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February 25 2011
Kokablatt-Kauen in der Single Convention
Kokablätter, die seit 1961 auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel der Uno stehen, werden von vielen Bolivianern gekaut, um Höhenkrankheit oder Hunger einzudämmen. Zudem werden Kokabkätter seit alters her für kultische und medizinische Zwecke genutzt. Boliviens Präsident Evo Morales versucht seit 2006, die Pflanze zu legalisieren, da das Kauen von Kokablättern eine indigene Tradition ist. Im Sommer 2009 stellte Bolivien einen offiziellen Antrag, die Single Convention zu ändern. Die 18-monatige Peroide, um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endete am 31. Januar 2011. Deutschland hat wenige Tage vor Ablauf dieser Frist nach den USA, Schweden und Großbritannien Einspruch gegen den Antrag Boliviens bei den Vereiten Nationen eingereicht, obwohl das »Kriminalisieren des Kokablatt-Kauens als ein rassistischer Akt« zu werten ist.
Der Mitarbeiter der europäischen Koalition für eine gerechte und effektive Drogenpolitik [European Coalition for Just and Effective Drug Policies (ENCOD)], Martin Steldinger, wollte wissen, weshalb Deutschland die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 in dieser Angelegenheit nicht prioritär behandelt. Sein Anschreiben an die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans und die Antwort aus ihrem Büro sind hier wiedergegeben.
Anfrage an die Drogenbeauftragte
Von: Martin Steldinger
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2011 03:57
An: Drogenbeauftragte BMG
Betreff: Kokablatt-Kauen in der Single Convention
Werte Frau Dyckmans, werte Büromitarbeiter der Drogenbeauftragten,
2009 verlangte der Präsident von Bolivien, Evo Morales, von den Vereinten Nationen, dass sie die 1961er UN Single Convention ändern. Die vorgeschlagene Änderung sollte die Diskriminierung und das wissenchaftlich unhaltbare Verbot des Cocablatt-Kauens aufheben, während das globale Kontrollsystem für Cocakultivierung und Kokain erhalten bliebe. Die 18-monatige Peroide um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endet am 31. Januar 2011.
Den Zusammenfassungen von Diskussionen der »Horizontalen Gruppe Drogen« zufolge haben die USA eine Gruppe »Freunde der Konvention« vorbereitet, um der Abschaffung des Cocablatt-Kauverbotes entgegenzuwirken.
Die Ergebnisse des UN 1950 Kommission zur Nachfrage des Kokablattes Berichts haben die Rechtfertigungen für das Verbot des Kokablattkauens in der Single Convention gerechtfertigt. Analysten haben den Bericht als willkürlich, unpräzise, rassistisch und kulturell unsensibel kritisiert. 50 Jahre später haben die Vereinten Nationen löblicherweise den viel stärkeren Schutz der indigenen Rechte vereinbart.
Die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 sagt, dass »indigene Menschen dass Recht haben, ihr kulturelles Erbe, ihr traditionelles Wissen und traditionellen kulturellen Ausdruck aufrecht zu erhalten, zu kontrollieren, zu beschützen und zu entwickeln. [...]
Der Änderungsvorschlag der Bolivianer/innen Entstand aus der Anerkennung des Kokablattes als Teil von Boliviens kulturellen Erbe in der Verfassung des Landes von 2009. In der Madrider Vereinbarung der Europäischen Union – Lateinamerika und der Karibik, am 18. Mai 2010, erkannten die europäischen Länder das kulturuelle Erbe der indigenen Bevölkerung an.«
Meines Wissens nach hat Deutschland damit das Recht der indigenen Bevölkerung, ihr kulturelles Erbe zu schützen und zu bewahren, anerkannt. Nun heisst es, dass unter anderem Deutschland erwäge, Einspruch bei den Vereinten Nationen einzulegen.
Meine Frage ist dazu, in so einer Zeit, in der Drogenverbote das Erstarken und das Bereichern von kriminellen Kartellen zu so einem Maß ausgedehnt hat, dass sie Teile von Staaten wie Mexiko oder Guatemala versuchen zu besetzen, versucht die USA mit beträchtlichem Aufwand, das legitime und demokratische Recht der Bolivianischen Regierung, eine harmlose indigene Praktik zu beschützen und zu erhalten, auszuhebeln – wird Deutschland Einspruch bei den Vereinten Nationen einlegen, und damit den ignoranten Versuch der USA unterstützen, den bolivianischen Indigenen Vorschriften zu machen?
mfg, Martin Steldinger
Antwort aus dem Büro der Drogenbeauftragten
Betreff: WG: Kokablatt-Kauen in der Single Convention
Datum: Thu, 24 Feb 2011 09:27:08 +0100
Von: [NN]-AS2 BMG
Sehr geehrter Herr Steldinger,
vielen Dank für Ihr Schreiben an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.
Die UN Single Convention von 1961 sah hinsichtlich der Erlaubnis des Kokablatt-Kauens für Bolivien nur eine Übergangsfrist vor, die 2009 ausgelaufen ist. Daher hat Bolivien mit Verweis auf die Erklärung der UN zu den Rechten indigener Menschen beantragt, das Kauen von Coca-Blättern aus der Strafbarkeit der Convention herauszunehmen. Dies ist jedoch nach Auffassung der Bundesregierung und vieler Unterzeichnerstaaten dazu geeignet, die bindende Wirkung der in den Vereinten Nationen über Jahrzehnte entwickelten rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung der Drogenproblematik zu beschädigen.
Im Zuge der für diesen Entschluß maßgeblichen Ressortabstimmung wurden auch entwicklungs-, gesundheits- und drogenpolitische Aspekte diskutiert. Die Bedeutung des Kokablattkauens für die indigene Bevölkerungsmehrheit in Bezug auf traditionelle, kulturelle und indigene Rechte und Praktiken wird nicht verkannt. Dem Anliegen wird grundsätzlich Verständnis entgegengebracht. Daher wurde der von einigen Staaten und der Bundesregierung eingelegte Widerspruch mit einem umfassenden Gesprächs- und Kooperationsangebot an die bolivianische Regierung verknüpft. Ziel ist es dabei, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, die illegale Drogenökonomie wirksam zurückzudrängen und gleichzeitig dabei bolivianische Belange zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollen auch andere Partner z.B. innerhalb der EU (EU-LAC-Dialog) aufgefordert werden, diesen Dialog mitzutragen. Hierfür wurde seitens einiger EU-Partner bereits Interesse und Unterstützung bekundet. Zudem wird die Bundesregierung die mögliche Einberufung einer Staatenkonferenz zur umfassenden Diskussion des bolivianischen Anliegens wohlwollend prüfen.
Andere Partner mit gleichgelagerten Interessen im Bereich der Drogenbekämpfung, darunter auch viele europäische Partner, haben ebenfalls Widerspruch eingelegt. Die Bundesregierung unterstreicht ihre Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit Bolivien in der entwicklungsorientierten Drogenpolitik und der Drogenbekämpfung fortzusetzen und gegebenenfalls zu intensivieren. Dies schließt die bilaterale und multilaterale Projektkooperation ein (Antwort des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, auf eine entsprechende schriftliche Frage des Abgeordneten Klaus Barthel vom Januar 2011).
Gegen den Antrag von Bolivien haben von den EU-Staaten Deutschland, Dänemark, Frankreich, Estland, Großbritannien, Italien, Lettland, Slowakei, Malta und Schweden Widerspruch eingelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
N.N.
Fazit
Die Antwort bedeutet, dass die Bundesregierung fast 18 Monate verstreichen ließ, um den Antrag von Bolivien zu bearbeiten. Erst im Windschatten der USA traute sie sich dann, einen Einspruch zu übermitteln. Nach 18 Monaten des Schweigens und Hinausschiebens einer Stellungnahme heißt es dann sinngemäß lapidar »wir wollen ja reden« …
December 30 2010
Die Tragödie von Nürnberg
Nürnberg ist mit ziemlich genau einer halben Million Einwohner die zweitgrößte Stadt im Freistaat Bayern. In Nürnberg gibt es nicht nur eine malerische Altstadt, schöne Kirchen und interessante Museen sondern auch eine Drogenberatung namens »Mudra«, die einen sehr guten Ruf weit über die Stadtgrenzen hinaus genießt. Der Schwerpunkt der »Mudra – Alternative Jugend- und Drogenhilfe e.V.« liegt in der Arbeit mit Drogenkonsumenten in Nürnberg. Der Fokus der Arbeit konzentriert sich auf Selbstbestimmung der betreuten Personen und spiegelt sich auch im Namen des Vereins wider: der aus dem Sanskrit stammende Begriff »Mudra« bezeichnet eine nach außen hin sichtbare innere Veränderung.
In Nürnberg sind dieses Jahr bereits 28 sogenannte »Drogentote« registriert worden, das entspricht einer Opferzahl von 5,6 pro 100.000 Einwohner – mehr als in jeder anderen Großstadt in Deutschland. Dies liegt nicht etwa an einer mangelhaften Leistung der Drogenberatung »Mudra«, sondern das liegt an der fundamentalistischen und irrationalen Verweigerungshaltung bayerischer Politiker in der CSU. Der Wunsch der Drogenhilfe »Mudra« nach Drogenkonsumräumen als »bedarfsgerechte, sinnvolle und effektive Ergänzung des Drogenhilfeangebots« wird nicht erfüllt werden können: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsminister Markus Söder (beide CSU) haben sich im November in Nürnberg erneut strikt dagegen ausgesprochen.
Die Nürnberger Zeitung berichtete am 13. November 2010 unter dem Titel »Wir wollen keine Fixerstuben! Söder und Herrmann machen Front gegen Drogenkonsumräume«, dass die Kommune seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2000 die Möglichkeit hätte, so genannte »Drogenkonsumräume«, auch »Fixerstuben« genannt, einzurichten. Allerdings eben nur unter der Voraussetzung einer Rechtsverordnung der Obersten Landesbehörde. Und da kann sich auch die Drogenhilfe »Mudra« in Nürnberg keine Hoffnung machen. »Mit unserer eindeutigen Haltung in dieser Frage vermeiden wir das Entstehen rechtsfreier Räume oder offener Drogenszenen«, sagte Söder im November bei einer Pressekonferenz im Polizeipräsidium am Jakobsplatz. Söder zufolge ist nicht bewiesen, dass Drogenkonsumräume die Zahl der Drogentoten verringern.
Innenminister Herrmann ließ ebenfalls keine Spielräume: »Wir dulden in Bayern keinerlei illegale Drogen.« Vielmehr setze der Freistaat auf den »bewährten Dreiklang« aus Prävention, Strafverfolgung sowie Beratung und Hilfe. Nach Herrmanns Ansicht wären Drogenkonsumräume gleichbedeutend mit der Duldung offener Drogenszenen. »Offene Drogenszenen sind für die Bevölkerung, vor allem für unsere Familien, unzumutbar.« Neben wachsenden Drogenhandel, der von der Polizei nicht kontrolliert werden könnte, müsste nach Herrmanns Worten zusätzlich mit Begleit- und Beschaffungskriminalität sowie verstärkten Ordnungsstörungen gerechnet werden. Er verwies auf die UN-Drogenbehörde, wonach die Einrichtung und der Betrieb von Drogenkonsumräumen gleichbedeutend mit einem schleichenden Prozess der Legalisierung von Drogen sei.
Durch »Fixerstuben« kann man auch Abhängige erreichen, die sonst nicht erreicht werden, der Zugang zum Hilfesystem ist einfacher und dem öffentlichen Konsum wird vorgebeugt. In München und Bayern gibt es im Vergleich zum Bundestrend eine recht hohe Zahl von Drogentoten. Die meisten sterben beim Konsum daheim. Um die Todesfälle zu verhindern, betonen Fachkräfte aus Drogenberatungen immer wieder, müsse es Räume geben, in denen Schwerstabhängige Drogen nehmen können und dabei von Fachkräften betreut werden.
Wissenschaftliche Erkenntnisse über und Erfahrungen mit »Fixerstuben« wollen diese Politiker nicht zur Kenntnis nehmen. Sie sprechen lieber von sogenannten »Erfolgen« seitens der Poizei bei der Strafverfolgung und predigen die Repression respektive die Prohibition. Die gängige Praxis der Prohibition wird jedoch von einigen Experten als »schädlich« bezeichnet und als »Verbrechen« klassifiziert, so von Dr. Rainer Ullmann, Allgemeinmediziner in Hamburg. Ullmann ist Mitglied im Schildower Kreis, einem Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis im Drogenbereich. Er erklärte wörtlich am 9. Dezember 2010 in einem Video:
»Es ist schwer zu verstehen, dass Regierungen an der unwirksamen, teuren und schädlichen Prohibition festhalten. Wenn Verbrechen eine besonders sozialschädliche Handlung ist, dann ist die Prohibitionspolitik ein Verbrechen.«
October 14 2010
Generelles Rauchverbot in der EU?
Im Juni 2009 rief die EU-Kommission dazu auf, bis zum Jahr 2012 ein rauchfreies Europa zu schaffen. Die Europäische Kommission hatte nach ausführlichen Konsultationen am 30. Juni 2009 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates angenommen, in der alle Mitgliedstaaten dazu aufgerufen wurden, bis zum Jahr 2012 Gesetze zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Tabakrauch zu erlassen. Rauchen verursacht gemäß Angaben der damals zuständigen EU-Kommissarin Androulla Vassiliou für Gesundheit die meisten vorzeitigen Todesfälle und Krankheiten in der Europäischen Union. Konservativen Schätzungen zufolge starben 2002 in der EU 79.000 Erwachsene, darunter 19.000 Nichtraucher, aufgrund der Belastung durch Tabakrauch zu Hause (72.000) oder am Arbeitsplatz (7.300). Die für Gesundheitsfragen zuständige EU-Kommissarin Androulla Vassiliou erklärte seinerzeit in einer Pressemitteilung von 30. Juni 2009: »Ich bin fest davon überzeugt, dass jede Europäerin und jeder Europäer umfassend vor Tabakrauch geschützt werden muss. Es gibt massive Unterstützung durch die Öffentlichkeit, und wir werden mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um dies Wirklichkeit werden zu lassen.«
Im Oktober 2010 kam das Rauchverbot wieder auf dem Präsentierteller europäischer Medien daher. Die EU-Kommission macht sich Sorgen um die Gesundheit seiner europäischen Bürger, die sie überwacht und bestimmt. Sie will das EU-Rauchverbot verstärken. Die EU will im kommenden Jahr die Gesetze bezüglich des rauchens massiv verschärfen. »Ziel der neuen Gesetzgebung für Tabakprodukte wird sein, Rauchen in allen EU-Ländern weniger attraktiv und weniger gesundheitsschädlich zu machen«, sagte der zuständige EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, John Dalli, 62, der WELT am 11. Oktober 2010. »Wir müssen unsere Bemühungen im Kampf gegen das Rauchen verstärken. Das Ideal ist ein rauchfreies Europa«, sagte der konservative Politiker aus Malta.
Selbstverständlich haben die EU-Kommissare mit diesem Gesetz die Kostenexplosion im Krankensystem vor Augen. Den Angaben des Kommissars zufolge sterben jährlich 650.000 Europäer an den Folgen des Rauchens. Außerdem produzierten Raucher erhebliche Kosten: »Rauchen kostet die Wirtschaft wegen höherer Krankenstände Produktivität und belastet die Gesundheitssysteme jedes Jahr mit Milliarden-Beträgen.« Besonders besorgt zeigte er sich über den Tabakkonsum jüngerer Menschen, »35 Prozent der Jugendlichen in der EU rauchen.«
Gemäß John Dalli ist die Zahl der durch das Rauchen bedingten Todesfälle in der EU mehr als achtmal so groß wie gemäß den Angaben seiner Vorgängerin im Amt, Androulla Vassiliou. Hier scheinen wohl eher spekulative als real erwiesene Zahlen im propagandistischen Programm zu sein. Doch wenn die Zahlen von John Dalli stimmig sein sollten und wenn es den Tatsachen entspricht, dass Raucher im Schnitt zehn Jahre früher sterben als Nichtraucher, wie man oft in den Massenmedien vernehmen kann, dann würden in zehn Jahren, wenn es keine Raucher gäbe, 6,5 Millionen EU-Bürger zusätzlich eine Rente oder Pension beziehen. Bei einer Rente und/oder Pension in Höhe von 833,33 Euro pro Monat respektive 10.000 Euro pro Jahr, müßten die Rentenkassen und Pensionsfonds pro Jahr 65 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. Andererseits würden für den Fiskus die Tabaksteuern wegfallen. Allein in Deutschland müßte der Fiskus mit Mindereinnahmen von 13 Milliarden Euro pro Jahr rechnen. Ob ein Rauchverbot für die Kassenlage in den EU-Ländern wirklich günstig sein wird, scheint äußerst fraglich zu sein.
Krieg, Ostfront und Antiraucherkampagnen
Anti-Tabak-Bewegungen entstanden Anfang des 20. Jahrhunderts in vielen Ländern, hatten aber mit Ausnahme Deutschlands, wo die Kampagne von der Regierung unterstützt wurde, wenig Erfolg. Die Bewegung gegen das Rauchen in Deutschland respektive die Maßnahmen gegen das Rauchen im NS-Staat waren in den 1930ern und 1940ern die stärksten der Welt. Die nationalsozialistische Führung missbilligte den Tabakkonsum und mehrere Mitglieder der Staatsführung kritisierten öffentlich den Konsum von Tabak. Untersuchungen der Wirkung des Rauchens auf die Gesundheit wurden zur Zeit des Nationalsozialismus gefördert und waren zu der Zeit die bedeutendsten ihrer Art.
Am 22. April 1939 wurde Dr. Leonardo Conti von Adolf Hitler zum Reichsgesundheitsführer ernannt. Conti reorganisierte die nationalsozialistische Drogenpolitik neu. Am 12. Juli 1939 rief er bei einer Tagung im Berliner Ärztehaus die neue »Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren« ins Leben. Conti unterstrich bei seiner Eröffnungsrede vor der Reichsstelle die »Schädlichkeit der Genußgifte« Alkohol und Tabak. Er verneinte das »Recht auf den eigenen Körper« und betonte stattdessen für den Einzelnen, die »Pflicht, soviel es an ihm liegt, alles zu tun, gesund zu sein und zu bleiben.« Darüberhinaus forderte er ein Rauchverbot für Jugendliche. Am 26. Mai 1939 setzte Conti eine »freiwillige Selbstbeschränkung« für die Werbewirtschaft betreff Alkohl und Tabak durch, wobei er auch die Tabakautomaten ins Visier nahm. Anfang Januar 1941, nachdem bereits Tabakwerbung in den Textteilen von Zeitungen und Zeitschriften und die Filmreklame verboten worden waren, wurde die Tabakwerbung in Verkehrsmitteln stark eingeschränkt und in der Folge ganz verboten. In der Hitlerjugend wurde die Abgabe von Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren untersagt.
Kurz vor dem 2. Weltkrieg wurde die Antiraucherkampagne ins Leben gerufen und je weiter die Ostfront gen Osten rückte, umso stärker wurde sie intensiviert. Gegen Kriegsende hatte man andere Sorgen und man hörte kaum noch was von der Antiraucherkampagne. Die Kampagne war jedoch gut geeignet, um die Aufmerksamkeit der Leute vom Kriegsgeschehen abzulenken und das Interesse auf die Volksgesundheit zu konzentrieren. Nach dem Krieg war Rauchen wieder »normal« und gesellschaftlich akzeptiert. Dies galt bis zur Regierungszeit von Dr. Helmut Kohl (CDU), der mehrfach versicherte, es heiße nicht »Germans to the front«. Als Rot-Grün Ende der 90er Jahre die Regierungsgeschäfte übernahmen, hieß es auf einmal weider »Germans to the front« und gleichzeitig wurden wieder Antiraucherkampagnen gestartet. Derzeit verläuft die Ostfront am Hindukusch und die Kampagne wird mit einer zuvor noch nicht gekannten Vehemenz geführt. Da drängt sich die Frage auf, ob der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, John Dalli, sich hat instrumentalisieren lassen, um mit der Kampagne die Aufmerksamkeit der Leute vom Kriegsgeschehen abzulenken und auf die Aspekte der Volksgesundheit zu bündeln. Neu in der Geschichte wäre diese Phänomen nicht.
Vergl. hierzu: Tilmann Holzer: Die Geburt der Drogenpolitik aus dem Geist der Rassenhygiene, Mannheim 2007, ISBN: 978-3833490149
September 17 2010
UNO-Büro zur Drogen- und Verbrechensbekämpfung am Scheideweg
Der Russe Juri Fedotow hat am Montag, den 13. September 2010, die Leitung des in Wien ansässigen UNO-Büros zur Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) übernommen. Der frühere stellvertrendede Außenminister der Russischen Föderation und bisheriger Botschafter in Großbritannien sei wegen seiner langjährigen Erfahrung in Diplomatie und Politik hervorragend für das Amt geeignet, hatte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon im Juli bei der Nominierung Fedotows erklärt. Der Russe löst den Italiener Antonio Maria Costa ab, der die Behörde seit 2002 leitete. Fedotow ist gleichzeitig Leiter des Büros der Vereinten Nationen in Wien. Die Wiener UNO-City ist mit dem United Nations Office at Vienna (UNOV) neben New York (UNHQ), Genf (UNOG) und Nairobi (UNON) einer von vier offiziellen Amtssitzen der Vereinten Nationen. Das UNOV wurde am 1. Januar 1980 als dritter Standort des UN-Sekretariats in Betrieb genommen.
Nach Sergei Ordzhonikidze (Generalsekretär der Abrüstungskonferenz der UNO und Persönlicher Vertreter des UNO-Generalsekretärs auf dieser Konferenz), der im Jahr 2002 die Leitung der UNO-Büros in Genf übernahm, ist Juri Fedotow der zweite Russe, der die Leitung eines UNO-Büros übernimmt und als Stellvertreter des UNO-Generalsekretärs fungiert.
In seiner Antrittsrede sagte Fedotow laut einer Aussendung vom Montag, den 13. September 2010, Drogenabhängige brauchten »humane und effektive Behandlung« und keine Bestrafung. Öffentliche Gesundheit und Menschenrechte seien zentral für die Arbeit des UNODC. Damit versuchte er kritische Geister zu besänftigen, denn Russland hat in Sachen Betreuung von Drogenabhänigen international nicht gerade den besten Ruf. So vermeldete bereits am 19. Juli 2010 die Russische Nachrichtenagentur RIA Novosti, dass die Personalie Fedotow einen internationalen Skandal ausgelöst habe. 24 internationale Nichtregierungsorganisationen, die mit der Politik Russlands im Bereich der Menschenrechte unzufrieden sind, äußerten sich negativ über Fedotows Ernennung.
24 führende internationale Nichtregierungsorganisationen im Bereich des Kampfes gegen die Verbreitung von HIV und AIDS hatten einen Brief an den UN-Generalsekretär geschrieben. Darin riefen sie ihn auf, Russland und seinen Vertreter mit diesem strategisch wichtigen Posten nicht zu belohnen. Dies hängt damit zusammen, dass Russland darauf verzichtete, wissenschaftlich begründete Maßnahmen zur Vorbeugung von HIV zu nutzen. Zudem wurde Russlands Vorgehen in Afghanistan und der fehlende Respekt vor den Menschenrechten erwähnt. Russland sei zudem eines der weniger Länder, wo Methadon und Buprenorphil bei der Behandlung der Drogenabhängigen verboten sei, heißt es im Brief. Zudem bestehe Russland auf einer gewaltsamen Vernichtung der Opiumplantagen in Afghanistan.
Fedotow wird als Leiter des UNODC die schwierige Aufgabe haben, internationale Erwartungen, wie sie z.B. in der »Wiener Erklärung« der Welt-AIDS-Konferenz 2010 formuliert sind, ebenso zu erfüllen wie die Erwartungen Russlands. Gemäß der Wiener Erklärung trage die Kriminalisierung von Konsumenten illegaler Drogen zur Ausbreitung der HIV-Epidemie bei und habe äußerst negative gesundheitliche und soziale Folgen nach sich gezogen. Hier sei eine umfassende strategische Neuorientierung erforderlich. Russland setzt hingegen vor allem auf repressive methoden zur Bekämpfung des Drogenproblems. Laut einem Mitarbeiter der russischen Drogenkontrollbehörde (Gosnarkokontrol) sei die Effektivität der Methadon-Therapie wissenschaftlich nicht begründet. Russlands Einstellung zu dieser Methode sei tatsächlich negativ. Das UNODC-Büro steht nun vor dem Scheideweg zwischen progressiver Neuorientierung und repressiven Rückschritten in der Drogenpolitik.
Das UNODC-Büro besteht seit dem Jahr 1997. Seine Aufgabe ist es, die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Kampf gegen illegale Drogen, Kriminalität und Terrorismus zu unterstützen. Das UNODC ist an der Beteiligung von internationalen Abkommen im Bereich Drogen- und Verbrechensbekämpfung beteiligt, führt wissenschaftliche Studien durch und unterhält auch Außenstellen zur Umsetzung von konkreten Kooperationsprojekten mit den UNO-Staaten.
August 11 2010
Hat Demagogie in der Drogenpolitik erfolg?
Demagogie (auch: Volksverführung) ist im abwertenden Sinn ideologische Hetze, besonders im politischen Bereich. Im folgenden Artikel wird untersucht, wie erfolgreich die Demagogie in der Drogenpolitik im Allgemeinen ist und im Besonderen bei den Wählern der verschiedenen Parteien.
In dem Bericht von Professor Bernard ROQUES für den französischen Staatssekretär für Gesundheit vom Mai 1998 »Probleme durch das Gefahrenpotential von Drogen« wird klar festgestellt, dass Cannabis als Rauschdroge weniger gefährlich sei als Alkohol. Dennoch hat die französische Regierung ihre Drogenpolitik nicht verändert und nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Der frühere Drogenbeauftragte der britischen Regierung, Professor David Nutt, kritisierte die im Jahr 2008 von der damaligen Innenministerin Jacqui Smith getroffene Entscheidung, Cannabis nach dem Drogenmissbrauchsgesetz von 1971 strenger zu regulieren. David Nutt stellte nämlich fest, dass Cannabis weitaus weniger gefährlich sei als Alkohol oder Tabak. Statt die Drogenpolitik den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen, feuerte die Regierung David Nutt und ersetzte ihn durch eine opportunistische Person.
Auch in Deutschland kümmert man sich in der Drogenpolitik – dies gilt insbesondere für die Cannabispolitik – recht wenig um neuere wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Erkenntnisse aus der Kleiber-Studie von 1997 oder die Erkenntnisse der Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit von 2002 wurden von der Bundesregierung nie umgesetzt. Dafür wurde eine wahrhaft hysterische Kampagne gegen die Konsumenten von Cannabisprodukten (Gras und Haschisch) und die Wege geleitet. Wie stark sich diese demagogische Kampagne auf das Meinungsbild der Bevölkerung in Deutschland ausgewirkt hat, zeigt eine unlängst vom Deutschen Hanfverband (DHV) in Auftrag gegebene Umfrage. Der DHV hat die EMNID-Umfrage, bei der diverse Fragen bezüglich Cannabis gestellt wurden, zusammen mit Partnern in Auftrag gegeben, darunter das Drogenforschungsinstitut INEIDFO und die Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik der Grünen Berlin. In der Umfrgae wurden vier Möglichkeiten eines künftigen rechtlichen Umganges mit Cannabis in Deutschland gestellt. Auch im Jahr 2002 wurde von EMNID eine analoge Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse im Vergleich werden hier vorgestellt.
Weiter so mit der Repression
(Hardcore-Repressionisten)
Variante 1: »Der Besitz, auch nur zum Eigenkonsum, sollte wie bisher oder noch strenger in einem Strafverfahren mit möglicher Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden.« Insgesamt votierten 40% der Befragten für diese repressionistische Hardcore-Variante, vor acht Jahren (2002) waren es nur 36%. Die fundamentalistischen Hardcore-Repressionisten haben in den letzten acht Jahren um 4% zugelegt. Bei den etablierten Parteien lag die Zunahme bei der CDU/CSU mit 10% (von 38% auf 48%) am höchsten, gefolgt von der SPD mit 8% (von 32% auf 40%), gefolgt von den Grünen mit 4% (von 21% auf 25%). Bei den anderen zwei etablierten Parteien hat der Anteil der fundamentalistischen Hardcore-Repressionisten abgenommen, bei der FDP von 23% auf 22% (-1%) und bei den Linken von 42% auf 31% (-11%).
Bußgeld statt Strafe
(Soft-Repressionisten)
Variante 2: »Der Besitz nur zum Eigenkonsum sollte weiter entkriminalisiert werden, also zum Beispiel nur noch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld verfolgt werden, wie bei einem Verkehrsdelikt, oder durch andere rechtliche Maßnahmen.« Insgesamt votierten 30% der Befragten für diese repressionistische Soft-Variante, vor acht Jahren (2002) waren es noch 36%. Die Soft-Repressionisten haben in den letzten acht Jahren 6% an Anhänger eingebüßt. Bei den etablierten Parteien lag die Zunahme bei der FDP mit 4% (von 43% auf 47%) gleich hoch wie bei den Grünen mit 4% (von 36% auf 40%). Bei den anderen drei etablierten Parteien hat der Anteil der Soft-Repressionisten abgenommen, bei der SPD von 34% auf 33% (-1%), bei der CDU/CSU von 43% auf 30% (-13%) und bei den Linken von 44% auf 23% (-21%).
Repressionisten insgesamt
(Hardcore- und Soft-Repressionisten)
Die Befürworter der Varianten 1 und 2 sind auf jeden Fall für eine Ahndung des Besitzes von Cannabis zum Zweck des Konsums und befürworten repressionistische Maßnahmen gegen Besitzer von Cannabis, die dieses zu Rauschzwecken konsumieren wollen. Insgesamt sank der Anteil der Repressionisten in den letzten acht Jahren vom 72% auf 70% (-2%). Der stärkste Rückgang ist bei den Linken (vormals befragt als PDS) zu verzeichnen von 86% auf 54% (-32%). Mit 54% hat die Linke auch den geringsten Anteil an Repressionisten. Auch bei der CDU/CSU hat der Anteil der Repressionisten abgenommen, von 81% auf 78% (-3%). Bei den anderen drei Parteien hat der Anteil der Repressionisten zugenommen, bei der FDP von 66% auf 69% (+3%), bei der SPD von 66% auf 73% (+7%) und bei den Grünen von 57% auf 65% (+8%).
Geringe Mengen sollen erlaubt sein
(Soft-Liberalisierer)
Variante 3: »Der Besitz und Anbau von Hanf in geringer Menge zum Eigenkonsum sollte ohne jegliche Verfolgung erlaubt sein.« Insgesamt votierten 5% der Befragten für diese freiheitliche Soft-Variante, vor acht Jahren (2002) waren es noch 13%. Die Soft-Liberalisierer haben in den letzten acht Jahren 8% an Anhänger eingebüßt. Bei den etablierten Parteien gab es nur bei den Linken eine Zunahme von 12% (von 5% auf 17%). Bei allen anderen vier etablierten Parteien hat der Anteil der Soft-Liberalisierer abgenommen, bei der FDP von 22% auf 4% (-18%), bei der SPD von 17% auf 3% (-14%), bei den Grünen von 15% auf 9% (-6%) und bei der CDU/CSU von 7% auf 2% (-5%).
Legaler Verkauf in Drogenfachgeschäften
(Voll-Liberalisierer)
Variante 4: »Der Cannabismarkt sollte darüber hinaus – wie bei Alkohol und Tabak – vollständig staatlich reguliert und besteuert werden; mit Verkauf an Erwachsene in speziellen Fachgeschäften.« Insgesamt votierten 19% der Befragten für diese freiheitliche Voll-Variante, vor acht Jahren (2002) waren es noch 13%. Die Voll-Liberalisierer haben in den letzten acht Jahren um 6% an Anhänger dazu gewonnen, am meisten bei den Linken. Bei den Linken gab es die größte Zunahme (+14%) von 9% auf 23%, gefolgt von der FDP mit einer Zunahme von 12% auf 22% (+10%), der SPD mit einer Zunahme von 13% auf 18% (+5%) und der CDU/CSU mit einer Zunahme von 11% auf 14% (+3%). Einzig bei den Grünen war hier eine Abnahme zu verzeichnen (-8%) von 28% auf 20%.
7% der Befragten gaben der Variante 5: »weiß nicht, keine Angabe« den Vorzug, da sie sich nicht entscheiden konnten. Bei allen Werten kann es maximal zu 1% Rundungsdifferenz kommen.
Einfluss der Demagogie in der Drogenpolitik
Nicht alle Menschen sind gleich beeinflussbar, manche mehr, manche weniger. Von Seiten der Regierung wird der Konsum von Cannabis und seine Folgen oft anders bewertet als von Wissenschaftlern. Ja manchmal kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, die Regierung kämpfe mit demagogischen und propagandistischen Methoden gegen die Erkenntnisse aus dem Bereich der Wissenschaft. Betrachtet man nun die Veränderungswerte bei der Zustimmung zu den einzelnen Varianten respektive Optionen betreffend die Cannabispolitik, so kann man deutlich sehen, dass bei den Linken die Demagogie am wenigsten erfolgreich zu sein scheint (Anteil Repressionisten insgesamt -32%, stärkere Abnahme als bei allen anderen Parteien) und bei den Grünen offenbar am meisten erfolgreich zu sein scheint (Anteil Repressionisten insgesamt +8%, stärkere Zunahme als bei allen anderen Parteien). Wohl weil die regierungsamtliche Demagogie bei den Linken nicht so richtig wirken will, wird diese Partei vom Verfassungsschutz beobachtet.
August 05 2010
Hanfparade 2010 – Cannabis ist Weltkultur
Am Samstag, den 7. August 2010, wird in Berlin die Hanfparade 2010 unter dem Motto »Cannabis ist (Welt) Kultur« stattfinden. Die traditionsreiche Demonstration will das Wissen um die Kulturpflanze Hanf und ihre Nutzung als Rohstoff, Lebensmittel, Genussmittel und Medizin wieder in den Mittelpunkt der politischen Diskussion stellen. Am Samstag wird es also auf Berlins Straßen und Plätzen öffentlichen Nachhilfeunterricht in Sachen Hanf und Rauschkunde geben. Dann wird nämlich die Hanfparade vom Alexanderplatz in Richtung Regierungsviertel ziehen. Bei dieser Gelegenheit können sich nicht nur CDU- und SPD-Politiker, sondern alle interessierte Menschen zum Nulltarif in Sachen Hanf und Rauschkunde schlau machen. Fachkundige Redner werden den ominösen Mythen harte Fakten gegenüberstellen und somit einen Beitrag zu einem besseren Bildungsniveau in der Hauptstadt leisten.
Cannabis ist Weltkultur
Die Hanfparade fordert, dass die gesamte Hanfkultur, also sowohl die Kunst Hanf als Rohstoff, als Lebensmittel, als Genussmittel und als Medizin zu nutzen, dem immateriellen Weltkulturerbe der UNESCO zuzuordnen und den bisherigen, ausschließlich auf Strafverfolgung ausgerichteten Behörden zu entziehen ist. Des weiteren sind die Samen der verschiedenen Hanfsorten respektive Hanfzüchtungen aus Gründen der Biodiversität (biologische Vielfalt) zu schützen und dem materiellen Weltkulturerbe der UNESCO zu unterstellen. Um dieser Forderung Ausdruck zu verleihen, wird am Samstag, 7. August 2010, in Berlin unter dem Motto »Cannabis ist (Welt) Kultur« demonstriert werden. Jeder, der diese Forderung unterstützen will, ist herzlich eingeladen, an der Hanfparade 2010 teilzunehmen.
Redner/innen auf der Hanfparade
Die Auftaktkundgebung zur Hanfparade 2010 beginnt um 13:00 Uhr am Berliner Fernsehturm. Redner/innen aus den Bereichen Politik, Kultur und Medizin werden zur aktuellen Drogenpolitik Stellung beziehen und über den Hanf aufklären. Es werden dort u.a. folgende Persönlichkeiten sprechen: Steffen Geyer (Hanfaktivist, Versammlungsleiter), Clara Herrmann (Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied des Abgeordnetenhauses), Theo Pütz (Vorsitzender des Vereins für Drogenpolitik e.V., Führerscheinexperte), Barbara Seid (Die Linke, Mitglied in den Ausschüssen für Integration und Migration; Jugendhilfe; Soziales und Gesundheit, Mitglied der BVV Friedrichshain-Kreuzberg), Günther Weiglein (Cannabispatient) und Heide Hagen (Vorstand der Piratenpartei Berlin).
An der ersten Zwischenkundgebung am Hackeschen Markt werden dann Rolf Ebbinghaus (H.A.N.F. e.V., Hanf Museum Berlin) und Ario Ebrahimpour Mirzaie (Bündnis 90/Die Grünen, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Migration und Flüchtlinge) zu hören sein. An der zweiten Zwischenkundgebung vor dem Bundesministerium für Gesundheit in der Friedrichstraße werden dann Tibor Harrach (Bündnis 90/Die Grünen, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Berlin, Vorstand des Vereins Eve & Rave Berlin) und Julia Seeliger (Journalistin, TAZ) sprechen und an der dritten Zwischenkundgebung vor der Russischen Botschaft in der Straße Unter den Linden werden dann Michael Knodt (Chefredakteur des Hanf Journals) und Maximilian Plenert (Bundesvorstand der Grünen Jugend) ihren Missmut darüber zum Ausdruck bringen, dass der Russe Juri Wiktorowitsch Fedotow neuer Chef des UNODC geworden ist.
An der Abschlusskundgebung in der Scheidemannstr. beim Platz vor dem Reichstag werden dann Georg Wurth (Deutscher Hanf Verband), Christian Gruß (Patient, Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin), Hans Cousto (Musikwissenschaftler, Autor und Kämpfer für Rauschautonomie, Eve & Rave Berlin), Jo Biermanski (LAG Drogen Die Linke in Hessen, Grüne Hilfe e.V.) und Lothar Küpper (MegaSpree, Freiheit statt Angst e.V. Berlin, Dancezone) ihre Erfahrungen zum Besten geben.
Wagen auf der Hanfparade
Unter den zehn Wagen, die an der Hanfparade teilnehmen werden, befindet sich der Wagen des Vereins für Drogenpolitik (VfD), der nicht mit Musik, sondern mit einem Rechtsanwalt und einem Straßenverkehrsexperten aufwarten wird, damit juristische und verkehrstechnische Fragen vor Ort professioneller erörtert werden können. Außerdem werden folgende Wagen politische Botschaften in Bild und Ton auf den Plätzen und in den Straßen Berlins kundtun: DHV-Hanfkäfer, Hanfparade (Demoleitung), Bündnis 90/Die Grünen, Piratenpartei Berlin, Die Linke, Udopea, Klaus der Gärtner, Der Musikwagen und Next Step 4 Hemp Luxembourg.
Vergl. hierzu: Hanfparade
http://www.hanfparade.de/
TAZ: Cannabis ist Weltkultur
Eve & Rave: Hanfparade 2010 – Cannabis ist Weltkultur
Hanfjournal: 14 Jahre Hanfparade
July 22 2010
Erfolg für Hanfbauer Bernard Rappaz
Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus Saxon im Kanton Wallis ist nicht nur ein Hanfpionier in der Schweiz, sondern auch ein Meister in der Fähigkeit, die helvetische Justiz und Strafvollzugsbehörden in Bedrängnis zu bringen. Vergleiche hierzu die Meldung vom 20. Juli 2010 in diesem Blog »Ein Hanfbauer bringt die Schweiz in Bedrängnis«. Mit seinem Hungerstreick hat er inzwischen sein Ziel erreicht, dass er seine Strafe vorläufig unter strengen Bedingungen an seinem Wohnsitz verbüßen darf. Nach diesem Zugeständnis der Behörden hat Rappaz seinen Hungerstreick abgebrochen.
Vorerst bleibt Rappaz im Berner Inselspital, bis die Ärzte entscheiden, dass er gesundheitlich in der Lage ist, seinen Hausarrest anzutreten. Dieser ist an Auflagen geknüpft:
Hausarrest von Rappaz unterliegt folgenden Bedingungen:
1. Ständige Überwachung rund um die Uhr.
2. Täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis.
3. Wöchentlicher Besuch ausschließlich von seinen Angehörigen während maximal 90 Minuten.
4. Begleiteter Besuch zu seinem behandelnden Arzt.
Wie die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten (Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration) gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte, hätte sie weder im Berner Inselspital noch sonst wo einen Arzt gefunden, der Rappaz zwangsernährt hätte. Sie hätte keine andere Wahl gehabt, sagt sie.
Das Bundesgericht in Lausanne hatte vergangene Woche die Walliser Behörden beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität des Hanfbauern mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen. Dazu wurden seitens des Sicherheitsdepartements des Kantons Wallis verschiedene Maßnahmen getroffen – darunter auch die Verlegung von Bernard Rappaz aus dem Klinikum der Universität Genf in das Berner Inselspital und die Anordnung einer Zwangsernährung vor dem Koma. Die Ärzte des Inselspitals widersetzten sich jedoch gegen diese Anordnung. Deshalb genügten diese Maßnahmen nicht, vermeldeten die Walliser Behörden am Mittwoch, 21. Juli 2010. Die Walliser Behörden erklärten: »Die Ärzte von Bern stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine zwangsweise Ernährung.« Rappaz hatte in einer Patientenverfügung bestimmt, dass er in keinem Fall eine Zwangsernährung akzeptiere. Ärzte müssen sich in einem solchen Fall an der Patientenverfügung orientieren. Im Weiteren habe die Phase vor dem Koma gewisse Risiken für die Gesundheit zur Folge, argumentieren die Behörden ihre plötzliche Kehrtwendung. Bei einer Zwangsernährung wird laut Antoine Roggo, Privatdozent und Leiter der Abteilung Medizinalrecht an der Universität Bern, der betroffenen Person die Nahrung in flüssiger Form über eine Magensonde verabreicht. Diese Sonde wird über die Nase und die Speiseröhre in den Magen geführt. Das Risiko bei einem solchen Eingriff ist gemäß Roggo eine Perforation der Speiseröhre. Ein solche Durchlöcherung könne zu einer Mediastinitis (Entzündung im Brustraum) und damit zum Tod führen.
Hintergrund für diesen Behördenentscheid ist eine beim Bundesgericht hängige Beschwerde von Rappaz. Die Richter in Lausanne müssen über einen vom Walliser Kantonsgericht abgelehnten Haftunterbruch entscheiden. Das Bundesgericht soll sein Urteil spätestens am 26. August 2010 fällen. Der Hausarrest gilt bis zu diesem Datum.
Respekt!
Die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hat in einer schwierigen Situation der Menschlichkeit den Vorrang gegeben, sie hat die Unversehrtheit von Leib und Leben und die Würde des Menschen höher bewertet als alle ordnungspolitischen Maßnahmen. Dafür verdient sie den Respekt der Bevölkerung. Auch den Ärzten der Kliniken in Genf und Bern gebührt Respekt. Sie haben sich strikt an die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gehalten und haben sich nicht von der Justiz oder den Vollzugsbehörden instrumentalisieren lassen. Sie haben damit das Vertrauen von Patienten in die Ärzteschaft gestärkt.
Kein Respekt …
Kein Respekt verdient der Walliser Nationalrat Oskar Freysinger von der Schweizer Volkspartei (SVP). In einem Interview mit Vincenzo Capodici, dass der Tagesanzeiger am 21. Juli 2010 unter dem Titel »Ein absoluter Skandal« abdruckte, rief er offen dazu auf, die ethischen Grundsätze der Ärzteswchaft über Bord zu werfen. Wörtlich sagte er: »Ich hätte Rappaz zwangsernähren lassen, sobald er in Ohnmacht gefallen wäre. Die Zwangsernährung hätte man wiederholt vornehmen müssen, wenn er bei wiedererlangtem Bewusstsein erneut in den Hungerstreik getreten wäre.« Offenbar scheinen für den SVP-Nationalrat die Richtlinien der Ärzteschaft bedeutungslos zu sein. Man kann nur froh sein, dass im Wallis derzeit kein SVP-Mann das Sagen im Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration hat.
Quellen, soweit nicht im Text angegeben, und weitere interessante Artikel zum Thema:
Martin Rupf: »Und wieder hat sich Rappaz durchgesetzt«, in: Aargauer Zeitung vom 22. Juli 2010
(sam/sda): »Hausarrest für Rappaz – Hungerstreik beendet«, in: Tagesanzeiger vom 21. Juli 2010
(sda/godc/gern): »Rappaz erhält Hausarrest – Hungerstreik unterbrochen«, in: SF-Tagesschau vom 21. Juli 2010
Andres Wysling: »Wenn Verbrecher zu Freiheitshelden werden«, in: Neue Zürcher Zeitung vom 14. Juli 2010
May 27 2010
Divergierende Repressionskoeffizienten
Nach Cannabis sind Amphetamin und Kokain die in der Bundesrepublik Deutschland am häufigsten konsumierten illegalisierten Stoffe. Gemäß Angaben der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) haben von den 18-64jährigen 0,5% (etwa 250.000 Personen) innerhalb des letzten Jahres Amphetamin respektive Methamphetamin konsumiert und 0,6% Kokain (etwa 300.000 Personen). Bei den 12-17jährigen haben 0,6% (etwa 26.000 Personen) Amphetamin und 0,8% (etwa 35.000 Personen) Kokain innerhalb des letzten Jahres konsumiert. Die Zahl der Kokainkonsumenten (335.000 Personen) liegt gemäß DBDD somit etwas höher als die der Amphetaminkonsumenten (276.000 Personen). Die Werte haben sich gemäß DBDD in den letzten zehn Jahren nicht massiv verändert.
Dennoch hat seit Beginn dieses Jahrtausends die Zahl der von der Polizei jährlich ertappten Kokainhändler um weit mehr als die Hälfte abgenommen, die Zahl der jährlich ertappten Amphetaminhändler hat jedoch deutlich zugenommen. Von 1999 bis 2009 hat die Zahl der erfassten Delikte betreffend Kokainhandel und -schmuggel von 10.877 auf 3.976 um 63,4% abgenommen, die der Delikte betreffend Amphetaminhandel und -schmuggel jedoch von 4.480 auf 5.635 um 25,8% zugenommen. Die folgende Abbildung zeigt die Zahlen betreffend Kokain (Datenquelle: BKA).
Die folgende Abbildung zeigt die Zahlen betreffend Amphetamin und Methamphetamin (Datenquelle: BKA).
Auch bei den auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße) zeigt sich ein stark divergierendes Bild zwischen Kokain und Amphetamin. Die allgemeinen Verstöße haben bei Kokain von 1999 bis 2009 um 11% abgenommen, bei Amphetamin hingegen um 153% zugenommen. Die folgende Abbildung zeigt die Zahlen betreffend Kokain (Datenquelle: BKA).
Die folgende Abbildung zeigt die Zahlen betreffend Amphetamin und Methamphetamin (Datenquelle: BKA).
Drogenhandel ist ein Offizialdelikt, das heißt, die Polizei ermittelt von sich aus proaktiv, um den Handel mit psychotropen Substanzen aufzudecken, die Substanzen aus dem Verkehr zu ziehen und die Händler bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Da Drogen oft im Kontext kultureller Veranstaltungen konsumiert werden, kontrolliert die Polizei beispielsweise Personen auf den Zufahrtswegen zu Goa-Parties und anderen Technoveranstaltungen, führt Razzien in Diskotheken und Szenekneipen durch oder kontrolliert Personen im Umfeld offener Drogenszenen. Solche Kontrollen werden als szenespezifische Kontrollen bezeichnet. Mehrheitlich werden Drogendelikte (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz) durch die proaktive Ermittlungstätigkeit der Polizei entdeckt. In einigen Fällen führen auch Aussagen von Beschuldigten zur Aufdeckung von Drogendelikten, manchmal nimmt die Polizei auch aufgrund von Denuntiationen, die zumeist aus persönlichen Streitigkeiten und/oder einem Rachegefühl heraus getätigt werden, die Ermittlungen auf.
Der Konsum von Kokain scheint bei weitem nicht so szenespezifisch zu sein wie der Konsum der meisten anderen Drogen. Im Bereich des Kokains zeigt sich eine langfristige Abnahme des Repressionskoeffizienten, im Bereich des Amphetamins jedoch eine langfristige Zunahme desselben.
In Deutschland nimmt die Repression gegen den Kokahinhandel seit der Jahrtausendwende deutlich ab. Offenbar will man den »Schönen und Reichen« in der Gesellschaft nicht die Zufuhr des Stoffes ihres Vergnügens übermäßig unterbinden. Offensichtlich will man von Seiten der Exekutive die öffentliche Aufmerksamkeit lieber auf andere Substanzen (und Konsumentengrupen) lenken und vom Kokain eher ablenken. Irgendwie scheinen die Kokainkonsumenten – zumindes ein gewisser Teil von ihnen – einer privilegierten Schicht anzugehören. Die Repression richtet sich nicht gleichermaßen gegen alle Konsumenten psychotrop wirkender Substanzen aus allen Gesellschaftsschichten, sondern selektiv gegen bestimmte Gruppierungen in der Gesellschaft. Offenkundig wird das Betäubungsmittelgesetz von der Exekutive zum dirigistischen Machtinstrument für gesellschaftspolitische Zwecke instrumentalisiert.
Wichtig: Safer Sniffing
Wer Drogen konsumiert, sollte die Risiken kennen. Die Risiken liegen oft nicht in den pharmakologischen Eigenschaften der Substanzen begründet, sondern in der Art der Einnahme. So weiß fast jeder Fixer, dass der gemeinsame Gebrauch von Spritzbestecken ein hohes Infektionsrisiko mit sich bringt. Doch die wenigsten Menschen, die Amphetamin und/oder Kokain schnupfen, wissen, dass auch der gemeinsame Gebrauch von Schnupfutensilien ebenfalls ein Infektionsrisiko darstellt. Schon kleine Verletzungen in der Nasenschleimhaut, welche gerade beim Sniffen durch schrafkantige oder schräg abgeschnittene Röhrchen entstehen können, genügen, um sich beispielsweise mit dem Hepatitis-Virus oder Herpes zu infizieren. Deshalb: Kein gemeinsames Benutzen von Röhrchen oder Banknoten beim Sniffen!
Vergl. hierzu auch: Eve & Rave: Pressemitteilung vom 16. Juni 2008 zur divergierenden Drogenrepression
May 02 2010
Informationen zu Drogen frei Haus
Der Rundbrief der Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. (DGS) erscheint nun seit sechs Jahren. Knapp 50 reguläre und Extraausgaben haben dem Rundbrief der DGS eine Verbreitung von über 2.600 Abonnements gesichert. Der Rundbrief hat sich in diesen sechs Jahren zu einem ausführlichen Journal entwickelt mit Dutzenden von Hinweisen zu online verfügbaren Publikationen rund um das Thema Drogen. Der Rundbrief zählt heute zu den besten Informationsplattformen im Bereich Drogen. Sehr empfehlenswert!
Nach dem Leittext gibt es jeweils Informationen aus der Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) und dann in Rubriken gegliedert Fachinformationen und Hinweise zu Artikeln aus der Presse. Die Rubriken sind wie folgt gegliedert: AntiSTigma, Bundesverband akzeptierender Drogenarbeit (AKZEPT), Deutsche Aidshilfe (DAH), Junkies – Ehemalige – Substituierte (JES), Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e.V., Stellenanzeigen, Industrienachrichten, Recht und Gesetz, Drogenpolitik, Prävention, Begleitkrankheiten, Substanzen, Substitutionsbehandlung, Gender, Einwanderung – fremdsprachige Informationen, Fort- und Weiterbildung, Kongresstermine, Schadensminderung (harm reduction), Internationales, War on Drugs, Neuerscheinungen, Service – Materialien – Links – Verschiedenes, Sex & Drugs & Rock ‘n’ Roll, aus dem Redaktionspapierkorb. In der letzten Rubrik findet man jeweils die skurilsten Presseberichte, so in der Maiausgabe (dgs-info, Ausgabe 38, Mai 2010) ein Hinweis zur Bild: »Hamburg. Polizei warnt vor Horror-Hasch. (Bild Hamburg, 13.04.2010)«. Dort wird berichtet, dass die Kiffer immer jünger werden, eine Feststellung, die man bereits vor mehr als 40 Jahren zu Zeiten der Änderung des Opiumgesetzes in das neue Betäubungsmittelgesetz in den Massenmedien und Berichten skuriler Experten lesen konnte.
Der Rundbrief (dgs-info) wird herausgegeben vom Vorstand der DGS – Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin und erscheint monatlich. Der Bezug ist kostenlos. Alle Rundbriefe sind im Archiv der DGS online im Internet verfügbar.
Verantwortlicher Redakteur: Hans-Günter Meyer-Thompson (Kathmandu/Nepal). Ständige Mitarbeiter: Ralf Gerlach (Münster), Mathias Häde (JES-Bielefeld), Inge Hönekopp (Mannheim), Ingo-Ilja Michels (Berlin), Robert Newman (New York), Newshawks von MAP.de, Max Plenert (Berlin), Ulrich W. Preuss (Halle/Saale), Dirk Schäffer (DAH, Berlin), Jörn Schroeder-Printzen (Potsdam), Rainer Ullmann (Hamburg), Georg Wurth (DHV, Berlin).
April 14 2010
Holländische Jugendliche kiffen weniger
In Europa kiffen aktuell (im letzen Monat gekifft) etwa 5 Millionen Jugendliche und junge Erwachsene unter 24 Jahren. Innerhalb des letzten Jahres haben etwa 10 Millionen Menschen in dieser Altersgruppe gekifft. Gemäß den neuesten Statistiken zum Drogenkonsum der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, EMCDDA) kiffen nur 5,3% der holländischen Jugendlichen aktuell, in Deutschland sind es hingegen 7,6% entsprechend einem Bevölkerungsanteil von 460.000 Personen. Die freie Verfügbarkeit von Gras und Haschisch in hollänischen Coffeeshops führt somit nicht zu einer erhöhten Nachfrage bei jungen Menschen, oder anders ausgedrückt, die Repression in Deutschland hat keine präventive Wirkung.
Die meisten jungen Kiffer in Europa, die im letzten Monat Haschisch oder Gras konsumierten, gibt es in den folgenden Ländern (Anteil der unter 24-jährigen in Prozent):
16,9% in Spanien
16,6% in Schottland
15,4% in Tschechien
12,7% in Frankreich
11,5% in Italien
10,3% in der Schweiz
9,7% in England und Wales
8,1% in Dänemark
7,6% in Österreich
7,6% in Deutschland
6,9% in Nordirland
6,7% in Belgien
6,1% in Estland
6,0% in der Slowakei
5,9% in Norwegen
5,3% in Irland
5,3% in den Niederlanden
Aufgrund dieser Daten kann niemand zurecht behaupten, die Repression gegen den Umgang mit Cannabisprodukten habe einen günstigen Einfluss auf das abstinente Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die behauptete präventive Wirkung der Strafverfolgung von Drogenhändlern im Bereich der Cannabisprodukte ist ein Mythos, der gerne von Repressionisten gepflegt wird, der sich aber statistisch nicht belegen lässt. Der Mythos der präventiven Wirkung dieser Repression respektive dieser kriminalisierung wird von vielen Massenmedien immer wieder auf das neue kolportiert, so dass die Mehrheit der Bevölkerung immer noch daran glaubt. In einer Botschaft des Schweizer Bundesrates vom 15. Dezember 2006 verkündete dieser: »Die Prävalenz des Cannabiskonsums steht gemäß internationaler Erfahrung in keinem direkten Zusammenhang mit der Bestrafung oder der Strafbefreiung des Konsums. Es lässt sich nicht nachweisen, dass Staaten mit einer eher restriktiven Cannabispolitik tiefere Konsumentenzahlen ausweisen als Staaten mit einer weniger restriktiven Cannabispolitik.« Dennoch stimmten die Schweizer in der Folge in einer Volksabstimmung gegen eine Legalisierung von Cannabis. Offenbar beeinflussen fundamentalistische Repressionisten die Massenmedien nach wie vor in einer derat massiven Weise, dass die Mehrheit der Bevölkerung immer noch Angst vor einer rationalen respektive vernünftigen Drogenpolitik hat. Dies trifft übrigens nicht nur auf die Schweiz zu, insbesondere die Drogenbeauftagten der Bundesregierung (die derzeitige wie ihre Vorgängerinnen) lehnen nach wie vor eine Novellierung der Cannabispolitik ab.
March 31 2010
Drogenpolitik: Ernsthaftes Problem zwischen Wissenschaft und Regierungen
Der Drogenkrieg in England eskaliert weiter. Nachdem der Leiter des Beratungsteams zum Missbrauch von Drogen (Advisory Council on the Misuse of Drugs, ACMD), David Nutt, im Oktober des letzten Jahres aufgrund seiner wissenschaftliche Untersuchungen entlassen wurde, traten weitere Wissenschaftler aus dem Beratungsteam der Regierung aus Protest von ihren Ämtern zurück. Nun ist es in London zu einem weiteren Eklat gekommen. Die leitende Mitarbeiterin des Beratungsteams der Regierung, Polly Taylor, trat gestern als sechste Wissenschaftlerin aus Protest wegen des Ignorierens wissenschaftlicher Erkenntnisse in der britischen Drogenpolitik aus Protest zurück. Die Regierung konterkarriere immer wieder alle Bemühungen, die Drogenpolitik auf eine wissenschaftliche Basis zu führen und untergrabe jegliche Möglichkeit einer vertrauensvolle Zusammenarbeit, so die Essenz ihrer Kritik.
Hier der Volltext der Rücktrittserklärung von Dr. Polly Taylor, Übersetzung von Tribble (Die Hanfplantage, Originaltest in Englisch auf BBC News):
»Werter Staatssekretär,
ich schreibe Ihnen um von meiner Position als unabhängige wissenschaftliche Beraterin im Beirat zum Missbrauch von Drogen (Advisory Council on the Misuse of Drugs, ACMD) zurückzutreten.
Als Sie das ACMD im November 2009 trafen, drückten viele von uns ihre großen Sorgen aus, wie unsere Empfehlungen von Ihnen und Ihrem Vorgänger behandelt wurde, die zu der Entlassung unseres Vorsitzenden Professor David Nutt führte.
Prof. Nutt wurde entlassen für die Inhalte, die er in einer seiner Vorlesungen in seiner Rolle als Akademiker vermittelte. Er wiederholte die Empfehlungen, die das ACMD für eine sinnvolle Klassifizierung von Cannabis und Ecstasy gegeben hatte, Empfehlungen, welche die Regierung ablehnte.
Zwei unserer Mitglieder, Dr. Les King und Marian Walker traten in der Folge aus Protest zurück.
Bei diesem Treffen war es Ihnen nicht möglich, die nötigen Versicherungen zu vermitteln, wie die unabhängigen wissenschaftlichen Empfehlungen in Zukunft gehandhabt werden sollen, und drei weitere Mitglieder, Dr. Simon Campbell, Dr. John Marsden und Dr. Ian Ragan traten zurück.
Andere von uns im ACMD waren dafür, auf die Antwort der Regierung zur Frage betreffend die Prinzipien für wissenschaftliche Empfehlungen zu warten, die von der wissenschaftlichen Gemeinschaft und vielen ACMD Mitgliedern gestellt wurde.
Die erste Antwort der Regierung, im Dezember veröffentlicht, war höchst unbefriedigend und schien nur die Festlegung des Ministers und die Entlassung von unabhängigen wissenschaftlichen Beratern mit Bezug auf “Glaubwürdigkeit” zu rechtfertigen.
Wir hatten Verstanden, dass die Anforderung an uns, den Ratgebenden, sei, den Verhaltenskodex für den wissenschaftlichen Beirat zu befolgen und nicht zugunsten oder für die Glaubwürdigkeit eines Ministers unseren Rat zu geben.
Angesehene Wissenschaftler und Regierungsberater haben Einwände dazu vorgebracht, genau wie die Einlassung des ACMD zu jenem Dokument. Die gleichen Punkte wurden vom Science and Technology Select Committee in ihren Briefen an die Regierung aufgeworfen.
Ich bin daher sehr überrascht und enttäuscht, dass die Regierung diese Sorgen zurückweist mit der Veröffentlichung der finalen Version dieser Prinzipien in dieser Woche. Die erste Anforderung ist eine “Vertrauensbasis”, die mit Sanktionen gegen unabhängige Wissenschaftler verstärkt wird – ungeachtet dessen, was in dem Verhaltenskodex zusammengestellt worden ist.
Ich glaube es gibt nur wenig, was wir machen können um zu Beschreiben, wie wichtig es ist, dass die Empfehlung nicht von den Begehren von Ministern oder der Stimmung der Tagespresse unterworfen ist.
Ich bin sehr stolz über den hohen Standard, den die Arbeit bei der ACMD ermöglicht hat, und ich habe vollstes Vertrauen in meine Kollegen beim ACMD und ihrem Vorsitzenden, Prof. Les Iverson, und somit ist es bedauerlich, dass ich miuch genötigt fühle, meinen Mangel an Vertrauen auszudrücken, in welcher Art und Weise die Regierung mit ihrem [der ACMD] Rat umgeht. Somit ist es mir nicht möglich, weiter in diesem Kommitee mitzuarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr Polly Taylor«
Auch in Deutschland werden wissenschaftliche Erkenntnisse in der Drogenpolitik ignoriert
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte im Jahr 1999 eine Drogen- und Suchtkommission berufen, der hochkarätige Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften sowie ein Vertreter der Betroffenen und ein Journalist und Praktiker angehörten. Das 14-köpfige Gremium hatte sich am 8. Dezember 1999 in Berlin konstituiert. Die Aufgabe der Kommission war es, Empfehlungen zur Verbesserung der Suchtprävention auszuarbeiten. Des Weiteren sollte die Kommission dazu beitragen, einen neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Suchtmittel zu entwickeln, der die wichtigen Aspekte und Maßnahmen in diesem Bereich auf allen Ebenen umfassen sollte.
Am 4. Juni 2002 hatte die Drogen- und Suchtkommission der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, ihren Abschlussbericht zur Verbesserung der Suchtprävention übergeben. Damals hatte das Gesundheitsministerium zu diesem Anlass eine Pressemitteilung mit dem Titel »Politik der Bundesregierung sieht sich durch das Votum der Drogen- und Suchtkommission bestätigt« veröffentlicht. Sowohl die Pressemitteilung (Nr. 13 vom 4. Juni 2002) als auch eine Vollversion des Abschlussberichtes der Drogen- und Suchtkommission konnte man über mehrere Monate hinweg auf der Website des Gesundheitsministeriums abrufen. Heute sucht man jedoch auf der Website des Ministeriums vergeblich nach diesen beiden Dokumenten. Sie wurden einfach wieder entfernt. Und damit dies nicht allzu auffällig erschien, wurde bei allen Pressemitteilungen der Drogenbeauftragten aus den Jahren 2001 und 2002 die Nummerierung ebenfalls entfernt. Mit nahezu akribischer Präzision wurden hier nach klassischer Geheimdienstmanier wie zu Stalins Zeiten in der Sowjetunion Dokumente aus Verzeichnissen entfernt, um das in diesen amtlichen Dokumenten transportierte Gedankengut besser ausmerzen zu können.
Nach wie vor baut die amtliche Drogenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland auf die fachliche Unkenntnis der Bevölkerung und unterschlägt deshalb systematisch wichtige Informationen, um den Stand der allgemeinen Unkenntnis nicht zu gefährden. Beispielsweise wurde im Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom 29. April 2003 der Abschlussbericht der Drogen- und Suchtkommission vom Juni 2002 erwähnt (S. 21), jedoch ohne der Angabe einer Bezugsquelle und unter Unterschlagung wichtiger Empfehlungen der Kommission wie:
»Vielmehr ist besonderes Augenmerk auf mögliche schädliche Nebenwirkungen solcher Gesetze (z. B. Stigmatisierung bestimmter Personengruppen, negative Effekte durch Inhaftierungen etc.) zu richten. Zudem sollten Gesetze regelmäßig evaluiert und daraufhin überprüft werden, ob die in sie gesetzten Erwartungen auch tatsächlich erfüllt worden sind. Sollte die (unabhängige) Evaluation zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht der Fall ist, dann sind die Gesetze abzuschaffen, im Ausnahmefall auch zu ändern.« [S. 30]
»Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren aus politischen Erwägungen mit dem §§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, 11 und 12 BtMG besondere Tatbestandsformen der Beihilfe zum Konsum geschaffen und mit Strafe bedroht, obwohl von seiten der Strafverfolgung hier kein Bedürfnis bestand. So zeigen denn auch die Statistiken der Strafverfolgungsbehörden, dass diese Vorschriften nicht zu Verurteilungen führen, aber von den politischen Parteien bei der Bewertung von Drogenhilfe und Therapiemaßnahmen häufig zitiert werden. Die Lösung der Probleme wäre deshalb eine ersatzlose Streichung dieser Vorschriften.« [S. 31]
Wissenschaftliche Erkentnisse sind seitens der amtlichen Drogenpolitik offenbar weder in Deutschland noch in England erwünscht. Die Fundamentalisten führen hier wie dort offenbar weiterhin die Regie.
March 25 2010
Scheue Piraten
Die Piratenpartei hält sich drogenpolitisch bedeckt. Wo soll das noch hinführen?
Jochen Löblein ist der Sprecher der AG Drogen in der Piratenpartei. Hier werden die Konzepte erstellt, die den Piraten zur Abstimmung vorgelegt werden. Fast 20 Personen umfasst die AG, wobei die Aktiven meist über 40 sind.
Ihnen geht es teilweise aus persönlichen Gründen um die Verwendung von Cannabis als Medizin und auch Löbleins zentrales Anliegen ist: “Kranken zu helfen, denen nur aus Gründen der Moral wirksame Medizin vorenthalten wird.” Dabei sieht er nicht nur Cannabis als verbotene und wertvolle Medizin. Bei seiner Arbeit für die Organisation MAPS aus den USA, lernte er auch die therapeutische Verwendung von MDMA, LSD und Psylocibin kennen.
Löblein ist mit seinen 40 Jahren relativ alt für seine Partei. “Zieht man die statistischen Ausreisser ab, ist der Altersschnitt der Piraten 25 Jahre”, sagt er. Eine junge Partei also, zudem dem Liberalismus verpflichtet, warum ziert man sich da so mit einem Bekenntnis zur offensiven Drogenpolitik? “Ich habe in der Partei bisher noch keine Gegner einer liberalen Drogenpolitik entdecken können, nur Leute die Angst haben”, sagt Löblein. Vor den Medien etwa, oder dem oberflächlichen Bild einer Spasspartei.
Die Piratenpartei tut sich schwer mit dem Entwurf einer zukünftigen Drogenpolitik. Das Konzept des Drogenführerscheines hält Löblein beispielsweise in der Partei für nicht durchsetzbar. “Regulation als Grundansatz, da gehn sofort die roten Flaggen hoch”, sagt er.”
Zudem gehört Drogenpolitik nicht zu den Kernthemen der Piratenpartei. Vor allem Gründungsmitglieder würden die Partei nach schwedischer Tradition gern auf z.B. Bürgerrechte und Datenschutz beschränken, sagt Löblein. Bei einer Umfrage unter 161 Piraten im August 2009 sprachen sich jedoch 61 Prozent für eine Öffnung des Themenspektrums aus, 50 Prozent davon befanden die Drogenpolitik für ein wichtiges Thema für die zukünftige Arbeit der Piraten.
Löblein ist sicher, dass der Konsens der Piratenpartei letztlich ein liberaler sein wird, aber, “man muss da strategisch vorgehen und schauen, welches der nächste Schritt ist“, sagt er. Zunächst also sollen die Piraten eine weitreichende Freigabe von medizinischem Cannabis fordern, dann, so hofft Löblein, könne man auf Basis dieser Vorbereitung und Erfahrung zur Forderung der Freigabe von Cannabis zum Eigenkonsum übergehen. “Es ist nunmal eine Partei im Aufbau”, sagt Löblein. Das bedeute “nicht nur Unklarheit in der Zielsetzung, sondern auch das Potential mitzubestimmen, wo es hingehen soll”, sagt er. Wo es dann hingeht, und ob die Piraten den sicheren Hafen der drogenpolitischen Minimalforderungen jemals verlassen werden, ist nach wie vor offen.
March 22 2010
US-Cannabisgesetze und der Drogenkrieg in Mexiko
Unter dem Titel »Sind die US-Cannabisgesetze an dem Krieg gegen Drogen in Mexiko schuld?« veröffentlichte Tribble heute den folgenden Artikel im Blog Die Hanfplantage, der die Perversion der derzeitigen Drogenpolitik in sehr anschaulicher Weise durchleuchtet. Der Text stammt von Paul Armentano, NORML Vorstand, und wurde von tribble ins Deutsche übertragen:
Vor etwas weniger als einem Jahr erklärte die Leiterin der DEA Michele Leonhart öffentlich, dass die eskalierende Gewalt an der US-Amerikanischen/Mexikanischen Grenze ein Zeichen des »Erfolgs« von Amerikas Strategie im Krieg gegen die Drogen sei.
»Unserer Ansicht nach ist die Gewalt, die wir sehen ein Anzeichen für den Erfolg, den unsere sehr engagierten mexikanischen Amtskollegen haben,« sagte Michele Leonhart, die erst letztens von Präsident Obama zur Vollzeitdirektorin der DEA vorgeschlagen wurde. »Die Kartelle agieren wie gefangene Tiere, denn sie sind gefangene Tiere.«
Nun, wenn die Chefin der DEA denkt, dass die etwa 6.300 auf Drogenkartelle bezogene Morde im Jahr 2008 irgendwelche Fortschritte seien, kann ich mir nur vorstellen, dass sie glaubt, der Amoklauf am Wochenende südlich der Grenze – was die Ermordung einer schwangeren U.S.-Angestellten des US-Konsulats der mexikanischen Grenzstadt Ciudad Juarez und Mitglieder ihrer Familie beinhaltete – ein unglaublicher Sieg sein muss.
Für den Rest von uns sind diese Gewaltausbrüche nicht so eine kleine Sache – eine Tragödie, die uns sehr ans Herz geht, da es US-Gesetze sind, die diese Gewalt unterstützen.
Siehe hierzu, wie ich schon in meinem Kommentar »Wie man den tödlichen Drogenkrieg in Mexiko beendet« im letzten Jahr schrieb:
»Nachrichtenagenturen schätzen, dass die mexikanischen Drogenlords über 100.000 Soldaten – etwa so viele wie die mexikanische Armee – haben und der Wohlstand, der Einfluss und die Einschüchterungen bis in die höchsten Ebenen der Strafverfolgung und der Regierung reichen. Woher bekommen die Kartelle ihren Wohlstand und ihre Macht? Durch den Handel und Transport verbotener Drogen – hauptsächlich Marihuana – über die Grenze in die Vereinigten Staaten von Amerika.
Das US-Amerikanische Büro zur nationalen Drogenkontrolle sagt, dass mehr als 60 Prozent der Profite der Drogenlords von der Ausfuhr und dem Verkauf von Cannabis auf dem amerikanischen Markt kommen. … (Zum Vergleich, nur etwa 28 Prozent der Profite kommen von der Verteilung von Kokain, und weniger als 1 Prozent von dem Handel mit Methamphetamin.) … Regierungsstellen schätzen, dass etwa die Hälfte des Marihuanas, welches in den USA konsumiert wird, außerhalb ihrer Grenzen hergestellt wird. Und sie haben Mexiko als mit Abstand größten Versorger mit Gras identifiziert.«
Wenn die Obamaregierung endlich die unglaubliche Gewalt der (mexikanischen) Drogenbanden für allemal reduzieren will, muss sie denen ihre primäre Einnahmequelle entziehen – und das ist der Schmuggel von Marihuana.
Seit mehr als 70 Jahren der strafrechtlichen Verbote (und unzähligen Milliarden Dollar für den Versuch, Marihuana an den südlichen Grenzen abzufangen), ist Amerika noch immer das primäre Ziel für mexikanisches Gras. Warum? Ob man es wahrhaben will oder nicht, Amerikaner konsumieren gerne Cannabis, und Fakt ist, dass US-Amerika die Weltspitze im Graskonsum anführt.
Einer ökonomischen Schätzung von 2007 nach geben US-Bürger jedes Jahr 113 Milliarden Dollar aus, um eine geschätzte Menge von 31,1 Millionen Pfund (etwa 14 Millionen Kg oder 14.000 Tonnen) zu konsumieren. Nach den Statistiken der Regierung haben über 100 Millionen Amerikaner Marihuana genutzt. Mehr als Einer von Zehn Amerikaner konsumieren Cannabis regelmäßig. Kurzum: Die Strafbewehrung und Verfolgung von Marihuana reduziert die Nachfrage nicht, und wird sie nie reduziern. Somit ist die Zeit gekommen, die Versorgung zu Regulieren.
Es ist Zeit, die Produktion und Verteilung von Marihuana aus den Händen von gewalttätigen Banden zu nehmen und sie in die Hände von lizenzierten Geschäften zu geben. Der einzige Weg das zu realisieren ist die Legalisierung.
Oder, was ich annehme, wir könnten auch einfach so weitermachen, wie bisher.
Am Montag sprach ich mit Richter Andrew Napolitano auf FoxNews, um dort zu diskutieren, wie eine Legalisierung von Marihuana – und nicht die Verschärfung der Prohibition durch die Regierung – die Gewalt rund um den Handel mit Marihuana eindämmen könnte. Du kannst das Video hier sehen.
Der Richter hat es »kapiert« – lasst uns hoffen, dass die Regierungen es auch eines Tages »kapieren«.
von Paul Armentano, NORML Vorstand, 17.3.2010
Mein Kommentar:
Die derzeitigen Drogenkontrollmaßnahmen sind als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren, da sie ein großes Hindernis zur Einführung von neuen Strategien darstellen, um das Problem sowohl auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet.
Seit Präsident Felipe Calderón im Dezember 2006 sein Amt antrat und der Drogenmafia den totalen Krieg erklärte, sind in Mexiko beim Kampf gegen die Bosse und vor allem bei Auseinandersetzungen zwischen den Kartellen 18.000 Menschen umgekommen, vorwiegend durch Waffen und Munition, die in den USA hergestellt wurden. Im vergangenen Jahr waren es 7.700, davon allein 2.632 in der 1,3 Millionen Einwohner zählende Stadt Ciudad Juarez – erschossen, geköpft, verstümmelt. Zum Vergleich: In Afghanistan, das zwanzigmal mehr Einwohner als die mexikanische Grenzstadt hat, wurden im selben Zeitraum im Krieg und bei Terroranschlägen etwa 2.300 Zivilisten getötet.
Im Februar 2010 wurden die »Highlights« der US-amerikanischen Pläne für 2011 für den Krieg gegen die Drogen durch das Büro für nationale Drogenkontrolle (ONDCP) veröffentlicht. Das Budget setzt 15,5 Milliarden US-Dollar auf den Plan für das Jahr 2011. Das entspricht einer Zunahme von 3,5 Prozent gegenüber 2010. Gewiss ist schon heute, dass diese Gelder nicht im Einklang mit der Menschenrechtserklärung der UNO eingesetzt werden.
Drogenpolitik muss sich den Prinzipien einer guten Regierungsführung unterordnen, wie sie in den universalen Menschenrechtserklärungen, in der Konvention über Biodiversität und in anderen internationalen Abkommen zugrunde gelegt sind. Insbesondere sind die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechte sowie das Recht auf kulturelle Vielfalt für alle Individuen zu garantieren. Deshalb ist den Regierungen der Welt vorzuschlagen, die Vereinten Nationen dazu aufzufordern, das Politikfeld »Drogenkontrolle« respektive »Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen« der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Suchtstoffkommission (UNODC) zu entziehen und der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) anzuvertrauen.
Vergleiche hierzu auch: Thomas Schmid: Gebt die Drogen frei!, in: Berliner Zeitung, 18. März 2010, Meinung; und Claudius Seidl: Gebt die Drogen frei! – Eine Frage des Gesetzes, in: Frankfrter Allgemeine Zeitung, 30. November 2009, Debatten; und Tribble: USA: Krieg gegen Drogen bekommt neuen Brennstoff im Blog Die Hanfplantage am 13. Februar 2010 und Hans Cousto: Manipulation versus Information; Das Weltkulturerbe der Psychonautik.
Die nächsten zwei Demonstrationen gegen diesen perversen Krieg gegen die Drogen (War on Drugs) in Berlin finden statt am:
8. Mai 2010 (Hanftag)
7. August 2010 (Hanfparade)
March 17 2010
Streik in den Coffeeshops am 9. Juni 2010
Die Coffeeshopbesitzer in Holland rufen zu einem Streik am 9. Juni 2010 auf, um die Aufmerksamkeit auf ihre wichtige Rolle in der niederländischen Gesellschaft zu richten. Der Streik wird von dem Coffeeshopbesitzer Nol van Shaik, der den Willie Wortel Cannabis Shop in Harlem gegründet hat, organisiert. Nol van Shaik will mit dem Streik die Coffeeshopbetreiber und ihre Kunden darauf aufmerksam machen, dass, sollte eine rechts-konservative Regierung gewählt werden, sie nicht nett zu dem Handel sein werden.
Wenn die Mitte-Rechts Christlich-Demokratische Partei (CDA) oder die Geert Wilders Freiheitspartei nach den Wahlen in den Niederlanden am 9. Juni 2010 dominieren, könnten sich die berühmten liberalen Cannabisgesetze ändern.
Auf seiner Webseite hat van Shaik ein Manifest mit den Argumenten für lizensierten Cannabis Coffeeshop Handel veröffentlicht, in denen er herausstellt, dass sie jedes Jahr 400 Millionen Euro in Steuern beitragen und dass, wenn sie schließen müssten, die Kunden auf den unkontrollierbaren Schwarzmarkt angewiesen wären. Van Shaik möchte auch auf die strengen Regeln in den Coffeeshops aufmerksam machen, die auch durchgesetzt werden. Kein Alkohol und keine harten Drogen sollen in den Läden konsumiert werden und es bestehen strenge Altersbeschränkungen.
Trotz dem Fakt, dass Holland eine der gemäßigsten Cannabisgesetze in der Welt besitzt, rauchen statistisch gesehen weniger Niederländer Marihuana als in jedem anderen europäischen Land. Daten des Europäischen Überwachungszentrums für Drogen und Drogenabhängigkeit belegen, dass etwa 5.4% der niederländischen Erwachsenen Cannabis rauchen, im Vergleich zu Italien mit 14.6%. Auch Spanien, die Tschechische Republik und Frankreich haben weit höhere Cannabiskonsumwerte. Nol van Sheik besteht darauf, dass Hollands Cannabis Coffeeshop Experiment auch ein positives Modell für andere Staaten in Europa und Amerika sei.
Nach Informationen auf van Shaiks Webseite wurden auf Druck der konservativen Regierung 750 Cannabis Coffeeshops seit 1996 geschlossen . Aber die Dinge könnten sich auch zum Positiven wenden in Richtung einer legalen Cannabisindustrie. Job Cohen, ehemaliger Bürgermeister von Amsterdam, wurde als neuer Kandidat für die Niederländische Arbeiterpartei (PvDA) genannt, nachdem der Vorsitzende Wouter Bos letzten Monat zurückgetreten ist. Herr Cohen ist schon lange bekannt als Unterstützer von entspannten Gesetzen zu weichen Drogen und hat an modernen Gesetzen zum Umgang mit der Prostitution mitgearbeitet. Cohen hat sich auch für die Coffeeshops ausgesprochen, und sagte, dass 25% der Touristen, die Amsterdam besuchen, auch ein solches Cafe besuchen, jedoch weniger Probleme machen, als die Touristen, die Alkohol konsumieren. Er ist auch für eine Legalisierung der Cannabisproduktion als Maßnahme, das organisierte Verbrechen zurück zu drängen.
Sowohl die Coffeeshopbesitzer als auch die Coffeeshopkritiker sind sich darin einig, dass die Existenz des organisierten Verbrechens in dieser Industrie eine echte negative Seite ist. Deshalb schlagen die Coffeeshopbetreiber eine bessere Gesetzgebung für alle Aspekte der Cannabisindustrie vor, anstelle eines vollständigen Verbots. Im Moment sind die Gesetze für die Coffeeshopindustrie eher vage gehalten. Unter dem gedoogbeleid (Toleranzregelung) ist der Besitz von mehr als fünf Cannabispflanzen strafwürdig wie auch der Besitz von mehr als fünf Gramm Marihuana- oder Haschischprodukte.
via TalkingDrugs, Hanfplantage
March 15 2010
Piraten-Drogenpolitik zur NRW-Landtagswahl
(Logo ohne Genehmigung und in miserabler Qualität von der Homepage geklaut)
Piraten sind Freigeister? Wenn es um Drogenpolitik geht, ist das nicht zwingend der Fall. Im Wahlprogramm der Piratenpartei NRW ist das Wort Drogen nicht einmal zu finden. Die Kandidatin Julia Schramm erklärt auf Abgeordnetenwatch.de, dass die NRW-Piraten “sich auf ihrer Mitgliederversammlung zum Parteiprogramm gegen eine umfassende Legalisierung (von Cannabis) ausgesprochen (haben).” Sie persönlich bedauert das und wird sich “für eine Entkriminalisierung von Eigenkonsum weiterhin einsetzen.”
Denn Entkriminalisierung, gar freier Verkauf, haben laut Schramm Vorteile. Sie schreibt: “Ist die Möglichkeit gegeben Cannabis abseits des Schwarzmarktes zu erwerben wird die Gefahr als Cannabiskonsument mit “harten” Drogen konfrontiert zu werden drastisch reduziert. Einer Entkriminalisierung des Erwerbs (der Konsum ist ja sowieso nicht strafbar!) würde so eine Entkriminalisierung des Umfeldes folgen. Cannabis wäre somit lediglich eine “Einstiegsdroge”, wie es Alkohol auch ist.” Mal abgesehen von der piratenmäßig total freigeistigen Zeichensetzung und der Tatsache, dass ich die Argumentation nicht verstanden habe, ist vor allem bemerkenswert, dass Cannabis bei völliger Freigabe laut Schramm nur noch eine Einstiegsdroge sei. Eine Einstiegsdroge war Cannabis nämlich nie, wenn man der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung glauben darf:
March 09 2010
Rechtssicherheit bei Online-Beratung
Die Vorratsdatenspeicherung, die mit der Entscheidung vom 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, hatte das Verhalten vieler Menschen massiv beeinflusst. Gemäß einer Umfrage vom 27. bis 28. Mai 2008 der Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen (forsa), die im Auftrag vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft, dem Deutschen Fachjournalisten-Verband und der JonDos GmbH durchgeführt wurde, würden, wenn sie den Rat einer Eheberatungsstelle, eines Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle benötigten, 46 Prozent der Bundesbürger Kontakt über Telefon, Handy oder per E-Mail aufnehmen. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger (52 Prozent) hingegen würde dies wegen der Verbindungsdatenspeicherung lieber unterlassen und stattdessen zum Beispiel dort persönlich vorsprechen oder gar auf die Beratung verzichten.
Für die Prävention hatte das fatale Folgen, weil viele Menschen sich nicht mehr trauten, im entscheidenden Moment telefonisch oder per E-Mail Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hilfe bedeutet oft auch Gefahrenabwehr für die betroffenen Personen. Durch diese Tatsache zeigt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Hindernis für die präventive Gefahrenabwehr darstellte. Dieses Hindernis wurde durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorerst einmal aus dem Wege geräumt. Bei der Online-Beratung gilt seit dem 2. März 2010 wieder das Prinzip von Vertraulichkeit und für Drogenberater und Seelsorger ist durch die höchstrichterliche Entscheidung die Rechtssicherheit wieder hergestellt.
Die Vorratsdatenspeicherung stellte ein Sicherheitsrisiko für Hilfe-Suchende dar, weile viele von ihnen einfach Angst hatten, Hilfe zur Abwehr einer Gefahr in Anspruch zu nehmen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) scheint diese Erkenntniss zu ignorieren und beschwört, das Vakuum (durch die Unterbindung der Vorratsdatenspeicherung) bei der Kriminalitätsbekämpfung im Internet sei ein Hochrisiko für die Sicherheit der Bürger. In einem offenen Brief vom 7. März 2010 an die Bundeskanzlerin stellt der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, in vorwurfsvoller Weise folgendes fest:
»Ernüchternd ist die Erkenntnis aus dem Urteil, dass im Wesentlichen die Durchführungsbestimmungen die Reaktion des BVerfG herausgefordert haben – und man muss hierbei die Berechtigung der Kritik ausdrücklich einräumen. Hier hat die Bundesnetzagentur die Handlungsbedarfe jahrelang verschlafen!«
und weiter:
»Als Gesellschaft befinden wir uns in einer problematischen Gemengelage, in der weder Politik noch Justiz die Herausforderungen verstehen, ohne in fast schon verantwortungsloser Weise abhängig zu sein von Lobbyisten aus dem Bereich der IT–Industrie (Politik) oder sich ausgesprochen einseitig vor der Urteilsfindung durch den Chaos Computer Club (CCC) beraten zu lassen (BVerfG). [...] Aus vielen Gesprächen des BDK mit der sog. Netzkultur wurde deutlich, welche Wirklichkeitsverzerrungen und zum Teil naive Vorstellungen dort dazu vorherrschen, was Kriminalpolizei tut oder darf.«
Hierzu stellt Felix Neumann in seinem Blog am 9. März 2010 unter dem Titel »Und der BDK weinte bitterlich« in treffender Weise fest:
»Bemerkenswert an der jüngsten BDK-Pressemitteilung ist die ehrliche Furcht ihres Autors, dass sich etwas ändert in Sachen Grundrechte, dass man der Polizei eben nicht mehr jeglichen erdenklichen Kredit schenkt. Der BDK ist wirklich konsterniert. [...] Weinerlich legt der große Vorsitzende dar, dass der Untergang des Abendlandes droht. (Man möchte ihn in den Arm nehmen und ihm zum Trost Georg Kreisler vorsingen.) Immerhin: Das Pressemeldungsstimmungsbarometer, das ansonsten nur »mit Entsetzen/Enttäuschung/großer Betroffenheit« u.ä. kennt, wurde erweitert um »konsterniert nehmen wir zur Kenntnis«, dass nämlich, ja dass es eine Konsequenz hat, wenn Gesetze verfassungswidrig sind.«
Seelsorger und Drogenberater – sowie vor allem die Hilfesuchenden – können vorerst aufatmen und im gegebenen Rahmen des Grundgesetzes wieder frei und unbeobachtet miteinander kommunizieren. Damit hat das BVerfG durch seine Entscheidung einen wesentlichen Beitrag für die Prävention, Hilfe und Gefahrenabwehr geleistet.
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