraucht
In Deutschland wurde vor dreissig Jahren fast nur Haschisch und kaum Gras Geraucht. Auch vor zwanzig Jahren war das Rauchen von Gras eher eine Seltenheit. So betrafen 1993 von allen erfassten Cannabisdelikten 88% Haschisch und nur 12% Marihuana. Erst Mitte der 90er Jahre wurde Marihuana hierzulande populärer. Betrafen 1996 von den polizeilichen Sicherstellungen von Haschisch und Marihuana noch 63% Haschisch, so waren es 2010 nur noch 23%. Entsprechend stiegt der Anteil von Marihuana im gleichen Zeitraum von 37% auf 77%.
Joints von damals und heute
So wie vor dreissig Jahren zumeist Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von knapp 8% in die Tüte kam, so kam 2010 zumeist Gras mit einem Wirkstoffgehalt von durchschnittlich 8,2% in die Tüte. Die Tüte von damals unterschied sich also kaum von der Tüte heute. Anzumerken ist hierbei, dass vor dreissig Jahren hierzulande weit mehr Shillums als Joints geraucht wurden, und in einem Shillum pflegte man bei weitem mehr Haschisch zu füllen als in einem Joint einzurollen. Das Rauchen von Shillums führt zu einer ähnlich starken Erlebnisintensität wie das Rauchen von Bongs oder Eimern.
January 19 2012
Wie gefährlich ist Cannabis wirklich?
Am Mittwoch, 25. Januar 2012, veranstaltet der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung mit dem Titel „Wie gefährlich ist Cannabis?“. Anlass der 90-minütigen Sitzung ist der„Cannabis Social Clubs“-Antrag der LINKEN, Drucksache 17/7196. Der LINKE-Antrag fußt wiederum auf der Petition „Cannabiskonsumenten entkriminalisieren“ des Deutschen Hanfverbandes, deren abschließende Behandlung aufgrund des Antrags und der Anhörung verschoben wurde.
Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Für interessierte Hanffreunde gibt der Ausschuss den Hinweis, dass sich diese „im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anmelden [können]. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.“
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verkündet auf ihrer Projektwebsite www.drugcom.de in der Überschrift eines Artikels: Meta-Studie bestätigt: Kiffer bauen mehr Unfälle
Der Beitrag „Meta-Studie bestätigt: Kiffer bauen mehr Unfälle“, der in den ersten Novembertagen 2011 auf www.drugcom.de erschien, erweckt den Eindruck, dass wenn viele Leute kiffen, Personen im Straßenverkehr zunehmend gefährdet seien. Nach Analyse der zusammengefassten Daten ermittelten die Forscher: „Cannabiskonsumierende haben eine 2,66-fach erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit im Vergleich zu abstinenten Personen. Das signifikant erhöhte Crashrisiko zeigte sich sowohl in Studien aus Nord-Amerika als auch aus Neuseeland und Europa.“ Die genauen Daten, die die Forscher ermittelten, können in der Studie „Marijuana Use and Motor Vehicle Crashes“ nachgelesen werden.
Die Übersetzung des Titels scheint jedoch recht tendenziös zu sein, da er nicht mit dem Inhalt es Artikels übereinstimmt. So heißt es im Fazit („Keine Aussage zu Ursachen“) des Artikels: „… Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und der Häufigkeit von Verkehrsunfällen nach Einbeziehung des persönlichen Fahrstils nicht mehr signifikant war. In Wirklichkeit waren eine hohe Risikobereitschaft und eine laxe Einstellungen gegenüber der Straßenverkehrsordnung maßgeblich an der Unfallhäufigkeit beteiligt …“
Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn verkündete fast gleichzeitig auf seiner Website, dass eine größere Verfügbarkeit von Cannabisprodukten eine Minderung der Anzahl von Verkehrstoten zur Folge habe
Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn, ein von der Deutschen Post AG gegründetes privates Wirtschaftsforschungsinstitut, veröffentlichte im November 2011 die Studie „Medical Marijuana Laws, Traffic Fatalities, and Alcohol Consumption“ (IZA DP No. 6112) von D. Mark Anderson (Montana State University) und Daniel I. Rees (University of Colorado Denver and IZA). Unter Verwendung von Daten der gesamten USA sowie einzelner Bundesstaaten wurde in dieser Studie der Zusammenhang zwischen der Abgabe von medizinischem Marihuana und diversen Entwicklungen untersucht. So konnte festgestellt werden, dass Erwachsene durch die Verfügbarkeit von gutem Marihuana in offiziellen Abgabestellen vermehrt Marihuana konsumierten, bei Jugendlichen war dies jedoch nicht der Fall. Letztere konsumierten sogar weniger Marihuana. Bemerkenswert ist auch die Beobachtung, dass die Zahl der Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang in den Bundesstaaten, in denen die Abgabe von Cannabis als Medizin legalisiert wurde, signifikant zurück ging. Dies wurde auf die Tatsache zurückgeführt, dass mit dem zunehmenden Cannabisgebrauch eine Abnahme des Alkoholkonsums einher ging. Dies ließe, so die Studie, die Schlussfolgerung zu, dass Cannabis für viele Menschen ein Substitut für Alkohol sei.
In der Studie wurden die Daten der Verkehrsunfälle in den Jahren vor und nach Einführung der Abgabe von Cannabis als Medizin in den einzelnen Bundesstaaten untersucht. Dabei wurden die Daten pro 100.000 Inhabern von Fahrerlaubnissen (Führerscheinen) abgeglichen. Im Schnitt ging innerhalb von drei Jahren die Anzahl tödlicher Verkehrsunfälle in Bundesstaaten mit Abgabestellen für Cannabis als Medizin um etwa neun Prozent stärker zurück als in Bundesstaaten, in denen es keine solche Abgabestellen gab.
Die Auswirkungen der Abgabestellen für Cannabis als Medizin haben gemäß der Studie eine nachhaltige Wirkung. Innerhalb von zwei Jahren ging die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle bedingt durch Alkohol um 11 Prozent zurück, nach mehr als drei Jahren lag dieser Rückgang bereits bei 15 Prozent. Da auch der Verkauf von alkoholischen Getränken in den Bundesstaaten mit Abgabestellen für Cannabis als Medizin zurück gegangen ist (bei Bier um 5,3%), kann davon ausgegangen werden, dass für viele Menschen der Gebrauch von Cannabis als Substitut für den Konsum von Alkohol dient. Der erfreuliche Nebeneffekt: Es gibt weniger Verkehrstote.
Vor allem für die Versicherungswirtschaft sind diese Erkenntnisse von großer Bedeutung, da eine Reduzierung von schweren Verkehrsunfällen eine Minderung der Kosten sowohl für Lebensversicherungen als auch für Krankenkassen zur Folge haben und so die Ertragsquote sich für die Versicherungsgesellschaften verbessert. Deshalb müssten diese Gesellschaften ein großes Interesse – schon alleine aus wirtschaftlichen Gründen – daran haben, dass die Abgabe von Cannabis als Medizin weltweit flächendeckend eingeführt wird.
January 14 2012
Drogen- statt Kinderpornofahndung
In Deutschland wurde die Öffentlichkeit in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Begehren einer erweiterten Telekommunikationsüberwachung des öfteren mit äußerst fragwürdigen Argumenten getäuscht. Allen voran ist hier Ursula von der Leyen, von 2005 bis 2009 Familienministerin, zu nennen. Sie machte umstrittene Vorstöße zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt. Von der Leyen nannte regelmäßig falsche Fallzahlen und behauptete, es gebe eine regelrechte „Kinderpornoindustrie“. Stephanie Anna Charlotte Freifrau von und zu Guttenberg sekundierte ihr dabei in der der RTL-2-Sendung „Tatort Internet – Schützt endlich unsere Kinder“. Am 5. April 2011 beschloss die Bundesregierung, das heftig umstrittene Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben.
Wie wichtig die Telekommunikationsüberwachung für die Bekämpfung von Kinderpornographie und Terrorismus in Wirklichkeit ist, offenbart die Justizstatistik des Bundesministeriums für Justiz. Die Anzahl der Überwachungsanordnungen (Maßnahmen nach § 100a Strafprozessordnung) bezüglich Telekommunikation (Festnetz, Mobilfunk, Internet) lag im Jahr 2010 bei insgesamt 20.398. Im Jahr 2009 lag die Anzahl bei 20.358 und im Jahr 2008 bei 16.463. Darin nicht enthalten sind Abhörmaßnahmen der Polizei zu präventiven Zwecken und die nicht von der Justiz kontrollierten Eingriffe der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis. Den Jahresübersichten des Bundesministeriums für Justiz kann entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a Strafprozessordnung die Überwachungen angeordnet wurden. Die meisten Abhörmaßnahmen wurden wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund von § 100a Abs. 2 Nr. 7a und Nr. 7b StPO angeordnet. Im Jahr 2010 wurden hierzu 6.880 Fälle registriert (33,73% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es 7.174 Fälle (35,24% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 5.498 Fälle (33,40% aller Fälle). Im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz von Kinderpornographie wurden im Jahr 2010 lediglich 19 Fälle registriert (0,093% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es ebenfalls 19 Fälle (0,093% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 14 Fälle (0,085% aller Fälle).Kinderpornographie spielte in den letzten Jahren bei der Telekommunikationsüberwachung in der Praxis nur eine marginale Rolle, ganz im Gegensatz zur medialen Berichterstattung bezüglich dieses Themenkomplexes.
Die meisten Überwachungen der Telekommunikation wurden im Bereich Drogen angeordnet. Jahr für Jahr mehr als ein Drittel aller Maßnahmen. Zu keinem anderen Bereich wurden so viele Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Drogenkontrollmaßnahmen – nicht nur bei der Telekommunikationsüberwachung – sind jedoch als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren, da sie ein großes Hindernis zur Einführung von neuen Strategien, um das Problem sowohl auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen, darstellen. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet. So erklärte beispielsweise der Ex-UN-Generalsekretär Javier Pérez de Cuéllar im Jahre 1998: „Wir glauben, dass der weltweite Krieg gegen Drogen derzeit mehr Schaden anrichtet als der Drogenmissbrauch selbst… Die Fortsetzung unserer aktuellen Politik wird nur zu mehr Drogenmissbrauch, mehr Macht für Drogenmärkte und Kriminelle, mehr Krankheit und Leid führen.“ Und die Globale Kommission zur Drogenpolitik unter Federführung von Ex-UN-Generalsekretär Kofi Annan ließ im Juni 2011 verlauten: „Beendet die Kriminalisierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung von Menschen, die Drogen gebrauchen und dabei anderen Menschen keinen Schaden zufügen.“
Zwei ehemalige UNO-Generalsekretäre haben eingesehen, dass die gegenwärtige Drogenpolitik für das Wohl der Menschen kontraproduktiv ist, und zu einer grundlegenden Änderung in der Politik aufgerufen. Ja, bei genauer Betrachtung der Gegebenheiten ist festzustellen, dass immer mehr Menschen durch die wachsenden Auswirkungen des illegalen Drogenhandels sowie der Politik, welche diesen zu kontrollieren versucht, beunruhigt sind. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet. Die globale Entwicklung zeigt, dass der von den Vereinten Nationen eingeschlagene Weg zur Drogenkontrolle gescheitert ist.
Drogenpolitik muss sich den Prinzipien einer guten Regierungsführung unterordnen, wie sie in den universalen Menschenrechtserklärungen, in der Konvention über Biodiversität und in anderen internationalen Abkommen zugrunde gelegt sind. Insbesondere sind die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechte sowie das Recht auf kulturelle Vielfalt für alle Individuen zu garantieren. Deshalb müssen auch deutsche Politiker von der Öffentlichkeit in die Pflicht genommen werden, die Vereinten Nationen dazu aufzufordern, das Politikfeld „Drogenkontrolle“ respektive „Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND) und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) zu entziehen und der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) anzuvertrauen. Dies ist notwendig, da einerseits die allermeisten Drogengebraucher per se nicht krank sind, und andererseits, da eine Schadensminderung beim Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen weit mehr durch Bildung, Wissenschaft und Kultur bewerkstelligt werden kann als durch die Kriminalisierung der Drogengebraucher und den für sie arbeitenden Dienstleister (Lieferanten, Händler). Mit in die Irre führenden Behauptungen, wie im Fall der Telekommunikationsüberwachung in Sachen Kinderpornographie, kommt man auch in der Drogenpolitik auf keinen grünen Zweig.
December 04 2011
In Memoriam Georg von Rauch
Georg von Rauch wurde am 4. Dezember 1971 um 17:24 Uhr vor dem Haus Eisenacher Straße 2 in Berlin-Schöneberg von Zivilfahndern gestellt und von dem Kriminalhauptmeister Hans-Joachim Schultz erschossen. Dies geschah im Rahmen einer Großfahndung namens „Trabrennen“. Georg von Rauch war Mitglied des „Zentralrats der umherschweifenden Haschrebellen“. Georg von Rauch ist historisch gesehen das erste Todesopfer des „Kriegs gegen Drogen“ (war on drugs) in Deutschland. Auch wenn 40 Jahre vergangen sind ist es angemessen, am Ort seiner Erschießung Kerzen, Blumen und anderes gegen das Vergessen niederzulegen.
Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen
Die Haschrebellen gehörten zu einer auch als „Berliner Blues“ bezeichneten Untergrundbewegung, die aus der Haschischszene der Stadt hervorgegangen war. Zu den bekanntesten Mitgliedern des Zirkels gehörten Dieter Kunzelmann, Ralf Reinders, Michael „Bommi“ Baumann, Ronald Fritzsch, Bernhard Braun, Georg von Rauch und Thomas Weisbecker. Die gewaltsamen Tode Rauchs und Weisbeckers zwischen Dezember 1971 und März 1972 (beide wurden beim Versuch der Festnahme durch Polizisten erschossen) führten dann unmittelbar zur Bildung der Bewegung 2. Juni. Zur Erinnerung: Am 2. Juni 1967 wurde Benno Ohnesorg von dem als Zivilpolizist eingesetzten Polizeiobermeister Karl-Heinz Kurras anlässlich einer Studentendemonstration gegen den Schah von Persien Mohammad Reza Schah Phalavi in der Nähe der Deutschen Oper in der Krumme Straße erschossen. In Gedenken an Benno Ohnesorg und unter dem Eindruck des Todes von Georg von Rauch fanden zum Jahreswechsel 1971/72 in Berlin Treffen verschiedener linker Gruppen statt. Sie diskutierten ihren Zusammenschluss und riefen im Januar 1972 die „Bewegung 2. Juni“ ins Leben. Am 2. Juni 1980 erklärte ein Teil der Bewegung 2. Juni ihre Selbstauflösung und schloss sich der RAF an.
Der „Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen“ entwickelte sich aus einem Kommuneexperiment in der Wielandstraße in Berlin-Charlottenburg heraus. Hauptmieter der betreffenden Wohnung war der Rechtsanwalt Otto Schily. Die als „Wielandkommune“ bekannt gewordene Gruppe von bis zu 20 Personen praktizierte dabei einen bewusst antibürgerlichen Lebensstil, wobei man sich als Avantgarde einer grundlegenden gesellschaftlichen Veränderung begriff.
Der doppelte Georg
Im Juli 1971 kam es im Kriminalgericht Moabit zum Prozess gegen Georg von Rauch, Bommi Baumann und Thommy Weisbäcker. Vorwurf: Brand- und Bombenanschläge ohne Personenschaden. Die drei wurden unter anderem von den Rechtsanwälten Otto Schily und Hans Christian Ströbele verteidigt. Damals die bekanntesten linken Anwälte der Republik. Für den vierten Verhandlungstag, den 9. Juli 1971, zeichnete sich ab, dass die Haftbefehle gegen Bommi und Thommy aufgehoben werden. In Haft sollte nur Georg bleiben, dem die Staatsanwaltschaft weitere Anschläge anlastete. Am Morgen des 9. Juli wurden die drei Angeklagten, übrigens gegen die ausdrückliche Anordnung des Vorsitzenden Richters, zum ersten Mal und aus Unachtsamkeit vor der Verhandlung für 30 Minuten in einer Vorschlusszelle zusammen eingesperrt.
Es war Georg, der die Idee mit dem Tausch hatte: Thommy und Georg hatten beide wallende, lange und dunkle Haare. Und beide trugen einen dunklen Vollbart. Nur Thommy war Brillenträger. In Eile reifte der Plan. Georg sollte die Brille von Thommy aufsetzen und sich auch auf dessen Platz im Gericht niederlassen. Alles lief glatt. Ob der spätere Innenminister Schily eingeweiht war, ist nicht überliefert. Auf jeden Fall machten die Rechtsanwälte den Tausch mit. Als der Richter am frühen Nachmittag die Haftbefehle gegen Bommi und Thommy aufhob, verabschiedeten sich Bommi und der falsche Thommy und verließen unter dem Beifall der Zuhörer unverzüglich den Gerichtssaal. Thommy Weisbäcker alias Georg von Rauch wurde in den Zellentrackt zurückgeführt. „Was heißt hier von Rauch, ich bin Thomas Weißbecker“, empörte der sich eine Stunde später. Georg war längst in Sicherheit. Die Verwirrung der Justiz war perfekt. Nun kam der Richter nicht umhin, auch Weisbäcker auf freien Fuß zu setzen. Es war ein Fehler der Justiz, der nicht zu Lasten von Weisbäcker gehen durfte. Westberlin stand Kopf, und der Blues hatte seine Hauptaktivisten wieder in Freiheit. Schon einen Tag später hing das Fahndungsfoto von Georg in allen öffentlichen Gebäuden.
Und beide mussten sterben
Der Staat fühlte sich von diesen zwei Haschrebellen düpiert und ging mit aller Härte gegen dieselben vor – beide wurden in der Folge von der Polizei erschossen. Die Staatsanwaltschaft und die Justiz gaben dabei der Polizei die notwendige Rückendeckung. Selten wurde bei einer Ermittlung so viel gelogen wie bei der Aufarbeitung des Todes von Georg von Rauch. Und selten wurde bei einem Gerichtsverfahren die Wahrheitsfindung von Amtes wegen so behindert, wie in dem Revisionsverfahren gegen Klaus Wagenbach. 1973 erwirkte der Berliner Polizeipräsident einen Strafbefehl gegen Klaus Wagenbach, weil in einem der Bücher (Rote Kalender 1973) des Verlages zu lesen war, Georg von Rauch (und auch Benno Ohnesorg) seien „ermordet“ worden. Im ersten Verfahren wurde Klaus Wagenbach freigesprochen, in der von Polizeipräsident und Staatsanwaltschaft angestrengten Berufung 1975 hingegen verurteilt. In der Dokumentation zum Prozess gegen Klaus Wagenbach „Die Erschießung des Georg von Rauch – Warum der Tote schuldig ist, der Todesschütze freigesprochen, der Kritiker verurteilt wird“ kann jeder sich ein Bild machen von dem Lügengebäude und den Manipulationen, die diesen Prozess charakterisiereten.
Die politische Entwicklung freilich ist deutlich: Als am 2. Juni 1967 Benno Ohnesorg erschossen wurde, wurde der Todesschütze zwar freigesprochen, aber er musste sich in zwei Gerichtsverfahren verantworten, wurde später entlassen und auch der Polizeipräsident dankte ab. 1971 war das schon anders – der Schütze wurde gar nicht mehr angeklagt, der Polizeipräsidentenstuhl wackelte nur ein wenig, aber auch seinerseits musste eine liberale Öffentlichkeit noch beruhigt werden mit höchst zweifelhaften „Schussgutachten“ und nachgestellten Filmen vom „Tathergang“. 1975 schließlich reichten dann extrem lückenhafte Unterlagen bereits aus, die liberale Öffentlichkeit per Gerichtsurteil zum Schweigen zu bringen. Insofern ist dieser Prozess (das belegen auch Dauer und Aufwand) ein Musterprozess gewesen.
Zum 30. Todestag von Georg von Rauch. Text vom Freundeskreis.
DER SPIEGEL 3/1972: Geschwärzte Hände
Haschrebellen –wie alles anfing … Tödliche Terroristenfahndung
November 11 2011
15 Jahre Drug Scouts
Die Drug Scouts – eine Drogenberatungsstelle in Leipzig – wurden 1996 von jungen Menschen aus der elektronischen Musik- und Partyszene gegründet. Anfänglich wurden alle Tätigkeiten ehrenamtlich durchgeführt. Ab April 1998 wurden die Drug Scouts von der Stadt Leipzig zunächst durch Schaffung einer Stelle (ab Mai durch 1,5 und ab Juni durch 2 Stellen) gefördert, was die infrastrukturelle und organisatorische Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Projektes schaffte. Im April 1998 eröffneten die Drug Scouts in der Eutritzscher Straße 9 einen Drogen-Info-Laden, den Drug Store. Dieser ist von Montag bis Freitag jeweils von 13 bis 17 Uhr geöffnet und bietet verschiedene Möglichkeiten sich zu Drogen zu informieren sowie mit den professionellen und freiwilligen Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen.
Die Drug Scouts sind in verschiedenen nationalen und internationalen Netzwerken aktiv, so im Sonics-Netzwerk (Cybertribe-Netzwerk für Rhythmus und Veränderung), im Basics-Netzwerk (European Network for Rave Culture and Drug Awareness), bei JES (Selbshilfenetzwerk für Junkies, Ehemalige & Substituierte) und im NEWIP (Nighlife Empowerment and Well-being Implementation Project).
Geburtstagsprogramm
Das Jubiläum begehen die Drug Scouts mit einem Empfang, einer Veranstaltungsreihe zum Thema „Drogen und Gesellschaft“ und mit einer Party. Die Veranstaltungen, bestehend aus Vorträgen und anschließender Diskussion, sind offen für alle Interessierte und kosten keinen Eintritt. Die Vortragsreihe begann gestern am 10.11.2011 und wird bis zum 14.12.2011 andauern. Am Dienstag, 15.11.2011, wird Wulf Mirko Weinreich (Psychotherapeut) über „Psychoaktive Substanzen in der Psychotherapie“ berichten. Am Mittwoch, 23.11.2011, wird Hans Cousto (Autor dieses Artikels) zum Thema „Partykultur & Psychonautik. Ein Weltkulturerbe“ sprechen. Am Montag, 28.11.2011, wird Dr. Roland Kipke (IZEW – Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften, Universität Tübingen) über „Hirndoping – Pillen für Glück und Leistung?“ referieren. Am Mittwoch, 07.12.2011, wird Silke Buth (Drugchecking-Initiative Berlin-Brandenburg) das Thema „Drugchecking – ein sinnvolles Instrument zur Risikominimierung beim Drogengebrauch?“ abhandeln und am Mittwoch, 14.12.2011, wird Henning Arndt (Dipl. Sozialpädagoge) Orientierung zum „richtigen und falschen Weg auf der Suche nach dem Glück“ geben.
Ein Flyer der Schlagzeilen machte
Die Drug Scouts haben über dreissig Faltblätter zu verschiedenen Substanzen herausgegeben mit Informationen zur Substanz, ihrer Wirkung je nach Dosierung, zu Risiken und Nebenwirkungen sowie zu „safer use“. Zudem haben die Drug Scouts auch einen Flyer mit dem Titel „Polizeikontrolle – was tun?“ herausgegeben. Dieser Flyer, den es bereits seit 2004 gibt, sorgte dieses Jahr für Schlagzeilen. Unter dem Titel „Fördermittel-Schande: Stadt zahlt 80.000 Euro – Junkies werden vor der Polizei gewarnt“ schrieb die Bild-Zeitung (Regionalausgabe leipzig) am 13. Mai 2011zu diesem Flyer: „Darin sind unzählige Hinweise, wie sich Junkies verhalten sollten, wenn sie von der Polizei erwischt werden. Bezahlt von der Stadt, abgesegnet vom Vorsitzenden des Drogenbeirats, Sozialbürgermeister Thomas Fabian (55, SPD)! Das Blatt warnt die Junkies eindringlich vor der Polizei. Man solle bei Kontrollen und vorläufigen Festnahmen z.B. lediglich Angaben zur Person machen und ansonsten „schweigen“. Dann wird detailliert erklärt, was für eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ nötig ist; dass man „nichts unterschreiben“ und vor allem „keine Angaben zur Sache machen“ soll. Die Beamten kommen überhaupt schlecht weg. Von „repressiven Maßnahmen“ ist da die Rede und „Einschüchterungsversuchen“.“
Zwei Tagen vor Erscheinen dieses Artikel fand im historischen Speisesaal des Leipziger Hauptbahnhofes eine Podiumsdiskussion zur Drogenpolitik in Leipzig statt. Die Podiumsdiskussion ist im Internet dokumentiert (Video). Auf dem Podium saßen:
Freya-Maria Klinger, MdL Sachsen, DIE LINKE
Sylke Lein, Suchtbeauftragte der Stadt Leipzig
Dr. Harald Terpe, MdB Bündnis 90/Die Grünen
Horst Wawrzynski, Polizeipräsident der Stadt Leipzig
Lutz Wiederanders, Sachgebietsleiter Straßensozialarbeit Leipzig
Moderation: Thyra Veyder-Malberg (Stadtmagazin Kreuzer)
Die Leipziger Internetzeitung berichtete unter dem Titel „Zwischen Repression und Hilfe in der Drogenpolitik: Leipziger Beteiligte finden sich zusammen“ am 12. Mai 2011 recht informativ über die Veranstaltung. Die Leipziger Volkszeitung nutzte die Veranstaltung hingegen für eine wahre Kampagne, um gegen die Drug Scouts Stimmung zu machen. In der Online-Ausgabe titelte der Redakteur Frank Döring seinen Artikel „Drogenaffin – massive Kritik am Projekt Drug Scouts“ und auf der Titelseite der gedruckten Wochendausgabe vom 14./15. Mai 2011 wurden die Leser mit der Überschrift „Leipziger Drogenpolitik ist eine tickende Zeitbombe“ konfrontiert. Dies sagte der sächsische Landespolizeipräsident Bernd Merbitz in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung. In dem Interview (Printausgabe S. 19) sagte Bernd Merbitz u.a. zum besagten Faltblatt „Solche Flugblätter, wie man sich bei Polizeikontrollen verhalten sollte, empfinde ich als Kampfansage. Es bedeutet doch nichts anderes, als dass Leuten, die etwas strafbares getan haben, geholfen werden soll, sich gegen jene zu schützen, die für Recht und Ordnung sorgen. Ich halte das für äußerst kritisch. Wir müssen deshalb darüber nachdenken, und haben dies auch schon teilweise getan, ob dies überhaupt ein Projekt ist, das förderwürdig ist.“ Wahrlich, es ist schon äußerst befremdlich, wenn ein Landespolizeipräsident eine Aufklärung von Menschen über ihre gesetzlich verankerten Rechte als „Kampfansage“ empfindet. Jede Aufklärung von Menschen über ihre gesetzlich verankerten Rechte ist förderlich für den Rechtsstaat. Jeder Versuch, eine solche Aufklärung zu verhindern, ist eine Kampfansage an den Rechtsstaat. Der sächsische Landespolizeipräsident Bernd Merbitz hat sich mit seiner Aussage als als Verfechter von Rechtsstaatlichkeit selbst diskreditiert.
Ein Internetauftritt bester Güte
Auf der Website www.drugscouts.de (vormals www.suchtzentrum.de/drugscouts/) findet man nicht nur Informationen zu Substanzen, Streckmittelwarnungen, Drug-Checking-Ergebnissen, Recht und Gesetz, sondern auch ein Lexikon und jede Menge Erfahrungsberichte. Zudem findet man Informationen zur Förderung von Party- und Kommunikationskultur speziell unter dem Aspekt eines mündigen Drogenkonsums. Die Website der Drug Scouts zählt zu den meistbesuchten Drogen-Aufklärungs-Seiten im deutschsprachigen Raum, obwohl für dieses Internetportal kein Werbeetat existiert. Im Oktober 2011 wurden täglich 1.076 Besucher gezählt.
Zum Vergleich: Im letzten Jahr verzeichnete die Website www.drugcom.de (ein Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) gemäß Jahresbericht 2010 täglich im Schnitt 2.161 Besucher. Diese Zahl ist im Wesentlichen auf die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit“ zurückzuführen, da der drugcom-Test „Check your drinking“ auf „Alkohol? Kenn dein Limit“ integriert wurde. Der Test erscheint im Design von „Alkohol? Kenn dein Limit“, jeder Testabruf erfolgt aber vom drugcom-Server, geht also in die drugcom-Statistik mit ein. Exakt 117.177 Verweise wurden im Jahr 2010 von der Website www.kenn-dein-limit.info registriert. Die mit Mitteln des Verbands der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) unterstützte Kampagne arbeitet mit großflächigen Plakakten, TV- und Kinospots sowie Online-Marketing. Im Rahmen einer drugcom-Studie wurde zudem Online-Werbung auf verschiedenen Websites geschaltet. Dazu zählen die private Drogeninformationseite www.drug-infopool.de, die Online-Communitys MeinVZ und StudiVZ sowie die Suchmaschine Google.
Ein zweiter Vergleich: Das SuchtMagazin veröffentlichte in der Ausgabe 5/2010 einen Artikel mit dem Titel „Evaluation der Partydrogenprävention in der Stadt Zürich“. Darin werden die Tätigkeiten der Jugendberatung Streetwork und des Projektes www.saferparty.ch beschrieben und analysiert. In dem Artikel heißt es, dass die Website www.saferparty.ch täglich von 213 Personen besucht wird. Und in der Medienmitteilung vom 19. Oktober 2011 des Sozialdepartementes der Stadt Zürich heißt es „Saferparty.ch verzeichnete 2010 über 60.000 Besuchende. Im Jahr 2011 waren es von Januar bis September bereits fast 60.000.“ Das entspricht für den Zeitraum Januar bis September 2011 etwa 222 Besucher pro Tag.
Ein dritter Vergleich: Die Website von Eve & Rave Schweiz hält nicht nur Informationen über Drogen bereit, sondern verfügt auch über ein Forum mit mehr als 13.000 Mitgliedern und über ein Drogenwiki. Auf der Seite www.eve-rave.ch wurden im Oktober 2011 täglich durchschnittlich 8.152 Besucher registriert. Die hohe Zahl ist vor allem auf die Aktivitäten im Forum zurückzuführen. Im Gegensatz zu den drei zuvor genannten Internetportalen wird die Website von Eve & Rave Schweiz nicht von der öffentlichen Hand finanziert, sondern von einem Verein, in dem alle Tätigkeiten ehrenamtlich erfolgen.
October 12 2011
Drogenbarone stellen neue Euroscheine vor
Am Dienstag, 11. Oktober 2011, feierte eine Abordnung internationaler Drogenbarone anlässlich der Jahrestagung der Drogenbeauftragten, Mechthild Dyckmans, am frühen Morgen direkt vor dem Veranstaltungsort am Brandenburger Tor in Berlin eine Party. Dabei wurde der Entwurf eines neuen 500-Euro-Scheines vorgestellt um die fundamentalistische und prohibitionistische Haltung der Drogenbeauftragten zu würdigen.
Aus aktuellen Anlass ist hier die Erklärung der Delegierten, die sich für die Drogengesetzgebung anlässlich der Tagung persönlich bei Frau Dyckmans bedankt haben, wiedergegeben:
„Wir, die Drug Lords International (DLI), möchten uns herzlich für den Einsatz der Abgeordneten Dyckmans (FDP), dass Drogen weiterhin illegal bleiben, bedanken. Wir danken ihr wirklich herzlich. Sie macht uns reich! Deutschland investiert jedes Jahr etwa vier Milliarden Euro, um das Drogenverbot aufrecht zu erhalten – und unseren Reichtum zu bewahren. Unser jährlicher Umsatz beträgt mehr als 300 Milliarden Euro. Damit liegen wir mit unseren Produkten an der Weltspitze. Wir sind so reich, dass wir uns ganze Staaten kaufen können.
Wir, die Drug Lords International, möchten der Abgeordneten Dyckmans danken, danken für weitere, neue illegale Märkte. Die europäische Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogenabhängigkeit hat in dem letzten Jahr über 40 neue Substanzen aus unseren Laboren festgestellt. Dies ist aber nur ein geringer Teil von dem, was unsere Labore herstellen können. Wir können alles herstellen. Wir müssen nur ein Atom in einem Molekül ändern, und schon haben wir etwas neues. Sobald der Stoff verboten wurde, können wir ein Vielfaches des Produktionswertes dafür nehmen und werden noch reicher!
Wir, die Drug Lords International, möchten der Abgeordneten Dyckmans für die gute Zusammenarbeit, in Vergangenheit, hier und jetzt, und in Zukunft danken.“
Seltsame Begriffswahl der Drogenbeauftragten
Zur Jahrestagung der Drogenbeauftragten „Der Stoff aus dem Chemielabor. Speed, Spice und Co.“ hat diese eine Pressemitteilung mit dem Titel „Gegen synthetische Drogen effektiver vorgehen“ herausgegeben. Darin tauchen Sätze mit einer mehr als nur seltsamen Begriffswahl auf [Hervorhebungen in fetter Schrift dienen nur zur Orientierung und entstammen nicht den Originaltexten]:
„Ein Verbot neuer synthetischer Drogen kann derzeit erst nach einem aufwändigen Verfahren durch Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz erreicht werden. Händler bewerben diese Substanzen bis zu ihrer Unterstellung gezielt als angeblich legale Alternative. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um Wege aufzuzeigen, wie effektiver auf diese Entwicklungen reagiert werden kann.“
In Internetportal der Deutschen Apothekerzeitung wurde diese befremdliche Formulierung fast wörtlich ohne weiteren Kommentar übernommen. In dem Artikel „Dyckmans: Gegen synthetische Drogen effektiver vorgehen“ heißt es:
„Da ein Verbot neuer synthetischer Drogen derzeit erst nach einem aufwändigen Verfahren durch Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz erreicht werden kann, können Händler diese Substanzen bis zu ihrer Unterstellung gezielt als angeblich legale Alternative bewerben. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um Wege aufzuzeigen, wie effektiver auf diese Entwicklungen reagiert werden kann.“
In dem Rechtsgutachten der Professoren Dr. Dieter Rössner und Dr. Wolfgang Voit von der Philipps-Universität Marburg, das auf der Tagung vorgestellt wurde, heißt es hingegen (Folie 3 der Präsentation) unmissverständlich:
„Wegen der formellen Voraussetzung der Definition eines bestimmten, genau bezeichneten Stoffes als Betäubungsmittel sind neue Designerdrogen zunächst immer legal.“
Es ist schon seltsam, wie aus der Formulierung „immer legal“ des Rechtsgutachten die äußerst manipulative Deutung „angeblich legale Alternative“ wird. Eine solche Informationspolitik ist typisch für die Verfechter der repressiven Verbotspolitik. Offenbar haben daran nicht nur puritanische Abstinenzfanatiker und Mafiosi ein großes Interesse, sondern auch die Pharmabranche mit ihren Vertriebsstellen, den Apotheken.
September 19 2011
Reinheitsgebot
Manche Dinge weiß man, ohne eine Ahnung davon zu haben. Zum Beispiel, wie man sich vor freien Radikalen schützen kann. Doch nur wenige wissen, was denn freie Radikale genau sind.
Man weiß, dass es für Bier ein deutsches Reinheitsgebot gibt. Vielleicht weiß man auch, dass dieses Gebot ursprünglich ein bayerisches war und dass es als das älteste Lebensmittelgesetz der Welt gilt.
Aber warum genau wurde dieses Gebot eigentlich erlassen? Was hat die Obrigkeit im Mittelalter dazu getrieben, auf Reinheit zu pochen? Was war alles in dem Bier, was nicht drin sein sollte? Der Deutsche Brauer-Bund e.V. weiß darauf eine Antwort:
“Mit dieser Vorschrift wurde Verfälschungen vorgebeugt, vor allem aber chemische oder andere Zusätze ausgeschlossen.”
Chemische Zusätze? Zum Beispiel Antioxidantien (helfen die nicht gegen freie Radikale?) zur Konservierung? Carrageen zur Schaumstabilisierung? Künstliche Farbstoffe? Im Jahre 1516? Als man noch nicht um die Bedeutung der Hefe beim Brauen wusste? Wohl kaum.
Es geht wohl mehr um die anderen Zusätze; es wurden unterschiedliche Gewürze wie Kümmel, Koriander, Lorbeer oder Wacholder zur Aromatisierung verwendet, doch es wurden auch psychoaktive Pflanzen zugefügt. Belegt sind der Gebrauch von Schlafmohn, Tollkirsche, Muskatnuß, Wermut und Bilsenkraut.
Das Pilsner aus Pilsen soll laut Christian Rätsch und Martin Hürlimann seinen Namen dem Bilsenkraut verdanken.
Das älteste Lebensmittelgesetz der Welt, ist also eigentlich das erste Betäubungsmittelgesetz, der Grundstein zu allen späteren Prohibitionen. Die Dämonisierung aller anderen Drogen außer Alkohol hat eine lange Tradition, das zeigt uns das Reinheitsgebot.
September 12 2011
10 Jahre www.drugcom.de
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellte im Sommer 2001 eine Website zur Drogenaufklärung ins Internet: www.drugcom.de
Die Pressemitteilung Nr. 11 vom 26. Juli 2001 von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Frau Marion Caspers-Merk, hatte den Titel:
„besoffen, verstrahlt, bekifft, verpeilt“ – http://www.drugcom.de ist online!
In dieser Pressemitteilung wurde „drugcom“ wie folgt vorgestellt:
„drugcom.de ist ein Internetportal rund ums Thema Drogen. Hier können Jugendliche chatten, Fragen stellen und ihr Wissen über Alkohol, Tabak und illegale Drogen wie Ecstasy oder Cannabis testen. Das Projekt ging am Love-Parade Wochenende ans Netz und hatte bereits in den ersten zwei Tagen über 37.000 Zugriffe. Am häufigsten wurden dabei Fragen zu Cannabis gestellt.
Ziel des Projektes ist es, Jugendliche auch außerhalb der Techno-Party-Szene ansprechen. Ein wesentlicher Schwerpunkt soll die Vermittlung von Wissen über die verschiedenen Substanzen (Drogenwissen) und die kritische Reflexion eigener Drogenerfahrung sein. Das Angebot soll personalkommunikativ sein, d.h. einen Dialog von Diskussionen bis hin zu Beratungsgesprächen ermöglichen. drugcom.de ist ein „atmendes Medium“. Wenn sich neue Projekte vorstellen wollen, wenn Wissensfragen ergänzt werden müssen, wenn aktuelle Informationen auftauchen – im Internet können diese Änderungen jederzeit und schnell eingearbeitet werden.“
Wettbewerb Drogenkompetenz
Auf den Seiten von „drugcom“ waren seinerzeit zahlreiche falsche Angaben (Fehler), irreführende Angaben (Täuschungen) oder suggestive Angaben (Manipulationen) zu finden. Deshalb veranstaltete Eve & Rave Berlin zu Ostern 2002 den „Wettbewerb Drogenkompetenz – Fehlersuche auf www.drugcom.de“. Inhalt des Wettbewerbs war das Auffinden dieser Fehler, Täuschungen und Manipulationen.
Die Tatsache, dass „drugcom“ vor allem verunsichern und überhaupt nicht aufklären wollte, konnte man deutlich am Beispiel der gegebenen „Informationen“ betreffend Streckmitteln in Ecstasypillen sehen. In der Ergänzung zu den Antworten zur Frage 5 im Test zu Ecstasy „Welche der folgenden Wirkungen ist typisch für Ecstasy?“ konnte man nach dem Anklicken von Faktoren, welche die Wirkung von Ecstasy beeinflussen, unter dem Zwischentitel „Zusammensetzung der Pille“ folgendes lesen:
„Analysen haben gezeigt, daß die Pillen praktisch nie reines MDMA enthalten. Im günstigsten Fall sind noch andere entaktogen wirkende Substanzen enthalten, oft aber auch Speed, meistens noch andere Verschnittstoffe.“
Das BKA meldete demgegenüber im Rauschgiftjahresbericht 2000 auf Seite 91 folgende Zahlen betreffend Reinheitsgehalte von Ecstasypillen und Kapseln:
„Für insgesamt 935.186 Tabletten und Kapseln – im Folgenden als Konsumeinheiten (KE) bezeichnet – wurden die Wirkstoffgehalte mitgeteilt. 92,7 % der Konsumeinheiten enthielten einen psychotropen Wirkstoff (Monopräparate), während bei 7,3 % zwei und drei Suchtstoffe festgestellt wurden (Kombinationspräparate).
Von den 852.736 Monopräparaten enthielten 98,4 % 3,4-Methylendioxy-methamphetamin (MDMA), 1,2 % Amphetamin und die verbleibenden 0,4 % Methamphetamin, 3,4-Methylen-dioxy-N-ethylamphetamin (MDE), 4-Brom-2,5-dimethoxy-amphetamin (DOB), 4-propylthio-2,5-dimethoxyphenethylamin (2C-T-7) und 3,4-methylendioxyamphetamin (MDA). Bei den gemeldeten Kombinationspräparaten handelte es sich um Mischungen von MDMA /MDE, MDMA/MDA, MDMA/Methamphetamin, MDMA/Amphetamin MDA/Amphetamin oder MDMA/MDA/Amphetamin. Die am häufigsten gemeldeten MDMA/MDE-Zubereitungen enthielten durchschnittlich 36 mg MDMA und 22 mg MDE pro Konsumeinheit (als Base berechnet).“
98,4 Prozent aller Monopräparate respektive 91,2 Prozent aller untersuchten Proben aus dem Jahr 2000 enthielten gemäß BKA ausschließlich den Wirkstoff MDMA. Demzufolge war die Angabe bei „drugcom“, dass Analysen gezeigt hätten, dass die Pillen „praktisch nie“ reines MDMA enthielten, falsch. Der durchschnittliche Gehalt an MDMA lag gemäß BKA im Jahr 2000 bei 64 Milligramm (als Base berechnet) respektive 76 Milligramm (als Hydrochlorid berechnet). Auch die Formulierung „im günstigsten Fall sind noch andere entaktogen wirkende Substanzen enthalten, oft aber auch Speed, meistens noch andere Verschnittstoffe“ bei „drugcom“ war genauso wirklichkeitsfremd. Bei „drugcom“ waren 91,2 Prozent „praktisch nie“, 1,2 Prozent „oft“ und 0,4 Prozent „meistens“ (die 7,3 Prozent der Kombinationspräparate sind in den letztgenannten Zahlen nicht berücksichtigt, wobei der gewichtigste Anteil bei diesen Zubereitungen die Kombinationen verschiedener entaktogener Wirkstoffe darstellte.
Die Analyse der Angaben bei „drugcom“ offenbarte, dass dieses Projekt der BZgA sich auf dem Niveau der übelsten polemischen Artikel der Boulevardpresse bewegte. Als Aufklärung konnte man das beim besten Willen wirklich nicht bezeichnen. Deshalb wurde der Wettbewerb Drogenkompetenz durchgeführt.
Ergebnisse des Wettbewerbes Drogenkompetenz
In einem „Ersten Zwischenbericht“ zum Wettbewerb Drogenkompetenz sind außer einer Auflistung gefundener Fehler eine präzise Analyse zur Verwendung der Begriffe „Sucht“ und „Abhängigkeit“ bei „www.drugcom.de“ zu finden. Der Zwischenbericht wurde auf der neu gestalteten privaten Website www.drogenkult.net der Redaktion des Webteams von www.eve-rave.net veröffentlicht, weil der Vereinsvorstand Tibor Harrach diese Aktion „gar nicht lustig fand“ und sich dagegen verwahrte, dass die Ergebnisse auf www.eve-rave.net veröffentlicht werden. Dies fanden wiederum einige Mitglieder des vereins „gar nicht lustig“ und verließen den Verein.
Ein Endbericht wurde nie veröffentlicht, da die Macher von „www.drugcom.de“ sehr schnell auf die Ergebnisse des Wettbewerbes reagierten und innert kurzer Zeit die meisten Fehler korrigierten und viele Texte gänzlich überarbeiteten. Eine Szeneorganisation hat somit mehr für die Qualität von „www.drugcom.de“ bewirkt als alle Instrumente zum Qualitätsmanagement respektive zur Qualitätssicherung der BZgA. Dies war im Jahre 2002.
Neun Jahre später
Die Website „www.drugcom.de“ sieht seriöser aus als zu Beginn des Jahrtausends. Jeden Monat erscheinen Besprechungen von wissenschaftlichen Studien zum Thema Drogen, die jeweils mit Quellenangaben versehen sind. Man gewinnt den Eindruck von umfassender und gut recherchierter Information. Doch bei genauerem Hinsehen bemerkt man dann, dass gewisse Themen systematisch ausgeblendet werden: z.B. Drug-Checking.
Drug-Checking
In keinem redaktionellen Beitrag findet man Informationen zum Thema Drug-Checking – in manchen Publikationen auch Pill-Testing genannt. Diese Begriffe sucht man vergeblich in den Topthemen, im Drogenlexikon, im Abschnitt Drogen, bei den Wissenstests und im Bereich FAQ (häufig gestellte Fragen). Offenbar will die BZgA nicht, dass sich die Leute über dieses Thema informieren können – zumindest nicht auf ihrer Website. Dabei ist zu bemerken, dass Drug-Checking in verschiedenen Nachbarländern von Deutschland seit vielen Jahren erfolgreich in den Maßnahmen zur Schadensminderung eingesetzt wird und heute auf höchster politischer Ebene auch in Deutschland diskutiert wird.
Harald Dähne und Stephan Meyer haben im Rahmen der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im Februar 2009 die Studie „Substanzanalyse von Drogen („drug checking“) – Rechtliche Implikation“ fertig gestellt. Und Bündnis 90/Die Grünen wollen die gesundheitlichen Risiken des Drogenkonsums durch ein Drug-Checking verringern. Ihr Antrag (17/2050) wird am Mittwoch, 28. September 2011, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) mit 24 Sachverständigen sein. Zudem stellte die Fraktion Die Linke am 1. September 2011 eine kleine Anfrage zum Thema „Drug-Checking als aktiver Gesundheitsschutz“ beim Deutschen Bundestag.
Auch in Berlin wird das Thema auf höchster Ebene diskutiert. Am 6. April 2011 stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beim Berliner Abgeordnetenhaus den Antrag „Prävention stärken und Drogenrisiken senken mit Drugchecking“ und am 20. Juni 2011 gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zugunsten dieses Antrages (mehrheitlich – mit SPD, Linksfraktion und Grüne gegen CDU bei Enthaltung FDP). Auch drei Parteien haben vor der Wahl zum Abgeornetenhaus in Berlin das Thema Drug-Checking in ihrem Wahlprogramm aufgenommen: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die Piratenpartei. Die drogenpolitischen Passagen aus den Wahlprogrammen hat der Deutsche Hanfverband in einer Übersicht zusammengestellt.
Weitere Informationen zum Thema Drug-Checking findet man auf der Website des inzwischen vakanten Vereins Eve & Rave Berlin wie auch auf der Website der Drug-Checking Initiative Berlin-Brandenburg wie auch auf diversen Websites anderer Anbieter von fundierten Drogeninformationen – nur eben nicht auf „www.drugcom.de“.
Fishing for compliments …
Die BZgA sucht nach Komplimenten für ihr Machwerk und hat eigens dafür eine Sparte „fishing for compliments“ eingerichtet. Wer durch die Medien auf das in Deutschland und vor allem auch in Berlin aktuell intensiv diskutierte Thema Drug-Checking aufmerksam geworden ist und dann vergeblich auf der Website „www.drugcom.de“ nach Informationen suchte, wird sicherlich nicht angeregt worden sein, Komplimente zu übermitteln. So aktuell die Topthemen auch erscheinen mögen, ein Topthema hat die BZgA systematisch ausgegrenzt. Auch das nennen Journalisten Manipulation – neutrale Information und korrekte Wissensvermittlung sieht anders aus.
September 11 2011
Marihuana und Vorratsdatenspeicherung
Kognitive Dissonanz ist im Allgemeinen ein Phänomen, das bei Politikern von im Bundestag vertretenen Parteien auftritt. Doch manchmal tritt dieses Phänomen auch bei den Besten der Besten auf. So z.B. am Abend des 10. September 2011 bei Felix von Leitner, bekannt durch seine kritischen Anmerkungen in seinem Blog, der die längste Löschdiskussion in der deutschsprachigen Wikipedia auslöste. Die Mehrheit der Diskutanten hielten Fefes Blog jedoch für relevant und so blieb der Artikel in der Wikipedia.
So schrieb Felix am 10. September 2011 um 18:37:51 CEST folgenden Artikel in seinem Blog (fett dargestellte Hervorhebung dient nur der besseren Orientierung und stammt nicht von Felix):
»Gerade erst bloggte ich, dass “Tipp eines ausländischen Geheimdienstes” Code für “wir wollen lieber nicht sagen, aus welch schattiger Quelle wir das haben” ist. Jetzt kommt gerade eine schöne Geschichte dazu rein. Erinnert ihr euch an den Terroranschlag am Frankfurter Flughafen 2006? Das kam vom Timing her sehr günstig gelegen und passte perfekt zur Abstimmung über eine neue Polizei-Monster-Datenbank. Genau wie der “Terroranschlag” jetzt gerade in Berlin zeitlich perfekt vor die Berlin-Wahl passte. So ein Zufall aber auch immer mit diesen Terroristen!
Jedenfalls hieß es damals auch, das ginge auf einen Tipp eines ausländischen Dienstes zurück, und jetzt stellt sich ausgerechnet anhand einer geleakten Wikileaks-Depesche heraus, was da wirklich der Tippgeber war:
Volker Zintel (PROTECT), a board member and the senior security official at Frankfurt Airport, told us that the individual suspected of involvement is an airport employee working in the baggage area of the airport. According to Zintel, the employee had been suspected of involvement in small-scale drug trafficking (fewer than ten grams of marijuana) and therefore German authorities were monitoring his phones.
Das ist ja alleine schon mal ein krasser Datenpunkt, dass die für weniger als 10 Gramm Gras Leuten das Telefon abhören. Aber dass sie dann, wenn sie ein paar Kiffer rumblöden hören, gleich einen auf Terroranschlag machen, das erinnert schon ein bisschen an Monty Python.«
Keine halbe Stunde später, um 19:01:56 CEST, schrieb er dann einen Artikel zur Demonstration Freiheit statt Angst:
»Die FSA war diesmal deutlich kleiner als die letzten Jahre, ich schätze mal so 3000-4000 Leute. Ich war ein bisschen irritiert, als ich mich umdrehte und hinter mir Renate Künast marschieren sah. Es ist ja überhaupt irgendwie komisch, wenn die Grünen gegen den Überwachungsstaat demonstrieren, den ihr Parteigründer Otto Schily mit der rot-grünen Regierung unter Schröder etabliert hat, ich erinnere da nur mal an den Otto-Katalog. Gut, Schily war zu dem Zeitpunkt in der SPD und nicht mehr bei den Grünen, aber die Grünen waren mit in der Regierung und sind daher auch verantwortlich.
Die SPD habe ich nicht gesehen, die haben sich das offensichtlich nochmal überlegt. Alvar Freude soll da gewesen sein, ich sah ihn jedoch nicht.
Diverse Interessengruppen versuchten, die Demo für ihre Ziele zu kapern. U.a. war da ein nerviger Lautsprecherwagen, der zu antifaschistischen Aktionen aufrief, eine Gruppe forderte Solidarität mit britischen Jugendlichen (!?!?) und die Schaffung der Sozialistischen Staaten von Europa (ich hoffe ich gebe das gerade richtig wieder), und ein Grüppchen setzte sich für die Legalisierung von Marijuana ein. Das mögen ja alles mehr oder weniger noble Ziele sein, aber mit Vorratsdatenspeicherung und Überwachungsstaat hat es nur am Rande bis gar nicht was zu tun.«
Innerhalb einer halben Stunde vergessen, vorüber man sich aufregte?
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird seit vier Jahrzenhnten instrumentalisiert, um aufmüpfige Zeitgenossen das Leben schwer zu machen. Deshalb gilt:»Freiheit statt Angst – das muss auch für Kiffer gelten!« Deshalb haben die Organisatoren der Hanfparade beschlossen, sich auf der Demo als »Grüner Block« einzugliedern. Der »Grüne Block« hat übrigens genau so wenig mit der Partei der Grünen zu tun wie der »Schwarze Block« mit der CDU.
August 16 2011
Hanfparade klagt gegen Versammbungsbehörde
So schön das Wetter am Tag der Hanfparade (6. August 2011) auch war, so bunt der Umzug mit den Paradewagen auch war, so interessant die Redebeiträge und so unterhaltsam die musikalischen Beiträge auf der Bühne bei der Abschlusskundgebung auch waren, so traurig und schmerzhaft ist die Tatsache, dass große Teile der geplanten Abschlusskundgebung (Forum für Hanfmedizin, Nutzhanfareal, Kinderland und Hanfmarkt der Möglichkeiten) nicht stattfinden konnten.
Beim Ablehnungsbescheid der Versammlungsbehörde handelt es sich um ein rechtlich mehr als zweifelhaftes Konstrukt, in dem auf ein vom Bundesverwaltungsgericht aufgehobenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Bezug genommen wurde. Ja, das ganze Verhalten der Versammlungsbehörde wie auch des Gerichtes am Samstag Vormittag kann nur als skandalös klassifiziert werden. Offenbar gab es politischen Druck “von oben“, um die Aufklärung der Bevölkerung über die Nutz- und Medizinpflanze Hanf zu minimieren. Um diesen rechtstaatlich befremdlichen Vorgang zu durchleuchten, hat sich der Trägerverein der Hanfparade, der JaKiS e.V., entschlossen, gegen die Versammlungsbehörde Klage einzureichen.
Presseerklärung des JaKiS e.V. vom 10. August 2011
Veranstalter der Hanfparade sehen sich von Polizei massiv in Versammlungsfreiheit beschnitten. Klage gegen Versammlungsbehörde beschlossen.
Nach der Hanfparade 2011, auf der am vergangenen Samstag in Berlin rund 2.700 Menschen die “Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel” forderten, erhebt der veranstaltende Verein JaKiS e.V. schwere Vorwürfe gegen die Berliner Polizei. Er verwehrt sich gegen den Vorwurf der Versammlungsbehörde, weite Teile der Hanfparade seien “nicht auf kollektive Meinungskundgabe ausgerichtet” und die Gesamtveranstaltung deshalb keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes. “In Wahrheit sind die von der Behörde verbotenen Versammlungsteile Forum für Hanfmedizin, Nutzhanfareal, Kinderland und Hanfmarkt der Möglichkeiten von immenser politischer Bedeutung, da erst sie eine intensive Beschäftigung der Teilnehmer und Besucher mit der Vielfalt der Hanfanwendungen ermöglichen.” so Martin Steldinger, einer der Vorstände des Vereins.
Die Veranstalter der Hanfparade zeigen sich über die mangelnde Kommunikationsbereitschaft der Berliner Polizei schockiert. Sie verweisen darauf, dass ihr umfangreicher Widerspruch von der Versammlungsbehörde ignoriert wurde und Gesprächsangebote, selbst wenn sie vom Anwalt des Vereins ausgingen, ins Leere liefen. Der JaKiS e.V. erklärt dies damit, dass die Hanfparade andernfalls wie in den vergangenen 14 Jahren vollständig als Demonstration hätte anerkannt werden müssen. So begründe Herr Haß, der Leiter der Berliner Versammlungsbehörde, seinen negativen Bescheid unter anderem mit Zitaten aus Urteilen, die das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2007 aufgehoben hatte. “Die offensichtliche Willkür, mit der das Demonstrationsrecht in Sachen Hanfparade 2011 gebogen und gebrochen wurde, können wir nicht hinnehmen.” So Martin Steldinger “Die versammlungsfeindliche Entscheidung und die Kommunikationsverweigerungshaltung der Behördenvertreter zwingen uns dazu, den juristischen Weg einzuschlagen und gegen die Versammlungsbehörde zu klagen.” Die Hanfparade 2011 stehe dabei stellvertretend für viele Demonstrationen, deren vom Grundgesetz geschütztes Recht auf Teilhabe am politischen Diskurs zunehmend ausgehöhlt würde.
Für Ihre Fragen steht ihnen der Pressesprecher der Hanfparade, Steffen Geyer, gerne zur Verfügung.
* Web: www.hanfparade.de
* Tel: 0178 – 65 94 399
* Email: info@hanfparade.de
Ergänzende Informationen:
- Anmeldung der Hanfparade 2011 (Anmeldung der Aufbauten für den ursprünglich geplanten Kundgebungsort Straße des 17. Juni)
- und zweite Anmeldung (Neuplanung der Abschlusskundgebung am Reichstag wegen einer Baustelle auf der Straße des 17. Juni)
- Ablehnender Bescheid der Versammlungsbehörde (Nur Text), (Fotokopie des Originalbescheides)
- Widerspruch des JaKiS e.V. gegen den Bescheid
Die Hanfparade wird von einer Gruppe engagierter Einzelpersonen organisiert und von dem Verein JaKiS (VR 29275 B, Amtsgericht Charlottenburg) getragen. Steuernummer: 27/669/50894, FA Kö I Berlin. Der Verein JaKis hat als Ziel die die Förderung des Umweltschutzes und des ökologischen Bewusstseins.
Nicht nachvollziehbare Begründung des Ablehnungsbescheides
Die Tatsache, dass der Leiter der Versammlungsbehörde, Joachim Haß, am 14. Juli 2011 in seinem Ablehnungsbescheid große Teile der Abschlusskundgebung der Hanfparade 2011 als nicht konform mit dem Versammlungsgesetz klassifizierte und dies mit einem vom Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai 2007 aufgehobenen Urteil (BVerwG 6 C 23.06 betreffend Fuckparade gegen Versammlungsbehörde Berlin) begründete, löste nicht nur im Kreise der Freunde der Hanfparade Empörung aus. Dies vor allem, weil die Versammlungsbehörde von Berlin als Beklagte an diesem Verfahren beteiligt war. Der Leiter der Versammlungsbehörde, Joachim Haß, wusste als Prozessbeteiligter also genau, dass das von ihm angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Mai 2006 (OVG 1 B 4.05) aufgehoben worden war. Bei der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 2. Mai 2006 hatte selbst der Richters Zweifel an der Richtigkeit des gefällten Urteils. Er sagte mehrmals während der Begründung des Urteils, dass man in dieser Sache auch anders hätte entscheiden können und das Gericht deshalb die Revision zugelassen habe. Und die Revision beim Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai 2007 war ja dann auch erfolgreich.
Auch die Tatsache, dass Joachim Haß oder eine andere zuständige Person der Versammlungsbehörde für die Veranstalter der Hanfparade 2011 nach der Erteilung des Ablehnungsbescheides nicht zu sprechen waren, löste ebenso Befremden aus. Und nicht zuletzt die Tatsache, dass das Gericht am Samstag trotz dieser Umstände den Bescheid der Versammlungsbehörde nicht aufgehoben hat, löste vor allem bei Juristen Bestürzung aus, vor allem auch, weil bekannt wurde, dass das Gericht und die Versammlungsbehörde in ständigen Kontakt standen bei der Findung der Entscheidung. Hier wurden offenbar in verschiedener Hinsicht rechtsstaatliche Prinzipien gebrochen. Es sollte wohl eine politisch opportune Entscheidung gefällt werden. Denn im Sinne des Leitsatzes zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. Mai 2007 wäre die Abschlusskundgebung in der geplanten Art der Organisatoren jedenfalls eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes gewesen.
“Enthält eine geplante Zusammenkunft von Personen Elemente, die sowohl auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind, als auch solche, die anderen Zwecken dienen, ist sie als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes zu behandeln, wenn die anderen Zwecke nicht aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters erkennbar im Vordergrund stehen.”
(Leitsatz aus dem Urteil des 6. Senats vom 16. Mai 2007 BVerwG 6 C 23.06)
August 05 2011
Kein Forum für Hanfmedezin auf der Hanfparade?
Die Organisatoren der Hanfparade freuen sich ja immer über Post, aber diese war nicht so schön: Die Versammlungsbehörde stellte fest, dass die Hanfparade einen Kommerzcharakter habe und der Markt der Möglichkeiten nur zum Umsatz machen da sei. Auch das Nutzhanfareal, das Forum für Hanfmedizin und das Kinderland seien nur „punktuell“ politisch. Die Versammlungsbehörde vergaß dabei jedoch, dass sie diesen Vorwurf der Hanfparade schonmal gemacht hatte – zur zweiten Hanfparade vor 13 Jahren. Auch dort sah die Versammlungsbehörde nicht, dass der Markt der Möglichkeiten und seine Aufbauten politischen Charakter haben.
Die Hanfparade legte damals erfolgreich Widerspruch ein: Im Beschluss (VG 1 A383.98) der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin heißt es in der Begründung: „Es wird einstweilen festgestellt, daß der Antragsteller für den auf öffentlichem Straßenland geplanten Aufbau, Betrieb und Abbau von Bühnen, Informationsständen, Verkaufsständen für Hanfprodukte und Lebensmittel (Speisen & Getränke) sowie Toiletten im Zusammenhang mit der sogenannten HANFPARADE’98 im Bereich der Straße des 17. Juni und des Platzes vor dem Brandenburger Tor in der Zeit von Freitag, den 28. August 1998, 20 Uhr bis Sonntag, den 30. August 1998, 10 Uhr keiner straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis bedarf.“
Damit konnte der Markt der Möglichkeiten als Instrument der politischen (Meinungs-)Bildung wie geplant stattfinden.
In dem neuerlichen Ablehnungsbescheid der Versammlungsbehörde wird zudem ein Urteil von 2006 betreffend die Fuckparade zitiert, das 2007 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde. So stellen die Organisatoren der Hanfparade in ihrem Widerspruch fest, dass die gegen die Hanfparade vorgebrachte Zitate aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Fuckparade schon deshalb nicht geeignet seien, Zweifel am Versammlungscharakter der Hanfparade zu eröffnen, weil dieses nicht rechtskräftig, sondern im Gegenteil, vom Bundesverwaltungsgericht als unrechtmäßig aufgehoben wurde.
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. November 2004 und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Mai 2006 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die von dem Kläger für den 14. Juli 2001 angemeldete „Fuckparade 2001– 5 Jahre Hateparade“ wie eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu behandeln war.“ (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fuckparade 2001 vom 16. Mai 2007)
Politik ist …
Der Begriff „Politik“ wird in der Wikipedia definiert als „die Angelegenheiten, die die Einrichtung und Steuerung von Staat und Gesellschaft im Ganzen betreffen. Es umfasst dabei alle Aufgaben, Fragen und Probleme, die den Aufbau, den Erhalt sowie die Veränderung und Weiterentwicklung der öffentlichen und gesellschaftlichen Ordnung anbelangen. Politik bezeichnet jegliche Art der Einflussnahme und Gestaltung sowie die Durchsetzung von Forderungen und Zielen, sei es in privaten oder öffentlichen Bereichen.“
Forum für Hanfmedizin ist politisch
Dieser Teil der Abschlusskundgebung beschäftigt sich mit den gesetzlichen Regeln und der politischen Debatte über die Verwendung von Cannabis als Heilmittel. „Programm im Podiumsbereich – Mittelpunkt des “Forums für Hanfmedizin” ist ein Podiumsbereich, in dem Vorträge und Diskussionsrunden den Teilnehmern der Hanfparade eine intensive Beschäftigung mit den politischen Forderungen der Patienten und ihrer Ärzte ermöglichen.“ So steht es auf der Website der Hanfparade. Hierzu räumt auch die Versammlungsbehörde ein, dass im Einzelfall immer wieder punktuell für kurze Zeit versammlungsimmanente Elemente auftreten täten, sie sieht jedoch eine Behandlung der gesamten Veranstaltung als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes für nicht zulässig. Die Entscheidung liegt nun beim Verwaltungsgericht.
Parade selbst nicht betroffen
Die Hanfparade und der Teil der Abschlusskundgebung, der von der Hauptbühne ausgetragen wird, sind von diesem Rechtsstreit nicht betroffen. Die Hanfparade wird am Samstag, 6. August 2011 um 13 Uhr auf der Alexanderstraße am Alexanderplatz, zwischen Alexa, bcc und Saturn starten. Die Abschlusskundgebung wird am selben Ort wie 2010 stattfinden: fast direkt vor dem Reichstagsgebäude auf der Scheidemannstraße. Diese verläuft ca. 200 m nördlich parallel zur Straße des 17. Juni (der sogenannten „Fanmeile“ vor dem Brandenburger Tor).
August 04 2011
Samstag, 6. August 2011, ist Hanfparade
Die Hanfparade ist Deutschlands größte Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel. Sie findet seit 1997 jährlich in Berlin statt. In den teilnehmerstarken frühen Jahren konnte die Hanfparade bis zu 80.000 Menschen (1998) mobilisieren. Das Hanfsamenverbot (1.02.1998) und das für viele Aktive enttäuschende, drogenpolitische „Weiter so“ der ersten Rot-Grünen Bundesregierung ließen das Interesse an der Cannabislegalisierung und damit an der Hanfparade in den Folgejahren jedoch zurückgehen. Den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung stellt die Insolvenz des damals veranstaltenden Bündnis Hanfparade e.V. im Jahr 2006 dar.
In der Folgezeit fand sich ein neues Organisationsteam, dass sich im Jahr 2010 mit dem JaKiS e.V. einen juristischen Rahmen gab. Mit der Hanfparade 2011 will der JaKiS e.V. an „alte bessere Zeiten“ anknüpfen.
Renate Künast zu „Recht auf Rausch“
Renate Künast, Spitzenkandidatin der Grünen bei den kommenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus, will das offenbar nicht. In einem Interview mit der SUPERillu sagte sie zum Thema „Recht auf Rausch“:
„In welchem Jahrhundert machen Sie eigentlich dieses Interview mit mir? Diese Zeiten sind längst vorbei. Mein Ziel ist es, dass die Menschen ein möglichst drogenfreies Leben führen, weil ein drogenfreies Leben gesund und schön ist und viele Probleme – nehmen wir nur die Beschaffungskriminalität – gar nicht erst entstehen. Ich gebe allerdings zu, dass zum Beispiel Koffein oder Nikotin auch Drogen sind – und ich durchaus Verständnis dafür habe, wenn hier jemand schwach wird.“
Damit hat Renate Künast ihrer Partei einen Bärendienst erwiesen. Viele traditionelle Grünwähler überlegen sich jetzt, ob sie deshalb die Linken oder die Piraten wählen sollen – die einzigen Parteien, die außer den Grünen was Vernünftiges zur Drogen- respektive Suchtpolitik in ihrem Wahlprogramm zu stehen haben.
Warum wid demonstriert
„Hätten Sie am 1. Januar 1989 gedacht, dass der 40. Geburtstag der DDR ihr letzter sein würde?“
28 Jahre lang schien die Berliner Mauer, schien die deutsch-deutsche Teilung unüberwindlich. Doch der Wille der Bürger und ihr Mut, ihre Forderungen auf die Straße zu tragen, haben das Undenkbare möglich gemacht. Der Mauerfall im November 89 hat nicht nur Berlin vereint, er half das globale Dorf zu schaffen, in dem wir heute ganz selbstverständlich leben. 1989 glaubte kaum einer an ein wiedervereintes Deutschland, im Jahr 2010 scheint vielen eine Welt ohne Drogenverbote unvorstellbar, dabei ist die Prohibition ein historisches Experiment wie die DDR es war. Wie die DDR ist das Hanfverbot gescheitert.
So wie der Freiheitswillen des Volkes die deutsche Teilung überwand, können und müssen die Cannabiskonsumenten, ihre Angehörigen und Freunde das BtMG zu Fall bringen. Wo die Politik in Agonie verfällt, wo ideologische Sprachlosigkeit rationale Entscheidungen verhindert, da müssen die Bürger aktiv werden und ihr Recht lautstark einfordern.
Die Mauer hat nicht nur Berlin geteilt, sie stand für die Teilung der Welt in richtig und falsch. Auch das deutsche Betäubungsmittelrecht behauptet zu wissen, welches die richtigen und welches die falschen Drogen sind. Das BtMG kriminalisiert Millionen Bürger, weil sie andere Substanzen bevorzugen als die Mehrheit. (Drogen)Kriminalität wird durch Verbote nicht bekämpft, (Drogen)Elend nicht vermindert sondern erzeugt und verschärft. Seit der Einführung des Verbotes psychoaktiver Substanzen – wo auch immer auf der Welt – ist der Konsum dieser Substanzen in keinem Fall vermindert worden, sondern hat vielfach zugenommen.
Milliarden Euro Steuergelder werden weltweit für den „Krieg gegen Drogen“ verschwendet, obwohl den Regierenden klar ist, dass er nicht funktioniert, hilfesuchende Konsumenten alleine lässt und darüber hinaus Jahr für Jahr zehntausende Unbeteiligte das Leben kostet. Für einen Bruchteil dieses Geldes könnte eine akzeptierende, auf Prävention statt Repression basierende Drogenpolitik einen kontrollierten Markt für die Vergabe geprüfter Substanzen schaffen, dadurch die Gesundheit der Konsumenten fördern, und der organisierten Drogen-Kriminalität den Boden entziehen. Dies haben nicht nur paar Kiffer in Berlin erkannt, sondern auch zwei ehemalige UNO-Generalsekretäre: Javier Pérez de Cuéllar und Kofi Annan. Sie sprachen sich jeweils nach ihrer Amtszeit für eine Beendigung des Krieges gegen Drogen und für ein Legalisierungsmodell aus. Siehe hiezu den Report der Global Commission on Drug Policy Report (English).
Die Hanfparade setzt sich dafür ein, die staatliche Jagd auf Cannabisnutzer zu beenden. 40 Jahre sind genug – BtMG ade!
Die Hanfparade findet am 6. August 2011 in Berlin statt. Sie beginnt um 13:00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung auf dem Alexanderplatz (gegenüber des Haus der Lehrer).
March 11 2011
Grüne wollen Kiffer bezirzen
Bündnis 90/Die Grünen haben am vergangenen Sonntag, 6. März 2011, als erste Berliner Partei ein Wahlprogramm für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 18. September 2011 beschlossen. Im Vorfeld wurde heftig diskutiert und um die richtigen Formulierungen gekämpft. Besonders die Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (LAG-Drogenpolitik) von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin musste innerhalb der Partei eine aufreibende Lobbyarbeit betreiben und hart für eine vernünftige Textpassage kämpfen. Vergleicht man den Abschnitt »Drogen« auf Seite 20 der vorläufigen Fassung des Wahlprogramms zur Abgeordnetenhauswahl 2011 mit dem entsprechenden Text im Entwurf des Wahlprogramms, dann kann man der LAG-Drogenpolitik für ihr Engagement und Erfolg wahrlich nur herzlich gratulieren.
Die Grünen wollen offenbar die Kiffer wieder bezirzen: »Wir halten es für wirksamer, weiche Drogen wie Cannabis kontrolliert an Erwachsene abzugeben. Zum Schutz von KonsumentInnen muss die Qualitätskontrolle von Drogen mittels Drugchecking möglich gemacht werden.« Das heißt, auf Qualität kontroliiertes schmackhaftes Gras und edles Haschisch aus dem Drogenfachgeschäft beziehen zu können. Jetzt müssen die Grünen nur noch die Kiffer davon überzeugen, dass dies kein hohles Wahlversprechen ist, zum Beispiel durch einen prominenten Auftritt auf der Hanfparade am Samstag, den 6. August 2011, in Berlin. Man kann gespannt sein, ob Renate Künast bereit ist, den Abschnitt »Drogen«, der hier im folgenden Absatz wiedergegeben ist, dort überzeugend zu erklären und zu vertreten.
»Wir wollen den gesundheitsschädlichen Konsum von Drogen vermeiden und Abhängigkeiten verhindern. Das wird – und das hat die Vergangenheit gezeigt – nicht mit Strafverfolgung, sondern vor allem durch eine Stärkung der Suchtprävention gelingen. Übermäßigem Alkoholkonsum unter Jugendlichen wollen wir durch Programme begegnen, die auf das Erlernen von bewusstem und risikoarmem Konsum abzielen. Wir setzen uns für eine Beschränkung der Alkohol- und Tabakwerbung ein. Wir wollen den kriminellen Drogenhändlern das Handwerk legen, ihre Märkte austrocknen und nicht die DrogenkonsumentInnen bestrafen. Wir halten es für wirksamer, weiche Drogen wie Cannabis kontrolliert an Erwachsene abzugeben. Zum Schutz von KonsumentInnen muss die Qualitätskontrolle von Drogen mittels Drugchecking möglich gemacht werden. Beides wollen wir in einem Modellversuch erproben. Die ärztliche Verschreibung von Drogen an Schwerstabhängige wollen wir ermöglichen. Der Staatsanwaltschaft wollen wir es ermöglichen, sinnlose Strafverfahren schneller einzustellen.«
February 04 2011
Grüne Drogenpolitik am Abgrund?
Im Newsletter von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin (6. Kalenderwoche) vom 4. Februar 2011 konnte man in der Einleitung lesen:
»… nun ist er da – unser Entwurf für Berlin. Wir haben vor fast einem Jahr begonnen miteinander und mit Expertinnen und Experten die unterschiedlichen Themen, die für diese Stadt relevant sind, zu diskutieren. Viele der Anregungen und Beschlüsse sind bei der Erstellung in diesen Entwurf eingeflossen. Am 5./6. März 2011 werden wir auf der Landesdelegiertenkonferenz unser Wahlprogramm beschließen.
Es ist unser gemeinsames Ziel: Eine Stadt für alle. Wir wollen ein Berlin für alle, eine Stadt, die jede und jeden mitnimmt und in der alle gut leben können. Unser Programm soll unsere Leitlinien, Ideen und die Wege zur Umsetzung beinhalten.«
Klingt ja erstmal ganz gut, doch wenn man die Aussagen zum Thema Drogen liest, kommen einem erste Zweifel, und wenn man dann etwas recherchiert, wie die Passage zur Drogenpolitik entstanden ist, dann kommen eine wuchtige Menge an Zweifel hinzu, ob die zukünftigen Spitzenpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin (Renate Künast & Co.) eine Verbesserung der Drogenpolitik überhaupt anstreben. Der Abschnitt »Drogen« im Entwurf des Wahlprogramms der Grünen in Berlin Seite 21, Zeilen 586 ff. lautet:
»Wir wollen den Konsum illegaler Drogen, die Abhängigkeit von Alkohol und den Medikamentenmissbrauch eindämmen. Unsere Drogen- und Suchtpolitik setzt auf Prävention und Hilfe statt auf Kriminalisierung. Wir brauchen einen bedarfsgerechten Ausbau der Drogenberatungsstellen, frühzeitige Aufklärung und die Fortsetzung der bewährten Arbeit in der Prävention.«
Die Experten der Grünen, darunter weit über Deutschland hinaus bekannte Experten wie Joachim Eul (Biologe) und Tibor Harrach (Pharmazeut), treffen sich monatlich im Büro von Christian Ströbele als Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (LAG-Drogenpolitik) von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin. In diesem Gremium wurde ein differenziertes Konzept für eine vernünftige Drogen- respektive Suchtpolitik in Berlin ausgearbeitet und beschlossen. Dieses Konzept wurde der Schreibgruppe des Wahlprogramms übermittelt, doch keine der relevanten Anregungen und Beschlüsse sind im Entwurf des Wahlprogramms wieder zu finden. Im Unterschied zum Text im Entwurf des Wahlprogramms ist dieser Text jedoch gehaltvoll an interessanten Anregungen und überzeugenden Feststellungen:
»Für eine menschengerechte Drogenpolitik in Berlin
Drogenpolitik in Berlin besitzt trotz der Vorgaben durch nationales und internationales Drogenrecht zahlreiche Gestaltungsspielräume, die wir konsequent nutzen wollen. Vorrangiges Ziel für uns ist es der Entstehung von Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden durch Prävention zu begegnen. Insbesondere Kinder- und Jugendliche sind vor den aggressiven Marketingstrategien der Alkohol- und Tabakindustrie und den nicht zu regulierenden Mechanismen des Schwarzmarkts für illegale Drogen zu schützen. Wir wollen auch verhindern, dass die fehlende bzw. nicht erlernte Fähigkeit einiger Menschen, den Konsum von Rauschmitteln oder den Umgang mit Glücksspielen nicht selbstständig kontrollieren zu können, von Industrie und Handel zur Erzielung von Profiten schamlos ausgenutzt wird. Abhängigen Menschen müssen möglichst frühzeitig Hilfeangebote unterbreitet werden. Es hat sich gezeigt, dass die Erreichbarkeit von Konsumentinnen und Konsumenten von illegalen Drogen für Prävention und Hilfeangebote durch die Kriminalisierung erschwert wird.
Suchtprävention stärken
Suchtprävention soll Menschen dabei unterstützen, sich bewusst für oder gegen den Konsum bestimmter Substanzen entscheiden zu können und diesen ggf. selbst bestimmt zu kontrollieren. Wichtige Voraussetzungen dafür sind das Erlernen von Selbstkontrolle und eines eigenverantwortlichen Risikomanagements.
Wir wollen substanzbezogene Safer Use Angebote zur Verringerung von Gesundheitsgefahren beim Drogenkonsum ausbauen. Wir wollen ein Konzept zur Gesundheitsförderung im Nachtleben nach dem Vorbild anderer europäischen Metropolen gemäß den „Safer Nightlife Kriterien“ auflegen. Um Drogengebraucher vor Schäden durch verunreinigte oder überdosierte Drogen zu schützen, werden wir ein Modellprojekt zur chemischen Analyse von auf dem Schwarzmarkt erworbenen Substanzen umsetzen (Drugchecking). Die wissenschaftliche Evaluation anderer europäischer Drugchecking-Programme hat ergeben, dass Drugchecking zur Verringerung der Konsumhäufigkeit und Hinauszögerung des Erstkonsums führt sowie die Reichweite des Hilfesystems erhöht.
Wir wollen die Alkohol- und Tabakwerbung in Berlin einschränken und Werbestrategien, die auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, gänzlich unterbinden. Den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Passivrauchen werden wir konsequent umsetzen. Eine bessere Vernetzung der Landesstelle für Suchtprävention mit der bezirklichen Suchtprävention und der Drogenhilfe wollen wir fördern.
Drogenhilfe bedarfsgerecht ausbauen
Wir wollen die Qualität der Substitutions-Behandlung z.B. mit Methadon und die damit verbundene psychosoziale Betreuung durch eine bessere Vernetzung zwischen Ärztinnen und Ärzten und dem Drogenhilfesystem erhöhen. Wir werden die landesspezifischen Voraussetzungen für die Originalstoff-Behandlung mit Diamorphin (Heroin) schaffen. Das Angebot von Drogenkonsumräumen wollen wir bedarfsgerecht ausbauen und dafür mit Gesprächsangeboten um Akzeptanz bei der Wohnbevölkerung werben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Berliner Rechtsverordnung für Drogenkonsumräumen dahingehend geändert wird, dass auch besonders gefährdete Menschen, die zu Beginn oder im Verlauf ihrer Substitutions-Behandlung einen problematischen Beikonsum entwickeln, Zutritt zu Drogenkonsumräumen erhalten.
Drogenhilfe im Strafvollzug verbessern
Die Gesundheitsversorgung von Strafgefangenen soll mit der in Freiheit lebender Personen gleichgestellt sein. Dies muss insbesondere für die große Zahl von drogenabhängigen Häftlingen im Berliner Strafvollzug gelten. Substitutionsprogramme z.B. mit Methadon sind auszuweiten und Spritzenaustauschprogramme sind auch im Strafvollzug zu ermöglichen. Die Originalstoffbehandlung mit Diamorphin (Heroin) für Häftlinge muss zeitgleich mit der für in Freiheit lebende Heroinabhängige ermöglicht werden.
Drogen und Straßenverkehr
Wer durch den Konsum von psychoaktiven Substanzen, egal ob Alkohol, Medikamente oder einer anderen, möglicherweise dem BtMG unterstellten Substanz beim Führen ein Fahrzeugs eingeschränkt ist und trotzdem aktiv am Straßenverkehr teilnimmt und so sich und andere Personen gefährdet, muss mit Sanktionen wie dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen. Andererseits darf Drogenkonsum ohne eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zum Verlust des Führerscheins führen. Nach dem Vorbild der Blutalkohol-Promillegrenze, setzen wir uns bei allen Drogen für Grenzwerte ein, für die wissenschaftlich abgesichert ist, dass unterhalb dieser Blutkonzentrationen keine Beeinträchtigung beim Führen eines Fahrzeugs besteht.
Drogengebrauch entkriminalisieren, den Cannabismarkt sinnvoll regulieren
Den Besitz von illegal erworbenen Betäubungsmitteln wollen wir straffrei stellen, wenn er ausschließlich dem Eigenverbrauch dient. Wir wollen ein Modellprojekt zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene in dafür lizensierten Abgabestellen auflegen. Der Anbau von Hanfpflanzen zum Eigengebrauch soll straffrei gestellt werden. Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass für die Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit aller Cannabis-Arzneimittel die betäubungmittelrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden und zwar zur Behandlung von Erkrankungen, bei denen die therapeutische Wirksamkeit von Cannabis wissenschaftlich nachgewiesener wurde.«
Für Renate Künast & Co war dieser Text wohl zu progressiv. Bei genauer Analyse zeigt er jedoch sehr realistische Aspekte wie auch umsetzbare Anregungen auf. Er könnte in einer Stadt wie Berlin sicher mehr Leute überzeugen als die Allerweltsformulierungen im Entwurf des Wahlprogramms. Doch offenbar scheuen die in Berlin aktiven grünen Spitzenpolitiker einen offenen Diskurs über Drogenpolitik. So ist die Drogenpolitik der Grünen in Berlin hart am Abgrund kurz vor dem Sturtz in’s Nichts, zumindest wenn im Wahlprogramm das Thema Drogen- und Suchtpolitik weiter nur als Quantité négligeable (Größe, die nicht berücksichtigt zu werden braucht) erscheint. Wahrlich eine Steilvorlage für andere Parteien wie die Piraten.
Die Landesverbände der Grünen von Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben sich im Vergleich zu Berlin weitaus deutlicher positioniert, wie man den verschiedenen Wahlprogrammen entnehmen kann.
Wahlprogramm Baden-Württemberg (S. 170 ff.):
»Für eine aufgeklärte Suchtpolitik
Wenn der verantwortungsvolle Umgang mit Suchtmitteln das Ziel ist, dann ist die Kriminalisierung von KonsumentInnen der falsche Weg. Erst wenn Verbote und Strafen nicht mehr im Vordergrund stehen, gibt es Raum und Geld für effektive Hilfe.
Wir brauchen differenzierte Konzepte zur Förderung von Drogenmündigkeit, Suchtprävention und Drogenhilfe. Diese müssen auf Entkriminalisierung, Aufklärung und Prävention sowie auf sozialer und therapeutischer Unterstützung basieren. Für uns GRÜNE ist klar: Menschen, die ein problematisches Konsummuster aufweisen oder abhängig sind, haben das gleiche Recht, sich freiwillig einer medizinischen und psychologischen Behandlung zu unterziehen wie jeder Mensch mit einer anderen Krankheit auch. Ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen lehnen wir ab. Wir setzen stattdessen auf gezielte Präventionsmaßnahmen, Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, eine Stärkung der Vorbildfunktion von Erwachsenen und ein Verbot der Alkoholwerbung.
Um KonsumentInnen „weicher“ Drogen wie Cannabis von Dealern und dem illegalen Drogenmarkt fernzuhalten, wollen wir GRÜNEN unter Berücksichtigung des Jugendschutzes eine legale Abgabe durch öffentlich-rechtliche Stellen ermöglichen und in wissenschaftlich begleiteten Modellversuchen erproben. Ziel dabei ist es, die suchtpräventiven und schadensminimierenden Effekte sowie die sozialen Auswirkungen einer kontrollierten Cannabisabgabe zu untersuchen. Die Regelung zur „geringen Menge“, bei der ein Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden kann, soll sich an den Standards von Berlin und Nordrhein-Westfalen orientieren. Für uns GRÜNE ist und bleibt klar: Niemand darf berauscht am Straßenverkehr teilnehmen! Für Cannabis und anderen Drogen fordern wir analog zum Alkohol gesetzliche (Blutkonzentrations-)Grenzwerte. Der Konsum von Drogen alleine ist kein Grund für führerscheinrechtliche Folgen.
Außer auf Prävention und Suchthilfe setzen wir verstärkt auf Überlebenshilfen. Substitution ist ein eigenständiges Therapiekonzept und eine wirksame Maßnahme, um Opiatabhängigen Wege aus der Beschaffungskriminalität zu ermöglichen.
Substitutionsangebote – einschließlich der dazugehörigen psychosozialen Betreuung – müssen auch im ländlichen Raum und im Strafvollzug sichergestellt sein. Schwerstabhängigen soll auch in Baden-Württemberg eine wohnortnahe Diamorphinabgabe angeboten werden. Wir fordern die Landesregierung auf, sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Drogenkonsumräume retten Leben, deshalb muss die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um Kommunen deren Einrichtung zu ermöglichen. Zur Prävention von Infektionskrankheiten wie HIV fordern wir Spritzenautomaten, auch und gerade im Strafvollzug.
Sowohl von illegalen Drogen wie auch von legalen, über das Internet zu beziehenden Medikamenten geht durch ihre bislang unkontrollierte Zusammensetzung eine beträchtliche Gefahr aus. Mehrere Länder machen es Deutschland vor, wie auch in diesem sensiblen Bereich präventiver Verbraucherschutz niederschwellig praktiziert werden kann. In Anlehnung an solche Modelle fordern wir, auch in Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Apotheken, den Suchtschwerpunktpraxen und den Verbraucherschutzstellen erschwingliche und vor allem vertrauliche Möglichkeiten zur Analyse dieser Substanzen anzubieten. Dies fördert Gefahrenbewusstsein und -abwehrbereitschaft und nicht den Konsum selbst, wie manchmal angenommen wird.«
Wahlprogramm Hamburg (Drogen und Sucht):
»Drogen und Sucht: Helfen statt kriminalisieren
Legaler und illegaler Drogenkonsum sind gesellschaftliche Realität. Abhängigkeit kann dabei mit Repression nicht wirksam bekämpft werden, daher stellen wir Prävention und Hilfen für Betroffene ins Zentrum unserer Politik. Neue Ansätze gegen die Drogenkriminalität wollen wir unvoreingenommen prüfen, etwa partielle Legalisierung oder staatlich kontrollierte Drogenabgabe. Die kontrollierte Abgabe von Diamorphin an Heroinabhängige in Hamburg wollen wir fortführen. Zudem unterstützen wir das Pilotprojekt „Drugchecking“ für Hamburg, das Konsumenten vor gepanschten Drogen schützt. Wir wollen das Suchthilfesystem kontinuierlich evaluieren und weiterentwickeln, besonders bei Verhaltenssüchten wie etwa der Spielsucht. Es wird angestrebt, für das Glücksspiel eine nachhaltige und Rechtssicherheit bietende Lösung zu schaffen, die das staatliche Glücksspielmonopol im Zentrum hat. Für eine wirksame Prävention ist es unerlässlich, Spielhallen und Spielautomaten stärker zu regulieren. Hier wollen wir landesrechtliche Möglichkeiten für eine sinnvolle Regulierung ausschöpfen und eine Bundesratsinitiative starten.«
Wahlprogramm Rheinland Pfalz (S. 48 f.):
»Für eine neue, aufgeklärte Drogenpolitik
Wir GRÜNE setzen uns für ein grundlegendes Umdenken in der Drogenpolitik ein. Wir setzen hierbei auf den Dreiklang aus Prävention, Entkriminalisierung und Hilfe.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln setzt eine ganzheitliche und objektive Aufklärung über deren Wirkung und Risiken voraus. Wie gefährlich eine Droge ist, muss anhand ihrer Schädlichkeit gemessen werden. Jährlich sterben durch den Konsum von Alkohol und Nikotin ein Vielfaches mehr an Menschen als am Konsum von illegalen Drogen. Gerade junge Menschen greifen oft ohne das nötige Wissen über die Risiken zu diesen legalen Drogen. Deshalb werden wir die Aufklärung im Schul- und Jugendbereich über alle Drogenrisiken, auch von Tabak und Alkohol, vorantreiben. Wir fordern eine weitere Einschränkung der Werbung für Suchtmittel.
Rheinland-Pfalz ist bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Drogen wie Cannabis eines der restriktivsten Länder. So hat Rheinland-Pfalz 2007 die Obergrenze für Haschisch oder Marihuana zum Eigenverbrauch gesenkt. Wir setzen uns jedoch ein für die Entkriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten und deshalb für die geregelte Legalisierung von Cannabis unter Beachtung des Jugendschutzes. Als ersten Schritt wollen wir die Eigenkonsumgrenze im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben ebenso korrigieren wie die Verfolgung von Cannabisbesitz im Straßenverkehr. Wer nicht berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, behält den Führerschein. Wer Cannabis nur zum Eigenverbrauch besitzt, soll nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Differenzierte Hilfen für Abhängige entwickeln
Wir brauchen zukünftig ein komplexes und differenziertes Konzept zum Umgang mit Abhängigkeit, das Aufklärung und Prävention sowie Hilfeangebote mit sozialer und therapeutischer Unterstützung an die erste Stelle setzt. Bei der Drogen- und Abhängigkeitshilfe sollen wirksame Unterstützungssysteme im Vordergrund stehen, wie niedrigschwellige Hilfen, Beratung, Therapie und psychosoziale Begleitung. Positive Erfahrungen aus Modellprojekten zeigen, dass die kontrollierte Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige unter ärztlicher Aufsicht die Gefahr von Überdosierung und Krankheitsübertragung verringert und zu einem Rückgang der Heroin-Toten führt. Die ärztlich verordnete Abgabe von Originalstoffen unter psychosozialer Begleitung verhindert zudem Beschaffungskriminalität und Beschaffungsprostitution und kann Perspektiven für gesellschaftliche Teilhabe eröffnen. Wir setzen uns daher weiterhin für die Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen und den Aufbau von Spritzentauschprogrammen und von Konsumräumen ein. Zur sozialen und beruflichen Integration von Abhängigen bedarf es eines differenzierten Angebots an Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten. Wir GRÜNE treten dafür an, dass diese Angebote in Rheinland-Pfalz ausgebaut und abgesichert werden.«
January 03 2011
Bayerische Jugendliche beim Komasaufen vorn
Die Zahlen der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) sind alarmierend: Jugendliche haben sich 2009 in vielen Bundesländern häufiger als je zuvor bis zur Bewusstlosigkeit betrunken. Zahlreiche Zeitungen veröffentlichten die Angaben der DAK zum Komasaufen, so u.a. die »Welt« am 28. Dezember 2010 unter dem Titel »Jugendliche trinken sich immer öfter ins Krankenhaus«. In dem Artikel heißt es:
»Immer mehr Jugendliche trinken, bis der Arzt kommt. Einen besonders hohen Anstieg beim sogenannten Komasaufen gab es nach Zahlen der Krankenkasse DAK im Jahr 2009 in Rheinland-Pfalz mit 1664 Fällen (plus 11 Prozent zu 2008) und Niedersachsen mit 2685 Fällen (plus 10,3 Prozent zu 2008). In Berlin kamen 408 Kinder und Jugendliche nach Alkoholmissbrauch in ein Krankenhaus, das war ein Zuwachs von sechs Prozent. [...] In Nordrhein-Westfalen mussten 2009 sieben Prozent mehr Jugendliche volltrunken stationär aufgenommen werden als im Vorjahr – insgesamt 6578. In Bayern (5316 Fälle, plus 3,5 Prozent) und Baden- Württemberg (4028 Fälle, plus 1,7 Prozent) verlief die Entwicklung weniger dramatisch. In allen genannten Ländern bedeuteten die Zuwächse gleichzeitig auch Höchststände.
In Brandenburg waren im vergangenen Jahr 407 Kinder und Jugendliche betroffen, 7,1 Prozent weniger als 2008. In Sachsen ging die Zahl um 15,8 Prozent auf 928 zurück und in Sachsen-Anhalt waren es 704 Fälle (minus 12,2 Prozent). Die Bedeutung der Zahlen in diesem Ländern sei wegen des Geburtenrückgangs und der Abwanderung schwer zu beurteilen, sagte DAK-Pressesprecher Rüdiger Scharf.«
Die DAK bezieht sich auf Zahlen der Statistischen Landesämter für die Gruppe der Zehn- bis 20-Jährigen; es liegen noch nicht für alle Bundesländer Daten vor.
Bayerische Jugendliche beim Komasaufen vorn
Setzt man die absolute Zahlen der Einlieferungen in Krankenhäuser wegen Komasaufen in Relation zur Bevölkerung unter 20 Jahren in den einzelnen Bundesländern, dann zeigt sich, dass in Bayern 2009 dreimal mehr Jugendliche volltrunken stationär aufgenommen wurden als in Berlin. Pro 100.000 Einwohner unter 20 Jahren wurden in den genannten Bundesländern durchschnittlich knapp 180 Jugendliche und junge Erwachsene unter 20 Jahren wegen übermäßigen Alkoholkonsums stationär in Krankenhäuser aufgenommen. Die Zahlen für die einzelnen Bundesländer zeigen die regionalen Unterschiede in Sachen Umgang mit Alkohol bei der jüngeren Bevölkerung sehr deutlich:
212 Bayern
209 Rheinland-Pfalz
198 Sachsen-Anhalt
183 Baden-Württemberg
183 Nordrhein-Westfalen
166 Niedersachsen
145 Sachsen
103 Brandenburg
71 Berlin
In Bayern läuft offenbar etwas schief!
December 30 2010
Die Tragödie von Nürnberg
Nürnberg ist mit ziemlich genau einer halben Million Einwohner die zweitgrößte Stadt im Freistaat Bayern. In Nürnberg gibt es nicht nur eine malerische Altstadt, schöne Kirchen und interessante Museen sondern auch eine Drogenberatung namens »Mudra«, die einen sehr guten Ruf weit über die Stadtgrenzen hinaus genießt. Der Schwerpunkt der »Mudra – Alternative Jugend- und Drogenhilfe e.V.« liegt in der Arbeit mit Drogenkonsumenten in Nürnberg. Der Fokus der Arbeit konzentriert sich auf Selbstbestimmung der betreuten Personen und spiegelt sich auch im Namen des Vereins wider: der aus dem Sanskrit stammende Begriff »Mudra« bezeichnet eine nach außen hin sichtbare innere Veränderung.
In Nürnberg sind dieses Jahr bereits 28 sogenannte »Drogentote« registriert worden, das entspricht einer Opferzahl von 5,6 pro 100.000 Einwohner – mehr als in jeder anderen Großstadt in Deutschland. Dies liegt nicht etwa an einer mangelhaften Leistung der Drogenberatung »Mudra«, sondern das liegt an der fundamentalistischen und irrationalen Verweigerungshaltung bayerischer Politiker in der CSU. Der Wunsch der Drogenhilfe »Mudra« nach Drogenkonsumräumen als »bedarfsgerechte, sinnvolle und effektive Ergänzung des Drogenhilfeangebots« wird nicht erfüllt werden können: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsminister Markus Söder (beide CSU) haben sich im November in Nürnberg erneut strikt dagegen ausgesprochen.
Die Nürnberger Zeitung berichtete am 13. November 2010 unter dem Titel »Wir wollen keine Fixerstuben! Söder und Herrmann machen Front gegen Drogenkonsumräume«, dass die Kommune seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2000 die Möglichkeit hätte, so genannte »Drogenkonsumräume«, auch »Fixerstuben« genannt, einzurichten. Allerdings eben nur unter der Voraussetzung einer Rechtsverordnung der Obersten Landesbehörde. Und da kann sich auch die Drogenhilfe »Mudra« in Nürnberg keine Hoffnung machen. »Mit unserer eindeutigen Haltung in dieser Frage vermeiden wir das Entstehen rechtsfreier Räume oder offener Drogenszenen«, sagte Söder im November bei einer Pressekonferenz im Polizeipräsidium am Jakobsplatz. Söder zufolge ist nicht bewiesen, dass Drogenkonsumräume die Zahl der Drogentoten verringern.
Innenminister Herrmann ließ ebenfalls keine Spielräume: »Wir dulden in Bayern keinerlei illegale Drogen.« Vielmehr setze der Freistaat auf den »bewährten Dreiklang« aus Prävention, Strafverfolgung sowie Beratung und Hilfe. Nach Herrmanns Ansicht wären Drogenkonsumräume gleichbedeutend mit der Duldung offener Drogenszenen. »Offene Drogenszenen sind für die Bevölkerung, vor allem für unsere Familien, unzumutbar.« Neben wachsenden Drogenhandel, der von der Polizei nicht kontrolliert werden könnte, müsste nach Herrmanns Worten zusätzlich mit Begleit- und Beschaffungskriminalität sowie verstärkten Ordnungsstörungen gerechnet werden. Er verwies auf die UN-Drogenbehörde, wonach die Einrichtung und der Betrieb von Drogenkonsumräumen gleichbedeutend mit einem schleichenden Prozess der Legalisierung von Drogen sei.
Durch »Fixerstuben« kann man auch Abhängige erreichen, die sonst nicht erreicht werden, der Zugang zum Hilfesystem ist einfacher und dem öffentlichen Konsum wird vorgebeugt. In München und Bayern gibt es im Vergleich zum Bundestrend eine recht hohe Zahl von Drogentoten. Die meisten sterben beim Konsum daheim. Um die Todesfälle zu verhindern, betonen Fachkräfte aus Drogenberatungen immer wieder, müsse es Räume geben, in denen Schwerstabhängige Drogen nehmen können und dabei von Fachkräften betreut werden.
Wissenschaftliche Erkenntnisse über und Erfahrungen mit »Fixerstuben« wollen diese Politiker nicht zur Kenntnis nehmen. Sie sprechen lieber von sogenannten »Erfolgen« seitens der Poizei bei der Strafverfolgung und predigen die Repression respektive die Prohibition. Die gängige Praxis der Prohibition wird jedoch von einigen Experten als »schädlich« bezeichnet und als »Verbrechen« klassifiziert, so von Dr. Rainer Ullmann, Allgemeinmediziner in Hamburg. Ullmann ist Mitglied im Schildower Kreis, einem Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis im Drogenbereich. Er erklärte wörtlich am 9. Dezember 2010 in einem Video:
»Es ist schwer zu verstehen, dass Regierungen an der unwirksamen, teuren und schädlichen Prohibition festhalten. Wenn Verbrechen eine besonders sozialschädliche Handlung ist, dann ist die Prohibitionspolitik ein Verbrechen.«
November 13 2010
Petition zum Arzneimittelwesen – wirklich eine dubiose Aktion?
Der am 4. November 2010 in diesem Blog veröffentlichte Artikel »Pharmalobby kämpft für Verbot von Heilpflanzen« mit dem Hinweis zur Unterzeichnung der Petition »Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen« hat heftige Reaktionen hervorgerufen. Jost Maurin bezeichnete die Petition am 11. November 2010 in der TAZ als »Dubiose Aktion für Heilkräuter«. In dem Artikel heißt es:
»Doch nicht nur das Bundesgesundheitsministerium, sondern auch auch die größten Verteidiger der Naturheilmittel, Hersteller und Heilpraktiker, halten die Petition für unbegründet. Einer der größten deutschen Produzenten, Salus, bezeichnet sie sogar als “groben Unfug”.
Forschungsleiter Frank Poetsch sagt, die kritisierte EU-Richtlinie über die Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel sei schon 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert worden. [...] Poetsch vermutet, dass manche kleine Firmen den Aufwand für eine neue Zulassung scheuen. “Die Kosten liegen regelmäßig im sechsstelligen Eurobereich.” Deshalb könnten sie einige Präparate vom Markt nehmen. «
Und weiter heißt es im Artikel:
»Arzneimittelfachmann Arne Krüger vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker sagt: “Es wird keine Pflanze verboten.” Schon deshalb, weil die neuen Zulassungsregeln sich immer auf Fertigarzneiprodukte bezögen, also Mittel, die meist industriell hergestellt würden. Biobauern können also weiter etwa Kräuter wie Pfefferminze oder Thymian verkaufen, ohne dafür eine Zulassung zu haben.«
Brandenburg: Verkaufsverbot bereits 2005
Es ist richtig, dass die Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel schon 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert wurden. Es jedoch auch erwiesen, dass Biobauern diverse Kräuter nicht mehr verkaufen dürfen. Im Herbst 2005 wurde im Land Brandenburg heftig darüber debatiert, welche Kräuter von Bauern auf Märkten verkauft werden dürfen und welche nicht. Seit November 2005 beschränkt sich das Verkaufsverbot auf elf Kräuter: Johanniskraut, Echte Goldrute, Hirtentäschel, Malvenblüte, Beinwellkraut, Löwenzahnwurzeln, Birkenblätter, Weißdornbeeren, Spitzwegerich, Ackerschachtelhalm und Frauenmantelkraut. Hingegen dürfen Tees aus Schafgarbe, Kamille, Brennnesseln oder Lindenblüten von Bauern produziert und außerhalb von Apotheken vertrieben werden. Weißdornbeeren sollen gegen Durchfall, Frauenmantelkraut und Beinwell bei Menstruationsbeschwerden helfen. Malvenblüten gelten als entzündungshemmend.
Marina Mai aus belzig berichtete am 8. April 2006 in der TAZ unter dem Titel »Kräuter: Arznei oder Lebensmittel?«, dass in Brandenburg Bauern keine Kräutertees mehr produzieren und verkaufen dürfen. Begründung: Nach dem Arzneimittelgesetz bräuchten sie dazu eine pharmazeutische Ausbildung. In dem Artikel heißt es:
»Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, heißt es. Weil er weder Arzt noch Apotheker ist, darf Landwirt Thomas Beutler keine Tees mehr produzieren und verkaufen, die Risiken und Nebenwirkungen haben könnten. Insgesamt elf Kräuter wie Birkenblätter, Malvenblüten, Frauenmantelkraut und Hirtentäschel hat das Brandenburgische Gesundheitsministerium als Arzneimittel statt als Lebensmittel eingestuft. Bauern ist damit die Produktion untersagt. [...] Bisher hatte Beutler, der im brandenburgischen Belzig lebt, die Wiesen und Wälder der dünn besiedelten Fläming-Region nach diesen Kräutern abgesucht. Die Tees bot er als regionaltypische Produkte in Touristenshops an. Nicht als Einziger. Auch dem Inhaber eines großen Fruchthofs ist beispielsweise untersagt worden, Zitronenmelisse an Fruchtgelees zu mischen. Beutler wehrt sich juristisch gegen das Verbot. Das Ministerium hat gegen ihn Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erstattet.«
Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Winfrid Alber (SPD) verteidigte das Kräuterverbot. »Johanniskraut, Weißdornbeeren und die anderen anstehenden Kräuter fallen unter das Arzneimittelgesetz, weil sie bundesweit eine Standardzulassung als Arzneimittel haben«, hatte er im Februar erklärt. Behörden hätten deshalb »keinerlei Ermessensspielraum, einen Vertrieb als Lebensmittel zu gestatten«.
In der Diskussion um verbotene Kräutertees in Brandenburg stützte Gesundheitsministerin Ziegler (SPD) das rigide Vorgehen des Gesundheitsamtes, berichtete die TAZ am 2. Februar 2006 unter dem Titel »Kräuterbauern sammeln Unterstützung«. Damit war Landwirten in Brandenburg das Sammeln und Verkaufen diverser Kräuter untersagt. Sie hätten keine Sachkunde zum Verkauf von Arzneimitteln, hieß es aus dem Amt. Wer gegen das Verbot verstieß, bekam eine Strafanzeige.
Fenchel und Pfefferminze
Keine Angst: Fenchel wird es weiterhin im Gemüseregal der Supermärkte geben und auch Pfefferminztee wird weiter erhältlich sein. Doch getrockneter bitterer Fenchel und dessen zerkleinerte respektive zerstoßene Frucht als auch getrockneter süßer Fenchel und dessen zerkleinerte oder zerstoßene oder pulverisierte Frucht gelten gemäß Entscheidung der Europäischen Kommission vom 21. November 2008 (2008/911/EG) als Arzneimittel. Getrockneter Fenchel kann bis jetzt im Handel als Fenchel-Gewürz gekauft werden. Gestützt auf die Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, insbesondere auf Artikel 16 Buchstabe f, und gestützt auf die Gutachten der Europäischen Arzneimittel-Agentur, die am 7. September 2007 vom Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel abgegeben wurden, kann der freie Verkauf von getrocknetem Fenchel in Zukunft außerhalb des Arzneimittelhandels verboten werden.
Pfefferminztee wird es bis auf weiteres im feien Handel geben, Pfefferminzöl, das durch Dampfdestillation aus den frischen oberirdischen Teilen der blühenden Pflanze gewonnene ätherische Öl, wird es in Zukunft jedoch nur noch im Arzneimittelhandel geben dürfen. Gemäß Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. März 2010 zur Änderung der Entscheidung 2008/911/EG zur Erstellung einer Liste pflanzlicher Stoffe, pflanzlicher Zubereitungen und Kombinationen davon zur Verwendung in traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln (2010/180/EU) und gestützt auf das Gutachten der Europäischen Arzneimittel-Agentur, das am 6. November 2008 vom Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel abgegeben wurde, ist Pfefferminzöl als Arzneimittel deklariert worden. Ob auf Grund dieser Klassifizierung Pfefferminzöl von Herstellern, die keine arzneimittelrechtliche Zulassung haben, in Zukunft noch als Duftstoff (z.B. für die Aromatherapie) verkauft werden darf, ist äußerst fraglich.
Um Arzneimittel produzieren zu dürfen, benötigt ein Betrieb eine Zulassung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und eine spezielle Herstellungserlaubnis vom Land. Dazu sind nach Auffassung der Behörden pharmazeutisch ausgebildetes Personal und spezielle räumliche Voraussetzungen erforderlich. Die Kosten für eine Zulassung und für die Herstellungserlaubnis liegen regelmäßig im sechsstelligen Eurobereich. Diese Investitionen sind für bäuerliche Kleinbetriebe schlicht nicht machbar. Damit verlagert sich deren Produktionsanteil auf wenige große Hersteller. Kein wunder also, dass einer der größten deutschen Produzenten, Salus, die Petition, die gegen diese Konzentration der Produktion auf wenige Betriebe gerichtet ist, als »groben Unfug« bezeichnet.
EU-Petition: Stopp der Richtlinie bezüglich traditioneller Kräuter-Heilmittel
Die Petition in Deutschland »Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen vom 20.09.2010« wurde von 121.819 Personen gezeichnet. Dies zeigt, dass bei vielen Menschen ein Unbehagen in dieser Angelegenheit vorhanden ist. Besonders die Verkaufsverbote von Kräutern auf Märkten in Brandenburg sind so manchem noch in Erinnerung geblieben und haben diesem Unbehagen sicherlich Vorschub geleistet. Doch nicht nur in Deutschland ist dieses Unbehagen vorhanden, sondern auch auf europäischer Ebene. So gibt es eine entsprechende europäische Petition »Stop the Traditional Herbal Medicinal Products Directive«, die von 1.000.000 Personen mit Wohnsitz in der Eu unterzeichnet werden muss, damit sie erfolgreich sein kann.
November 12 2010
Erste Verjährung im Brechmitteleinsatz
Manchmal scheint es so, dass wenn Beamte fahrlässig, grobfahrlässig oder kriminell zum Schaden Dritter handeln, so lange ermittelt wird, bis die Tat verjährt ist: Fahrlässiges Handeln verjährt nach fünf Jahren. Ermittelt die Staatsanwaltschaft nur wegen Fahrlässigkeit, dann kann sie nach fünf Jahren die Ermittlungen einstellen und die Verantwortlichen müssen sich nicht vor Gericht verantworten. Einen solchen Fall gibt es in Bremen.
Arzt verletzte Sorgfaltspflicht
Die Bremer Richter hatten 2008 einen Mediziner freigesprochen, weil sie ihm keine fahrlässige Tötung nachweisen konnten. Sie bescheinigten ihm völlige Überforderung. Vergleiche TAZ-Bericht vom 5.12.2008.
Die Leipziger Bundesrichter bewerten die Vorgänge anders. Aus deren Sicht hatte der Arzt seine Sorgfaltspflichten verletzt, weil er das Opfer wegen Verständigungsschwierigkeiten nicht über die Risiken eines solchen Eingriffes aufgeklärt hatte. »Er hätte als approbierter Arzt wissen müssen, dass er ohne Aufklärung eine solche Zwangsbehandlung nicht durchführen durfte«, sagte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf. »Über Fahrlässigkeit und Verschulden wird stärker nachzudenken sein«, ergänzte er. Vergleiche TAZ-Bericht vom 29.04.2010.
Der erstmals mit einer derartigen Aufgabe konfrontierte Mediziner hatte 2004 dem mutmaßlichen Dealer über eine Sonde zwangsweise Wasser und Brechmittel eingeführt, damit er verschluckte Kokainkügelchen erbricht. An der Prozedur starb das 35-jährige Opfer. Vergleiche TAZ-Bericht vom 10.01.2005.
Mit einer Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtes für Menschenrechte (EGMR) zum Brechmitteleinsatz in Deutschland erfährt eine weitere viel beachtete Frage des deutschen (Strafprozess-)Rechts eine Zwangseuropäisierung. Die deutsche Diskussion hatte sich hinsichtlich der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wie so oft zu einer vergleichsweise jungen Rechtsfrage ein Schweigerecht herausgenommen. Während man im Ausland schon vor dem Urteil den deutschen Brechmitteleinsatz anstößig fand, bei dem – wie auch der EGMR bemerkt – zwei Menschen zu Tode gekommen sind, hat man in Deutschland heute eine Entscheidung auszuwerten, die Deutschlands Verantwortung für eine Verletzung des Folterverbots des Art. 3 EMRK feststellt. Diesen Satz hätte auch ein Ausrufezeichen beschließen können, denn die Große Kammer des EGMR hat mit dem Urteil einem Staat, der sich durchaus als menschenrechtlicher Musterschüler versteht, bei aller nötigen Erörterung der Sachfragen letztlich klar die Verletzung eines der grundlegendsten menschenrechtlichen Verbote durch eine staatlich institutionalisierte Praxis vorgehalten. (Quelle: Online-Zeitschrift HRRS & Rechtsprechungsdatenbank: Entscheidungsrezension zum Urteil der Großen Kammer des EGMR Nr. 54810/00 vom 11.7.2006 zu Art. 3 und 6 EMRK, Heft 7/2006, S. 241 ff.)
Auch der Leipziger 5. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat mit seinem Urteil vom 30. April 2010 den Freispruch des Arztes aufgehoben, der im Jahr 2004 zwangsweise einem vermuteten Drogendealer per Magensonde Brechmittel zugeführt und ihn damit getötet hatte. (Quelle: Beck-Blog, Henning Ernst Müller: BGH: Fahrlässige Tötung durch Brechmitteleinsatz, Meldung vom 30.04.2010.)
Im Brechmittelfall ist jetzt der erste Vorwurf verjährt, sodass er strafrechtlich nicht mehr aufgeklärt werden kann. Die Staatsanwaltschaft hatte geprüft, ob sich auch der Chef jenes Arztes verantworten muss, der den Brechmitteleinsatz im Dezember 2004 geleitet hat. Vergl. hierzu: Bernd Schneider: Erste Vorwürfe im Brechmittelfall verjährt, in: Weserkurier vom 12.11.2010.
Hoffentlich wird von der Öffentlichkeit bezüglich der Todesfälle auf der Loveparade in Duisburg hinreichend und genügend Druck gemacht, damit die Staatsanwaltschaften und die Beschuldigten nicht den ganzen Skandal fünf Jahre aussitzen (dann verjährt fahrlässiges Handeln) und die Verantwortlichen dann ohne Gerichtsurteil davonkommen.
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