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February 26 2012

Verkehrstote, Alkohol und Drogen

Oft hört man – nicht nur an Stammtischen – dass früher alles besser gewesen sei und alles immer schlimmer werde. Dies mag vielleicht für bestimmte Bereiche des Lebens seine Richtigkeit haben, für die Sicherheit im Straßenverkehr gilt dies auf jeden Fall nicht.

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Verkehrstote in Deutschland

Wie das Statistische Bundesamt Deutschland (Destatis) am 24. Februar 2012 in einer Pressemitteilung bekannt gab, stieg die Zahl der Verkehrstoten im letzten Jahr um 9,4%. 3.991 Menschen starben im Jahr 2011 auf deutschen Straßen. Das waren 343 Getötete oder 9,4 % mehr als im Jahr 2010. Ein wesentlicher Grund für die negative Entwicklung bei den Verunglückten im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr sind die Witterungsbedingungen: Relativ milde Wintermonate, ein sehr warmer, trockener Frühling und ein vergleichsweise schöner Herbst haben zu mehr Getöteten und Verletzten geführt. Bei günstigen Witterungsbedingungen wird mehr und häufig schneller gefahren.

Im Jahr 2010 wurden auf  Deutschlands Straßen 3.648 Personen getötet. Das waren 504 Getötete oder 12% weniger als ein Jahr zuvor. Damit hatte sich der positive Trend der letzten Jahre in 2010 sogar noch verstärkt fortgesetzt: die Zahl der Getöteten erreichte 2010 den niedrigsten Stand seit 60 Jahren.

Gemäß Destatis lässt sich für 1953 das erste deutschlandweite Ergebnis (nach dem heutigen Gebietsstand) errechnen: 12.631 Verkehrstote bei einem Bestand von fast 4,8 Millionen motorisierten Fahrzeugen, das bedeutete beinahe 27 Tote je 10.000 Fahrzeuge. Beide Zahlen stiegen in den Folgejahren. Der Höchststand  wurde 1970 mit 21.332 Verkehrstoten gezählt, der Kraftfahrzeugbestand hatte inzwischen auf 20,8 Millionen zugenommen. Je 10.000 Fahrzeuge wurden somit zehn Getötete registriert. Seitdem ist – mit wenigen Ausnahmejahren – die Zahl der Verkehrstoten kontinuierlich gesunken, trotz weiter steigendem Fahrzeugbestand (2010: 52,3 Millionen Fahrzeuge). Bezogen auf den Kraftfahrzeugbestand gab es im Jahr 2010 weniger als einen Getöteten je 10.000 Fahrzeuge.

Verkehrstote in Deutschland im Rückblick (in Klammern: pro 100.000 Einwohner)

2010: 3.651 (4,5)
2005: 5.361 (6,5)
2000: 7.503 (9,1)
1990: 11.046 (13,9)
1980: 15.050 (19,2)
1970: 21.332 (27,3)

Zur Senkung der Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr haben u.a. folgende Maßnahmen beigetragen: Einführung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Landstraßen (1972); Einführung der 0,8 Promille-Höchstgrenze für den Blutalkoholkonzentrationswert (1973); Einführung des Verwarnungsgeldes bei Verstoß gegen die Gurtanlegepflicht (1984) und die Einführung der 0,5 Promille-Höchstgrenze für den Blutalkoholkonzentrationswert (1998).

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Durch Alkohol bedingte Verkehrstote in Deutschland

Im Jahr 2010 starben 346 Personen nach durch Alkoholkonsum bedingten Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen. Das waren 9,5% aller Verkehrstoten. Im Jahr 2000 wurden noch 1.022 Personen (13,6% aller Verkehrstoten) Opfer des Straßenverkehrs aus diesem Grund.

In den letzten Jahren wurden jeweils im Juni und im Dezember europaweite TISPOL Alkohol- und Drogenkontrollen durchgeführt. Im Jahr 2010 wurden hierbei in Deutschland weit über 100.000 Fahrzeuge angehalten und die Fahrzeuglenker überprüft. Dabei wurde offenbar, dass in Deutschland 1,2% der Fahrer einen zu hohen Alkoholgehalt im Blut hatten. Aufgrund der Tatsache, dass im gleichen Jahr 9,5% aller Verkehrstoten durch übermäßigen Alkoholkonsum vor der Fahrt maßgeblich mitverursacht wurden, kann man leicht errechnen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein angetrunkener Fahrer einen Unfall mit tödlichem Ausgang verursacht, etwa 8 mal größer ist, als dies bei einem nüchternen Fahrer der Fall ist.

Tispol (European Traffic Police Network) ist die Vereinigung der europäischen Verkehrspolizeien, vergleichbar mit Interpol im Kriminalbereich.

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Durch Drogen bedingte Verkehrstote in Deutschland

In den Statistiken wird bei Drogen nicht angegeben, um welche Substanzen es sich handelt und es wird auch nicht angegeben, in wie vielen Fällen bei den Fahrern sowohl Alkohol als auch andere Drogen festgestellt wurden. Deshalb haben die folgenden Angaben nur eine stark eingeschränkte Gültigkeit.

Bei den TISPOL Alkohol- und Drogenkontrollen wurden im Jahr 2010 in Deutschland bei 0,6% der Fahrer im Juni respektive bei 0,7% der Fahrer im Dezember der Konsum von anderen Drogen als Alkohol nachgewiesen. 43 Tote durch Drogeneinfluss bedingte Unfälle waren im Jahr 2010 zu beklagen. Das sind 1,2% aller verkehrstoten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein unter Drogeneinfluss stehender Fahrer einen Unfall mit tödlichem Ausgang verursacht, ist somit etwa doppelt so groß, wie dies bei einem nüchternen Fahrer der Fall ist.

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Die Situation in der Schweiz

Wie man der Pressemitteilung der Kantonspolizei Uri vom 27. Januar 2012 entnehmen kann, ist die gesamtschweizerische TISPOL-Koordinationsstelle bezüglich der operativen Massnahmen beim Polizeikommando Uri (amtliche Bezeichnung) angesiedelt. Gemäß dieser Pressemitteilung wurden im Dezember 2011 allein in der Schweiz und Liechtenstein gesamthaft 7.666 Verkehrsteilnehmende kontrolliert. Dabei wurden 430 Personen festgestellt, deren Fahrfähigkeit durch Alkohol eingeschränkt war. In 65 Fällen standen die Kontrollierten unter Drogeneinfluss. Demnach standen 5,61% der kontrollierten Personen unter Alkoholeinfluss und 0,85% unter Drogeneinfluss. Im Dezember 2010 wurde bei einer gleich gearteten Kontrolle festgestellt, dass 5,48% der Fahrer unter Alkoholeinfluss standen und 0,98% unter Drogeneinfluss. In der Pressemitteilung des Polizeikommandos Uri steht zwar, dass bei den Kontrollierten unter Drogeneinfluss ein Rückgang von 7,59 % auf 6,70 % zu verzeichnen war, doch die Berechnung aus den absoluten Zahlen ergibt ein anderes Resultat, wie weiter oben in diesem Absatz aufgeführt. Dies ist jedoch nicht die einzige falsche Angabe, die man in dieser Pressemitteilung finden kann.

Offensichtlich ist jedoch – das kann man auch anderen Angaben von TISPOL entnehmen – sind in der Schweiz weit mehr Fahrer unter Alkoholeinfluss unterwegs als in Deutschland. Im Jahr 2010 starben 63 Personen nach durch Alkoholkonsum bedingten Verkehrsunfällen auf schweizer Straßen. Das waren 19,3% aller Verkehrstoten. Im Jahr 2000 wurden noch 266 Personen (19,3% aller Verkehrstoten) Opfer des Straßenverkehrs aus diesem Grund. Insgesamt gab es jedoch innerhalb der letzten Jahre in der Schweiz in Relation zur Bevölkerung weniger Verkehrstote als in Deutschland. Die Rückläufigkeit der Opferzahlen entwickelte sich ähnlich wie in Deutschland, obwohl die Einwohnerzahl in der Schweiz viel stärker angewachsen ist als in Deutschland.

Verkehrstote in der Schweiz im Rückblick (in Klammern: pro 100.000 Einwohner)

2010: 327 (4,2)
2005: 409 (5,5)
2000: 592 (8,2)
1990: 954 (14,1)
1980: 1.246 (19,7)
1970: 1.694 (27,4)

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January 10 2011

Ungarische Drogenpolitik gerät in Schieflage

Am 1. Januar 2011 trat in Ungarn ein neues Mediengesetz in Kraft, das von Politikern aus vielen anderen Ländern scharf kritisiert wurde und nun auf seine Vereinbarkeit mit europäischen Regeln überprüft werden soll. Doch nicht nur die Medienpolitik der vom »Ungarischen Bürgerbund (Fidesz)« kontollierten Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán geriet in die internationalen Kritik, sondern auch die geplanten Änderungen in der Drogenpolitik.

Nationale Drogenstrategie 2010-2018 wird nicht umgesetzt

Zu Beginn des Jahres 2009 initiierte der ungarische Minister für soziale Angelegenheiten eine groß angelegte öffentliche Diskussion zur Ausarbeitung einer nationalen Drogenstrategie für die Jahre 2010 bis 2018. In die Beratungen wurden alle größeren Dinstleister im Bereich der Drogenhilfe sowie diverse NGOs einbezogen. In einem von der Regierung eingerichtetem Forum konnte jeder Bürger den Stand der Debatte kommentieren. Zudem berief das Nationale Institut für Drogenprävention ein internationales Beratergremium ein, dem führende Wissenschaftler und Forscher angehörten wie Peter Reuter (RAND), Maurice Galla (Europäische Kommission), Wolfgang Goetz (EMCDDA) und Sandeep Chawla (UNODC). Nach einer langen öffentlichen Diskussion wurde das Ergebnis, ein Konzept für eine nationalen Drogenstrategie, vom Parlament im Dezember 2009 positiv beurteilt und abgesegnet. Die damalige Oppositionspartei Fidesz kritisierte die hohe Gewichtung, die der Schadensminderung beigemessen wird, und bemängelte die zu geringe Gewichtung der Primärprävention.

In den Parlamentswahlen im April 2010 gewann die Fidesz eine große Mehrheit im Parlament und bildete in der Folge eine neue Regierung. Im Oktober 2010 bestätigte der Repräsentant des Ministeriums für Nationale Ressourcen (NEFMI), Kristóf Téglásy, gegenüber dem regierungsamtlichen Komitee für Drogenfragen (KKB), dass die Regierung den Plan der nationalen Drogenstrategie umsetzen wolle und dass der nationale Drogenkoordinator, Péter Portörő, im Amt bleiben solle. Im Dezember 2010 jedoch, beim nächsten Treffen des KKB, erklärte Téglásy in überraschender Weise, dass die ausgearbeitete nationale Drogenstrategie 2010-2018 »inakzeptabel« sei und dass die Regierung eine neue Drogenstrategie ausarbeiten werde. Wenige Tage später wurde der nationale Drogenkoordinator Péter Portörő sowie drei seiner Mitarbeiter entlassen.

Die nichtregierungsamtlichen Mitglieder des KKB drückten ihr Bedauern bezüglich dieser Entscheidung aus, da sie ohne Einbeziehung von Fachleuten getroffen wurde. Aus Protest verließen sie die Sitzung.

In Ungarn gibt es vier Dachorganisationen, welche die professionellen Arbeiter in der Prävention, Behandlung und Reduzierung von drogenbezogenen Problemen repräsentieren: die Ungarische Gesellschaft für Suchterkrankungen (MAT), die Ungarische Gesellschaft der NGOs für Drogenprävention und Schadensminderung (MADÁSZSZ), die Ungarische Gesellschaft für Schadensminderung und der Bund der ungarischen Institute für Drogentherapie (MADRISZ). Diese vier Organisationen haben am 21. Dezember 2010 folgenden offenen Brief an die ungarische Regierung geschickt:

»Die vier Dachorganisationen, welche die professionellen Arbeiter in der Prävention, Behandlung und Reduzierung von drogenbezogenen Problemen repräsentieren, sind sehr überrascht von der Entscheidung der Regierung, die derzeitige nationale Drogenstrategie zu denunzieren und eine neue vorzubereiten. Wir drücken hiermit unsere Sorge aus, dass diese Entscheidung ohne die Beratung durch professionelle Organisationen geschehen ist: Sie wurde nicht einmal mit dem höchsten Beratungskommittee der Regierung, dem Drogenkoordinierungskommittee (KKB) abgesprochen. Sie wurde nur als Ultimatum angekündigt.

Es ist insbesondere alarmierend, dass während die finanziellen Ressourcen für Interventionen im Drogenbereich – im Vergleich zum Vorjahr – halbiert wurden und dass das Land effektiv ohne arbeitende Drogenkoordinierungseinheit und ohne Drogenstrategie da steht. Alles dies passiert, während Ungarn die Präsidentschaft der Europäischen Union übernimmt.

Der Annahme der derzeitigen nationalen Strategie zur Drogenbekämpfung (2010-18) war ein umfangreicher Konsultationsprozess vorausgegangen, mit der Teilnahme von Vertretern der verschiedenen Fach- und Dienstleistungsunternehmen, internationalen Experten und durch eine öffentliche Online-Konsultation der Zivilgesellschaft. Ein Konsens-Dokument wurde erstellt, dass in vollem Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen, mit den internationalen Empfehlungen zur Drogenpolitik sowie mit der Drogenstrategie der Europäischen Union, steht. Die nationale Strategie zur Drogenbekämpfung ist nicht eine Sammlung von Dogmen, im Gegenteil, sie enthält Grundsätze und Ziele in Übereinstimmung mit unseren wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Ziel, Leben und Gesundheit zu bewahren. Wenn die Drogenstrategie für die Regierung inakzeptabel ist, unterstellt sie auch, dass die Ansichten der mitarbeitenden Professionellen und Organisationen ebenso inakzeptabel sei, wie auch die EU-Strategie zur Drogenbekämpfung der 27. Mitgliedsstaaten.

Wir stehen auf für die Prinzipien der Drogenstrategie – dem Respekt der Menschenrechte und der menschlichen Würde, dem gleichen Zugang zu Behandlung für alle Menschen, das Recht auf Gesundheit, die Priorität auf wissenschaftliche Fakten, Partnerschaft und gemeinsame Aktionen, umfassende Ansätze und Nachvollziehbarkeit – da dies die Eckpunkte einer verantwortlichen nationalen Drogenstrategie sind.

Wir glauben, dass die Erhaltung des Lebens und der Respekt für die freiheitlichen Rechte nicht konträr, sondern unterstützend wirken und untereinander verwoben sind. Wir können Drogenprobleme nicht lösen ohne den Respekt vor den angeborenen Menschenrechten und der Würde des Menschen.

Deswegen prangern wir alle Bemühungen als irrational und unverantwortlich an, die versuchen, die professionelle Gemeinschaft und Gesellschaft entlang ideologischer Frontlinien zu spalten – anstelle adäquate Ressourcen und politische Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um eine nationale Drogenstrategie einzuführen, die durch den professionellen Konsens getragen wird.

Wir betonen, dass der Mangel einer effektiv arbeitenden Drogenstrategie mit genügend finanziellen Ressourcen und professioneller Unterstützung die Prävention, Behandlung und Rehabilitierung sowie die Schadensminderung unterminiert und als Konsequenz die Schäden nicht nur als Geldwerte gezählt werden können, sondern auch in Menschenleben.

Wir verlangen von Minister Miklós Réthelyi und Vizepremierminister Tibor Navracsics die Gespräche mit Repräsentanten der professionellen Organisationen wieder aufzunehmen und zurück an einen Tisch zu kommen bei einer Sondersitzung des KKB um die Situation und zukünftige Schritte der Regierung zu diskutieren. Weiterhin fordern wir die Regierung auf, adäquate finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen um die überlebenswichtige Dienste in Ungarn zu erhalten.

Budapest, 21. Dezember, 2010 «

Gleichzeitig startete das Netzwerk der vier oben benannten Organisation eine Petition für wissenschaftsbasierte Drogenpolitik in Ungarn, zu deren Unterstützung auch »Hungarian Civil Liberties Union (HCLU)« sowie die »European Coalition for Just and Effective Drug Policies (ENCOD)« aufgerufen haben.

Kennzeichen psychotischer Störungen

In dem Buch »Party-Drogen« von Bernhard van Treeck (Berlin 1997) schreibt der Diplompsychologe Hans Ulrich Gresch aus Nürnberg im Kapitel »Partydrogen und Psychosen« auf S. 63 zu den Kennzeichen psychotischer Sörungen:

»Falsche Überzeugungen. Die Betroffenen sind fest von Sachverhalten überzeugt, für die es keinerlei Beweise gibt, die oft sogar der Erfahrung widersprechen. Dabei ist die Fehleinschätzung nicht auf aktuellen Drogeneinfluss zurückzuführen. Die Betroffenen sind rationalen Argumenten nicht zugänglich. Sie lassen sich auch nicht überzeugen, wenn andere über die Sachlage offensichtlich genauso so gut [oder besser] informiert sind wie sie selbst.«

Diese Kennzeichen treffen erstaunlich präzise auf das Verhalten vieler konservativer Politiker im Bereich Drogen zu – nicht nur in Ungarn. So gab es unlängst ein ernsthaftes Problem zwischen Wissenschaft und Regierung in England bezüglich der Drogenpolitik. Nachdem der Leiter des Beratungsteams zum Missbrauch von Drogen (Advisory Council on the Misuse of Drugs, ACMD), David Nutt, im Oktober des vorletzten Jahres aufgrund seiner wissenschaftliche Untersuchungen entlassen wurde, traten in der Folge sieben weitere Wissenschaftler aus dem Beratungsteam der Regierung aus Protest von ihren Ämtern zurück. Die Regierung weigerte sich einfach, die Erkenntnisse der Wissenschaftler in ihre Politik einzubinden. Wissenschaftliche Erkentnisse sind seitens der amtlichen Drogenpolitik offenbar weder in Ungarn noch in England erwünscht. Die Fundamentalisten führen hier wie dort offenbar weiterhin die Regie. Offenbar stört das die Regierungen der EU-Länder nicht sonderlich, denn ein Protest wie nach Planung und Einführung des neuen Mediengesetzes in Ungarn ist bezüglich der Drogenpolitik bisher nicht wahrzunehmen gewesen.

October 14 2010

Generelles Rauchverbot in der EU?

Im Juni 2009 rief die EU-Kommission dazu auf, bis zum Jahr 2012 ein rauchfreies Europa zu schaffen.  Die Europäische Kommission hatte nach ausführlichen Konsultationen am 30. Juni 2009 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates angenommen, in der alle Mitgliedstaaten dazu aufgerufen wurden, bis zum Jahr 2012 Gesetze zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Tabakrauch zu erlassen. Rauchen verursacht gemäß Angaben der damals zuständigen EU-Kommissarin Androulla Vassiliou für Gesundheit die meisten vorzeitigen Todesfälle und Krankheiten in der Europäischen Union.  Konservativen Schätzungen zufolge starben 2002 in der EU 79.000 Erwachsene, darunter 19.000 Nichtraucher, aufgrund der Belastung durch Tabakrauch zu Hause (72.000) oder am Arbeitsplatz (7.300). Die für Gesundheitsfragen zuständige EU-Kommissarin Androulla Vassiliou erklärte seinerzeit in einer Pressemitteilung von 30. Juni 2009: »Ich bin fest davon überzeugt, dass jede Europäerin und jeder Europäer umfassend vor Tabakrauch geschützt werden muss. Es gibt massive Unterstützung durch die Öffentlichkeit, und wir werden mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um dies Wirklichkeit werden zu lassen.«

Im Oktober 2010 kam das Rauchverbot wieder auf dem Präsentierteller europäischer Medien daher. Die EU-Kommission macht sich Sorgen um die Gesundheit seiner europäischen Bürger, die sie überwacht und bestimmt. Sie will das EU-Rauchverbot verstärken. Die EU will im kommenden Jahr die Gesetze bezüglich des rauchens massiv verschärfen. »Ziel der neuen Gesetzgebung für Tabakprodukte wird sein, Rauchen in allen EU-Ländern weniger attraktiv und weniger gesundheitsschädlich zu machen«, sagte der zuständige EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, John Dalli, 62, der WELT am 11. Oktober 2010. »Wir müssen unsere Bemühungen im Kampf gegen das Rauchen verstärken. Das Ideal ist ein rauchfreies Europa«, sagte der konservative Politiker aus Malta.

Selbstverständlich haben die EU-Kommissare mit diesem Gesetz die Kostenexplosion im Krankensystem vor Augen. Den Angaben des Kommissars zufolge sterben jährlich 650.000 Europäer an den Folgen des Rauchens. Außerdem produzierten Raucher erhebliche Kosten: »Rauchen kostet die Wirtschaft wegen höherer Krankenstände Produktivität und belastet die Gesundheitssysteme jedes Jahr mit Milliarden-Beträgen.« Besonders besorgt zeigte er sich über den Tabakkonsum jüngerer Menschen, »35 Prozent der Jugendlichen in der EU rauchen.«

Gemäß John Dalli ist die Zahl der durch das Rauchen bedingten Todesfälle in der EU mehr als achtmal so groß wie gemäß den Angaben seiner Vorgängerin im Amt, Androulla Vassiliou. Hier scheinen wohl eher spekulative als real erwiesene Zahlen im propagandistischen Programm zu sein. Doch wenn die Zahlen von John Dalli stimmig sein sollten und wenn es den Tatsachen entspricht, dass Raucher im Schnitt zehn Jahre früher sterben als Nichtraucher, wie man oft in den Massenmedien vernehmen kann, dann würden in zehn Jahren, wenn es keine Raucher gäbe, 6,5 Millionen EU-Bürger zusätzlich eine Rente oder Pension beziehen. Bei einer Rente und/oder Pension in Höhe von 833,33 Euro pro Monat respektive 10.000 Euro pro Jahr, müßten die Rentenkassen und Pensionsfonds pro Jahr 65 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. Andererseits würden für den Fiskus die Tabaksteuern wegfallen. Allein in Deutschland müßte der Fiskus mit Mindereinnahmen von 13 Milliarden Euro pro Jahr rechnen. Ob ein Rauchverbot für die Kassenlage in den EU-Ländern wirklich günstig sein wird, scheint äußerst fraglich zu sein.

Krieg, Ostfront und Antiraucherkampagnen

Anti-Tabak-Bewegungen entstanden Anfang des 20. Jahrhunderts in vielen Ländern, hatten aber mit Ausnahme Deutschlands, wo die Kampagne von der Regierung unterstützt wurde, wenig Erfolg. Die Bewegung gegen das Rauchen in Deutschland respektive die Maßnahmen gegen das Rauchen im NS-Staat waren in den 1930ern und 1940ern die stärksten der Welt. Die nationalsozialistische Führung missbilligte den Tabakkonsum und mehrere Mitglieder der Staatsführung kritisierten öffentlich den Konsum von Tabak. Untersuchungen der Wirkung des Rauchens auf die Gesundheit wurden zur Zeit des Nationalsozialismus gefördert und waren zu der Zeit die bedeutendsten ihrer Art.

Am 22. April 1939 wurde Dr. Leonardo Conti von Adolf Hitler zum Reichsgesundheitsführer ernannt. Conti reorganisierte die nationalsozialistische Drogenpolitik neu. Am 12. Juli 1939 rief er bei einer Tagung im Berliner Ärztehaus die neue »Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren« ins Leben. Conti unterstrich bei seiner Eröffnungsrede vor der Reichsstelle die »Schädlichkeit der Genußgifte« Alkohol und Tabak. Er verneinte das »Recht auf den eigenen Körper« und betonte stattdessen für den Einzelnen, die »Pflicht, soviel es an ihm liegt, alles zu tun, gesund zu sein und zu bleiben.« Darüberhinaus forderte er ein Rauchverbot für Jugendliche. Am 26. Mai 1939 setzte Conti eine »freiwillige Selbstbeschränkung« für die Werbewirtschaft betreff Alkohl und Tabak durch, wobei er auch die Tabakautomaten ins Visier nahm. Anfang Januar 1941, nachdem bereits Tabakwerbung in den Textteilen von Zeitungen und Zeitschriften und die Filmreklame verboten worden waren, wurde die Tabakwerbung in Verkehrsmitteln stark eingeschränkt und in der Folge ganz verboten. In der Hitlerjugend wurde die Abgabe von Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren untersagt.

Kurz vor dem 2. Weltkrieg wurde die Antiraucherkampagne ins Leben gerufen und je weiter die Ostfront gen Osten rückte, umso stärker wurde sie intensiviert. Gegen Kriegsende hatte man andere Sorgen und man hörte kaum noch was von der Antiraucherkampagne. Die Kampagne war jedoch gut geeignet, um die Aufmerksamkeit der Leute vom Kriegsgeschehen abzulenken und das Interesse auf die Volksgesundheit zu konzentrieren. Nach dem Krieg war Rauchen wieder »normal« und gesellschaftlich akzeptiert. Dies galt bis zur Regierungszeit von Dr. Helmut Kohl (CDU), der mehrfach versicherte, es heiße nicht »Germans to the front«. Als Rot-Grün Ende der 90er Jahre die Regierungsgeschäfte übernahmen, hieß es auf einmal weider »Germans to the front« und gleichzeitig wurden wieder Antiraucherkampagnen gestartet. Derzeit verläuft die Ostfront am Hindukusch und die Kampagne wird mit einer zuvor noch nicht gekannten Vehemenz geführt. Da drängt sich die Frage auf, ob der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, John Dalli, sich hat instrumentalisieren lassen, um mit der Kampagne die Aufmerksamkeit der Leute vom Kriegsgeschehen abzulenken und auf die Aspekte der Volksgesundheit zu bündeln. Neu in der Geschichte wäre diese Phänomen nicht.

Vergl. hierzu: Tilmann Holzer: Die Geburt der Drogenpolitik aus dem Geist der Rassenhygiene, Mannheim 2007, ISBN: 978-3833490149

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July 22 2010

Erfolg für Hanfbauer Bernard Rappaz

Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus Saxon im Kanton Wallis ist nicht nur ein Hanfpionier in der Schweiz, sondern auch ein Meister in der Fähigkeit, die helvetische Justiz und Strafvollzugsbehörden in Bedrängnis zu bringen. Vergleiche hierzu die Meldung vom 20. Juli 2010 in diesem Blog »Ein Hanfbauer bringt die Schweiz in Bedrängnis«. Mit seinem Hungerstreick hat er inzwischen sein Ziel erreicht, dass er seine Strafe vorläufig unter strengen Bedingungen an seinem Wohnsitz verbüßen darf. Nach diesem Zugeständnis der Behörden hat Rappaz seinen Hungerstreick abgebrochen.

Vorerst bleibt Rappaz im Berner Inselspital, bis die Ärzte entscheiden, dass er gesundheitlich in der Lage ist, seinen Hausarrest anzutreten. Dieser ist an Auflagen geknüpft:

Hausarrest von Rappaz unterliegt folgenden Bedingungen:

1. Ständige Überwachung rund um die Uhr.

2. Täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis.

3. Wöchentlicher Besuch ausschließlich von seinen Angehörigen während maximal 90 Minuten.

4. Begleiteter Besuch zu seinem behandelnden Arzt.

Wie die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten (Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration) gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte, hätte sie weder im Berner Inselspital noch sonst wo einen Arzt gefunden, der Rappaz zwangsernährt hätte. Sie hätte keine andere Wahl gehabt, sagt sie.

Das Bundesgericht in Lausanne hatte vergangene Woche die Walliser Behörden beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität des Hanfbauern mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen. Dazu wurden seitens des Sicherheitsdepartements des Kantons Wallis verschiedene Maßnahmen getroffen – darunter auch die Verlegung von Bernard Rappaz aus dem Klinikum der Universität Genf in das Berner Inselspital und die Anordnung einer Zwangsernährung vor dem Koma. Die Ärzte des Inselspitals widersetzten sich jedoch gegen diese Anordnung. Deshalb genügten diese Maßnahmen nicht, vermeldeten die Walliser Behörden am Mittwoch, 21. Juli 2010. Die Walliser Behörden erklärten: »Die Ärzte von Bern stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine zwangsweise Ernährung.« Rappaz hatte in einer Patientenverfügung bestimmt, dass er in keinem Fall eine Zwangsernährung akzeptiere. Ärzte müssen sich in einem solchen Fall an der Patientenverfügung orientieren. Im Weiteren habe die Phase vor dem Koma gewisse Risiken für die Gesundheit zur Folge, argumentieren die Behörden ihre plötzliche Kehrtwendung. Bei einer Zwangsernährung wird laut Antoine Roggo, Privatdozent und Leiter der Abteilung Medizinalrecht an der Universität Bern, der betroffenen Person die Nahrung in flüssiger Form über eine Magensonde verabreicht. Diese Sonde wird über die Nase und die Speiseröhre in den Magen geführt. Das Risiko bei einem solchen Eingriff ist gemäß Roggo eine Perforation der Speiseröhre. Ein solche Durchlöcherung könne zu einer Mediastinitis (Entzündung im Brustraum) und damit zum Tod führen.

Hintergrund für diesen Behördenentscheid ist eine beim Bundesgericht hängige Beschwerde von Rappaz. Die Richter in Lausanne müssen über einen vom Walliser Kantonsgericht abgelehnten Haftunterbruch entscheiden. Das Bundesgericht soll sein Urteil spätestens am 26. August 2010 fällen. Der Hausarrest gilt bis zu diesem Datum.

Respekt!

Die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hat in einer schwierigen Situation der Menschlichkeit den Vorrang gegeben, sie hat die Unversehrtheit von Leib und Leben und die Würde des Menschen höher bewertet als alle ordnungspolitischen Maßnahmen. Dafür verdient sie den Respekt der Bevölkerung. Auch den Ärzten der Kliniken in Genf und Bern gebührt Respekt. Sie haben sich strikt an die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gehalten und haben sich nicht von der Justiz oder den Vollzugsbehörden instrumentalisieren lassen. Sie haben damit das Vertrauen von Patienten in die Ärzteschaft gestärkt.

Kein Respekt …

Kein Respekt verdient der Walliser Nationalrat Oskar Freysinger von der Schweizer Volkspartei (SVP). In einem Interview mit Vincenzo Capodici, dass der Tagesanzeiger am 21. Juli 2010 unter dem Titel »Ein absoluter Skandal« abdruckte, rief er offen dazu auf, die ethischen Grundsätze der Ärzteswchaft über Bord zu werfen. Wörtlich sagte er: »Ich hätte Rappaz zwangsernähren lassen, sobald er in Ohnmacht gefallen wäre. Die Zwangsernährung hätte man wiederholt vornehmen müssen, wenn er bei wiedererlangtem Bewusstsein erneut in den Hungerstreik getreten wäre.« Offenbar scheinen für den SVP-Nationalrat die Richtlinien der Ärzteschaft bedeutungslos zu sein. Man kann nur froh sein, dass im Wallis derzeit kein SVP-Mann das Sagen im Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration hat.

Quellen, soweit nicht im Text angegeben, und weitere interessante Artikel zum Thema:

Martin Rupf: »Und wieder hat sich Rappaz durchgesetzt«, in: Aargauer Zeitung vom 22. Juli 2010

(sam/sda): »Hausarrest für Rappaz – Hungerstreik beendet«, in: Tagesanzeiger vom 21. Juli 2010

(sda/godc/gern): »Rappaz erhält Hausarrest – Hungerstreik unterbrochen«, in: SF-Tagesschau vom 21. Juli 2010

Andres Wysling: »Wenn Verbrecher zu Freiheitshelden werden«, in: Neue Zürcher Zeitung vom 14. Juli 2010

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July 19 2010

Ein Hanfbauer bringt die Schweiz in Bedrängnis

Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus Saxon im Kanton Wallis ist einer der Hanfpioniere der Schweiz. Sein Unternehmen produzierte Hanfduftkissen, was er im Sommer 1996 der Kantonspolizei mitteilte. Der Anbau, Besitz und Handel mit Hanf war seinerzeit in der Schweiz nicht illegal. Man inspizierte seinen Betrieb, schritt aber nicht ein. Dann im Dezember 1996 wurde er doch verhaftet. Er ging für 42 Tage in einen Hungerstreik, bevor er aus der Haft entlassen wurde. Im November 1997 nahm Rappaz mit seiner Züchtung »Walliser Queen« am Cannabis Cup der US-Zeitschrift »High Times« in Amsterdam teil. Im Januar 1999 gewann er damit den ersten Preis beim »Canna Swiss Cup« in Bern. Rappaz ist Gründer und Geschäftsführer der Hanf-Kooperative Valchanvre (deutsch: Hanftal). Über 100 Polizeibeamte führten in der Kooperative eine Razzia durch und konfiszierten 50 Tonnen Cannabis. Rappaz wird beschuldigt, Hanf anzubauen, das mehr als die erlaubten 0,3 % THC enthält.

Am 14.11.2001 wurde Rappaz erneut verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Wieder nahm Rappaz einen Hungerstreik auf. Am 56. Tag wurde er aufgrund gesundheitlicher Probleme in ein Krankenhaus eingeliefert. Er protestierte mit seiner Aktion gegen die Verfolgung von Cannabisbauern. Am 25. Januar 2002, dem 73. Hafttag, hob das Gericht die Haftanordnung auf. Ausschlaggebend sei gewesen, das keine Verdunklungsgefahr bestehe. Die Wochenzeitung »Die Weltwoche« zitierte Rappaz am 31. Januar 2002 unter dem Titel »Der Alpen-Gandhi« mit den Worten: »Ich bevorzuge einen langsamen und bewussten Tod, für den schweizerischen Hanf und für eine bessere Welt.«

Dieser vor fast zehn jahren ausgesprochenen Satz bereitet derzeit der helvetischen Justiz großes Kopfzerbrechen. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde Bernard Rappaz, der Walliser Hanfbauer, im Oktober 2008 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderem zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Im April 2009 wurde das Urteil vom Schweizerischen Bundesgericht bestätigt. Am 20. März 2010 wurde Rappaz verhaftet und ins Gefängnis gebracht. Dort begann er mit einem Hungerstreik. Aufgrund von Hungerstreiks gewährte man ihm zwei Haftunterbrüche. Der zweite für die Dauer von 15 Tagen datiert vom 7. Mai dieses Jahres, damit Rappaz sich von den Strapazen seines Hungerstreiks erholen könne. Danach wurde Rappaz wieder inhaftiert und wegen eines neuerlichen Hungerstreiks wurde der 57-jährige Rappaz in der Gefangenenabteilung des Genfer Universitätsspitals verlegt. Da Rappaz jedoch eine Patientenverfügung verfasst hat, in der er ausdrücklich eine Zwangsernährung ablehnt, haben die Ärzte in Genf aus ethischen Gründen von einer Zwangsernährung abgesehen. Darauf hin wurde Rappaz am 12. Juli 2010 in das Inselspital in Bern zwangsverlegt.

Zwangsernährung ethisch vertretbar?

Ob eine Zwangsernährung im Falle Rappaz ethisch vertretbar ist, darüber streiten sich derzeit Juristen und Ärzte in der Schweiz auf das allerheftigste. Der Anwalt von Hanfbauer Bernard Rappaz, Aba Neeman, hat am Montag, 19. Juli 2010, beim Walliser Kantonsgericht gegen den Entscheid von Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten protestiert. Diese hatte einer Zwangsernährung zugestimmt. Das Berner Inselspital, in dem sich der Hanfbauer zurzeit aufhält, will sich nicht dazu äußern. Laut Anwalt Aba Neeman, geht Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten über die Richtlinien des Bundesgerichts und des Europäische Menschenrechtshofs betreffend einer Zwangsernährung hinaus. Zumal sein Klient noch immer bei Bewusstsein sei. Neeman weiß jedoch nicht genau, ob der Hanfbauer bereits zwangsernährt wird oder nicht. Das Berner Inselspital gibt mit Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht darüber keine Auskunft.

Laut den Richtlinien der Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) muss der Entscheid des Häftlings »medizinisch respektiert werden, selbst im Falle eines großen Risikos für die Gesundheit.« Voraussetzung dafür sei jedoch, dass seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung von einem unabhängigen Arzt bestätigt worden sei. In diesen Richtlinien heißt es zudem weiter: »Fällt die Person im Hungerstreik in ein Koma, geht der Arzt nach seinem Gewissen und seiner Berufsethik vor, es sei denn, die betreffende Person habe ausdrückliche Anordnungen für den Fall eines Bewusstseinsverlustes hinterlegt, auch wenn diese den Tod zur Folge haben können.«

Gemäß einer Meldung von »swissinfo.ch« vom 18. Juli 2010 darf der Staat Bernard Rappaz sterben lassen. Staat und Ärzte müssen den Willen des Walliser Hanfbauers, der sich aus Protest gegen seine Gefängnisstrafe notfalls zu Tode hungern will, respektieren, sagt Ruth Baumann-Hölzle von der Nationalen Ethikkommission. »Sei eine Person urteilsfähig und gehe von ihr keine Gefahr für Dritte aus, sei deren Recht auf Abwehr von Zwangsmassnahmen höher zu gewichten als die Fürsorgepflicht des Staates«, sagt Ruth Baumann-Hölzle im Interview. Das Schicksal des hungerstreikenden Rappaz liegt derweil in den Händen der Ärzte des Berner Inselspitals. Ihnen liegt seit Freitagnachmittag der Entscheid der Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten vor, Rappaz solle zwangsernährt werden.

Ruth Baumann-Hölzle sagte weiter im Interview:  »Heute gilt jede medizinische und pflegerische Handlung als Körperverletzung. Nur die Einwilligung der urteilsfähigen Patientin oder des urteilsfähigen Patienten lässt die lebenserhaltende Maßnahme zu. Wir haben die Freiheit der Selbstschädigung, und das Abwehrrecht wird normalerweise höher gewichtet als die Fürsorgeverpflichtung des Staats zur Lebenserhaltung bei Urteilsfähigen. [...] Die Besonderheit der Situation besteht darin, dass er sich in Haft befindet. Da hat der Staat eine erhöhte Fürsorgepflicht. Aber auch in diesen aussgewöhnlichen Situationen wie beispielsweise auch in der Psychiatrie dürfen Zwangsbehandlungen nur in Notsituationen vollzogen werden. Das ist dann der Fall, wenn ein Patient nicht urteilsfähig ist. Das Abwehrrecht erlischt auch beim Gefangenen nicht. Man darf bei Zwangsbehandlungen nur soweit gehen, dass man bei Betroffenen die Fremdgefährdung außer Kraft setzt. Eine Inhaftierung bedeutet also nicht, dass man den Gefangenen auch zwangsbehandeln darf. [...] Herr Rappaz hat eine Verfügung verfasst, dass er in dieser spezifischen Situation nicht zwangsernährt werden will. Weil er diese Situation antizipiert, müsste man sich an die Verfügung halten und man darf ihn nicht zwangsernähren, auch wenn er nicht mehr urteilsfähig sein sollte.«

Die Zürcher SonntagsZeitung berichtete am 19. Juli 2010 in ihrer Onlineausgabe unter dem Titel »Anwalt von Bernard Rappaz protestiert gegen Zwangsernährung«, das andere Experten eine Zwangsernährung für legitim ansehen. Das Bundesgericht habe letzte Woche eine Zwangsernährung Rappaz’ indirekt gestützt und komme damit den Ärzten bei ihrer Entscheidung zu Hilfe. So sah es auch die Zürcher Strafrechtsprofessorin Brigitte Tag in der Sendung »Rendez-vous« von Schweizer Radio DRS. Das Bundesgericht eröffne mit seinem Urteil dem verantwortlichen Arzt die Möglichkeit zu sagen: »Ich kann zwangsernähren, wenn ich es mit meinen Gewissen vereinbaren kann«, sagte die Professorin. Es sei hier jedoch angemerkt, dass des Arztes Gewissen in diesem Fall gegen die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften agieren müsste.

Cannabis und Freiheit

Esther Waeber-Kalbermatten studierte Pharmazie in Bern und erlangte im Jahr 1979 das eidgenössische Diplom als Apothekerin. 1993 wurde sie als Mitglied der Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) in den Großen Rat des Kantons Wallis gewählt und hatte dort bis 2005 Einsitz. Von 1997 bis 2009 war sie zudem Gemeinderätin von Brig. Am 4. März 2009 wurde sie in den Staatsrat gewählt und steht seither dem Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration vor.

Aufgrund ihres Studiums der Pharmazie weiß Waeber-Kalbermatten sehr genau, dass Rappaz mit seiner Behauptung aus wissenschaftlicher Sicht recht hat, Alkohol sei viel gefährlicher für die Gesundheit des Einzelnen und für die Gesellschaft als Ganzes als berauschende Cannabisprodukte. Im Kanton Wallis werden sehr viele alkoholische Getränke hergestellt. An den von der Sonne verwöhnten Hängen auf der Nordseite des Rhonetals herrscht im Unterwallis (flächendeckend) und im Mittelwallis (teilweise) Rebbau vor, stellenweise auch in den Seitentälern. Neben der Leitsorte Fendant wird in neuerer Zeit wieder vermehrt auf alte, ortstypische Sorten wie Humagne (weiß und rot), Arvine oder Malvoisie zurückgegriffen. In Visperterminen befindet sich der höchste Weinberg nördlich des Alpenhauptkamms. Zudem werden in der Rhonetalebene in großem Stil Früchte angebaut, vor allem Aprikosen und Williamsbirnen, die zu Schnaps verarbeitet werden. Die Walliser produzieren alkoholische Getränke in großem Stil und von diesen Getränken geht eine weitaus größere Gefahr aus als von den von Rappaz produzierten Hanfpflanzen. Rappaz will mit seinem Hungerstreik auf die unerträgliche Ungerechtigkeit des Hanfverbotes aufmerksam machen, was ihm bis jetzt sehr gut gelungen ist.

Bernhard Rappaz ist ein Freiheitskämpfer, er kämpft für die freie Wahl der Rauschmittel und insbesondere gegen das Hanfverbot. Rappaz wird in der Schweiz auch als Wilhelm Tell oder Arnold Winkelried der Jahrtausendwende bezeichnet. Andere nannten ihn schon den »Gandhi der Alpen«. Rappaz hat wie kaum ein anderer Schweizer den Satz »gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht« aus der Präambel der Schweizer Bundesverfassung verinnerlicht. Im urschweizerischen Sinn ist Bernard Rappaz ein vorbildlicher Schweizer. Möge er noch lange in Freiheit leben!

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July 09 2010

Hans-Georg Behr 73-jährig gestorben

Hans Georg Behr ist am Mittwoch, den 7. Juli 2010, verstorben. Viele menschen kennen ihn als Autor des großartigen Buches »von Hanf ist die Rede« oder auch von »Weltmacht Droge« und »unsere Unterwelten«. Desweiteren erarbeitete er fantastische Geschichtsromane wie »die Mogulin« oder »Söhne der Wüste«.

Mit »fast eine Kindheit« schrieb er sich in die hohe Literatur, »fast ein Nomade« musste er, nach einem Schlaganfall schon bettlägrig, größtenteils diktieren. Den letzten Teil der geplanten Trilogie wird er nicht mehr fertig stellen können.

Der österreichische Journalist und Sachbuch-Autor Hans Georg Behr verstab in seinem Hamburger Zuhause, die letzten fünf Jahre war er ans Bett gefesselt und wurde von seinem Lebensgefährten Ecke Dück gepflegt. Mit Hans Georg haben wir alle einen großen Literaten und rastlosen Charakter verloren und viele einen lieben Freund.

Interviews mit Hans-Georg Behr aus dem Hanf Blatt: »Ich sehe keine Bewegung« und »Sind wir durch mit dem Interview? – Zu Besuch beim Haschisch-Rebellen Hans-Georg Behr«.

Via: Die Hanfplantage: Hans-Georg Behr von uns gegangen

July 06 2010

Schweizer Städte wollen Haschisch verkaufen

Die Stadt Zürich will einen Pilotversuch für kontrollierten Verkauf von Cannabis starten. Ein Postulat der Grünen aus dem Jahr 2006, das erst am 16. Juni 2010 zur Beratung im Gemeinderat kam, verlangt einen wissenschaftlich begleiteten Versuch: Cannabis soll kontrolliert zum Verkauf kommen, und wer Haschisch und/oder Gras auf sich trägt oder konsumiert, soll von der Polizei nicht angezeigt werden. Gleichzeitig soll die Stadt die Prävention und Aufklärung über Suchtmittel ausbauen. Das Postulat wurde mit 67 Ja-Stimmen zu 49 Stimmen Nein-Stimmen zur Prüfung an den Stadtrat überwiesen.

Postulat (GR-Nr. 2006/346) von Bastien Girod (Grüne) und Matthias Probst (Grüne) vom 30.8.2006: Cannabis, Pilotversuch für kontrollierten Verkauf

Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie folgende Maßnahmen umzusetzen sind:

1. In Form eines wissenschaftlich begleiteten Pilotversuches wird in der Stadt Zürich der kontrollierte Verkauf von Cannabis eingeführt.

2. Im Rahmen seiner Präventionsbemühungen erarbeitet der Stadtrat mit den Schulen und den Fachorganisationen eine Strategie zur Aufklärung und Beratung von Jugendlichen. Im Vordergrund steht dabei nicht das gescheiterte Ziel der Abstinenz, sondern die pragmatische Vermittlung der belegbaren Gefahren eines übermäßigen Konsum von Rauschmitteln – welcher Art auch immer – auf das schulische Fortkommen und die Gesundheit.

3. Der Stadtrat erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Bericht über die getroffenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen.

Begründung:

Das Verbot des Cannabiskonsums ist Ausdruck einer blockierten schweizerischen Drogenpolitik und kriminailisiert tausende von Menschen, statt sie zu vernünftigem Genusskonsum zu leiten. Diese verkehrte Politik kostet viel Geld, welche besser für die Prävention ausgegeben würde. Die Städte sind von dieser fehlgeleiteten Politik besonders betroffen. Die Stadt Zürich stand stets als eine Pionierin für eine fort­schrittliche Drogenpolitik ein, deshalb soltte sie sich auch vermehrt für einen vernünf­tigen Umgang mit dem Cannabiskonsum einsetzen.

Der kontrollierte Verkauf von Cannabis erlaubt einen effektiven Jugendschutz, geziel­te Information der Cannabiskonsumentlnnen und eine Qualitätskontrolle. Zudem ver­hindert der kontrollierte Verkauf die Vermischung von weichen und harten Drogen und der Cannabis-Schwarzmarkt könnte ausgeschaltet werden.

Eine fundierte Aufklärung der Jugendlichen über einen vernünftigen Umgang mit die­ser weichen Droge, die sich aber nicht am realitätsfernen Ziel der Abstinenz orien­tiert, wäre aber von großer Bedeutung.

Der Einsatz für eine offenere Hanfpolitik ist schließlich auch ein Einsatz für die Entkriminalisierung von vielen Zürcherinnen und Zürchern und ihren BesucherInnen und sollte deshalb vom Stadtrat engagiert vorangetrieben werden.

Matthias Probst (Grüne) sagte, wie der Tagesanzeiger am 17. Juni 2010 berichtete, nach der Gemeinderatssitzung, Cannabis sei eine Volksdroge, und das Cannabisverbot habe versagt. Es sei an der Zeit, das Problem einmal anders anzugehen und Fakten zu liefern mittels wissenschaftlichen Erhebungen. »Wir wollen kein Kiffer-Eldorado in Zürich, sondern Erkenntnisse.« Senioren in Altersheimen sollten durchaus auch in den Versuch einbezogen werden. Das solle übrigens auch ein politisches Signal nach Bern sein und dort zur Versachlichung der Debatte beitragen. Das Schweizer Fernsehen berichtete hierzu in der Sendung »10 vor 10« am 16. Juni 2010.

Zwar stimmten in der gesamten Schweiz nur 36,8% an der Volksabstimmung »für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamen Jugendschutz« für die sogenannte Hanfinitiative, doch der Stadtzürcher Souverän habe die Hanfinitiative mit 54,4% angenommen, erinnerten die Grünliberalen, die einstimmig für das Postulat waren. Deshalb stehe es der Stadt gut an, eine Vorreiterrolle zu spielen, allerdings erst für Jugendliche ab 18 Jahren. Die Sozialisten (SP) waren ebenfalls für das Postulat, obwohl sie rechtliche und praktische Vorbehalte äußerten. Aber versucht sollte es zumindest werden.

In der Stadtkreisen 4 und 5, wo sich die Partymeilen von Zürich befinden, stimmten sogar 71.6% für die Hanfinitiative. Außerhalb von Zürich gab es nur im Verwaltungskreis Saanen im Berner Oberland eine Mehrheit für die hanfinitiative. Der bekannteste Ort in Saanen ist Gstaad. Hier verbringen viele Prominente des Jetsets, wie etwa Gunter Sachs, Tony Curtis, Roger Moore, Bernie Ecclestone, Roman Polanski, und in der Vergangenheit Elizabeth Taylor, Fürstin Gracia Patricia, Yehudi Menuhin oder Axel Springer, ihre Ferien.

Der Bund (größte Zeitung aus bern) berichtete am 23. Juni 2010, Hanf solle man auch in Bern künftig nicht mehr illegal beim Dealer kaufen müssen, sondern legal – bei einer offiziellen städtischen Verkaufsstelle. Dies fordern einige Stadträte. »Die Stadt Bern soll ein Zeichen setzen«, sagte etwa Juso-Stadträtin Tanja Walliser. Dementsprechend wolle man der Stadt Zürich folgen und bei deren wissenschaftlich begleitetem Pilotversuch für den öffentlichen Cannabis-Verkauf mitmachen.

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May 29 2010

Samstag ist Kokstag

Die in Zürich erscheinende SonntagsZeitung berichtete am 23. Mai 2010, dass sich 4.000 Menschen in der Agglomeration Bern täglich eine Linie Kokain gönnen. Eine neue Abwasser-Analyse lieferte die bisher verlässlichsten Daten. Die Universität Bern hat erstmals in einem Pilotprojekt im Sommer 2009 systematisch den Gehalt von Benzoylecgonin (ein Stoffwechselprodukt von Kokain) im Abwasser von fünf Schweizer Städten untersucht. Erste Hochrechnungen zeigen, dass knapp drei Prozent der 140.000 Berner im Alter zwischen 16 und 64 Jahren täglich eine Linie Kokain (à 100 mg) konsumieren. Bisher wurde die Durchschnittszahl der Konsumenten aufgrund von Umfragen auf rund ein Prozent geschätzt.

Studienautor Christoph Mathieu arbeitete mit dem Gewässer­ und Bodenschutzlabor des Kantons Bern zusammen, das über ein hochempfindliches Analysegerät verfügt, welches selbst Abbauprodukte von Drogen im Bereich von einem Milliardstelgramm pro Liter erkennt. Das konsumierte Kokain wurde mit Modellrechnungen ermittelt, welche Faktoren wie Einzugsgebiet, Volumen der Abwässer und den Stoffwechsel der Konsumenten berücksichtigen. Die Messungen zeigten deutlich, dass an Wochenenden mehr gekokst wird als in der Woche. In der größten Schweizer Stadt lieferte das ­Wochenende der »Street Parade« Anfang August den absoluten Spitzenwert aller Proben: Ein Liter Abwasser enthielt fast 3 Mikrogramm Benzoylecgonin. Das ist doppelt so viel wie an einem normalen Wochenende, wobei anzumerken ist, dass an diesem Wochenende mehr als doppelt so viele Menschen sich in Zürich aufhalten, als die Stadt Einwohner hat. Somit lässt sich aus diesem Befund nicht schließen, dass Raver mehr Kokain Konsumieren als die ständigen Bewohner der Stadt.

In der Stadt und der Agglomeration Luzern werden täglich gut 1.000 Linien Kokain à 100 mg konsumiert. Kokain ist damit in Luzern die Problemdroge Nummer eins, konstatierte die Neue Luzerner Zeitung am 26. Mai 2010 unter dem Titel »1000 Einheiten Kokain pro Tag in Luzern«. Das ist jedoch deutlich weniger als in Basel, Bern, Genf oder Zürich.

In Italien hat das Mario-Negri-Institut für Pharmakologische Forschung in Mailand sich auf solche Untersuchungen spezialisiert. Der Wissenschaftler Ettore Zuccato hat seit 2006 jährlich beispielsweise gezielt nach der Substanz Benzoylecgonin im Abwasser der Stadt gesucht. Von Montag bis Mittwoch werden gemäß dem amtlichen Drogenbericht von Italien (S. 233 ff.) in Mailand (1.300.000 Einwohner) 1 kg Kokain verbraucht, am Donerstag, Freitag und Sonntag etwa 1,2 kg und am Samstag etwa 1,5 kg. Auch in Mailand ist Samstag Kokstag.

Hinweise auf eine größere Verbreitung des Kokainkonsums auch in Deutschland

Als im November 2005 die Ergebnisse der Studie des Nürnberger Instituts für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung (IBMP) bekannt wurden, ging zwar eine Welle der Verwunderung quer durch die Bevölkerung, an drogenpolitische Konsequenzen dachte aber niemand. So richtig wollte man es eigentlich lieber gar nicht glauben, was das IBMP veröffentlichte: Im Wasser von allen zwölf untersuchten, durch Deutschland fließenden Flüssen fand das Institut das Kokain-Abbauprodukt Benzoylecgonin. Anhand der Konzentrationen von Benzoylecgonin im Flusswasser konnten die Forscher auf die konsumierte Menge von Kokain schließen, denn Benzoylecgonin entsteht nur durch Kokainabbau im Körper.

Glaubt man den Ergebnissen des IBMP, müssen alle offiziellen Schätzungen über die Verbreitung des Gebrauchs von Kokain für unzutreffend erklärt werden, da die kleine Gruppe der Dauerkonsumenten, die in Deutschland auf deutlich weniger als eine halbe Million geschätzt wird, selbst bei bester Beschaffenheit der Nasenscheidewand gar nicht in der Lage wäre, diese Mengen von Kokain zu konsumieren, die konsumiert wurden, um die vorgefundenen Mengen an Benzoylecgonin entstehen zu lassen. Die von den Therapeuten beäugte Gruppe der schwer abhängigen Kokser und die von den Epidemiologen erfasste Gruppe der Dauerkonsumenten können gar nicht alleine für das Ausmaß der »drogenpolitischen Überraschung« zuständig sein. In Deutschland und den Anrainerstaaten koksen viele Menschen – manche häufiger und manche nur ab und zu. Und wie immer man die Ergebnisse auch dreht und wendet, der Anteil der Kokser wird sich bei einer Verbesserung der Messmethode eher noch erhöhen. Es muss also eine große Gruppe von Normalbürgern geben, die, ohne zu Zombies zu mutieren oder sonst irgendwie auffällig zu werden, gerne Mal den Geldschein rollen.

Einige wundersame Ergebnisse hat die Studie, in deren Rahmen 250 Wasserproben aus zwölf Flüssen entnommen und untersucht wurden, erbracht: So wird nicht in den als wild geltenden Großstädten Hamburg (Elbe) oder Berlin (Spree) das meiste Kokain genossen, sondern am Rhein bei Köln und Düsseldorf. Für besonders aufschlussreich halten die Nürnberger Forscher die Analyse des Rheinwassers. Etwa elf Tonnen reines Kokain pro Jahr verbrauchen demnach allein die rund 38,5 Millionen Menschen, deren Abwässer der Rhein bei Düsseldorf enthält. Erste Analysen lassen die Schlussfolgerung zu, dass die bisher gültigen Statistiken den Kokain-Verbrauch der Deutschen deutlich unterschätzen. Die Bundesregierung war in ihrem Drogen- und Suchtbericht 2005 davon ausgegangen, dass lediglich rund 440.000 Deutsche zwischen 18 und 59 Jahren mindestens einmal im Jahr koksen. Dies entspräche weniger als einem Prozent (0,8%) der Bevölkerung. Nach den vom IBMP gemessenen Rückständen müsste die Rate nun allerdings mindestens doppelt so hoch sein. Die offiziellen Statistiken zeichnen somit ein zu rosiges Bild bezüglich des Verbrauchs von Kokain.

In der Tat ergibt es kaum plausible Resultate, wenn man die bisherige 0,8-Prozent-Quote auf die Messungen der Nürnberger Chemiker anwendet. Von den 38,5 Millionen Menschen, die nach Zahlen der Wasserwirtschaftsämter im Einzugsgebiet des Rheins oberhalb von Düsseldorf leben, sind etwa 23 Millionen zwischen 18 und 59 Jahre alt. Nach den bisherigen Statistiken müssten 0,8 Prozent von ihnen, also 184.000, für einen Jahresverbrauch von 11 Tonnen Kokain verantwortlich sein. Das würde bedeuten, dass ein Kokser 60 Gramm pro Jahr oder 164 Milligramm pro Tag reines Kokain verbraucht. Da die übliche Straßenprobe nach Angaben des Bundeskriminalamts aber nur einen Reinheitsgrad von durchschnittlich 40 Prozent besitzt, wären für den Durchschnittskokser täglich 410 Milligramm Pulver fällig. Doch soviel konsumieren nur weniger Hardcore-User, jedoch nicht die große Mehrheit der Konsumenten von Kokain. Die Vereinten Nationen geben im »World Drug Report 2005« auf Basis der bisherigen Schätzungen an, dass der durchschnittliche Kokser in Mittel- und Westeuropa 35 Gramm reines Kokain pro Jahr zu sich nimmt. Hochgerechnet anhand der von den Forschern bei Düsseldorf gemessenen Werte bedeutet dies, dass mindestens doppelt so viele Menschen wie bisher angenommen in Deutschland Kokain konsumieren.

Vergl. hierzu: Jörg Auf dem Hövel: Mal ganz unten, mal ganz oben, aber immer: Kokain, Telepolis, 7. Januar 2006

Markus Becker: Flußwasserstudie: Deutsche koksen ungeahnte Mengen, in: Der Spiegel Online, 9. November 2005

Pressemitteilung von Eve & Rave Berlin vom 15. September 2006 zum Kokainkonsum: Kokain tanzt aus der Reihe

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April 14 2010

Holländische Jugendliche kiffen weniger

In Europa kiffen aktuell (im letzen Monat gekifft) etwa 5 Millionen Jugendliche und junge Erwachsene unter 24 Jahren. Innerhalb des letzten Jahres haben etwa 10 Millionen Menschen in dieser Altersgruppe gekifft. Gemäß den neuesten Statistiken zum Drogenkonsum der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, EMCDDA) kiffen nur 5,3% der holländischen Jugendlichen aktuell, in Deutschland sind es hingegen 7,6% entsprechend einem Bevölkerungsanteil von 460.000 Personen. Die freie Verfügbarkeit von Gras und Haschisch in hollänischen Coffeeshops führt somit nicht zu einer erhöhten Nachfrage bei jungen Menschen, oder anders ausgedrückt, die Repression in Deutschland hat keine präventive Wirkung.

Die meisten jungen Kiffer in Europa, die im letzten Monat Haschisch oder Gras konsumierten, gibt es in den folgenden Ländern (Anteil der unter 24-jährigen in Prozent):

16,9% in Spanien
16,6% in Schottland
15,4% in Tschechien
12,7% in Frankreich
11,5% in Italien
10,3% in der Schweiz
9,7% in England und Wales
8,1% in Dänemark
7,6% in Österreich
7,6% in Deutschland
6,9% in Nordirland
6,7% in Belgien
6,1% in Estland
6,0% in der Slowakei
5,9% in Norwegen
5,3% in Irland
5,3% in den Niederlanden

Aufgrund dieser Daten kann niemand zurecht behaupten, die Repression gegen den Umgang mit Cannabisprodukten habe einen günstigen Einfluss auf das abstinente Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die behauptete präventive Wirkung der Strafverfolgung von Drogenhändlern im Bereich der Cannabisprodukte ist ein Mythos, der gerne von Repressionisten gepflegt wird, der sich aber statistisch nicht belegen lässt. Der Mythos der präventiven Wirkung dieser Repression respektive dieser kriminalisierung wird von vielen Massenmedien immer wieder auf das neue kolportiert, so dass die Mehrheit der Bevölkerung immer noch daran glaubt. In einer Botschaft des Schweizer Bundesrates vom 15. Dezember 2006 verkündete dieser: »Die Prävalenz des Cannabiskonsums steht gemäß internationaler Erfahrung in keinem direkten Zusammenhang mit der Bestrafung oder der Strafbefreiung des Konsums. Es lässt sich nicht nachweisen, dass Staaten mit einer eher restriktiven Cannabispolitik tiefere Konsumentenzahlen ausweisen als Staaten mit einer weniger restriktiven Cannabispolitik.« Dennoch stimmten die Schweizer in der Folge in einer Volksabstimmung gegen eine Legalisierung von Cannabis. Offenbar beeinflussen fundamentalistische Repressionisten die Massenmedien nach wie vor in einer derat massiven Weise, dass die Mehrheit der Bevölkerung immer noch Angst vor einer rationalen respektive vernünftigen Drogenpolitik hat. Dies trifft übrigens nicht nur auf die Schweiz zu, insbesondere die Drogenbeauftagten der Bundesregierung (die derzeitige wie ihre Vorgängerinnen) lehnen nach wie vor eine Novellierung der Cannabispolitik ab.

April 12 2010

Schweizer Bundesgericht pfeift Zürcher Strafverfolger zurück

Das Schweizer Bundesgericht musste wieder einmal den Zürcher Strafverfolgern erklären, was eine verdeckte Ermittlung ist. Dieses Mal ging es um zwei Drogengeschäfte. In einem Fall hatte der Zürcher Polizeibeamte “SK 151″ sich gegenüber einem Drogenhändler als Henry ausgegeben und in englischer Sprache gesagt, er wolle “Business” mit ihm machen. Zudem habe der Scheinkäufer der Polizei wahrheitswidrig angegeben, er befinde sich in Basel und habe die Telfonnummer von einem Mann namens Vladan erhalten. Weiter habe der Scheinkäufer Vorschläge für bestimmte Treffpunkte abgelehnt und auf anderen beharrt und den Scheinkäufer für eine Terminabsprache erneut angerufen. Als der Drogenlieferant dem scheinbaren Kunden 180 Gramm Kokain für 14.000 Franken (9.300 Euro) verkaufen wollte, realisierte er, dass er auf einen Polizeibeamten (verdeckten Ermittler) hereingefallen war.

Der Drogenhändler wurde angeklagt und vom Beziksgericht Zürich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen das Urteil ein und es kam zu einer erneuten Verhandlung, diesmal vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich. Auch hier wurde der Drogenhändler freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte auch gegen dieses Urteil Beschwerde ein und das Bundesgericht musste über den Fall urteilen. Auch das Bundesgericht sprach den Drogenhändler mit Urteil vom 8. März 2010 frei (6B_837/2009). Grund: Bei der dafür zuständigen Anklagekammer des Obergerichts war keine richterliche Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise gegen den Drogenlieferanten nicht verwertet werden.

In einem anderen Fall hatte der Zürcher Fahnder “SK 168″ in einem Musikladen nach “etwas zum Rauchen” gefragt. Am 27. Februar 2007 erschien ein Kunde (der Fahnder “SK 168″) im Musikladen, in dem der Angeschuldigte, ein Verkäufer im besagten Musikladen, anwesend war. Der Kunde erklärte diesem, er wolle etwas zum Rauchen kaufen. Der Angeschuldigte verwies den Kunden an den Geschäftsführer, der sich ebenfalls im Laden befand. Der Geschäftsführer verkaufte dem Kunden wunschgemäß Marihuana zum Preis von 100 Franken (65 Euro). Beim Kunden handelte es sich, was der Verkäufer nicht wusste, um den Fahnder “SK 168″ der Betäubungsmittel-Gruppe der Stadtpolizei Zürich, der zu Ermittlungszwecken den Scheinkauf tätigte, da der Verdacht bestand, dass im betreffenden Musikladen ein Betäubungsmittelhandel betrieben wurde.

Ein Einzelrichter in Strafsachen am Bezirksgericht Zürich verurteilte den angeschuldigten Verkäufer am 5. November 2008 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dieser ging in Revision und wurde auch in zweiter Instanz von der II. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich am 26. Juni 2009 verurteilt. Die Beschwerde des Verkäufers gegen das Urteil des Obergerichts beim Bundesgericht war erfolgreich. Das Bundesgericht in Lausanne sprach den Angeschuldigten am 8. März 2010 in dieser Angelegenheit frei (6B_743/2009). Grund: Bei der dafür zuständigen Anklagekammer des Obergerichts war keine richterliche Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise gegen den Verkäufer nicht verwertet werden.

Der Polizeibeamte “SK 168″ betrat den Musikladen, in welchem nach der Verdachtslage mit Betäubungsmitteln gehandelt wurde, und er erklärte dem anwesenden Verkäufer, dass er etwas zum Rauchen kaufen wolle, worauf dieser, der verstand, dass es um Betäubungsmittel ging, den nicht als solchen erkennbaren Polizeiangehörigen an den Geschäftsführer verwies. Dieses Vorgehen des Polizeibeamten ist ein Anknüpfen von Kontakten im Sinne eines aktiven, zielgerichteten Verhaltens, dessen Zweck darin bestand, eine konkrete Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, welche die Zielperson, veranlasst durch das Verhalten von “SK 168″, erst noch begehen sollte, festzustellen und zu beweisen. Das ist eine verdeckte Ermittlung im Sinne des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (BVE; SR 312.8). Hierbei betont das Bundesgericht, dass es fraglich sei, ob ein Betäubungsmittelscheinkauf der vorliegenden Art überhaupt bestimmt und geeignet ist, zur Aufklärung einer bereits begangenen Straftat beizutragen. Vielmehr scheint es in erster Linie darum zu gehen, die Zielperson eines konkreten Delikts zu überführen, welches die Zielperson noch gar nicht verübt hat, sondern, veranlasst durch das Verhalten des nicht als solchen erkennbaren Polizeiangehörigen, erst noch begehen wird.

In beiden Fällen erinnerte das Bundesgericht die Zürcher Strafverfolger an ein Urteil des Bundesgerichts (BGE 134 IV 266) aus dem Jahre 2008, das ebenfalls einen Zürcher Fall betroffen hatte. Damals hatte sich ein Polizeibeamter in einem Kinder-Chatroom im Internet als “manuela_13” ausgegeben. Ein 26-Jähriger biss an, verabredete sich mit “manuela_13” im Zürcher Hauptbahnhof, wurde dort verhaftet, vor Gericht gestellt und freigesprochen. Auch hier hatte die Genehmigung für die verdeckte Ermittlung gefehlt. Damals hielt das Bundesgericht unmissverständlich fest, dass “jedes Anknüpfen von Kontakten mit einer verdächtigen Person zu Ermittlungszwecken durch einen nicht als solchen erkennbaren Polizeiangehörigen ungeachtet des Täuschungsaufwandes und der Eingriffsintensität als verdeckte Ermittlung zu qualifizieren ist“.

Verdeckte Ermittlungen unterliegen in der Schweiz einer richterlichen Genehmigung in jedem Einzelfall. Art. 7 (Richterliche Genehmigung) Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE).

March 31 2010

Drogenpolitik: Ernsthaftes Problem zwischen Wissenschaft und Regierungen

Der Drogenkrieg in England eskaliert weiter. Nachdem der Leiter des Beratungsteams zum Missbrauch von Drogen (Advisory Council on the Misuse of Drugs, ACMD), David Nutt, im Oktober des letzten Jahres aufgrund seiner wissenschaftliche Untersuchungen entlassen wurde, traten weitere Wissenschaftler aus dem Beratungsteam der Regierung aus Protest von ihren Ämtern zurück. Nun ist es in London zu einem weiteren Eklat gekommen. Die leitende Mitarbeiterin des Beratungsteams der Regierung, Polly Taylor, trat gestern als sechste Wissenschaftlerin aus Protest wegen des Ignorierens wissenschaftlicher Erkenntnisse in der britischen Drogenpolitik aus Protest zurück. Die Regierung konterkarriere immer wieder alle Bemühungen, die Drogenpolitik auf eine wissenschaftliche Basis zu führen und untergrabe jegliche Möglichkeit einer vertrauensvolle Zusammenarbeit, so die Essenz ihrer Kritik.

Hier der Volltext der Rücktrittserklärung von Dr. Polly Taylor, Übersetzung von Tribble (Die Hanfplantage, Originaltest in Englisch auf BBC News):

»Werter Staatssekretär,

ich schreibe Ihnen um von meiner Position als unabhängige wissenschaftliche Beraterin im Beirat zum Missbrauch von Drogen (Advisory Council on the Misuse of Drugs, ACMD) zurückzutreten.

Als Sie das ACMD im November 2009 trafen, drückten viele von uns ihre großen Sorgen aus, wie unsere Empfehlungen von Ihnen und Ihrem Vorgänger behandelt wurde, die zu der Entlassung unseres Vorsitzenden Professor David Nutt führte.

Prof. Nutt wurde entlassen für die Inhalte, die er in einer seiner Vorlesungen in seiner Rolle als Akademiker vermittelte. Er wiederholte die Empfehlungen, die das ACMD für eine sinnvolle Klassifizierung von Cannabis und Ecstasy gegeben hatte, Empfehlungen, welche die Regierung ablehnte.

Zwei unserer Mitglieder, Dr. Les King und Marian Walker traten in der Folge aus Protest zurück.

Bei diesem Treffen war es Ihnen nicht möglich, die nötigen Versicherungen zu vermitteln, wie die unabhängigen wissenschaftlichen Empfehlungen in Zukunft gehandhabt werden sollen, und drei weitere Mitglieder, Dr. Simon Campbell, Dr. John Marsden und Dr. Ian Ragan traten zurück.

Andere von uns im ACMD waren dafür, auf die Antwort der Regierung zur Frage betreffend die Prinzipien für wissenschaftliche Empfehlungen zu warten, die von der wissenschaftlichen Gemeinschaft und vielen ACMD Mitgliedern gestellt wurde.

Die erste Antwort der Regierung, im Dezember veröffentlicht, war höchst unbefriedigend und schien nur die Festlegung des Ministers und die Entlassung von unabhängigen wissenschaftlichen Beratern mit Bezug auf  “Glaubwürdigkeit” zu rechtfertigen.

Wir hatten Verstanden, dass die Anforderung an uns, den Ratgebenden, sei, den Verhaltenskodex für den wissenschaftlichen Beirat zu befolgen und nicht zugunsten oder für die Glaubwürdigkeit eines Ministers unseren Rat zu geben.

Angesehene Wissenschaftler und Regierungsberater haben Einwände dazu vorgebracht, genau wie die Einlassung des ACMD zu jenem Dokument. Die gleichen Punkte wurden vom Science and Technology Select Committee in ihren Briefen an die Regierung aufgeworfen.

Ich bin daher sehr überrascht und enttäuscht, dass die Regierung diese Sorgen zurückweist mit der Veröffentlichung der finalen Version dieser Prinzipien in dieser Woche. Die erste Anforderung ist eine “Vertrauensbasis”, die mit Sanktionen gegen unabhängige Wissenschaftler verstärkt wird – ungeachtet dessen, was in dem Verhaltenskodex zusammengestellt worden ist.

Ich glaube es gibt nur wenig, was wir machen können um zu Beschreiben, wie wichtig es ist, dass die Empfehlung nicht von den Begehren von Ministern oder der Stimmung der Tagespresse unterworfen ist.

Ich bin sehr stolz über den hohen Standard, den die Arbeit bei der ACMD ermöglicht hat, und ich habe vollstes Vertrauen in meine Kollegen beim ACMD und ihrem Vorsitzenden, Prof. Les Iverson, und somit ist es bedauerlich, dass ich miuch genötigt fühle, meinen Mangel an Vertrauen auszudrücken, in welcher Art und Weise die Regierung mit ihrem [der ACMD] Rat umgeht. Somit ist es mir nicht möglich, weiter in diesem Kommitee mitzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr Polly Taylor
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Auch in Deutschland werden wissenschaftliche Erkenntnisse in der Drogenpolitik ignoriert

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte im Jahr 1999 eine Drogen- und Suchtkommission berufen, der hochkarätige Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften sowie ein Vertreter der Betroffenen und ein Journalist und Praktiker angehörten. Das 14-köpfige Gremium hatte sich am 8. Dezember 1999 in Berlin konstituiert. Die Aufgabe der Kommission war es, Empfehlungen zur Verbesserung der Suchtprävention auszuarbeiten. Des Weiteren sollte die Kommission dazu beitragen, einen neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Suchtmittel zu entwickeln, der die wichtigen Aspekte und Maßnahmen in diesem Bereich auf allen Ebenen umfassen sollte.

Am 4. Juni 2002 hatte die Drogen- und Suchtkommission der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, ihren Abschlussbericht zur Verbesserung der Suchtprävention übergeben. Damals hatte das Gesundheitsministerium zu diesem Anlass eine Pressemitteilung mit dem Titel »Politik der Bundesregierung sieht sich durch das Votum der Drogen- und Suchtkommission bestätigt« veröffentlicht. Sowohl die Pressemitteilung (Nr. 13 vom 4. Juni 2002) als auch eine Vollversion des Abschlussberichtes der Drogen- und Suchtkommission konnte man über mehrere Monate hinweg auf der Website des Gesundheitsministeriums abrufen. Heute sucht man jedoch auf der Website des Ministeriums vergeblich nach diesen beiden Dokumenten. Sie wurden einfach wieder entfernt. Und damit dies nicht allzu auffällig erschien, wurde bei allen Pressemitteilungen der Drogenbeauftragten aus den Jahren 2001 und 2002 die Nummerierung ebenfalls entfernt. Mit nahezu akribischer Präzision wurden hier nach klassischer Geheimdienstmanier wie zu Stalins Zeiten in der Sowjetunion Dokumente aus Verzeichnissen entfernt, um das in diesen amtlichen Dokumenten transportierte Gedankengut besser ausmerzen zu können.

Nach wie vor baut die amtliche Drogenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland auf die fachliche Unkenntnis der Bevölkerung und unterschlägt deshalb systematisch wichtige Informationen, um den Stand der allgemeinen Unkenntnis nicht zu gefährden.  Beispielsweise wurde im Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom 29. April 2003 der Abschlussbericht der Drogen- und Suchtkommission vom Juni 2002 erwähnt (S. 21), jedoch ohne der Angabe einer Bezugsquelle und unter Unterschlagung wichtiger Empfehlungen der Kommission wie:

»Vielmehr ist besonderes Augenmerk auf mögliche schädliche Nebenwirkungen solcher Gesetze (z. B. Stigmatisierung bestimmter Personengruppen, negative Effekte durch Inhaftierungen etc.) zu richten. Zudem sollten Gesetze regelmäßig evaluiert und daraufhin überprüft werden, ob die in sie gesetzten Erwartungen auch tatsächlich erfüllt worden sind. Sollte die (unabhängige) Evaluation zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht der Fall ist, dann sind die Gesetze abzuschaffen, im Ausnahmefall auch zu ändern.« [S. 30]

»Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren aus politischen Erwägungen mit dem §§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, 11 und 12 BtMG besondere Tatbestandsformen der Beihilfe zum Konsum geschaffen und mit Strafe bedroht, obwohl von seiten der Strafverfolgung hier kein Bedürfnis bestand. So zeigen denn auch die Statistiken der Strafverfolgungsbehörden, dass diese Vorschriften nicht zu Verurteilungen führen, aber von den politischen Parteien bei der Bewertung von Drogenhilfe und Therapiemaßnahmen häufig zitiert werden. Die Lösung der Probleme wäre deshalb eine ersatzlose Streichung dieser Vorschriften.« [S. 31]

Wissenschaftliche Erkentnisse sind seitens der amtlichen Drogenpolitik offenbar weder in Deutschland noch in England erwünscht. Die Fundamentalisten führen hier wie dort offenbar weiterhin die Regie.

March 21 2010

Wer säuft in Deutschland am meisten?

Immer wieder kann man in Zeitungen lesen oder im Radio hören, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die wegen einer akuten Alkoholvergiftung im Krankenhaus landen, in den letzten Jahren massiv angestiegen sei. Selten jedoch kann man lesen oder hören, dass bei den Erwachsenen der Trend zum übermäßigen Suff genauso im Zunehmen begriffen ist, obwohl die Gesamtzahl der vollstationären Patienten, die wegen akuter Alkoholvergiftung in Deutschland behandelt werden mussten, sich von 2000 bis 2008 mehr als verdoppelt hat. Übermäßig saufen, so dass eine Einweisung in ein Krankenhaus notwendig wird, tun folgende Alstersgruppen gemäß Angabe des Statistischen Bundesamtes derzeit (2008) in der folgenden Reihenfolge (in Klammern: Steigerung seit 2000 in Prozent):

15-20jährige: 21.197  (+190%)
45-50jährige: 12.617  (+122%)
40-45jährige: 11.751  (+  59%)
20-25jährige: 10.354  (+171%)
50-55jährige: 10.279  (+164%)
35-40jährige:   7.902  (+  10%)
55-60jährige:   6.818  (+121%)
25-30jährige:   6.622  (+115%)
30-35jährige:   5.903  (+  17%)
10-15jährige:   4.512  (+106%)
60-65jährige:   3.904  (+  50%)
65-70jährige:   3.533  (+166%)
70-75jährige:   2.232  (+207%)
75-80jährige:      977  (+163%)
80-85jährige:      432  (+230%)
85-90jährige:      188  (+109%)
älter als 90 J.:       41  (+  46%)
01-05jährige:          9  (–   69%)
05-10jährige:          7  (–   61%)

Einzig die unter 10jährigen sind im Jahr 2008 seltener als im Jahr 2000 in einem Krankenhaus wegen einer Alkoholvergiftung eingeliefert worden. Offenbar passen die Eltern heute besser auf ihre kleinen Kinder auf als früher, jedoch weniger auf ihre größeren Kinder.

Offenbar braucht Deutschland mehr Rauschkultur. Der Umgang mit berauschenden Mitteln muss bewusst erlernt werden. Dies erreicht man nicht durch Kampagnen gegen den Konsum von Rauschmitteln und auch nicht durch Verbote. Ich lernte zum Beispiel als siebenjähriger Junge auf der Fête des Vignerons (Winzerfest) in Vevey am Genfersee den Unterschied der verschiedenen in dieser Gegend gekelterten Weinen kennen. Die Winzerinnen an den Ständen gaben uns Kindern kleine Weinproben von Saint-Saphorin und Dézaley (aus Puidoux) und erklärten uns die Unterschiede der Weine. Zudem erklärten sie uns, weshalb man immer ein Stück Brot essen sollte, wenn man nach einer Weinprobe einen anderen Wein probieren möchte. So wurden wir Kinder sanft und liebevoll in die Weinkultur eingeführt. Heute würden sich diese Winzerinnen strafbar machen, ja in der Boulevardpresse gäbe es vermutlich fette Schlagzeilen wie »Skandal: Weinhändlerin verführt Kinder zum Saufen« und ähnliches mehr. Ja so wird durch die heutige geradezu inflationäre Verbotskultur und Überregulierung aller Dinge die Vermittlung von Kultur verhindert.

Reposted byhgn hgn

March 17 2010

Streik in den Coffeeshops am 9. Juni 2010

Die Coffeeshopbesitzer in Holland rufen zu einem Streik am 9. Juni 2010 auf, um die Aufmerksamkeit auf ihre wichtige Rolle in der niederländischen Gesellschaft zu richten. Der Streik wird von dem Coffeeshopbesitzer Nol van Shaik, der den Willie Wortel Cannabis Shop in Harlem gegründet hat, organisiert. Nol van Shaik will mit dem Streik die Coffeeshopbetreiber und ihre Kunden darauf aufmerksam machen, dass, sollte eine rechts-konservative Regierung gewählt werden, sie nicht nett zu dem Handel sein werden.

Wenn die Mitte-Rechts Christlich-Demokratische Partei (CDA) oder die Geert Wilders Freiheitspartei nach den Wahlen in den Niederlanden am 9. Juni 2010 dominieren, könnten sich die berühmten liberalen Cannabisgesetze ändern.

Auf seiner Webseite hat van Shaik ein Manifest mit den Argumenten für lizensierten Cannabis Coffeeshop Handel veröffentlicht, in denen er herausstellt, dass sie jedes Jahr 400 Millionen Euro in Steuern beitragen und dass, wenn sie schließen müssten, die Kunden auf den unkontrollierbaren Schwarzmarkt angewiesen wären. Van Shaik möchte auch auf die strengen Regeln in den Coffeeshops aufmerksam machen, die auch durchgesetzt werden. Kein Alkohol und keine harten Drogen sollen in den Läden konsumiert werden und es bestehen strenge Altersbeschränkungen.

Trotz dem Fakt, dass Holland eine der gemäßigsten Cannabisgesetze in der Welt besitzt, rauchen statistisch gesehen weniger Niederländer Marihuana als in jedem anderen europäischen Land. Daten des Europäischen Überwachungszentrums für Drogen und Drogenabhängigkeit belegen, dass etwa 5.4% der niederländischen Erwachsenen Cannabis rauchen, im Vergleich zu  Italien mit 14.6%. Auch Spanien, die Tschechische Republik und Frankreich haben weit höhere Cannabiskonsumwerte. Nol van Sheik besteht darauf, dass Hollands Cannabis Coffeeshop Experiment auch ein positives Modell für andere Staaten in Europa und Amerika sei.

Nach Informationen auf van Shaiks Webseite wurden auf Druck der konservativen Regierung 750 Cannabis Coffeeshops seit 1996 geschlossen . Aber die Dinge könnten sich auch zum Positiven wenden in Richtung einer legalen Cannabisindustrie. Job Cohen, ehemaliger Bürgermeister von Amsterdam, wurde als neuer Kandidat für die Niederländische Arbeiterpartei (PvDA) genannt, nachdem der Vorsitzende Wouter Bos letzten Monat zurückgetreten ist. Herr Cohen ist schon lange bekannt als Unterstützer von entspannten Gesetzen zu weichen Drogen und hat an modernen Gesetzen zum Umgang mit der Prostitution mitgearbeitet. Cohen hat sich auch für die Coffeeshops ausgesprochen, und sagte, dass 25% der Touristen, die Amsterdam besuchen, auch ein solches Cafe besuchen, jedoch weniger Probleme machen, als die Touristen, die Alkohol konsumieren. Er ist auch für eine Legalisierung der Cannabisproduktion als Maßnahme, das organisierte Verbrechen zurück zu drängen.

Sowohl die Coffeeshopbesitzer als auch die Coffeeshopkritiker sind sich darin einig, dass die Existenz des organisierten Verbrechens in dieser Industrie eine echte negative Seite ist. Deshalb schlagen die Coffeeshopbetreiber eine bessere Gesetzgebung für alle Aspekte der Cannabisindustrie vor, anstelle eines vollständigen Verbots. Im Moment sind die Gesetze für die Coffeeshopindustrie eher vage gehalten. Unter dem gedoogbeleid (Toleranzregelung) ist der Besitz von mehr als fünf Cannabispflanzen strafwürdig wie auch der Besitz von mehr als fünf Gramm Marihuana- oder Haschischprodukte.

via TalkingDrugs, Hanfplantage

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