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January 14 2012
Drogen- statt Kinderpornofahndung
In Deutschland wurde die Öffentlichkeit in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Begehren einer erweiterten Telekommunikationsüberwachung des öfteren mit äußerst fragwürdigen Argumenten getäuscht. Allen voran ist hier Ursula von der Leyen, von 2005 bis 2009 Familienministerin, zu nennen. Sie machte umstrittene Vorstöße zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt. Von der Leyen nannte regelmäßig falsche Fallzahlen und behauptete, es gebe eine regelrechte „Kinderpornoindustrie“. Stephanie Anna Charlotte Freifrau von und zu Guttenberg sekundierte ihr dabei in der der RTL-2-Sendung „Tatort Internet – Schützt endlich unsere Kinder“. Am 5. April 2011 beschloss die Bundesregierung, das heftig umstrittene Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben.
Wie wichtig die Telekommunikationsüberwachung für die Bekämpfung von Kinderpornographie und Terrorismus in Wirklichkeit ist, offenbart die Justizstatistik des Bundesministeriums für Justiz. Die Anzahl der Überwachungsanordnungen (Maßnahmen nach § 100a Strafprozessordnung) bezüglich Telekommunikation (Festnetz, Mobilfunk, Internet) lag im Jahr 2010 bei insgesamt 20.398. Im Jahr 2009 lag die Anzahl bei 20.358 und im Jahr 2008 bei 16.463. Darin nicht enthalten sind Abhörmaßnahmen der Polizei zu präventiven Zwecken und die nicht von der Justiz kontrollierten Eingriffe der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis. Den Jahresübersichten des Bundesministeriums für Justiz kann entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a Strafprozessordnung die Überwachungen angeordnet wurden. Die meisten Abhörmaßnahmen wurden wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund von § 100a Abs. 2 Nr. 7a und Nr. 7b StPO angeordnet. Im Jahr 2010 wurden hierzu 6.880 Fälle registriert (33,73% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es 7.174 Fälle (35,24% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 5.498 Fälle (33,40% aller Fälle). Im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz von Kinderpornographie wurden im Jahr 2010 lediglich 19 Fälle registriert (0,093% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es ebenfalls 19 Fälle (0,093% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 14 Fälle (0,085% aller Fälle).Kinderpornographie spielte in den letzten Jahren bei der Telekommunikationsüberwachung in der Praxis nur eine marginale Rolle, ganz im Gegensatz zur medialen Berichterstattung bezüglich dieses Themenkomplexes.
Die meisten Überwachungen der Telekommunikation wurden im Bereich Drogen angeordnet. Jahr für Jahr mehr als ein Drittel aller Maßnahmen. Zu keinem anderen Bereich wurden so viele Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Drogenkontrollmaßnahmen – nicht nur bei der Telekommunikationsüberwachung – sind jedoch als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren, da sie ein großes Hindernis zur Einführung von neuen Strategien, um das Problem sowohl auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen, darstellen. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet. So erklärte beispielsweise der Ex-UN-Generalsekretär Javier Pérez de Cuéllar im Jahre 1998: „Wir glauben, dass der weltweite Krieg gegen Drogen derzeit mehr Schaden anrichtet als der Drogenmissbrauch selbst… Die Fortsetzung unserer aktuellen Politik wird nur zu mehr Drogenmissbrauch, mehr Macht für Drogenmärkte und Kriminelle, mehr Krankheit und Leid führen.“ Und die Globale Kommission zur Drogenpolitik unter Federführung von Ex-UN-Generalsekretär Kofi Annan ließ im Juni 2011 verlauten: „Beendet die Kriminalisierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung von Menschen, die Drogen gebrauchen und dabei anderen Menschen keinen Schaden zufügen.“
Zwei ehemalige UNO-Generalsekretäre haben eingesehen, dass die gegenwärtige Drogenpolitik für das Wohl der Menschen kontraproduktiv ist, und zu einer grundlegenden Änderung in der Politik aufgerufen. Ja, bei genauer Betrachtung der Gegebenheiten ist festzustellen, dass immer mehr Menschen durch die wachsenden Auswirkungen des illegalen Drogenhandels sowie der Politik, welche diesen zu kontrollieren versucht, beunruhigt sind. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet. Die globale Entwicklung zeigt, dass der von den Vereinten Nationen eingeschlagene Weg zur Drogenkontrolle gescheitert ist.
Drogenpolitik muss sich den Prinzipien einer guten Regierungsführung unterordnen, wie sie in den universalen Menschenrechtserklärungen, in der Konvention über Biodiversität und in anderen internationalen Abkommen zugrunde gelegt sind. Insbesondere sind die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechte sowie das Recht auf kulturelle Vielfalt für alle Individuen zu garantieren. Deshalb müssen auch deutsche Politiker von der Öffentlichkeit in die Pflicht genommen werden, die Vereinten Nationen dazu aufzufordern, das Politikfeld „Drogenkontrolle“ respektive „Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND) und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) zu entziehen und der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) anzuvertrauen. Dies ist notwendig, da einerseits die allermeisten Drogengebraucher per se nicht krank sind, und andererseits, da eine Schadensminderung beim Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen weit mehr durch Bildung, Wissenschaft und Kultur bewerkstelligt werden kann als durch die Kriminalisierung der Drogengebraucher und den für sie arbeitenden Dienstleister (Lieferanten, Händler). Mit in die Irre führenden Behauptungen, wie im Fall der Telekommunikationsüberwachung in Sachen Kinderpornographie, kommt man auch in der Drogenpolitik auf keinen grünen Zweig.
September 19 2011
Reinheitsgebot
Manche Dinge weiß man, ohne eine Ahnung davon zu haben. Zum Beispiel, wie man sich vor freien Radikalen schützen kann. Doch nur wenige wissen, was denn freie Radikale genau sind.
Man weiß, dass es für Bier ein deutsches Reinheitsgebot gibt. Vielleicht weiß man auch, dass dieses Gebot ursprünglich ein bayerisches war und dass es als das älteste Lebensmittelgesetz der Welt gilt.
Aber warum genau wurde dieses Gebot eigentlich erlassen? Was hat die Obrigkeit im Mittelalter dazu getrieben, auf Reinheit zu pochen? Was war alles in dem Bier, was nicht drin sein sollte? Der Deutsche Brauer-Bund e.V. weiß darauf eine Antwort:
“Mit dieser Vorschrift wurde Verfälschungen vorgebeugt, vor allem aber chemische oder andere Zusätze ausgeschlossen.”
Chemische Zusätze? Zum Beispiel Antioxidantien (helfen die nicht gegen freie Radikale?) zur Konservierung? Carrageen zur Schaumstabilisierung? Künstliche Farbstoffe? Im Jahre 1516? Als man noch nicht um die Bedeutung der Hefe beim Brauen wusste? Wohl kaum.
Es geht wohl mehr um die anderen Zusätze; es wurden unterschiedliche Gewürze wie Kümmel, Koriander, Lorbeer oder Wacholder zur Aromatisierung verwendet, doch es wurden auch psychoaktive Pflanzen zugefügt. Belegt sind der Gebrauch von Schlafmohn, Tollkirsche, Muskatnuß, Wermut und Bilsenkraut.
Das Pilsner aus Pilsen soll laut Christian Rätsch und Martin Hürlimann seinen Namen dem Bilsenkraut verdanken.
Das älteste Lebensmittelgesetz der Welt, ist also eigentlich das erste Betäubungsmittelgesetz, der Grundstein zu allen späteren Prohibitionen. Die Dämonisierung aller anderen Drogen außer Alkohol hat eine lange Tradition, das zeigt uns das Reinheitsgebot.
September 17 2010
UNO-Büro zur Drogen- und Verbrechensbekämpfung am Scheideweg
Der Russe Juri Fedotow hat am Montag, den 13. September 2010, die Leitung des in Wien ansässigen UNO-Büros zur Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) übernommen. Der frühere stellvertrendede Außenminister der Russischen Föderation und bisheriger Botschafter in Großbritannien sei wegen seiner langjährigen Erfahrung in Diplomatie und Politik hervorragend für das Amt geeignet, hatte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon im Juli bei der Nominierung Fedotows erklärt. Der Russe löst den Italiener Antonio Maria Costa ab, der die Behörde seit 2002 leitete. Fedotow ist gleichzeitig Leiter des Büros der Vereinten Nationen in Wien. Die Wiener UNO-City ist mit dem United Nations Office at Vienna (UNOV) neben New York (UNHQ), Genf (UNOG) und Nairobi (UNON) einer von vier offiziellen Amtssitzen der Vereinten Nationen. Das UNOV wurde am 1. Januar 1980 als dritter Standort des UN-Sekretariats in Betrieb genommen.
Nach Sergei Ordzhonikidze (Generalsekretär der Abrüstungskonferenz der UNO und Persönlicher Vertreter des UNO-Generalsekretärs auf dieser Konferenz), der im Jahr 2002 die Leitung der UNO-Büros in Genf übernahm, ist Juri Fedotow der zweite Russe, der die Leitung eines UNO-Büros übernimmt und als Stellvertreter des UNO-Generalsekretärs fungiert.
In seiner Antrittsrede sagte Fedotow laut einer Aussendung vom Montag, den 13. September 2010, Drogenabhängige brauchten »humane und effektive Behandlung« und keine Bestrafung. Öffentliche Gesundheit und Menschenrechte seien zentral für die Arbeit des UNODC. Damit versuchte er kritische Geister zu besänftigen, denn Russland hat in Sachen Betreuung von Drogenabhänigen international nicht gerade den besten Ruf. So vermeldete bereits am 19. Juli 2010 die Russische Nachrichtenagentur RIA Novosti, dass die Personalie Fedotow einen internationalen Skandal ausgelöst habe. 24 internationale Nichtregierungsorganisationen, die mit der Politik Russlands im Bereich der Menschenrechte unzufrieden sind, äußerten sich negativ über Fedotows Ernennung.
24 führende internationale Nichtregierungsorganisationen im Bereich des Kampfes gegen die Verbreitung von HIV und AIDS hatten einen Brief an den UN-Generalsekretär geschrieben. Darin riefen sie ihn auf, Russland und seinen Vertreter mit diesem strategisch wichtigen Posten nicht zu belohnen. Dies hängt damit zusammen, dass Russland darauf verzichtete, wissenschaftlich begründete Maßnahmen zur Vorbeugung von HIV zu nutzen. Zudem wurde Russlands Vorgehen in Afghanistan und der fehlende Respekt vor den Menschenrechten erwähnt. Russland sei zudem eines der weniger Länder, wo Methadon und Buprenorphil bei der Behandlung der Drogenabhängigen verboten sei, heißt es im Brief. Zudem bestehe Russland auf einer gewaltsamen Vernichtung der Opiumplantagen in Afghanistan.
Fedotow wird als Leiter des UNODC die schwierige Aufgabe haben, internationale Erwartungen, wie sie z.B. in der »Wiener Erklärung« der Welt-AIDS-Konferenz 2010 formuliert sind, ebenso zu erfüllen wie die Erwartungen Russlands. Gemäß der Wiener Erklärung trage die Kriminalisierung von Konsumenten illegaler Drogen zur Ausbreitung der HIV-Epidemie bei und habe äußerst negative gesundheitliche und soziale Folgen nach sich gezogen. Hier sei eine umfassende strategische Neuorientierung erforderlich. Russland setzt hingegen vor allem auf repressive methoden zur Bekämpfung des Drogenproblems. Laut einem Mitarbeiter der russischen Drogenkontrollbehörde (Gosnarkokontrol) sei die Effektivität der Methadon-Therapie wissenschaftlich nicht begründet. Russlands Einstellung zu dieser Methode sei tatsächlich negativ. Das UNODC-Büro steht nun vor dem Scheideweg zwischen progressiver Neuorientierung und repressiven Rückschritten in der Drogenpolitik.
Das UNODC-Büro besteht seit dem Jahr 1997. Seine Aufgabe ist es, die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Kampf gegen illegale Drogen, Kriminalität und Terrorismus zu unterstützen. Das UNODC ist an der Beteiligung von internationalen Abkommen im Bereich Drogen- und Verbrechensbekämpfung beteiligt, führt wissenschaftliche Studien durch und unterhält auch Außenstellen zur Umsetzung von konkreten Kooperationsprojekten mit den UNO-Staaten.
April 14 2010
Holländische Jugendliche kiffen weniger
In Europa kiffen aktuell (im letzen Monat gekifft) etwa 5 Millionen Jugendliche und junge Erwachsene unter 24 Jahren. Innerhalb des letzten Jahres haben etwa 10 Millionen Menschen in dieser Altersgruppe gekifft. Gemäß den neuesten Statistiken zum Drogenkonsum der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, EMCDDA) kiffen nur 5,3% der holländischen Jugendlichen aktuell, in Deutschland sind es hingegen 7,6% entsprechend einem Bevölkerungsanteil von 460.000 Personen. Die freie Verfügbarkeit von Gras und Haschisch in hollänischen Coffeeshops führt somit nicht zu einer erhöhten Nachfrage bei jungen Menschen, oder anders ausgedrückt, die Repression in Deutschland hat keine präventive Wirkung.
Die meisten jungen Kiffer in Europa, die im letzten Monat Haschisch oder Gras konsumierten, gibt es in den folgenden Ländern (Anteil der unter 24-jährigen in Prozent):
16,9% in Spanien
16,6% in Schottland
15,4% in Tschechien
12,7% in Frankreich
11,5% in Italien
10,3% in der Schweiz
9,7% in England und Wales
8,1% in Dänemark
7,6% in Österreich
7,6% in Deutschland
6,9% in Nordirland
6,7% in Belgien
6,1% in Estland
6,0% in der Slowakei
5,9% in Norwegen
5,3% in Irland
5,3% in den Niederlanden
Aufgrund dieser Daten kann niemand zurecht behaupten, die Repression gegen den Umgang mit Cannabisprodukten habe einen günstigen Einfluss auf das abstinente Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die behauptete präventive Wirkung der Strafverfolgung von Drogenhändlern im Bereich der Cannabisprodukte ist ein Mythos, der gerne von Repressionisten gepflegt wird, der sich aber statistisch nicht belegen lässt. Der Mythos der präventiven Wirkung dieser Repression respektive dieser kriminalisierung wird von vielen Massenmedien immer wieder auf das neue kolportiert, so dass die Mehrheit der Bevölkerung immer noch daran glaubt. In einer Botschaft des Schweizer Bundesrates vom 15. Dezember 2006 verkündete dieser: »Die Prävalenz des Cannabiskonsums steht gemäß internationaler Erfahrung in keinem direkten Zusammenhang mit der Bestrafung oder der Strafbefreiung des Konsums. Es lässt sich nicht nachweisen, dass Staaten mit einer eher restriktiven Cannabispolitik tiefere Konsumentenzahlen ausweisen als Staaten mit einer weniger restriktiven Cannabispolitik.« Dennoch stimmten die Schweizer in der Folge in einer Volksabstimmung gegen eine Legalisierung von Cannabis. Offenbar beeinflussen fundamentalistische Repressionisten die Massenmedien nach wie vor in einer derat massiven Weise, dass die Mehrheit der Bevölkerung immer noch Angst vor einer rationalen respektive vernünftigen Drogenpolitik hat. Dies trifft übrigens nicht nur auf die Schweiz zu, insbesondere die Drogenbeauftagten der Bundesregierung (die derzeitige wie ihre Vorgängerinnen) lehnen nach wie vor eine Novellierung der Cannabispolitik ab.
March 20 2010
March 17 2010
Streik in den Coffeeshops am 9. Juni 2010
Die Coffeeshopbesitzer in Holland rufen zu einem Streik am 9. Juni 2010 auf, um die Aufmerksamkeit auf ihre wichtige Rolle in der niederländischen Gesellschaft zu richten. Der Streik wird von dem Coffeeshopbesitzer Nol van Shaik, der den Willie Wortel Cannabis Shop in Harlem gegründet hat, organisiert. Nol van Shaik will mit dem Streik die Coffeeshopbetreiber und ihre Kunden darauf aufmerksam machen, dass, sollte eine rechts-konservative Regierung gewählt werden, sie nicht nett zu dem Handel sein werden.
Wenn die Mitte-Rechts Christlich-Demokratische Partei (CDA) oder die Geert Wilders Freiheitspartei nach den Wahlen in den Niederlanden am 9. Juni 2010 dominieren, könnten sich die berühmten liberalen Cannabisgesetze ändern.
Auf seiner Webseite hat van Shaik ein Manifest mit den Argumenten für lizensierten Cannabis Coffeeshop Handel veröffentlicht, in denen er herausstellt, dass sie jedes Jahr 400 Millionen Euro in Steuern beitragen und dass, wenn sie schließen müssten, die Kunden auf den unkontrollierbaren Schwarzmarkt angewiesen wären. Van Shaik möchte auch auf die strengen Regeln in den Coffeeshops aufmerksam machen, die auch durchgesetzt werden. Kein Alkohol und keine harten Drogen sollen in den Läden konsumiert werden und es bestehen strenge Altersbeschränkungen.
Trotz dem Fakt, dass Holland eine der gemäßigsten Cannabisgesetze in der Welt besitzt, rauchen statistisch gesehen weniger Niederländer Marihuana als in jedem anderen europäischen Land. Daten des Europäischen Überwachungszentrums für Drogen und Drogenabhängigkeit belegen, dass etwa 5.4% der niederländischen Erwachsenen Cannabis rauchen, im Vergleich zu Italien mit 14.6%. Auch Spanien, die Tschechische Republik und Frankreich haben weit höhere Cannabiskonsumwerte. Nol van Sheik besteht darauf, dass Hollands Cannabis Coffeeshop Experiment auch ein positives Modell für andere Staaten in Europa und Amerika sei.
Nach Informationen auf van Shaiks Webseite wurden auf Druck der konservativen Regierung 750 Cannabis Coffeeshops seit 1996 geschlossen . Aber die Dinge könnten sich auch zum Positiven wenden in Richtung einer legalen Cannabisindustrie. Job Cohen, ehemaliger Bürgermeister von Amsterdam, wurde als neuer Kandidat für die Niederländische Arbeiterpartei (PvDA) genannt, nachdem der Vorsitzende Wouter Bos letzten Monat zurückgetreten ist. Herr Cohen ist schon lange bekannt als Unterstützer von entspannten Gesetzen zu weichen Drogen und hat an modernen Gesetzen zum Umgang mit der Prostitution mitgearbeitet. Cohen hat sich auch für die Coffeeshops ausgesprochen, und sagte, dass 25% der Touristen, die Amsterdam besuchen, auch ein solches Cafe besuchen, jedoch weniger Probleme machen, als die Touristen, die Alkohol konsumieren. Er ist auch für eine Legalisierung der Cannabisproduktion als Maßnahme, das organisierte Verbrechen zurück zu drängen.
Sowohl die Coffeeshopbesitzer als auch die Coffeeshopkritiker sind sich darin einig, dass die Existenz des organisierten Verbrechens in dieser Industrie eine echte negative Seite ist. Deshalb schlagen die Coffeeshopbetreiber eine bessere Gesetzgebung für alle Aspekte der Cannabisindustrie vor, anstelle eines vollständigen Verbots. Im Moment sind die Gesetze für die Coffeeshopindustrie eher vage gehalten. Unter dem gedoogbeleid (Toleranzregelung) ist der Besitz von mehr als fünf Cannabispflanzen strafwürdig wie auch der Besitz von mehr als fünf Gramm Marihuana- oder Haschischprodukte.
via TalkingDrugs, Hanfplantage
March 11 2010
Garri R. schwört ab
Das war sie, die Aussage auf die alle gewartet haben. Erhitzt diskutierten die zahlreichen anwesenden Medienvertreter in der Pause des Prozesses gegen den “Drogenarzt Garri R.” (Bild) Wortlaut und Inhalt der zentralen Stelle in der von Garri R. verlesenen Erklärung.
Der sagte: “Ich habe auf schreckliche Weise feststellen müssen, dass ich die Arbeit mit solchen Substanzen völlig falsch eingeschätzt habe. Fehler sind beim Umgang mit solchen Substanzen immanent und das kann nicht verantwortbar sein” (Wiedergabe des Wortlauts differiert je nach Medium) Deshalb würde er ganz sicher nie wieder illegale Substanzen verabreichen, so der Arzt.
Damit schwört Garri R. der psychotherapeutischen Arbeit mit Drogen ab, weil, sinngemäß, Fehler immer passieren können. Klingt erstmal sehr einsichtig, so einsichtig wie man es der Atomindustrie nur wünschen könnte, die ja ähnlich funktioniert. Allerdings können auch bei Operationen am offenen Herzen, der Strafverfolgung, sowie auf dem Medienmarkt Fehler passieren, die Schicksale zerstören können. Sich deshalb von allen drei zu distanzieren, hat bisher noch niemand verlangt.
Auch wenn die Entsagung Garri R.s den Medienvertretern sehr wichtig ist, der Prozess (Fortsetzung Montag) soll vor allem die Frage verhandeln, inwiefern ein Arzt, der Drogen ausgibt, überhaupt mehr Verantwortung übernimmt als ein Dealer. Denn für zweiteren sind tödliche Fehlurteile bisher straffrei, wie die Verteidigung aufzeigt.
Die Anklage würde hingegen lieber Wert auf die Frage legen, inwiefern in diesem Fall die Regeln der ärztlichen Kunst verletzt wurden. Die Verteidigung gibt sofort klein bei: Man sei sich einig, dass Garri R.s Handeln an dem Todestag seiner beiden Patienten, mit den Regeln der ärztlichen Kunst nur wenig zu tun habe, im Übrigen gehöre diese Fragestellung aber in einen Zivilprozess.
Was ist eigentlich passiert? Am 19.9. vergangenen Jahres hat der Arzt und Psychotherapeut Garri R. im Rahmen einer Therapie-Intensiv-Gruppe mit 12 Personen erst eine Runde Methylon (auch “Neocor”, ähnlich MDMA “aber besser um Entscheidungen zu befördern”, so der Psychotherapeut), je 150 bis 200 Milligramm, und dann, zwei Stunden später, noch eine Runde MDMA, je 120 bis 150 Milligramm, ausgeteilt. Für sich selbst gab es dazu ein Fitzelchen LSD, denn das macht ihn “offener, aufmerksamer und einfühlsamer”, sagt Garri R.. Knapp eine Stunde nach dem letzten Konsum starb der erste Patient an Multiorganversagen durch eine Überdosis MDMA, so die Anklage. Der Tod des zweiten trat am Abend im Krankenhaus ein.
Die meisten Internetratgeber zur Psychonautik würden hier zwei Regeln verletzt sehen: 1. Der Guide bleibt nüchtern. 2. Nachdosieren ist doof. Lieber erst den Rausch voll durchleben und verarbeiten und dann, Wochen später, das Event noch einmal voll auskosten. Gerade bei zwei Drogen, die in die gleiche Richtung zielen, ist eine unvorhergesehene Potenzierung der Effekte möglich.
Oder doch nur technisches Versagen?
So, wie sich die Lage im Prozess derzeit darstellt, ist es allerdings auch möglich bis wahrscheinlich, dass die Waage, mittels der die Substanzen verteilt wurden, nicht richtig funktionierte. Garri R. befand die Häufchen trotz mehrmaligen Abwiegens als ungewöhnlich groß, besänftigte sich aber mit dem Verdacht auf eine ungewöhnliche Körnung der Stoffe. Das ist, würde ich sagen, dann mal eher das Problem der Politik. Denn legal verordnete Substanzen müssen zum Glück nicht von Psychotherapeuten auf LSD zuhause abgewogen werden, sondern kommen als klar beschriftete Tabletten.
March 10 2010
Therapien mit Psychedelika
Therapien mit Psychedelika sind verboten, werden aber dennoch praktiziert. Die Psycholytische Psychotherapie beispielsweise nutzt die Einnahme bewusstseinsverändernder Substanzen zur Unterstützung psychotherapeutischer Behandlungen. Ein Ansatz, dessen Potentiale und Risiken außerhalb des gesellschaftlichen Wahrnehmungsbereichs liegen, weil die Therapie in den meisten Fällen schlicht illegal ist.
Jeder darf mitmischen (und mischen jetzt mal im wahrsten Sinne des Wortes), Vereinbarungen über Vereinbarkeit bestimmter Substanzen oder allein schon Dosierung und Auswahl der Droge je nach Therapieziel existieren nicht. Gestern stand deshalb ein 35jähriger selbsternannter Schamane vor dem Amtsgericht Hamburg (dpa/Ino). Durch die Verabreichung psychoaktiver Gewürzgurken wollte er die Sehstörung eines Bekannten heilen. Der Bekannte zahlte dafür 20.000 Euro und bekam einen mittelprächtigen LSD-Rausch. Dem Augenleiden hat es nichts geholfen.
Was noch dabei herauskommen kann, wenn man solche Verfahren in den unkontrollierten Untergrund drängt, wird ab Donnerstag im Kriminalgericht Moabit verhandelt. Dort wird dem “Drogenarzt Garri R.” der Prozess gemacht, der seine Patienten dermaßen miserabel dosierte, dass er nun zwei Menschenleben auf dem Gewissen hat. Prozessbericht folgt.
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Und ich Idiot dachte immer, das wird getrunken!