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May 03 2012

Am 5. Mai ist Hanftag

Wir schreiben das Jahr 2012 und Cannabis ist noch immer nicht legalisiert – Grund genug einen neuen Hanftag in Berlin stattfinden zu lassen.

Der Global Marihuana March ist seit 1999 weltweit eine Institution. In Berlin heißt der Global Marihuana March seit vier Jahren „Hanftag“. Der vierte Hanftag lockt daher mit dem anti-prohibitionistischen wie anti-apokalyptischen Demonstrationsmotto „davon geht die Welt nicht unter“.

Das Zara Leander Zitat will die Demonstration jedoch nicht (nur) auf die allgemeine Weltuntergangsstimmung 2012 bezogen wissen. Vielmehr spielt der Hanftag auf die irrationalen Ängste mancher Menschen vor einer Cannabislegalisierung an. Vor der kontrollierte Freigabe der Pflanze Hanf zur medizinischen wie zur vergnüglichen und entspannenden Anwendung muss sich niemand fürchten!

Wenn sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Youtube in Sachen Hanf vollkommen unwissenschaftlich outet, die Suchtstoffkommission (CND) der UNO in Wien tagt und dennoch nichts Vernünftiges aus den Mündern der vergreisten Bedenkenträger kommt, dann bleibt Bürgern mit Gerechtigkeitsgefühl nur der Gang auf die Straße, um die dringend notwendige hanfpolitische Umkehr einzufordern.

Am 5. Mai 2012 findet somit der vierte Hanftag unter dem Motto „davon geht die Welt nicht unter“ inmitten Berlins statt und fordert endlich wissenschaftlich, moralisch, ethisch sowie auch wirtschaftlich auf das Scheitern des Drogenkrieges und des Kampfes gegen den Hanf einzugehen, anstatt an einem veraltetem Gedankenmodell festzuhalten, das in der Realität noch nie funktionierte und auch nie funktionieren kann.

Am 2. Mai 2012 schrieben Claudius Seidl und Harald Staun unter dem Titel „Legalität als letzter Ausweg – Machen wir Frieden mit den Drogen“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Wenn man Bilanz ziehen wollte, was dieser Krieg, der andauert, wem gebracht habe: Dann könnte man damit, weil die Opfer so viele und die Schäden unermesslich sind, ein paar tausend Seiten füllen. Man kann sich aber auch ein bisschen kürzer fassen: Die Gefängnisse, vor allem in den Vereinigten Staaten sind voll; der Konsum von Drogen hat aber nicht abgenommen. Im Norden Mexikos sind die Kartelle der Drogenhändler mächtiger als die Polizei, das Drogengeld hat die gesamte Verwaltung korrumpiert.“ Sie kommen deshalb zur folgenden Schlussfolgerung: „Wenn die vergangenen vierzig Jahre aber etwas lehren, dann ist es das: Man kann gegen Drogen keinen Krieg führen – und schon gar nicht gewinnen. Es ist also höchste Zeit, endlich mal zu prüfen, ob man mit den Drogen seinen Frieden machen kann.

Zahlreiche Redner/innen werden auf dem Hanftag die Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Drogenprohibition aufklären und Alternativen aufzeigen, für die politisch geworben wird. Sprechen werden u.a.:

Steffen Geyer (Cannabiskultour)
Emanuel Kotzian, Herausgeber Hanf Journal
Rüdiger Schmolke, Chill Out e.V.
Barbara Seid, Die Linke
Georg Wurth, Deutscher Hanf Verband – DHV
Rolf „Rollo“ Ebbinghaus, Hanf Museum Berlin
Michael Knodt, Chefredakteur Hanf Journal

Heide Hagen, suchtpolitische Sprecherin der Piratenparei Berlin
Hans Cousto, Freie Arbeitsgemeinschaft Drogengenusskultur
Martin „Tribble“ Steldinger, PSI-TV, Hanfparade

 

Für das musikalische Begleitprogramm auf dem Hanftagwagen sorgen die DJs Peter und Daniel, das natürlich auch politische Songs zur Legalisierung beinhalten wird.

Hanftag, Samstag, 5. Mai 2012
Start: 14:00 Uhr am Alexanderplatz bei der Weltzeituhr
Ende: 18:00 Uhr am Pariser Platz beim Brandenburger Tor

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January 14 2012

Drogen- statt Kinderpornofahndung

In Deutschland wurde die Öffentlichkeit in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Begehren einer erweiterten Telekommunikationsüberwachung des öfteren mit äußerst fragwürdigen Argumenten getäuscht. Allen voran ist hier Ursula von der Leyen, von 2005 bis 2009 Familienministerin, zu nennen. Sie machte umstrittene Vorstöße zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt. Von der Leyen nannte regelmäßig falsche Fallzahlen und behauptete, es gebe eine regelrechte „Kinderpornoindustrie“. Stephanie Anna Charlotte Freifrau von und zu Guttenberg sekundierte ihr dabei in der der RTL-2-Sendung „Tatort Internet – Schützt endlich unsere Kinder“. Am 5. April 2011 beschloss die Bundesregierung, das heftig umstrittene Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben.

Wie wichtig die Telekommunikationsüberwachung für die Bekämpfung von Kinderpornographie und Terrorismus in Wirklichkeit ist, offenbart die Justizstatistik des Bundesministeriums für Justiz. Die Anzahl der Überwachungsanordnungen (Maßnahmen nach § 100a Strafprozessordnung) bezüglich Telekommunikation (Festnetz, Mobilfunk, Internet) lag im Jahr 2010 bei insgesamt 20.398. Im Jahr 2009 lag die Anzahl bei 20.358 und im Jahr 2008 bei 16.463. Darin nicht enthalten sind Abhörmaßnahmen der Polizei zu präventiven Zwecken und die nicht von der Justiz kontrollierten Eingriffe der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis. Den Jahresübersichten des Bundesministeriums für Justiz kann entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a Strafprozessordnung die Überwachungen angeordnet wurden. Die meisten Abhörmaßnahmen wurden wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund von § 100a Abs. 2 Nr. 7a und Nr. 7b StPO angeordnet. Im Jahr 2010 wurden hierzu 6.880 Fälle registriert (33,73% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es 7.174 Fälle (35,24% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 5.498 Fälle (33,40% aller Fälle). Im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz von Kinderpornographie wurden im Jahr 2010 lediglich 19 Fälle registriert (0,093% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es ebenfalls 19 Fälle (0,093% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 14 Fälle (0,085% aller Fälle).Kinderpornographie spielte in den letzten Jahren bei der Telekommunikationsüberwachung in der Praxis nur eine marginale Rolle, ganz im Gegensatz zur medialen Berichterstattung bezüglich dieses Themenkomplexes.

Die meisten Überwachungen der Telekommunikation wurden im Bereich Drogen angeordnet. Jahr für Jahr mehr als ein Drittel aller Maßnahmen. Zu keinem anderen Bereich wurden so viele Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Drogenkontrollmaßnahmen – nicht nur bei der Telekommunikationsüberwachung – sind jedoch als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren, da sie ein großes Hindernis zur Einführung von neuen Strategien, um das Problem sowohl auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen, darstellen. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet. So erklärte beispielsweise der Ex-UN-Generalsekretär Javier Pérez de Cuéllar im Jahre 1998: „Wir glauben, dass der weltweite Krieg gegen Drogen derzeit mehr Schaden anrichtet als der Drogenmissbrauch selbst… Die Fortsetzung unserer aktuellen Politik wird nur zu mehr Drogenmissbrauch, mehr Macht für Drogenmärkte und Kriminelle, mehr Krankheit und Leid führen.“ Und die Globale Kommission zur Drogenpolitik unter Federführung von Ex-UN-Generalsekretär Kofi Annan ließ im Juni 2011 verlauten: „Beendet die Kriminalisierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung von Menschen, die Drogen gebrauchen und dabei anderen Menschen keinen Schaden zufügen.

Zwei ehemalige UNO-Generalsekretäre haben eingesehen, dass die gegenwärtige Drogenpolitik für das Wohl der Menschen kontraproduktiv ist, und zu einer grundlegenden Änderung in der Politik aufgerufen. Ja, bei genauer Betrachtung der Gegebenheiten ist festzustellen, dass immer mehr Menschen durch die wachsenden Auswirkungen des illegalen Drogenhandels sowie der Politik, welche diesen zu kontrollieren versucht, beunruhigt sind. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet. Die globale Entwicklung zeigt, dass der von den Vereinten Nationen eingeschlagene Weg zur Drogenkontrolle gescheitert ist.

Drogenpolitik muss sich den Prinzipien einer guten Regierungsführung unterordnen, wie sie in den universalen Menschenrechtserklärungen, in der Konvention über Biodiversität und in anderen internationalen Abkommen zugrunde gelegt sind. Insbesondere sind die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechte sowie das Recht auf kulturelle Vielfalt für alle Individuen zu garantieren. Deshalb müssen auch deutsche Politiker von der Öffentlichkeit in die Pflicht genommen werden, die Vereinten Nationen dazu aufzufordern, das Politikfeld „Drogenkontrolle“ respektive „Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND) und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) zu entziehen und der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) anzuvertrauen. Dies ist notwendig, da einerseits die allermeisten Drogengebraucher per se nicht krank sind, und andererseits, da eine Schadensminderung beim Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen weit mehr durch Bildung, Wissenschaft und Kultur bewerkstelligt werden kann als durch die Kriminalisierung der Drogengebraucher und den für sie arbeitenden Dienstleister (Lieferanten, Händler). Mit in die Irre führenden Behauptungen, wie im Fall der Telekommunikationsüberwachung in Sachen Kinderpornographie, kommt man auch in der Drogenpolitik auf keinen grünen Zweig.

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December 07 2011

Keine Unschuldsvermutung für Moleküle

Nachdem Österreich schon ein Konzept erarbeitet hat,  hat nun auch die Schweiz ganze Substanzgruppen verboten. Auerßdem wurden 51 Einzelsubstanzen ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Diese stehen mit den  7 verbotenen Verbindungsklassen im sogenannten Verzeichnis e, das “Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung” auflistet. Es reicht also schon die Vermutung eine Substanz könne psychoaktiv wirken, um sie zu verbieten. Auch wenn die Substanz noch gar nicht existiert. Das Verbot von Substanzgruppen schließt nämlich auch Substanzen ein, die aus einer bestimmten Grundstruktur abgeleitet werden könnten. Auch wenn dies noch nicht geschehen ist.  Die Unschuldsvermutung gilt vielleicht für Menschen, aber nicht für Moleküle.
Mit diesem Gesetz “ist die Schweiz wieder in der Lage, der Geschwindigkeit des Designer-Drogen-Marktes wirkungsvoll entgegen zu treten.” Weniger beliebte Substanzen werden sicherlich fast verschwinden von einem Markt, der sich durch Gewaltlosigkeit auszeichnet. Substanzen mit großer Nachfrage werden weiter gehandelt werden – von organisisierten Kriminellen.
So gesehen stimmt die Behauptung, man wird den einen Markt wirkungsvoll beschneiden. Und den anderen dafür bereichern.

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December 04 2011

In Memoriam Georg von Rauch

Georg von Rauch wurde am 4. Dezember 1971 um 17:24 Uhr vor dem Haus Eisenacher Straße 2 in Berlin-Schöneberg von Zivilfahndern gestellt und von dem Kriminalhauptmeister Hans-Joachim Schultz erschossen. Dies geschah im Rahmen einer Großfahndung namens „Trabrennen“. Georg von Rauch war Mitglied des „Zentralrats der umherschweifenden Haschrebellen“. Georg von Rauch ist historisch gesehen das erste Todesopfer des „Kriegs gegen Drogen“ (war on drugs) in Deutschland. Auch wenn 40 Jahre vergangen sind ist es angemessen, am Ort seiner Erschießung Kerzen, Blumen und anderes gegen das Vergessen niederzulegen.

 

Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen

Die Haschrebellen gehörten zu einer auch als „Berliner Blues“ bezeichneten Untergrundbewegung, die aus der Haschischszene der Stadt hervorgegangen war. Zu den bekanntesten Mitgliedern des Zirkels gehörten Dieter Kunzelmann, Ralf Reinders, Michael „Bommi“ Baumann, Ronald Fritzsch, Bernhard Braun, Georg von Rauch und Thomas Weisbecker. Die gewaltsamen Tode Rauchs und Weisbeckers zwischen Dezember 1971 und März 1972 (beide wurden beim Versuch der Festnahme durch Polizisten erschossen) führten dann unmittelbar zur Bildung der Bewegung 2. Juni. Zur Erinnerung: Am 2. Juni 1967 wurde Benno Ohnesorg von dem als Zivilpolizist eingesetzten Polizeiobermeister Karl-Heinz Kurras anlässlich einer Studentendemonstration gegen den Schah von Persien Mohammad Reza Schah Phalavi in der Nähe der Deutschen Oper in der Krumme Straße erschossen. In Gedenken an Benno Ohnesorg und unter dem Eindruck des Todes von Georg von Rauch fanden zum Jahreswechsel 1971/72 in Berlin Treffen verschiedener linker Gruppen statt. Sie diskutierten ihren Zusammenschluss und riefen im Januar 1972 die „Bewegung 2. Juni“ ins Leben. Am 2. Juni 1980 erklärte ein Teil der Bewegung 2. Juni ihre Selbstauflösung und schloss sich der RAF an.

Der „Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen“ entwickelte sich aus einem Kommuneexperiment in der Wielandstraße in Berlin-Charlottenburg heraus. Hauptmieter der betreffenden Wohnung war der Rechtsanwalt Otto Schily. Die als „Wielandkommune“ bekannt gewordene Gruppe von bis zu 20 Personen praktizierte dabei einen bewusst antibürgerlichen Lebensstil, wobei man sich als Avantgarde einer grundlegenden gesellschaftlichen Veränderung begriff.

 

Der doppelte Georg

Im Juli 1971 kam es im Kriminalgericht Moabit zum Prozess gegen Georg von Rauch, Bommi Baumann und Thommy Weisbäcker. Vorwurf: Brand- und Bombenanschläge ohne Personenschaden. Die drei wurden unter anderem von den Rechtsanwälten Otto Schily und Hans Christian Ströbele verteidigt. Damals die bekanntesten linken Anwälte der Republik. Für den vierten Verhandlungstag, den 9. Juli 1971, zeichnete sich ab, dass die Haftbefehle gegen Bommi und Thommy aufgehoben werden. In Haft sollte nur Georg bleiben, dem die Staatsanwaltschaft weitere Anschläge anlastete. Am Morgen des 9. Juli wurden die drei Angeklagten, übrigens gegen die ausdrückliche Anordnung des Vorsitzenden Richters, zum ersten Mal und aus Unachtsamkeit vor der Verhandlung für 30 Minuten in einer Vorschlusszelle zusammen eingesperrt.

Es war Georg, der die Idee mit dem Tausch hatte: Thommy und Georg hatten beide wallende, lange und dunkle Haare. Und beide trugen einen dunklen Vollbart. Nur Thommy war Brillenträger. In Eile reifte der Plan. Georg sollte die Brille von Thommy aufsetzen und sich auch auf dessen Platz im Gericht niederlassen. Alles lief glatt. Ob der spätere Innenminister Schily eingeweiht war, ist nicht überliefert. Auf jeden Fall machten die Rechtsanwälte den Tausch mit. Als der Richter am frühen Nachmittag die Haftbefehle gegen Bommi und Thommy aufhob, verabschiedeten sich Bommi und der falsche Thommy und verließen unter dem Beifall der Zuhörer unverzüglich den Gerichtssaal. Thommy Weisbäcker alias Georg von Rauch wurde in den Zellentrackt zurückgeführt. „Was heißt hier von Rauch, ich bin Thomas Weißbecker“, empörte der sich eine Stunde später. Georg war längst in Sicherheit. Die Verwirrung der Justiz war perfekt. Nun kam der Richter nicht umhin, auch Weisbäcker auf freien Fuß zu setzen. Es war ein Fehler der Justiz, der nicht zu Lasten von Weisbäcker gehen durfte. Westberlin stand Kopf, und der Blues hatte seine Hauptaktivisten wieder in Freiheit. Schon einen Tag später hing das Fahndungsfoto von Georg in allen öffentlichen Gebäuden.

 

Und beide mussten sterben

Der Staat fühlte sich von diesen zwei Haschrebellen düpiert und ging mit aller Härte gegen dieselben vor – beide wurden in der Folge von der Polizei erschossen. Die Staatsanwaltschaft und die Justiz gaben dabei der Polizei die notwendige Rückendeckung. Selten wurde bei einer Ermittlung so viel gelogen wie bei der Aufarbeitung des Todes von Georg von Rauch.  Und selten wurde bei einem Gerichtsverfahren die Wahrheitsfindung von Amtes wegen so behindert, wie in dem Revisionsverfahren gegen Klaus Wagenbach. 1973 erwirkte der Berliner Polizeipräsident einen Strafbefehl gegen Klaus Wagenbach, weil in einem der Bücher (Rote Kalender 1973) des Verlages zu lesen war, Georg von Rauch (und auch Benno Ohnesorg) seien „ermordet“ worden. Im ersten Verfahren wurde Klaus Wagenbach freigesprochen, in der von Polizeipräsident und Staatsanwaltschaft angestrengten Berufung 1975 hingegen verurteilt. In der Dokumentation zum Prozess gegen Klaus Wagenbach „Die Erschießung des Georg von Rauch – Warum der Tote schuldig ist, der Todesschütze freigesprochen, der Kritiker verurteilt wird“ kann jeder sich ein Bild machen von dem Lügengebäude und den Manipulationen, die diesen Prozess charakterisiereten.

Die politische Entwicklung freilich ist deutlich: Als am 2. Juni 1967 Benno Ohnesorg erschossen wurde, wurde der Todesschütze zwar freigesprochen, aber er musste sich in zwei Gerichtsverfahren verantworten, wurde später entlassen und auch der Polizeipräsident dankte ab. 1971 war das schon anders – der Schütze wurde gar nicht mehr angeklagt, der Polizeipräsidentenstuhl wackelte nur ein wenig, aber auch seinerseits musste eine liberale Öffentlichkeit noch beruhigt werden mit höchst zweifelhaften „Schussgutachten“ und nachgestellten Filmen vom „Tathergang“. 1975 schließlich reichten dann extrem lückenhafte Unterlagen bereits aus, die liberale Öffentlichkeit per Gerichtsurteil zum Schweigen zu bringen. Insofern ist dieser Prozess (das belegen auch Dauer und Aufwand) ein Musterprozess gewesen.

 

Mehr zum Thema:

Zum 30. Todestag von Georg von Rauch. Text vom Freundeskreis.

DER SPIEGEL 3/1972: Geschwärzte Hände

Haschrebellen –wie alles anfing … Tödliche Terroristenfahndung

 

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September 19 2011

Reinheitsgebot

Manche Dinge weiß man, ohne eine Ahnung davon zu haben. Zum Beispiel, wie man sich vor freien Radikalen schützen kann. Doch nur wenige wissen, was denn freie Radikale genau sind.
Man weiß, dass es für Bier ein deutsches Reinheitsgebot gibt. Vielleicht weiß man auch, dass dieses Gebot ursprünglich ein bayerisches war und dass es als das älteste Lebensmittelgesetz der Welt gilt.
Aber warum genau wurde dieses Gebot eigentlich erlassen? Was hat die Obrigkeit im Mittelalter dazu getrieben, auf Reinheit zu pochen? Was war alles in dem Bier, was nicht drin sein sollte?  Der Deutsche Brauer-Bund e.V. weiß darauf eine Antwort:
“Mit dieser Vorschrift wurde Verfälschungen vorgebeugt, vor allem aber chemische oder andere Zusätze ausgeschlossen.”
Chemische Zusätze? Zum Beispiel Antioxidantien (helfen die nicht gegen freie Radikale?) zur Konservierung? Carrageen zur Schaumstabilisierung? Künstliche Farbstoffe? Im Jahre 1516? Als man noch nicht um die Bedeutung der Hefe beim Brauen wusste? Wohl kaum.
Es geht wohl mehr um die anderen Zusätze; es wurden  unterschiedliche Gewürze wie Kümmel, Koriander, Lorbeer oder Wacholder zur Aromatisierung verwendet, doch es wurden auch psychoaktive Pflanzen zugefügt. Belegt sind der Gebrauch von  Schlafmohn, Tollkirsche, Muskatnuß, Wermut und Bilsenkraut.
Das Pilsner aus Pilsen soll laut Christian Rätsch und Martin Hürlimann seinen Namen dem Bilsenkraut verdanken.
Das älteste Lebensmittelgesetz der Welt, ist also eigentlich das erste Betäubungsmittelgesetz, der Grundstein zu allen späteren Prohibitionen. Die Dämonisierung aller anderen Drogen außer Alkohol hat eine lange Tradition, das zeigt uns das Reinheitsgebot.

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August 05 2011

Kein Forum für Hanfmedezin auf der Hanfparade?

Die Organisatoren der Hanfparade freuen sich ja immer über Post, aber diese war nicht so schön: Die Versammlungsbehörde stellte fest, dass die Hanfparade einen Kommerzcharakter habe und der Markt der Möglichkeiten nur zum Umsatz machen da sei. Auch das Nutzhanfareal, das Forum für Hanfmedizin und das Kinderland seien nur „punktuell“ politisch. Die Versammlungsbehörde vergaß dabei jedoch, dass sie diesen Vorwurf der Hanfparade schonmal gemacht hatte – zur zweiten Hanfparade vor 13 Jahren. Auch dort sah die Versammlungsbehörde nicht, dass der Markt der Möglichkeiten und seine Aufbauten politischen Charakter haben.

Die Hanfparade legte damals erfolgreich Widerspruch ein: Im Beschluss (VG 1 A383.98) der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin heißt es in der Begründung: „Es wird einstweilen festgestellt, daß der Antragsteller für den auf öffentlichem Straßenland geplanten Aufbau, Betrieb und Abbau von Bühnen, Informationsständen, Verkaufsständen für Hanfprodukte und Lebensmittel (Speisen & Getränke) sowie Toiletten im Zusammenhang mit der sogenannten HANFPARADE’98 im Bereich der Straße des 17. Juni und des Platzes vor dem Brandenburger Tor in der Zeit von Freitag, den 28. August 1998, 20 Uhr bis Sonntag, den 30. August 1998, 10 Uhr keiner straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis bedarf.

Damit konnte der Markt der Möglichkeiten als Instrument der politischen (Meinungs-)Bildung wie geplant stattfinden.

In dem neuerlichen Ablehnungsbescheid der Versammlungsbehörde wird zudem ein Urteil von 2006 betreffend die Fuckparade zitiert, das 2007 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde. So stellen die Organisatoren der Hanfparade in ihrem Widerspruch fest, dass die gegen die Hanfparade vorgebrachte Zitate aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Fuckparade schon deshalb nicht geeignet seien, Zweifel am Versammlungscharakter der Hanfparade zu eröffnen, weil dieses nicht rechtskräftig, sondern im Gegenteil, vom Bundesverwaltungsgericht als unrechtmäßig aufgehoben wurde.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. November 2004 und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Mai 2006 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die von dem Kläger für den 14. Juli 2001 angemeldete „Fuckparade 2001– 5 Jahre Hateparade“ wie eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu behandeln war.“ (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fuckparade 2001 vom 16. Mai 2007)

Politik ist …

Der Begriff „Politik“ wird in der Wikipedia definiert als „die Angelegenheiten, die die Einrichtung und Steuerung von Staat und Gesellschaft im Ganzen betreffen. Es umfasst dabei alle Aufgaben, Fragen und Probleme, die den Aufbau, den Erhalt sowie die Veränderung und Weiterentwicklung der öffentlichen und gesellschaftlichen Ordnung anbelangen. Politik bezeichnet jegliche Art der Einflussnahme und Gestaltung sowie die Durchsetzung von Forderungen und Zielen, sei es in privaten oder öffentlichen Bereichen.

Forum für Hanfmedizin ist politisch

Dieser Teil der Abschlusskundgebung beschäftigt sich mit den gesetzlichen Regeln und der politischen Debatte über die Verwendung von Cannabis als Heilmittel. „Programm im Podiumsbereich – Mittelpunkt des “Forums für Hanfmedizin” ist ein Podiumsbereich, in dem Vorträge und Diskussionsrunden den Teilnehmern der Hanfparade eine intensive Beschäftigung mit den politischen Forderungen der Patienten und ihrer Ärzte ermöglichen.“ So steht es auf der Website der Hanfparade. Hierzu räumt auch die Versammlungsbehörde ein, dass im Einzelfall immer wieder punktuell für kurze Zeit versammlungsimmanente Elemente auftreten täten, sie sieht jedoch eine Behandlung der gesamten Veranstaltung als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes für nicht zulässig. Die Entscheidung liegt nun beim Verwaltungsgericht.

Parade selbst nicht betroffen

Die Hanfparade und der Teil der Abschlusskundgebung, der von der Hauptbühne ausgetragen wird, sind von diesem Rechtsstreit nicht betroffen.  Die Hanfparade wird am Samstag, 6. August 2011 um 13 Uhr auf der Alexanderstraße am Alexanderplatz, zwischen Alexa, bcc und Saturn starten. Die Abschlusskundgebung wird am selben Ort wie 2010 stattfinden: fast direkt vor dem Reichstagsgebäude auf der Scheidemannstraße. Diese verläuft ca. 200 m nördlich parallel zur Straße des 17. Juni (der sogenannten „Fanmeile“ vor dem Brandenburger Tor).

August 04 2011

Samstag, 6. August 2011, ist Hanfparade

Die Hanfparade ist Deutschlands größte Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel. Sie findet seit 1997 jährlich in Berlin statt. In den teilnehmerstarken frühen Jahren konnte die Hanfparade bis zu 80.000 Menschen (1998) mobilisieren. Das Hanfsamenverbot (1.02.1998) und das für viele Aktive enttäuschende, drogenpolitische „Weiter so“ der ersten Rot-Grünen Bundesregierung ließen das Interesse an der Cannabislegalisierung und damit an der Hanfparade in den Folgejahren jedoch zurückgehen. Den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung stellt die Insolvenz des damals veranstaltenden Bündnis Hanfparade e.V. im Jahr 2006 dar.
In der Folgezeit fand sich ein neues Organisationsteam, dass sich im Jahr 2010 mit dem JaKiS e.V. einen juristischen Rahmen gab. Mit der Hanfparade 2011 will der JaKiS e.V. an „alte bessere Zeiten“ anknüpfen.

Renate Künast zu „Recht auf Rausch“

Renate Künast, Spitzenkandidatin der Grünen bei den kommenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus, will das offenbar nicht. In einem Interview mit der SUPERillu sagte sie zum Thema „Recht auf Rausch“:

In welchem Jahrhundert machen Sie eigentlich dieses Interview mit mir? Diese Zeiten sind längst vorbei. Mein Ziel ist es, dass die Menschen ein möglichst drogenfreies Leben führen, weil ein drogenfreies Leben gesund und schön ist und viele Probleme – nehmen wir nur die Beschaffungskriminalität – gar nicht erst entstehen. Ich gebe allerdings zu, dass zum Beispiel Koffein oder Nikotin auch Drogen sind – und ich durchaus Verständnis dafür habe, wenn hier jemand schwach wird.

Damit hat Renate Künast ihrer Partei einen Bärendienst erwiesen. Viele traditionelle Grünwähler überlegen sich jetzt, ob sie deshalb die Linken oder die Piraten wählen sollen – die einzigen Parteien, die außer den Grünen was Vernünftiges zur Drogen- respektive Suchtpolitik in ihrem Wahlprogramm zu stehen haben.

Warum wid demonstriert

Hätten Sie am 1. Januar 1989 gedacht, dass der 40. Geburtstag der DDR ihr letzter sein würde?

28 Jahre lang schien die Berliner Mauer, schien die deutsch-deutsche Teilung unüberwindlich. Doch der Wille der Bürger und ihr Mut, ihre Forderungen auf die Straße zu tragen, haben das Undenkbare möglich gemacht. Der Mauerfall im November 89 hat nicht nur Berlin vereint, er half das globale Dorf zu schaffen, in dem wir heute ganz selbstverständlich leben. 1989 glaubte kaum einer an ein wiedervereintes Deutschland, im Jahr 2010 scheint vielen eine Welt ohne Drogenverbote unvorstellbar, dabei ist die Prohibition ein historisches Experiment wie die DDR es war. Wie die DDR ist das Hanfverbot gescheitert.

So wie der Freiheitswillen des Volkes die deutsche Teilung überwand, können und müssen die Cannabiskonsumenten, ihre Angehörigen und Freunde das BtMG zu Fall bringen. Wo die Politik in Agonie verfällt, wo ideologische Sprachlosigkeit rationale Entscheidungen verhindert, da müssen die Bürger aktiv werden und ihr Recht lautstark einfordern.

Die Mauer hat nicht nur Berlin geteilt, sie stand für die Teilung der Welt in richtig und falsch. Auch das deutsche Betäubungsmittelrecht behauptet zu wissen, welches die richtigen und welches die falschen Drogen sind. Das BtMG kriminalisiert Millionen Bürger, weil sie andere Substanzen bevorzugen als die Mehrheit. (Drogen)Kriminalität wird durch Verbote nicht bekämpft, (Drogen)Elend nicht vermindert sondern erzeugt und verschärft. Seit der Einführung des Verbotes psychoaktiver Substanzen – wo auch immer auf der Welt – ist der Konsum dieser Substanzen in keinem Fall vermindert worden, sondern hat vielfach zugenommen.

Milliarden Euro Steuergelder werden weltweit für den „Krieg gegen Drogen“ verschwendet, obwohl den Regierenden klar ist, dass er nicht funktioniert, hilfesuchende Konsumenten alleine lässt und darüber hinaus Jahr für Jahr zehntausende Unbeteiligte das Leben kostet. Für einen Bruchteil dieses Geldes könnte eine akzeptierende, auf Prävention statt Repression basierende Drogenpolitik einen kontrollierten Markt für die Vergabe geprüfter Substanzen schaffen, dadurch die Gesundheit der Konsumenten fördern, und der organisierten Drogen-Kriminalität den Boden entziehen. Dies haben nicht nur paar Kiffer in Berlin erkannt, sondern auch zwei ehemalige UNO-Generalsekretäre: Javier Pérez de Cuéllar und Kofi Annan. Sie sprachen sich jeweils nach ihrer Amtszeit für eine Beendigung des Krieges gegen Drogen und für ein Legalisierungsmodell aus. Siehe hiezu den Report der  Global Commission on Drug Policy Report (English).

Die Hanfparade setzt sich dafür ein, die staatliche Jagd auf Cannabisnutzer zu beenden. 40 Jahre sind genug – BtMG ade!

Die Hanfparade  findet am 6. August 2011 in Berlin statt. Sie beginnt um 13:00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung auf dem Alexanderplatz (gegenüber des Haus der Lehrer).

February 25 2011

Kokablatt-Kauen in der Single Convention

Kokablätter, die seit 1961 auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel der Uno stehen, werden von vielen Bolivianern gekaut, um Höhenkrankheit oder Hunger einzudämmen. Zudem werden Kokabkätter seit alters her für kultische und medizinische Zwecke genutzt. Boliviens Präsident Evo Morales versucht seit 2006, die Pflanze zu legalisieren, da das Kauen von Kokablättern eine indigene Tradition ist. Im Sommer 2009 stellte Bolivien einen offiziellen Antrag, die Single Convention zu ändern. Die 18-monatige Peroide, um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endete am 31. Januar 2011. Deutschland hat wenige Tage vor Ablauf dieser Frist nach den USA, Schweden und Großbritannien Einspruch gegen den Antrag Boliviens bei den Vereiten Nationen eingereicht, obwohl das »Kriminalisieren des Kokablatt-Kauens als ein rassistischer Akt« zu werten ist.

Der Mitarbeiter der europäischen Koalition für eine gerechte und effektive Drogenpolitik [European Coalition for Just and Effective Drug Policies (ENCOD)], Martin Steldinger, wollte wissen, weshalb Deutschland die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 in dieser Angelegenheit nicht prioritär behandelt. Sein Anschreiben an die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans und die Antwort aus ihrem Büro sind hier wiedergegeben.

Anfrage an die Drogenbeauftragte

Von: Martin Steldinger
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2011 03:57
An: Drogenbeauftragte BMG
Betreff: Kokablatt-Kauen in der Single Convention

Werte Frau Dyckmans, werte Büromitarbeiter der Drogenbeauftragten,

2009 verlangte der Präsident von Bolivien, Evo Morales, von den Vereinten Nationen, dass sie die 1961er UN Single Convention ändern. Die vorgeschlagene Änderung sollte die Diskriminierung und das wissenchaftlich unhaltbare Verbot des Cocablatt-Kauens aufheben, während das globale Kontrollsystem für Cocakultivierung und Kokain erhalten bliebe. Die 18-monatige Peroide um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endet am 31. Januar 2011.

Den Zusammenfassungen von Diskussionen der »Horizontalen Gruppe Drogen« zufolge haben die USA eine Gruppe »Freunde der Konvention« vorbereitet, um der Abschaffung des Cocablatt-Kauverbotes entgegenzuwirken.

Die Ergebnisse des UN 1950 Kommission zur Nachfrage des Kokablattes Berichts haben die Rechtfertigungen für das Verbot des Kokablattkauens in der Single Convention gerechtfertigt. Analysten haben den Bericht als willkürlich, unpräzise, rassistisch und kulturell unsensibel kritisiert. 50 Jahre später haben die Vereinten Nationen löblicherweise den viel stärkeren Schutz der indigenen Rechte vereinbart.

Die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 sagt, dass »indigene Menschen dass Recht haben, ihr kulturelles Erbe, ihr traditionelles Wissen und traditionellen kulturellen Ausdruck aufrecht zu erhalten, zu kontrollieren, zu beschützen und zu entwickeln. [...]

Der Änderungsvorschlag der Bolivianer/innen Entstand aus der Anerkennung des Kokablattes als Teil von Boliviens kulturellen Erbe in der Verfassung des Landes von 2009. In der Madrider Vereinbarung der Europäischen Union – Lateinamerika und der Karibik, am 18. Mai 2010, erkannten die europäischen Länder das kulturuelle Erbe der indigenen Bevölkerung an.«

Meines Wissens nach hat Deutschland damit das Recht der indigenen Bevölkerung, ihr kulturelles Erbe zu schützen und zu bewahren, anerkannt. Nun heisst es, dass unter anderem Deutschland erwäge, Einspruch bei den Vereinten Nationen einzulegen.

Meine Frage ist dazu, in so einer Zeit, in der Drogenverbote das Erstarken und das Bereichern von kriminellen Kartellen zu so einem Maß ausgedehnt hat, dass sie Teile von Staaten wie Mexiko oder Guatemala versuchen zu besetzen, versucht die USA mit beträchtlichem Aufwand, das legitime und demokratische Recht der Bolivianischen Regierung, eine harmlose indigene Praktik zu beschützen und zu erhalten, auszuhebeln – wird Deutschland Einspruch bei den Vereinten Nationen einlegen, und damit den ignoranten Versuch der USA unterstützen, den bolivianischen Indigenen Vorschriften zu machen?

mfg, Martin Steldinger

Antwort aus dem Büro der Drogenbeauftragten

Betreff: WG: Kokablatt-Kauen in der Single Convention
Datum: Thu, 24 Feb 2011 09:27:08 +0100
Von: [NN]-AS2 BMG

Sehr geehrter Herr Steldinger,

vielen Dank für Ihr Schreiben an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

Die UN Single Convention von 1961 sah hinsichtlich der Erlaubnis des Kokablatt-Kauens für Bolivien nur eine Übergangsfrist vor, die 2009 ausgelaufen ist. Daher hat Bolivien mit Verweis auf die Erklärung der UN zu den Rechten indigener Menschen beantragt, das Kauen von Coca-Blättern aus der Strafbarkeit der Convention herauszunehmen. Dies ist jedoch nach Auffassung der Bundesregierung und vieler Unterzeichnerstaaten dazu geeignet, die bindende Wirkung der in den Vereinten Nationen über Jahrzehnte entwickelten rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung der Drogenproblematik zu beschädigen.

Im Zuge der für diesen Entschluß maßgeblichen Ressortabstimmung wurden auch entwicklungs-, gesundheits- und drogenpolitische Aspekte diskutiert. Die Bedeutung des Kokablattkauens für die indigene Bevölkerungsmehrheit in Bezug auf traditionelle, kulturelle und indigene Rechte und Praktiken wird nicht verkannt. Dem Anliegen wird grundsätzlich Verständnis entgegengebracht. Daher wurde der von einigen Staaten und der Bundesregierung eingelegte Widerspruch mit einem umfassenden Gesprächs- und Kooperationsangebot an die bolivianische Regierung verknüpft. Ziel ist es dabei, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, die illegale Drogenökonomie wirksam zurückzudrängen und gleichzeitig dabei bolivianische Belange zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollen auch andere Partner z.B. innerhalb der EU (EU-LAC-Dialog) aufgefordert werden, diesen Dialog mitzutragen. Hierfür wurde seitens einiger EU-Partner bereits Interesse und Unterstützung bekundet. Zudem wird die Bundesregierung die mögliche Einberufung einer Staatenkonferenz zur umfassenden Diskussion des bolivianischen Anliegens wohlwollend prüfen.

Andere Partner mit gleichgelagerten Interessen im Bereich der Drogenbekämpfung, darunter auch viele europäische Partner, haben ebenfalls Widerspruch eingelegt. Die Bundesregierung unterstreicht ihre Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit Bolivien in der entwicklungsorientierten Drogenpolitik und der Drogenbekämpfung fortzusetzen und gegebenenfalls zu intensivieren. Dies schließt die bilaterale und multilaterale Projektkooperation ein (Antwort des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, auf eine entsprechende schriftliche Frage des Abgeordneten Klaus Barthel vom Januar 2011).

Gegen den Antrag von Bolivien haben von den EU-Staaten Deutschland, Dänemark, Frankreich, Estland, Großbritannien, Italien, Lettland, Slowakei, Malta und Schweden Widerspruch eingelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
N.N.

Fazit

Die Antwort bedeutet, dass die Bundesregierung fast 18 Monate verstreichen ließ, um den Antrag von Bolivien zu bearbeiten. Erst im Windschatten der USA traute sie sich dann, einen Einspruch zu übermitteln. Nach 18 Monaten des Schweigens und Hinausschiebens einer Stellungnahme heißt es dann sinngemäß lapidar »wir wollen ja reden« …

February 06 2011

Kokablatt-Kauen kriminalisieren ist ein rassistischer Akt

Am 25 Januar 2011 gab die europäische Koalition für eine gerechte und effektive Drogenpolitik [European Coalition for Just and Effective Drug Policies (ENCOD)] bekannt, dass sie legale Schritte gegen jede EU-Regierung einleiten werde, die gegen den Antrag der bolivianischen Regierung entscheidet, das Verbot des Koka-Konsums zu beenden. Zu den ersten Staaten, die in das Visier von ENCOD gekommen sind, zählen Großbritannien und Schweden, da sie in der UN-Drogenbehörde Boliviens Gesuch, Koka-Blätter zu legalisieren, gemeinsam mit den USA blockiert haben. Die USA legten am 19. Januar 2011 ihren Einspruch ein, Schweden am 20. Januar, Großbritannien am 21. Januar. Es folgten dann Kanada am 26. Januar, Dänemark und Deutschland am am 28. Januar. Auch Russland gehört zu den 14 Staaten dieser von den USA geführten »Koalition der Willigen«.

In der Europäischen Union gibt es jedoch auch Staaten, die Bolivien in ihrem Antrag unterstützen. Allen voran Spanien. Auch die EU-Staaten Portugal, Tschechien, Griechenland, Polen, Belgien, Österreich und Finland haben nichts gegen den Vortoß Boliviens einzuwenden. Auch Norwegen und die Schweiz (nicht EU-Mitglieder) gehören gemäß ENCOD-Meldung von 31. Januar 2011 nicht zur von den USA geführten »Koalition der Willigen«, da auch diese Länder nichts gegen das Ansinnen Boliviens einzuwenden haben.

Die Blätter, die seit 1961 auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel der Uno stehen, werden von vielen Bolivianern gekaut, um Höhenkrankheit oder Hunger einzudämmen. Zudem werden Kokabkätter seit alters her für kultische und medizinische Zwecke genutzt. Boliviens Präsident Evo Morales versucht seit 2006, die Pflanze zu legalisieren. Im Januar 2011 marschierten tausende Bolivianer Kokablätter kauend durch La Paz, um das Gesuch ihrer Regierung zu unterstützen. Kokablätter werden in Ländern wie Peru oder Kolumbien gekaut und außerdem traditionell zu einem Tee gekocht, dem eine gesundheitsfördende Wirkung in vielfältigen Bereichen zugeschrieben wird. Kokablätter helfen bei Diabetes und sind reich an Vitaminen, Kalzium, Eiweiß und Eisen. Die Wirkung des Kokatees gegen die Höhenkrankheit ist sehr gut belegt. Die dadurch aufgenommenen Mengen führen nicht zu dem »Kick«, der beim Kokainmissbrauch entsteht. Die Einfuhr von Koka-Tee nach Deutschland ist, obwohl es dafür – zumindest nach der gängigen Meinung – keine objektiven Gründe gibt, illegal.

Konsum von Kokablättern hat eine lange Tradition

In den Ländern der Anden ist der Konsum von Kokablättern ein integrierter Bestandteil einer uralten Kultur. Nach mehr als 5000 Jahren wird das Blatt heutzutage als Nahrungsergänzung, als Medizin und als ein Element von Treffen und Feiern genutzt. Das Kokablatt ist in dem täglichen Leben von Millionen von Menschen präsent, die in der Bergkette, welche Chile, Argentinien, Bolivien, Peru, Equador, Kolumbien und Teile von Venezuela durchzieht, wohnen.

Kokatee kann in Hotels und Restaurants konsumiert werden, selbst in den westlichen Botschaften in Bolivien. Westliche Touristen und Besucher lernen das Kokablatt zu schätzen, und viele von ihnen nehmen Kokablattprodukte mit sich, die legal in Bolivien und Peru erhältlich sind. Heutzutage können diese Produkte sogar in Läden von lateinamerikanischen Migranten in Europa gefunden oder per Internet bestellt werden.

Während all dieser Jahre gab es kein seriöses wissenschaftliches Dokument, welches negative Effekte des Konsums von Kokablättern herausfinden konnte – weder physisch noch psychisch. Im Gegenteil: Es gibt eine große Anzahl Berichte von Experten aus den Anden und anderen Ländern, unter anderen von der Weltgesundheitsorganisation, die aufzeigen, dass der Konsum nur förderliche Effekte auf die Konsumenten hatte.

Industrieller Koka-Verarbeitungsbetrieb startet im Februar

Wie die Agentur agência latina press am 24. Januar 2011 mitteilte, soll im Februar 2011 die industrielle Verarbeitung von Kokablättern in Bolivien beginnen. In Villa Tunari, einer Stadt im Departamento Cochabamba im südamerikanischen Anden-Staat Bolivien, wird nach Berichten lokaler Medien ab Februar eine industrieller Koka-Verarbeitungsbetrieb starten. Die Anlage hat acht Produktionslinien mit einer Kapazität von zunächst 11.000 Tonnen pro Jahr.

Die Industrieanlage soll Koka-Podukte, unter anderem Koka-Mehl, Koka-Brot und Koka-Plätzchen erzeugen. Laut dem Bericht eines Sprecher des Unternehmens sind die Produkte für den regionalen Markt vorgesehen. Länder wie China, Kuba und Venezuela hätten bereits ebenfalls großes Interesse angekündigt.

Indigene Rechte und die Repression

Wie ENCOD am Mittwoch, 26. Januar 2011, unter dem Titel »Kokablatt-Kauen kriminalisieren ist ein rassistischer Akt« vermeldete, sollte zufolge der Single Convention von 1961 das Verbot des Kokablattkonsums für eine Periode von 25 Jahren verboten werden (eine solche Maßgabe wurde niemals im Zusammenhang mit Kokain erwähnt). Der einzige legale Nutzen, der aus Kokablättern seitdem möglich ist, ist die pharmazeutische Nutzung durch Firmen, die Kokablätter nutzen, um legales Kokain für medizinische Zwecke zu produzieren, und Coca Cola, die weiterhin Kokablätter nutzen, um einen Geschmacksstoff herzustellen, die dem Softdrink den speziellen Geschmack verleiht. Die Länder, in denen Kokablätter hergestellt werden, wurden von der Liste der Länder ausgeschlossen, die von diesen Nutzungen profitieren könnten.

Damit wurden die Rechte, das Kokablatt als Rohmaterial für profitable Industrien zu nutzen, von westlichen Firmen dominiert, während die Single Convention on Narcotic Drugs den traditionellen Konsum kriminalisierte. Dies ist einer der beschämensten Vorgänge, die in der jüngeren Geschichte der westlichen Welt gegen andere Zivilisationen durchgeführt wurden. Einen Einspruch gegen den bolivianischen Vorschlag einzureichen würde eine offene Verletzung der Erklärung der Rechte der Indigenen Menschen, implizieren. Im Jahre 2007 wurde diese Erklärung übernommen, welche die Rechte der Indigenen festschrieben, ihr kulturelles Erbe auszuüben und ihr traditionelles Wissen und traditionelle kulturellen Praktiken zu kontrollieren, zu schützen und zu entwickeln. Wenn die westliche Welt diese Praktiken verbieten möchte, muss sie wohl die indigenen Kulturen in den Anden sowie im Tiefland des Gran Chaco zerstören.

Das Verbieten des traditionellen Kokablatt Konsums ist ein rassistischer Akt

Deswegen wird die europäische Koalition für eine gerechte und effektive Drogenpolitik (ENCOD) legale Schritte gegen jede EU-Regierung wegen Rassismus einleiten, die gegen den Antrag der bolivianischen Regierung entscheidet, die Single Convention im Sinne des Schutzes indigener Rechte zu modifizieren. Hierbei ist es bemerkenswert, wie wenig in den Massenmedien über den Streit des Legalitätstatus’ der Kokablattes in den Anden berichtet wurde und dass das Vorgehen der Bundesrepiblik Deutschland in dieser Angelegenheit überhaupt nicht kommuniziert respektive kommentiert wurde.

Der verheimlichte WHO-Kokainreport

Die Publikation der größten Studie zu Kokain, die auf diesem Planeten erstellt wurde – und das schon in den frühen 90er Jahren – wurde auf Druck der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erfolgreich unterdrückt. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und von dem UN Interregionalen Kriminalitäts- und Justiz- Forschungsinstitut (UNICRI) bezahlte Studie, wurde auf Druck der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) von der WHO unterdrückt, d.h. nicht publiziert. Dies passierte, als klar wurde, dass in dem Bericht Fakten genannt wurden, die direkt konträr waren zu den Mythen, Stereotypen und der Propaganda, die der »Krieg gegen die Drogen« gebracht hatte. Eine klare und hervorragende Aussage des WHO-Reports ist beispielsweise, dass die Nutzung des Kokablattes offenbar keine negativen Effekte auf die Gesundheit habe und positive therapeutische, sakrale und soziale Funktionen für die indigenen Menschen in den Anden habe. Wohl auch deshalb monierte der bolivianische Außenminister David Choquehuanca, dass die 1995 fertig gestellte Studie der WHO nicht publiziert wurde. Er erklärte Ende Januar 2011, es sei unmöglich der Welt zu erklären, weshalb die WHO diese Studie nicht veröffentlichte um die Weltöffentlichkeit über die wahren Gegebenheiten im Zusammenhang mit dem Kokablatt zu informieren. Der Gebrauch der Kokablätter zählt eindeutig zum Weltkulturerbe.

1995 drohte die Regierung der USA, die Finanzierung für die WHO einzustellen, wenn der Report veröffentlicht würde. Offensichtlich war in diesem Fall, wie auch in anderen Fällen, die WHO nicht in der Lage, die Weltbevölkerung sachlich und seriös zu informieren. Die WHO hat durch ihr Verhalten ihre Vertrauenswürdigkeit verwirkt, sie kann nicht als seriöse und glaubwürdige Institution für die Drogenpolitik eingestuft werden. Deshalb muss die UNO ihr die Kompetenzen für den Bereich »Drogen« entziehen und diese einer anderen Institution der UNO anvertrauen, beispielsweise der UNESCO.

Drogenpolitik muss sich den Prinzipien einer guten Regierungsführung unterordnen, wie sie in den universalen Menschenrechtserklärungen, in der Konvention über Biodiversität und in anderen internationalen Abkommen zugrunde gelegt sind. Insbesondere sind die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechte sowie das Recht auf kulturelle Vielfalt für alle Individuen zu garantieren. Deshalb wird hier den Regierungen der Welt vorgeschlagen, die Vereinten Nationen dazu aufzufordern, das Politikfeld »Drogenkontrolle« respektive »Umgang mit psychotrop wirkenden Substanzen« der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) zu entziehen und der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) anzuvertrauen.

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January 10 2011

Ungarische Drogenpolitik gerät in Schieflage

Am 1. Januar 2011 trat in Ungarn ein neues Mediengesetz in Kraft, das von Politikern aus vielen anderen Ländern scharf kritisiert wurde und nun auf seine Vereinbarkeit mit europäischen Regeln überprüft werden soll. Doch nicht nur die Medienpolitik der vom »Ungarischen Bürgerbund (Fidesz)« kontollierten Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán geriet in die internationalen Kritik, sondern auch die geplanten Änderungen in der Drogenpolitik.

Nationale Drogenstrategie 2010-2018 wird nicht umgesetzt

Zu Beginn des Jahres 2009 initiierte der ungarische Minister für soziale Angelegenheiten eine groß angelegte öffentliche Diskussion zur Ausarbeitung einer nationalen Drogenstrategie für die Jahre 2010 bis 2018. In die Beratungen wurden alle größeren Dinstleister im Bereich der Drogenhilfe sowie diverse NGOs einbezogen. In einem von der Regierung eingerichtetem Forum konnte jeder Bürger den Stand der Debatte kommentieren. Zudem berief das Nationale Institut für Drogenprävention ein internationales Beratergremium ein, dem führende Wissenschaftler und Forscher angehörten wie Peter Reuter (RAND), Maurice Galla (Europäische Kommission), Wolfgang Goetz (EMCDDA) und Sandeep Chawla (UNODC). Nach einer langen öffentlichen Diskussion wurde das Ergebnis, ein Konzept für eine nationalen Drogenstrategie, vom Parlament im Dezember 2009 positiv beurteilt und abgesegnet. Die damalige Oppositionspartei Fidesz kritisierte die hohe Gewichtung, die der Schadensminderung beigemessen wird, und bemängelte die zu geringe Gewichtung der Primärprävention.

In den Parlamentswahlen im April 2010 gewann die Fidesz eine große Mehrheit im Parlament und bildete in der Folge eine neue Regierung. Im Oktober 2010 bestätigte der Repräsentant des Ministeriums für Nationale Ressourcen (NEFMI), Kristóf Téglásy, gegenüber dem regierungsamtlichen Komitee für Drogenfragen (KKB), dass die Regierung den Plan der nationalen Drogenstrategie umsetzen wolle und dass der nationale Drogenkoordinator, Péter Portörő, im Amt bleiben solle. Im Dezember 2010 jedoch, beim nächsten Treffen des KKB, erklärte Téglásy in überraschender Weise, dass die ausgearbeitete nationale Drogenstrategie 2010-2018 »inakzeptabel« sei und dass die Regierung eine neue Drogenstrategie ausarbeiten werde. Wenige Tage später wurde der nationale Drogenkoordinator Péter Portörő sowie drei seiner Mitarbeiter entlassen.

Die nichtregierungsamtlichen Mitglieder des KKB drückten ihr Bedauern bezüglich dieser Entscheidung aus, da sie ohne Einbeziehung von Fachleuten getroffen wurde. Aus Protest verließen sie die Sitzung.

In Ungarn gibt es vier Dachorganisationen, welche die professionellen Arbeiter in der Prävention, Behandlung und Reduzierung von drogenbezogenen Problemen repräsentieren: die Ungarische Gesellschaft für Suchterkrankungen (MAT), die Ungarische Gesellschaft der NGOs für Drogenprävention und Schadensminderung (MADÁSZSZ), die Ungarische Gesellschaft für Schadensminderung und der Bund der ungarischen Institute für Drogentherapie (MADRISZ). Diese vier Organisationen haben am 21. Dezember 2010 folgenden offenen Brief an die ungarische Regierung geschickt:

»Die vier Dachorganisationen, welche die professionellen Arbeiter in der Prävention, Behandlung und Reduzierung von drogenbezogenen Problemen repräsentieren, sind sehr überrascht von der Entscheidung der Regierung, die derzeitige nationale Drogenstrategie zu denunzieren und eine neue vorzubereiten. Wir drücken hiermit unsere Sorge aus, dass diese Entscheidung ohne die Beratung durch professionelle Organisationen geschehen ist: Sie wurde nicht einmal mit dem höchsten Beratungskommittee der Regierung, dem Drogenkoordinierungskommittee (KKB) abgesprochen. Sie wurde nur als Ultimatum angekündigt.

Es ist insbesondere alarmierend, dass während die finanziellen Ressourcen für Interventionen im Drogenbereich – im Vergleich zum Vorjahr – halbiert wurden und dass das Land effektiv ohne arbeitende Drogenkoordinierungseinheit und ohne Drogenstrategie da steht. Alles dies passiert, während Ungarn die Präsidentschaft der Europäischen Union übernimmt.

Der Annahme der derzeitigen nationalen Strategie zur Drogenbekämpfung (2010-18) war ein umfangreicher Konsultationsprozess vorausgegangen, mit der Teilnahme von Vertretern der verschiedenen Fach- und Dienstleistungsunternehmen, internationalen Experten und durch eine öffentliche Online-Konsultation der Zivilgesellschaft. Ein Konsens-Dokument wurde erstellt, dass in vollem Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen, mit den internationalen Empfehlungen zur Drogenpolitik sowie mit der Drogenstrategie der Europäischen Union, steht. Die nationale Strategie zur Drogenbekämpfung ist nicht eine Sammlung von Dogmen, im Gegenteil, sie enthält Grundsätze und Ziele in Übereinstimmung mit unseren wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Ziel, Leben und Gesundheit zu bewahren. Wenn die Drogenstrategie für die Regierung inakzeptabel ist, unterstellt sie auch, dass die Ansichten der mitarbeitenden Professionellen und Organisationen ebenso inakzeptabel sei, wie auch die EU-Strategie zur Drogenbekämpfung der 27. Mitgliedsstaaten.

Wir stehen auf für die Prinzipien der Drogenstrategie – dem Respekt der Menschenrechte und der menschlichen Würde, dem gleichen Zugang zu Behandlung für alle Menschen, das Recht auf Gesundheit, die Priorität auf wissenschaftliche Fakten, Partnerschaft und gemeinsame Aktionen, umfassende Ansätze und Nachvollziehbarkeit – da dies die Eckpunkte einer verantwortlichen nationalen Drogenstrategie sind.

Wir glauben, dass die Erhaltung des Lebens und der Respekt für die freiheitlichen Rechte nicht konträr, sondern unterstützend wirken und untereinander verwoben sind. Wir können Drogenprobleme nicht lösen ohne den Respekt vor den angeborenen Menschenrechten und der Würde des Menschen.

Deswegen prangern wir alle Bemühungen als irrational und unverantwortlich an, die versuchen, die professionelle Gemeinschaft und Gesellschaft entlang ideologischer Frontlinien zu spalten – anstelle adäquate Ressourcen und politische Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um eine nationale Drogenstrategie einzuführen, die durch den professionellen Konsens getragen wird.

Wir betonen, dass der Mangel einer effektiv arbeitenden Drogenstrategie mit genügend finanziellen Ressourcen und professioneller Unterstützung die Prävention, Behandlung und Rehabilitierung sowie die Schadensminderung unterminiert und als Konsequenz die Schäden nicht nur als Geldwerte gezählt werden können, sondern auch in Menschenleben.

Wir verlangen von Minister Miklós Réthelyi und Vizepremierminister Tibor Navracsics die Gespräche mit Repräsentanten der professionellen Organisationen wieder aufzunehmen und zurück an einen Tisch zu kommen bei einer Sondersitzung des KKB um die Situation und zukünftige Schritte der Regierung zu diskutieren. Weiterhin fordern wir die Regierung auf, adäquate finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen um die überlebenswichtige Dienste in Ungarn zu erhalten.

Budapest, 21. Dezember, 2010 «

Gleichzeitig startete das Netzwerk der vier oben benannten Organisation eine Petition für wissenschaftsbasierte Drogenpolitik in Ungarn, zu deren Unterstützung auch »Hungarian Civil Liberties Union (HCLU)« sowie die »European Coalition for Just and Effective Drug Policies (ENCOD)« aufgerufen haben.

Kennzeichen psychotischer Störungen

In dem Buch »Party-Drogen« von Bernhard van Treeck (Berlin 1997) schreibt der Diplompsychologe Hans Ulrich Gresch aus Nürnberg im Kapitel »Partydrogen und Psychosen« auf S. 63 zu den Kennzeichen psychotischer Sörungen:

»Falsche Überzeugungen. Die Betroffenen sind fest von Sachverhalten überzeugt, für die es keinerlei Beweise gibt, die oft sogar der Erfahrung widersprechen. Dabei ist die Fehleinschätzung nicht auf aktuellen Drogeneinfluss zurückzuführen. Die Betroffenen sind rationalen Argumenten nicht zugänglich. Sie lassen sich auch nicht überzeugen, wenn andere über die Sachlage offensichtlich genauso so gut [oder besser] informiert sind wie sie selbst.«

Diese Kennzeichen treffen erstaunlich präzise auf das Verhalten vieler konservativer Politiker im Bereich Drogen zu – nicht nur in Ungarn. So gab es unlängst ein ernsthaftes Problem zwischen Wissenschaft und Regierung in England bezüglich der Drogenpolitik. Nachdem der Leiter des Beratungsteams zum Missbrauch von Drogen (Advisory Council on the Misuse of Drugs, ACMD), David Nutt, im Oktober des vorletzten Jahres aufgrund seiner wissenschaftliche Untersuchungen entlassen wurde, traten in der Folge sieben weitere Wissenschaftler aus dem Beratungsteam der Regierung aus Protest von ihren Ämtern zurück. Die Regierung weigerte sich einfach, die Erkenntnisse der Wissenschaftler in ihre Politik einzubinden. Wissenschaftliche Erkentnisse sind seitens der amtlichen Drogenpolitik offenbar weder in Ungarn noch in England erwünscht. Die Fundamentalisten führen hier wie dort offenbar weiterhin die Regie. Offenbar stört das die Regierungen der EU-Länder nicht sonderlich, denn ein Protest wie nach Planung und Einführung des neuen Mediengesetzes in Ungarn ist bezüglich der Drogenpolitik bisher nicht wahrzunehmen gewesen.

January 04 2011

Rauschgift-Apokalypse in Russland

Laut Behördenangaben starben im Jahr 2010 etwa 100.000 Russen an den Folgen ihres Drogenkonsums. So berichtete die Sächsische Zeitung am Mittwoch, 22. Dezember 2010, unter dem Titel »Apokalyptische Zahl: 100.000 Drogentote in Russland«, dass der Chef der nationalen Drogenkontrollbehörde (Gosnarkokontrol), Viktor Iwanow, der Agentur Interfax sagte, wer auf russischen Friedhöfen die vielen Gräber junger Menschen sehe, begreife schnell die »apokalyptische Dimension dieser Tragödie im Land«.

Die Internetzeitung Russland Aktuell berichtete am Mittwoch, 01. Dezember 2010, unter dem Titel »Anzahl der Drogentoten in Russland verdreifacht sich«, dass früher die Drogenbehörde regelmäßig von jährlich 30.000 Drogentoten gesprochen hatte. Russland, amtlich Russische Föderation genannt, hat etwa 142 Millionen Einwohner. Demnach zählte man in Russland bisher etwa 21 Drogentote pro 100.000 Einwohner, im letzten Jahr jedoch über 70. Zum Vergleich: In Deutschland wurden im Jahr 2009 gemäß Bundeskriminalamt 1.331 Drogentote gezählt, das sind etwa 1,6 pro 100.000 Einwohner.

Die Mehrzahl der Drogenabhängigen sterben an Heroin aus Afghanistan und Desomorphin, das sich viele Abhängige aus in der Apotheke frei erhältlichen Präparaten selbst zusammenstellen, erklärte Viktor Iwanow. Laut Iwanow ist die Lage so kritisch, dass es einer speziellen Sitzung des Staatsrats bedarf. Iwanow schlägt vor, jedem Gouverneur einen Berater in Sachen Drogenpolitik zur Seite zu stellen, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Laut der russischen Drogenbehörde gibt es im Land rund 2,5 Millionen Drogenabhängige, die meisten davon sind heroinabhängig. Weitere drei Millionen Russen nehmen ab und zu Drogen, sie rauchen Haschisch und Marihuana oder nehmen synthetische Drogen.

In Russland ist Substitution verboten

Russische Fixer können nicht zum Arzt gehen um sich Substitutionsmittel wie Methadon verschreiben lassen, wie dies in Deutschland der Fall ist – Originalstoffabgabe, das heißt ärztliche Verschreibung von Diacetylmorphin, ist in Russland völlig undenkbar. Russland ist eines der weniger Länder, wo Methadon und Buprenorphil bei der Behandlung der Drogenabhängigkeit verboten ist. Laut einem Mitarbeiter der russischen Drogenkontrollbehörde sei Russlands Einstellung zu dieser Methode tatsächlich negativ, da die Effektivität der Methadon-Therapie wissenschaftlich nicht begründet sei.

Da es in Russland für Drogengabhängige keine Maßnahmen zu Schadensminderung (harm reduction) gibt und Russland auch darauf verzichtet, wissenschaftlich begründete Maßnahmen zur Vorbeugung von HIV zu nutzen, hatten im Sommer 2010 zwei Dutzend führende internationale Nichtregierungsorganisationen im Bereich des Kampfes gegen die Verbreitung von HIV und AIDS einen Brief an den UN-Generalsekretär geschrieben, um zu verhindern, dass der Russe Juri Fedotow, seinerzeit russischer Botschafter in Großbritannien, zum Exekutivdirektor des UN-Büros für Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung (UNODC) und Chef des UN-Büros in Wien werde. Dies berichtete die Agentur RIA Novosti am 19. Juli 2010 unter dem Titel »Personalie sorgt für Ärger: Russe übernimmt Leitung von UN-Büro für Drogenbekämpfung«. Fedotow wurde trotzdem Leiter des UNODC.

Wer dealt, fliegt raus: Russland verschärft Drogengesetz

Statt des Einrichtens eines Hilfesystems für Drogenabhängige verschärft Russland die Gesetze. So berichtete die Agentur RIA Novosti am 25. Dezember 2010 unter dem Titel »Wer dealt, fliegt raus: Russland verschärft Drogengesetz«, dass der Föderationsrat (russisches Parlamentsoberhaus) einen Gesetzentwurf zur Möglichkeit der Ausweisung von Ausländern und Personen ohne Staatsbürgerschaft wegen illegalen Handels mit Rauschgift, Psychopharmaka bzw. deren Vorläufersubstanzen gebilligt habe. Das Gesetz erlaube es zudem, ausländischen Staatsbürgern, die illegalen Drogenhandel betrieben oder administrative Rechtsverstöße in diesem Bereich begangen haben, die Einreise zu verweigern. Russlands Präsident Dmitrij Medwedjew unterzeichnete das Gesetz noch im Jahr 2010.

Drogendelikte, die von Ausländern begangen worden sind, werden zudem mit dem Entzug des zeitweiligen Aufenthaltsrechtes bzw. des Flüchtlingsstatus bestraft. Der Kauf, die Lagerung, der Transport, die Herstellung bzw. die Verarbeitung von illegalisierten Betäubungsmitteln ohne Verkaufsabsicht werden mit einer Geldstrafe von 4.000 bis 5.000 Rubel (umgerechnet 100 bis 125 Euro) oder einer Haftstrafe von bis zu 15 Tagen mit anschließender Abschiebung aus Russland geahndet.

Laut einer Erläuterungsschrift zu dem Gesetzentwurf sind in Russland immer wieder Ausländer als Drogenkuriere und Dealer aktiv, vor allem Einwohner von Zentralasien, vor allem tadschikische, usbekische und kirgisische Staatsbürger, wie auch Aserbaidschaner.

December 30 2010

Die Tragödie von Nürnberg

Nürnberg ist mit ziemlich genau einer halben Million Einwohner die zweitgrößte Stadt im Freistaat Bayern. In Nürnberg gibt es nicht nur eine malerische Altstadt, schöne Kirchen und interessante Museen sondern auch eine Drogenberatung namens »Mudra«, die einen sehr guten Ruf weit über die Stadtgrenzen hinaus genießt. Der Schwerpunkt der »Mudra – Alternative Jugend- und Drogenhilfe e.V.« liegt in der Arbeit mit Drogenkonsumenten in Nürnberg. Der Fokus der Arbeit konzentriert sich auf Selbstbestimmung der betreuten Personen und spiegelt sich auch im Namen des Vereins wider: der aus dem Sanskrit stammende Begriff »Mudra« bezeichnet eine nach außen hin sichtbare innere Veränderung.

In Nürnberg sind dieses Jahr bereits 28 sogenannte »Drogentote« registriert worden, das entspricht einer Opferzahl von 5,6 pro 100.000 Einwohner – mehr als in jeder anderen Großstadt in Deutschland. Dies liegt nicht etwa an einer mangelhaften Leistung der Drogenberatung »Mudra«, sondern das liegt an der fundamentalistischen und irrationalen Verweigerungshaltung bayerischer Politiker in der CSU. Der Wunsch der Drogenhilfe »Mudra« nach Drogenkonsumräumen als »bedarfsgerechte, sinnvolle und effektive Ergänzung des Drogenhilfeangebots« wird nicht erfüllt werden können: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsminister Markus Söder (beide CSU) haben sich im November in Nürnberg erneut strikt dagegen ausgesprochen.

Die Nürnberger Zeitung berichtete am 13. November 2010 unter dem Titel »Wir wollen keine Fixerstuben! Söder und Herrmann machen Front gegen Drogenkonsumräume«, dass die Kommune seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2000 die Möglichkeit hätte, so genannte »Drogenkonsumräume«, auch »Fixerstuben« genannt, einzurichten. Allerdings eben nur unter der Voraussetzung einer Rechtsverordnung der Obersten Landesbehörde. Und da kann sich auch die Drogenhilfe »Mudra« in Nürnberg keine Hoffnung machen. »Mit unserer eindeutigen Haltung in dieser Frage vermeiden wir das Entstehen rechtsfreier Räume oder offener Drogenszenen«, sagte Söder im November bei einer Pressekonferenz im Polizeipräsidium am Jakobsplatz. Söder zufolge ist nicht bewiesen, dass Drogenkonsumräume die Zahl der Drogentoten verringern.

Innenminister Herrmann ließ ebenfalls keine Spielräume: »Wir dulden in Bayern keinerlei illegale Drogen.« Vielmehr setze der Freistaat auf den »bewährten Dreiklang« aus Prävention, Strafverfolgung sowie Beratung und Hilfe. Nach Herrmanns Ansicht wären Drogenkonsumräume gleichbedeutend mit der Duldung offener Drogenszenen. »Offene Drogenszenen sind für die Bevölkerung, vor allem für unsere Familien, unzumutbar.« Neben wachsenden Drogenhandel, der von der Polizei nicht kontrolliert werden könnte, müsste nach Herrmanns Worten zusätzlich mit Begleit- und Beschaffungskriminalität sowie verstärkten Ordnungsstörungen gerechnet werden. Er verwies auf die UN-Drogenbehörde, wonach die Einrichtung und der Betrieb von Drogenkonsumräumen gleichbedeutend mit einem schleichenden Prozess der Legalisierung von Drogen sei.

Durch »Fixerstuben« kann man auch Abhängige erreichen, die sonst nicht erreicht werden, der Zugang zum Hilfesystem ist einfacher und dem öffentlichen Konsum wird vorgebeugt. In München und Bayern gibt es im Vergleich zum Bundestrend eine recht hohe Zahl von Drogentoten. Die meisten sterben beim Konsum daheim. Um die Todesfälle zu verhindern, betonen Fachkräfte aus Drogenberatungen immer wieder, müsse es Räume geben, in denen Schwerstabhängige Drogen nehmen können und dabei von Fachkräften betreut werden.

Wissenschaftliche Erkenntnisse über und Erfahrungen mit »Fixerstuben« wollen diese Politiker nicht zur Kenntnis nehmen. Sie sprechen lieber von sogenannten »Erfolgen« seitens der Poizei bei der Strafverfolgung und predigen die Repression respektive die Prohibition. Die gängige Praxis der Prohibition wird jedoch von einigen Experten als »schädlich« bezeichnet und als »Verbrechen« klassifiziert, so von Dr. Rainer Ullmann, Allgemeinmedizi­ner in Hamburg. Ullmann ist Mitglied im Schildower Kreis, einem Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis im Drogenbereich. Er erklärte wörtlich am 9. Dezember 2010 in einem Video:

»Es ist schwer zu verstehen, dass Regierungen an der unwirksamen, teuren und schädlichen Prohibition festhalten. Wenn Verbrechen eine besonders sozialschädliche Handlung ist, dann ist die Prohibitionspolitik ein Verbrechen.«

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November 04 2010

Pharmalobby kämpft für Verbot von Heilpflanzen

Leider ist es wahr: die Pharmalobby hat wieder zugeschlagen. Ab April 2011 soll das Gesetz für Nahrungsergänzungsmittel und Heilkräuter »Traditional Herbal Medical Product Directive (THMPD)« EU-weit durchgesetzt werden. Das bedeutet: Die auf Teemischungen basierende Kräuterheilkunde wäre dann wahrscheinlich um die Hälfte der dort eingesetzten Kräuter beraubt, da es wenig »wissenschaftliche Forschung« über gebräuchliche, einheimische Kräuter gibt und diese dann ohne aufwändige Forschung keine Zulassung als Arzneimittel bekämen. Ein Zulassungsverfahren kostet nicht selten weit über 100.000 Euro. Das bedeutet, die Kosten für Registrierungs- und Zulassungskosten belasten klein- und mittelständischen Unternehmen unverhältnismäßig stark im Vergleich zu den großen Konzernen. Viele dieser klein- und mittelständischen Unternehmen werden sich diese Zulassungskosten kaum oder gar nicht leisten können, das heißt, sie werden vom Markt verschwinden.

Fast alle chinesischen und ayurvedischen Heilpflanzen und ein guter Teil der europäischen Heilpflanzen sollen mit dieser EU-Novelle verboten und aus dem Handel genommen werden. Die Gründe liegen auf der Hand: Die Pharmaindustrie hätte die Naturheilkunde respektieve die Drogerie aus der Natur »Schachmatt« gesetzt und könnte diesen wachsenden Markt für sich übernehmen. Der »War on Drugs«, der krieg gegen (Natur-)Drogen soll im Interesse der Konzerne um eine Stufe weiter eskalieren.

Es ist unglaublich, wie unsere Grundrechte auf die Freiheit der Erhaltung der Gesundheit und die freie Behandlungswahl zur Gesundung und Heilung beschnitten werden sollen und uns der Zugang zu den Schätzen der Natur unseres Planeten untersagt werden soll – zum Wohle der Profite der Giftmischer. Die Medizin aus der Natur ist der Pharmaindustrie schon immer ein Dorn im Auge. Heilpflanzen sind natürlich und machen gesund. Korrekt angewandt, haben sie keine oder nur geringe, unbedenkliche Nebenwirkungen. Jeder Mensch kann sie frei verwenden. Sie lassen sich nicht patentieren. Die Pharmaindustrie kann mit Heilpflanzen kein Geld machen und genau deshalb sollen sie nicht mehr verwendet werden. Sie müssen deshalb im Interesse der Aktionäre unbedingt verboten und ihr medizinischer Gebrauch strafbar gemacht werden. So sehen es zumindest die von Lobbyisten umworbenen Eurokraten in Brüssel.

Dass die Eurokraten und Parlamentarier sich nicht nur von der Vernunft sondern von anderen Interesse bei ihren Entscheidungen leiten lassen, haben sie schon öfters bewiesen. So gilt beispielsweise die Spanne von 150 Meter (bei Biobauauern von 300 Meter) als Sicherheitsabstand zwischen einem Feld mit genmanipulierten Pflanzen und einem Feld mit konventionellen Pflanzen zur Verhinderung der Kontaminierung der konventionellen Pflanzung. Nun weiß jeder, der in der Schule aufgepasst hat, dass Bienen mehrere Kilometer weit fliegen, um Nektar und Pollen zu sammeln und dabei die Blüten bestäuben. Der Sicherheitsabstand hat somit nichts mit Sicherheit zu tun. Er ist ausschließlich eine populistische Formulierung zur Manipulation einer an Bildung armen Öffentlichkeit.

Petition: Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1 April 2011 in Deutschland nicht greift. Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) wird der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt.

Begründung

Es handelt sich um eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Länder wird es dann verboten sein Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben.

Naturstoffe , denen man eine Heilwirkung zuschreibt werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal. Unsere Gesundheit wird dadurch nicht geschützt, sondern es werden die Umsätze und Profite der Großkonzerne gesichert. Wir sollten selber entscheiden was gut für uns ist und welche Mittel wir nehmen, ob chemische Bomben oder sanfte Naturheilmittel. Dadurch erfahren auch Krankenkassen eine Erleichterung, weil immer mehr Leute dazu übergehen, Naturprodukte ohne Rezeptschein zu kaufen.

Zum Unterzeichnen der Petion beim Deutschen Bundestag bis zum 11. November 2010 bitte hier klicken.

Quellen:

Gesundheitliche Aufklärung: EU-Richtlinie THMPD – Das Aus für Heilpflanzen und Naturheilmittel?

Richtlinie 2004/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel; Amtsblatt Nr. L 136 vom 30/04/2004 S. 0085 – 0090

Licensing Herbal Medicinal Products under the EU Traditional Herbal Medicinal Products Directive (THMPD)

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September 20 2010

Die Drogenlüge

Heute mal kurz Reklame in eigener Sache: Mein neues Buch “Die Drogenlüge – Warum Drogenverbote den Terrorismus fördern und der Gesundheit” ist vor einigen Tagen erschienen.  Wer sich einen ersten Eindruck verschaffen will: einen Auszug  aus der Einleitung gibt es hier,  weitere Auszüge aus einem Kapitel des Buchs  auf  Telepolis.

Im Blog des Instituts für kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg, criminologica, heißt es in einer Besprechung:

“Das Buch erinnert nicht nur an die vor Jahren von Henning Schmidt-Semisch angestoßene Diskussion um die Entkriminalisierung von Drogen (“Drogen als Genussmittel”), es birgt auch zahlreiche kriminologische Forschungsthemen aller Art, wie z.B. die These, dass der Kampf gegen den Terrorismus nur Erfolg haben kann, wenn der Kampf gegen Drogen aufgegeben wird. Oder anders herum gesagt: “Solange der ‘War on Drugs’ dafür sorgt, dass mit Heroin und Kokain mehr Profit gemacht werden kann als mit jedem anderen Produkt dieser Erde, so lange bleibt jeder Kampf gegen Terrorismus aussichtslos.” Diese Art der Perspektivenumkehr und des unkonventionellen Denkens ist nicht mehr und nicht weniger als die freundliche Einladung an die Leserschaft, sich für die Flucht aus dem Gedankengefängnis des hegemonialen Diskurses vorzubereiten. Aus der Sicht der Bundesdrogenbeauftragten wäre das also sicher nicht zu billigen und fast schon eine Art Gefangenenbefreiung und die bekannte Literaturrezensentin Angela Merkel würde zu der Neuerscheinung sicher nur sagen: “Nicht sehr hilfreich.”

Auch wenn ich es als Autor mit der Harry Rowohlt’schen Weisheit “Ein Buch sagt mehr als tausend Worte” halte und auf viele KäuferInnen und LeserInnen hoffe, hier eine Infographik aus dem Buch, mit der die oben zitierte These, dass die Prohibtion die höchsten Profitraten auf Erden schafft, schon mal selbsterklärend belegt ist.


September 17 2010

UNO-Büro zur Drogen- und Verbrechensbekämpfung am Scheideweg

Der Russe Juri Fedotow hat am Montag, den 13. September 2010, die Leitung des in Wien ansässigen UNO-Büros zur Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) übernommen. Der frühere stellvertrendede Außenminister der Russischen Föderation und bisheriger Botschafter in Großbritannien sei wegen seiner langjährigen Erfahrung in Diplomatie und Politik hervorragend für das Amt geeignet, hatte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon im Juli bei der Nominierung Fedotows erklärt. Der Russe löst den Italiener Antonio Maria Costa ab, der die Behörde seit 2002 leitete. Fedotow ist gleichzeitig Leiter des Büros der Vereinten Nationen in Wien. Die Wiener UNO-City ist mit dem United Nations Office at Vienna (UNOV) neben New York (UNHQ), Genf (UNOG) und Nairobi (UNON) einer von vier offiziellen Amtssitzen der Vereinten Nationen. Das UNOV wurde am 1. Januar 1980 als dritter Standort des UN-Sekretariats in Betrieb genommen.

Nach Sergei Ordzhonikidze (Generalsekretär der Abrüstungskonferenz der UNO und Persönlicher Vertreter des UNO-Generalsekretärs auf dieser Konferenz), der im Jahr 2002 die Leitung der UNO-Büros in Genf übernahm, ist Juri Fedotow der zweite Russe, der die Leitung eines UNO-Büros übernimmt und als Stellvertreter des UNO-Generalsekretärs fungiert.

In seiner Antrittsrede sagte Fedotow laut einer Aussendung vom Montag, den 13. September 2010, Drogenabhängige brauchten »humane und effektive Behandlung« und keine Bestrafung. Öffentliche Gesundheit und Menschenrechte seien zentral für die Arbeit des UNODC. Damit versuchte er kritische Geister zu besänftigen, denn Russland hat in Sachen Betreuung von Drogenabhänigen international nicht gerade den besten Ruf. So vermeldete bereits am 19. Juli 2010 die Russische Nachrichtenagentur RIA Novosti, dass die Personalie Fedotow einen internationalen Skandal ausgelöst habe. 24 internationale Nichtregierungsorganisationen, die mit der Politik Russlands im Bereich der Menschenrechte unzufrieden sind, äußerten sich negativ über Fedotows Ernennung.

24 führende internationale Nichtregierungsorganisationen im Bereich des Kampfes gegen die Verbreitung von HIV und AIDS hatten einen Brief an den UN-Generalsekretär geschrieben. Darin riefen sie ihn auf, Russland und seinen Vertreter mit diesem strategisch wichtigen Posten nicht zu belohnen. Dies hängt damit zusammen, dass Russland darauf verzichtete, wissenschaftlich begründete Maßnahmen zur Vorbeugung von HIV zu nutzen. Zudem wurde Russlands Vorgehen in Afghanistan und der fehlende Respekt vor den Menschenrechten erwähnt. Russland sei zudem eines der weniger Länder, wo Methadon und Buprenorphil bei der Behandlung der Drogenabhängigen verboten sei, heißt es im Brief. Zudem bestehe Russland auf einer gewaltsamen Vernichtung der Opiumplantagen in Afghanistan.

Fedotow wird als Leiter des UNODC die schwierige Aufgabe haben, internationale Erwartungen, wie sie z.B. in der »Wiener Erklärung« der Welt-AIDS-Konferenz 2010 formuliert sind, ebenso zu erfüllen wie die Erwartungen Russlands. Gemäß der Wiener Erklärung trage die Kriminalisierung von Konsumenten illegaler Drogen zur Ausbreitung der HIV-Epidemie bei und habe äußerst negative gesundheitliche und soziale Folgen nach sich gezogen. Hier sei eine umfassende strategische Neuorientierung erforderlich. Russland setzt hingegen vor allem auf repressive methoden zur Bekämpfung des Drogenproblems. Laut einem Mitarbeiter der russischen Drogenkontrollbehörde (Gosnarkokontrol) sei die Effektivität der Methadon-Therapie wissenschaftlich nicht begründet. Russlands Einstellung zu dieser Methode sei tatsächlich negativ. Das UNODC-Büro steht nun vor dem Scheideweg zwischen progressiver Neuorientierung und repressiven Rückschritten in der Drogenpolitik.

Das UNODC-Büro besteht seit dem Jahr 1997. Seine Aufgabe ist es, die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Kampf gegen illegale Drogen, Kriminalität und Terrorismus zu unterstützen. Das UNODC ist an der Beteiligung von internationalen Abkommen im Bereich Drogen- und Verbrechensbekämpfung beteiligt, führt wissenschaftliche Studien durch und unterhält auch Außenstellen zur Umsetzung von konkreten Kooperationsprojekten mit den UNO-Staaten.

August 30 2010

Facebook blockiert politischen Diskurs

Die Wähler in Kalifornien werden im kommenden November über die Legalisierung von Marihuana abstimmen. Da gemäß diversen Umfragen die Befürworter der Legalisierung die Nase vorne haben, versuchen die Prohibitionisten mit allen Mitteln einer möglichen Legalisierung entgegen zu wirken. Da die ständige Demagogie und die oft arglistig geführte Manipulation von Informationen seitens der Prohibitionisten nicht den gewünschten Effekt bei den Wählern hervorruft, wird jetzt das Instrument der Zensur respektive der Informationsblockade eingesetzt.

Facebook blockiert politische Cannabiswerbung

Facebook ist eine Website zur Bildung und Unterhaltung sozialer Netzwerke, die der Firma Facebook Inc. mit Sitz im kalifornischen Palo Alto gehört. Größte Anteilseigner sind Mark Zuckerberg (24%) und Peter Thiel (7%). Mark Zuckerberg wurde am 14. Mai 1984 in White Plains im US-Bundesstaat New York als Kind jüdischer Eltern geboren. Er selbst bezeichnet sich als Atheist, dennoch ist er Mitglied der jüdischen Bruderschaft Alpha Epsilon Pi, deren Ziel es u.a. ist, ihren Mitgliedern den Weg in Führungspositionen zu ebnen. Peter Thiel wurde 1967 in Frankfurt am Main geboren. Er war Mitbegründer der Firma PayPal und betätigt sich als Hedgefonds Manager. Thiel lebt offen homosexuell, unterstützte dennoch Ron Paul bei dessen Wahlkampf 2008 für die Nominierung zum republikanischen Präsidentschaftskandidaten. Der Firma Facebook Inc. kann man somit nicht eine gewisse Nähe zur Israellobby in den USA und zu den Republikanern absprechen.

Huffingtonpost berichtete am 24. August 2010, dass diverse Onlineanzeigen, die mit Cannabis zu tun haben, von Facebook blockiert werden. Für einen typischen Studenten (der USA) ist jedoch etwas nicht passiert, wenn es nicht auf Facebook erscheint. Dies gibt dem sozialen Netzwerk einen großen Einfluss auf die politischen Debatten, insbesondere wenn sie außerhalb von dem stattfindet, was Facebook als akzeptablen Diskurs empfindet. Eine Petitionsseite gegen die Entscheidung von Facebook wurde bereits installiert.

Befürworter der Cannabislegalisierung, die zur Wahl in Kalifornien im November 2010 steht, wollten eine Onlinekampagne einrichten. Diese sollte zum Überdenken der aktuellen Gesetze anregen, aber damit sind sie bei Facebook gegen eine Wand gelaufen. Facebook akzeptierte zuerst die Anzeige von der Gruppe
Just Say Now. Vom 7. August bis 26. August wurde sie 38 millionen Mal angezeigt und sie hat der Gruppe geholfen, mehr als 6.000 Freunde für ihre Facebookseite zu bekommen. Aber dann wurde sie abrupt von Facebook entfernt.

Andrew Noyes, ein Sprecher von Facebook sagte, dass Problem wäre das Hanfblatt. »Es wäre nett zu erwähnen, dass sie informiert wurden durch Facebook, dass das infrage gestellte Bild nicht länger akzeptierbar war für die Benutzung in Facebook-Anzigen. Das Bild eines Hanfblattes ist mit allen Rauchprodukten assoziiert und damit nicht mit unseren Regelungen vereinbar.« Dies sagte er der Gruppe in einer E-Mail, die HuffingtonPost vorliegt.

Noyes ist zur Zeit im Urlaub und antwortet nicht auf E-Mails. Eine Anfrage an Facebooks generelle Presseaddresse erbrachte nur eine automatische Antwort, in der es heißt, die Firma erhalte viele Anfragen deswegen und wird sich noch äußern. (Weiter unten ist eine Stellungnahme von Facebook)

Dennoch: Facebooks Anzeigenregeln verbieten nur die Bewerbung von »Tabkakprodukten«, nicht dem Rauchen im Allgemeinen. Seit den 1970er Jahren verkaufen Läden Marihuanaparaphernalia indem sie sagen, es wäre nur für den Tabakkonsum. Die Just Say Now Kampagne argumentiert genau anders herum: Nein, wirklich, es ist für Marihuana und nicht Tabak.

Die Zensur ist ein Rückschlag für die Kampagne, die auf jedem Unicampus in Kalifornien für die Legalisierung unterwegs ist und Studenten aufruft wählen zu gehen. »Es ist als ob man eine Kampagne macht und das Gesicht des Kandidaten nicht zeigt«, sagte Michael Whitney von Firedoglake.com, einem Blog, das Teil der Just Say Now Koalition ist.

Konservative Studenten verurteilen die Blockade von Facebook. »Unsere Generation hat Facebook erfolgreich gemacht, da es eine Community war in der man ohne Zensur auch über sensible Themen wie Drogenpolitik diskutieren konnte. Wenn die Zensurmaßnahmen von Facebook weiterhin wie die unserer Regierung aussehen, dauert es nicht bis zum Wahltag, dass es als Überflüssig angesehen wird«, sagte Jordan Marks, Vorstand der Organisation Junge Amerikaner für die Freiheit (YAF) HuffPost in einer E-Mail. YAF wurde in den 60ern gegründet; Gründungsvorstand Buckley war lange Zeit ein Unterstützer der Marihuanalegalisierung. Aaron Houston, der Vorsitzende der Studenten für eine sensible Drogenpolitik sagte, dass Facebook sich von ihren Kunden abgehoben hätte. »Ihr Geschäft wird schaden nehmen, wenn sie diese Entscheidung nicht zurücknehmen. Wir haben Reefer Madness und Zensur hinter uns gelassen. Facebook sollte mit der Zeit gehen.« sagte er.

Während Facebook die Anzeige verbannt, haben einige konservative und liberale Blogs und Newsstationen zugesagt, am Dienstag, den 31. August 2010, mit der Werbung für die Cannabislegalisierung zu beginnen. The Nation, The New Republic, Human Events, Red State, Antiwar, Reason, Drug War Rant, Stop The Drug War, Daily Paul, Lew Rockwell, The Young Turks, MyDD, AmericaBlog, Pam’s House Blend und Raw Story sind unter ihnen. Um gegen Facebooks Entscheidung zu Protestieren hat die Just Say Now, natürlich auf Facebook, eine Petition dagegen gestartet. Des öfteren Antwortet die Firma auch auf solche Aktionen. Die Gruppe fordert ihre Teilnehmer auch dazu auf, ihr Profilbild auf ein Bild mit einem zensierten Cannabisblatt zu ändern.

»Durch die Zensur des Hanfblattes verbietet Faebook politische Redefreiheit. Das ist unfair und unakzeptabel« ist in der Petition geschrieben. »Facebook soll seine Entscheidung zurücknehmen und eine freie Diskussion über die Drogenpolitik der USA ermöglichen.«

UPDATE I: Die Libertäre Partei hatte das gleiche Problem. Sprecher Kyle Hartz emailte HuffPost, dass Facebook erst die Anzeige akzeptiert, und dann am 23. Juli die Entscheidung zurücknahm und zensierte. »Danke für das Anschreiben«, hat ein Facebooksprecher an die Partei geschrieben. »Ich habe einen Blick auf Ihren Zugang geworfen und bemerkt, dass der beworbene Inhalt ihrer Anzeige verboten ist. Wir halten das Recht, zu bestimmen welche Anzeigen wir akzeptieren. Wir haben uns entschlossen, Anzeigen die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen bewerben, nicht zu akzeptieren. Wir akzeptieren keine Werbung für Marihuana oder politische Anzeigen für die Bewerbung von Marihuana und werden auch die Erstellung von weiteren solchen Facebookanzeigen für dieses Produkt nicht erlauben. Wir danken Ihnen für die Kooperation im Sinne unserer Geshäftsbedingungen

UPDATE II: Facebook Sprecher Noyes sagt in einer Stellungnahme: »Das infragegestellte Bild ist nicht länger Akzeptabel für die Nutzung in Facebookanzeigen. Das Bild von Hanfblättern ist mit Rauchprodukten assoziiert und ist daher nicht mit unseren Geschäftsbedingungen vereinbar.«

UPDATE III: Facebook möchte auch keine Hanfblätter zu medizinischen Zwecken sehen. Als in Washington DC die Stadträte diskutierten, wie man am besten medizinisches Marihuana abgeben könnte, wollte eine Patienteninitiative Facebookanzeigen schalten, damit sich die Bürger an der Diskussion beteiligen, sagte Nikolas Schiller von der Initiative der HuffPost. Facebook beendete die Anzeige, auch wenn die Anhörungen im Stadtrat weiterliefen. Die Anzeige enthielt ein Cannabisblatt, konnte online angesehen werden, wurde aber später, wie bei den anderen, zurückgezogen.

via: Huffington Post: Facebook Blocks Ads For Pot Legalization Campaign, via: Die Hanfplantage: Facebook blockiert politische Cannabiswerbung

August 11 2010

Hat Demagogie in der Drogenpolitik erfolg?

Demagogie (auch: Volksverführung) ist im abwertenden Sinn ideologische Hetze, besonders im politischen Bereich. Im folgenden Artikel wird untersucht, wie erfolgreich die Demagogie in der Drogenpolitik im Allgemeinen ist und im Besonderen bei den Wählern der verschiedenen Parteien.

In dem Bericht von Professor Bernard ROQUES für den französischen Staatssekretär für Gesundheit vom Mai 1998 »Probleme durch das Gefahrenpotential von Drogen« wird klar festgestellt, dass Cannabis als Rauschdroge weniger gefährlich sei als Alkohol. Dennoch hat die französische Regierung ihre Drogenpolitik nicht verändert und nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Der frühere Drogenbeauftragte der britischen Regierung, Professor David Nutt, kritisierte die im Jahr 2008 von der damaligen Innenministerin Jacqui Smith getroffene Entscheidung, Cannabis nach dem Drogenmissbrauchsgesetz von 1971 strenger zu regulieren. David Nutt stellte nämlich fest, dass Cannabis weitaus weniger gefährlich sei als Alkohol oder Tabak. Statt die Drogenpolitik den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen, feuerte die Regierung David Nutt und ersetzte ihn durch eine opportunistische Person.

Auch in Deutschland kümmert man sich in der Drogenpolitik – dies gilt insbesondere für die Cannabispolitik – recht wenig um neuere wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Erkenntnisse aus der Kleiber-Studie von 1997 oder die Erkenntnisse der Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit von 2002 wurden von der Bundesregierung nie umgesetzt. Dafür wurde eine wahrhaft hysterische Kampagne gegen die Konsumenten von Cannabisprodukten (Gras und Haschisch) und die Wege geleitet. Wie stark sich diese demagogische Kampagne auf das Meinungsbild der Bevölkerung in Deutschland ausgewirkt hat, zeigt eine unlängst vom Deutschen Hanfverband (DHV) in Auftrag gegebene Umfrage. Der DHV hat die EMNID-Umfrage, bei der diverse Fragen bezüglich Cannabis gestellt wurden, zusammen mit Partnern in Auftrag gegeben, darunter das Drogenforschungsinstitut INEIDFO und die Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik der Grünen Berlin. In der Umfrgae wurden vier Möglichkeiten eines künftigen rechtlichen Umganges mit Cannabis in Deutschland gestellt. Auch im Jahr 2002 wurde von EMNID eine analoge Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse im Vergleich werden hier vorgestellt.

Weiter so mit der Repression
(Hardcore-Repressionisten)

Variante 1: »Der Besitz, auch nur zum Eigenkonsum, sollte wie bisher oder noch strenger in einem Strafverfahren mit möglicher Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden.« Insgesamt votierten 40% der Befragten für diese repressionistische Hardcore-Variante, vor acht Jahren (2002) waren es nur 36%. Die fundamentalistischen Hardcore-Repressionisten haben in den letzten acht Jahren um 4% zugelegt. Bei den etablierten Parteien lag die Zunahme bei der CDU/CSU mit 10% (von 38% auf 48%) am höchsten, gefolgt von der SPD mit 8% (von 32% auf 40%), gefolgt von den Grünen mit 4% (von 21% auf 25%). Bei den anderen zwei etablierten Parteien hat der Anteil der fundamentalistischen Hardcore-Repressionisten abgenommen, bei der FDP von 23% auf 22% (-1%) und bei den Linken von 42% auf 31% (-11%).

Bußgeld statt Strafe
(Soft-Repressionisten)

Variante 2: »Der Besitz nur zum Eigenkonsum sollte weiter entkriminalisiert werden, also zum Beispiel nur noch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld verfolgt werden, wie bei einem Verkehrsdelikt, oder durch andere rechtliche Maßnahmen.« Insgesamt votierten 30% der Befragten für diese repressionistische Soft-Variante, vor acht Jahren (2002) waren es noch 36%. Die Soft-Repressionisten haben in den letzten acht Jahren 6% an Anhänger eingebüßt. Bei den etablierten Parteien lag die Zunahme bei der FDP mit 4% (von 43% auf 47%) gleich hoch wie bei den Grünen mit 4% (von 36% auf 40%). Bei den anderen drei etablierten Parteien hat der Anteil der Soft-Repressionisten abgenommen, bei der SPD von 34% auf 33% (-1%), bei der CDU/CSU von 43% auf 30% (-13%) und bei den Linken von 44% auf 23% (-21%).

Repressionisten insgesamt
(Hardcore- und Soft-Repressionisten)

Die Befürworter der Varianten 1 und 2 sind auf jeden Fall für eine Ahndung des Besitzes von Cannabis zum Zweck des Konsums und befürworten repressionistische Maßnahmen gegen Besitzer von Cannabis, die dieses zu Rauschzwecken konsumieren wollen. Insgesamt sank der Anteil der Repressionisten in den letzten acht Jahren vom 72% auf 70% (-2%). Der stärkste Rückgang ist bei den Linken (vormals befragt als PDS) zu verzeichnen von 86% auf 54% (-32%). Mit 54% hat die Linke auch den geringsten Anteil an Repressionisten. Auch bei der CDU/CSU hat der Anteil der Repressionisten abgenommen, von 81% auf 78% (-3%). Bei den anderen drei Parteien hat der Anteil der Repressionisten zugenommen, bei der FDP von 66% auf 69% (+3%), bei der SPD von 66% auf 73% (+7%) und bei den Grünen von 57% auf 65% (+8%).

Geringe Mengen sollen erlaubt sein
(Soft-Liberalisierer)


Variante 3: »Der Besitz und Anbau von Hanf in geringer Menge zum Eigenkonsum sollte ohne jegliche Verfolgung erlaubt sein.« Insgesamt votierten 5% der Befragten für diese freiheitliche Soft-Variante, vor acht Jahren (2002) waren es noch 13%. Die Soft-Liberalisierer haben in den letzten acht Jahren 8% an Anhänger eingebüßt. Bei den etablierten Parteien gab es nur bei den Linken eine Zunahme von 12% (von 5% auf 17%). Bei allen anderen vier etablierten Parteien hat der Anteil der Soft-Liberalisierer abgenommen, bei der FDP von 22% auf 4% (-18%), bei der SPD von 17% auf 3% (-14%), bei den Grünen von 15% auf 9% (-6%) und bei der CDU/CSU von 7% auf 2% (-5%).

Legaler Verkauf in Drogenfachgeschäften
(Voll-Liberalisierer)


Variante 4: »Der Cannabismarkt sollte darüber hinaus – wie bei Alkohol und Tabak – vollständig staatlich reguliert und besteuert werden; mit Verkauf an Erwachsene in speziellen Fachgeschäften.« Insgesamt votierten 19% der Befragten für diese freiheitliche Voll-Variante, vor acht Jahren (2002) waren es noch 13%. Die Voll-Liberalisierer haben in den letzten acht Jahren um 6% an Anhänger dazu gewonnen, am meisten bei den Linken. Bei den Linken gab es die größte Zunahme (+14%) von 9% auf 23%, gefolgt von der FDP mit einer Zunahme von 12% auf 22% (+10%), der SPD mit einer Zunahme von 13% auf 18% (+5%) und der CDU/CSU mit einer Zunahme von 11% auf 14% (+3%). Einzig bei den Grünen war hier eine Abnahme zu verzeichnen (-8%) von 28% auf 20%.

7% der Befragten gaben der Variante 5: »weiß nicht, keine Angabe« den Vorzug, da sie sich nicht entscheiden konnten. Bei allen Werten kann es maximal zu 1% Rundungsdifferenz kommen.

Einfluss der Demagogie in der Drogenpolitik

Nicht alle Menschen sind gleich beeinflussbar, manche mehr, manche weniger. Von Seiten der Regierung wird der Konsum von Cannabis und seine Folgen oft anders bewertet als von Wissenschaftlern. Ja manchmal kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, die Regierung kämpfe mit demagogischen und propagandistischen Methoden gegen die Erkenntnisse aus dem Bereich der Wissenschaft. Betrachtet man nun die Veränderungswerte bei der Zustimmung zu den einzelnen Varianten respektive Optionen betreffend die Cannabispolitik, so kann man deutlich sehen, dass bei den Linken die Demagogie am wenigsten erfolgreich zu sein scheint (Anteil Repressionisten insgesamt -32%, stärkere Abnahme als bei allen anderen Parteien) und bei den Grünen offenbar am meisten erfolgreich zu sein scheint (Anteil Repressionisten insgesamt +8%, stärkere Zunahme als bei allen anderen Parteien). Wohl weil die regierungsamtliche Demagogie bei den Linken nicht so richtig wirken will, wird diese Partei vom Verfassungsschutz beobachtet.

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August 05 2010

Hanfparade 2010 – Cannabis ist Weltkultur

Am Samstag, den 7. August 2010, wird in Berlin die Hanfparade 2010 unter dem Motto »Cannabis ist (Welt) Kultur« stattfinden. Die traditionsreiche Demonstration will das Wissen um die Kulturpflanze Hanf und ihre Nutzung als Rohstoff, Lebensmittel, Genussmittel und Medizin wieder in den Mittelpunkt der politischen Diskussion stellen. Am Samstag wird es also auf Berlins Straßen und Plätzen öffentlichen Nachhilfeunterricht in Sachen Hanf und Rauschkunde geben. Dann wird nämlich die Hanfparade vom Alexanderplatz in Richtung Regierungsviertel ziehen. Bei dieser Gelegenheit können sich nicht nur CDU- und SPD-Politiker, sondern alle interessierte Menschen zum Nulltarif in Sachen Hanf und Rauschkunde schlau machen. Fachkundige Redner werden den ominösen Mythen harte Fakten gegenüberstellen und somit einen Beitrag zu einem besseren Bildungsniveau in der Hauptstadt leisten.

Cannabis ist Weltkultur

Die Hanfparade fordert, dass die gesamte Hanfkultur, also sowohl die Kunst Hanf als Rohstoff, als Lebensmittel, als Genussmittel und als Medizin zu nutzen, dem immateriellen Weltkulturerbe der UNESCO zuzuordnen und den bisherigen, ausschließlich auf Strafverfolgung ausgerichteten Behörden zu entziehen ist. Des weiteren sind die Samen der verschiedenen Hanfsorten respektive Hanfzüchtungen aus Gründen der Biodiversität (biologische Vielfalt) zu schützen und dem materiellen Weltkulturerbe der UNESCO zu unterstellen. Um dieser Forderung Ausdruck zu verleihen, wird am Samstag, 7. August 2010, in Berlin unter dem Motto »Cannabis ist (Welt) Kultur« demonstriert werden. Jeder, der diese Forderung unterstützen will, ist herzlich eingeladen, an der Hanfparade 2010 teilzunehmen.

Redner/innen auf der Hanfparade

Die Auftaktkundgebung zur Hanfparade 2010 beginnt um 13:00 Uhr am Berliner Fernsehturm. Redner/innen aus den Bereichen Politik, Kultur und Medizin werden zur aktuellen Drogenpolitik Stellung beziehen und über den Hanf aufklären. Es werden dort u.a. folgende Persönlichkeiten sprechen: Steffen Geyer (Hanfaktivist,  Versammlungsleiter), Clara Herrmann (Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied des Abgeordnetenhauses), Theo Pütz (Vorsitzender des Vereins für Drogenpolitik e.V., Führerscheinexperte), Barbara Seid (Die Linke, Mitglied in den Ausschüssen für Integration und Migration; Jugendhilfe; Soziales und Gesundheit, Mitglied der BVV Friedrichshain-Kreuzberg), Günther Weiglein (Cannabispatient) und Heide Hagen (Vorstand der Piratenpartei Berlin).

An der ersten Zwischenkundgebung am Hackeschen Markt werden dann Rolf Ebbinghaus (H.A.N.F. e.V., Hanf Museum Berlin) und Ario Ebrahimpour Mirzaie (Bündnis 90/Die Grünen, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Migration und Flüchtlinge) zu hören sein. An der zweiten Zwischenkundgebung vor dem Bundesministerium für Gesundheit in der Friedrichstraße werden dann Tibor Harrach (Bündnis 90/Die Grünen, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik Berlin, Vorstand des Vereins Eve & Rave Berlin) und Julia Seeliger (Journalistin, TAZ) sprechen und an der dritten Zwischenkundgebung vor der Russischen Botschaft in der Straße Unter den Linden werden dann Michael Knodt (Chefredakteur des Hanf Journals) und Maximilian Plenert (Bundesvorstand der Grünen Jugend) ihren Missmut darüber zum Ausdruck bringen, dass der Russe Juri Wiktorowitsch Fedotow neuer Chef des UNODC geworden ist.

An der Abschlusskundgebung in der Scheidemannstr. beim Platz vor dem Reichstag werden dann Georg Wurth (Deutscher Hanf Verband), Christian Gruß (Patient, Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin), Hans Cousto (Musikwissenschaftler, Autor und Kämpfer für Rauschautonomie, Eve & Rave Berlin), Jo Biermanski (LAG Drogen Die Linke in Hessen, Grüne Hilfe e.V.) und Lothar Küpper (MegaSpree, Freiheit statt Angst e.V. Berlin, Dancezone) ihre Erfahrungen zum Besten geben.

Wagen auf der Hanfparade

Unter den zehn Wagen, die an der Hanfparade teilnehmen werden, befindet sich der Wagen des Vereins für Drogenpolitik (VfD), der nicht mit Musik, sondern mit einem Rechtsanwalt und einem Straßenverkehrsexperten aufwarten wird, damit juristische und verkehrstechnische Fragen vor Ort professioneller erörtert werden können. Außerdem werden folgende Wagen politische Botschaften in Bild und Ton auf den Plätzen und in den Straßen Berlins kundtun: DHV-Hanfkäfer, Hanfparade (Demoleitung), Bündnis 90/Die Grünen, Piratenpartei Berlin, Die Linke, Udopea, Klaus der Gärtner, Der Musikwagen und Next Step 4 Hemp Luxembourg.

Vergl. hierzu: Hanfparade
http://www.hanfparade.de/

TAZ: Cannabis ist Weltkultur
Eve & Rave: Hanfparade 2010 – Cannabis ist Weltkultur
Hanfjournal: 14 Jahre Hanfparade

July 22 2010

Erfolg für Hanfbauer Bernard Rappaz

Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus Saxon im Kanton Wallis ist nicht nur ein Hanfpionier in der Schweiz, sondern auch ein Meister in der Fähigkeit, die helvetische Justiz und Strafvollzugsbehörden in Bedrängnis zu bringen. Vergleiche hierzu die Meldung vom 20. Juli 2010 in diesem Blog »Ein Hanfbauer bringt die Schweiz in Bedrängnis«. Mit seinem Hungerstreick hat er inzwischen sein Ziel erreicht, dass er seine Strafe vorläufig unter strengen Bedingungen an seinem Wohnsitz verbüßen darf. Nach diesem Zugeständnis der Behörden hat Rappaz seinen Hungerstreick abgebrochen.

Vorerst bleibt Rappaz im Berner Inselspital, bis die Ärzte entscheiden, dass er gesundheitlich in der Lage ist, seinen Hausarrest anzutreten. Dieser ist an Auflagen geknüpft:

Hausarrest von Rappaz unterliegt folgenden Bedingungen:

1. Ständige Überwachung rund um die Uhr.

2. Täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis.

3. Wöchentlicher Besuch ausschließlich von seinen Angehörigen während maximal 90 Minuten.

4. Begleiteter Besuch zu seinem behandelnden Arzt.

Wie die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten (Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration) gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte, hätte sie weder im Berner Inselspital noch sonst wo einen Arzt gefunden, der Rappaz zwangsernährt hätte. Sie hätte keine andere Wahl gehabt, sagt sie.

Das Bundesgericht in Lausanne hatte vergangene Woche die Walliser Behörden beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität des Hanfbauern mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen. Dazu wurden seitens des Sicherheitsdepartements des Kantons Wallis verschiedene Maßnahmen getroffen – darunter auch die Verlegung von Bernard Rappaz aus dem Klinikum der Universität Genf in das Berner Inselspital und die Anordnung einer Zwangsernährung vor dem Koma. Die Ärzte des Inselspitals widersetzten sich jedoch gegen diese Anordnung. Deshalb genügten diese Maßnahmen nicht, vermeldeten die Walliser Behörden am Mittwoch, 21. Juli 2010. Die Walliser Behörden erklärten: »Die Ärzte von Bern stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine zwangsweise Ernährung.« Rappaz hatte in einer Patientenverfügung bestimmt, dass er in keinem Fall eine Zwangsernährung akzeptiere. Ärzte müssen sich in einem solchen Fall an der Patientenverfügung orientieren. Im Weiteren habe die Phase vor dem Koma gewisse Risiken für die Gesundheit zur Folge, argumentieren die Behörden ihre plötzliche Kehrtwendung. Bei einer Zwangsernährung wird laut Antoine Roggo, Privatdozent und Leiter der Abteilung Medizinalrecht an der Universität Bern, der betroffenen Person die Nahrung in flüssiger Form über eine Magensonde verabreicht. Diese Sonde wird über die Nase und die Speiseröhre in den Magen geführt. Das Risiko bei einem solchen Eingriff ist gemäß Roggo eine Perforation der Speiseröhre. Ein solche Durchlöcherung könne zu einer Mediastinitis (Entzündung im Brustraum) und damit zum Tod führen.

Hintergrund für diesen Behördenentscheid ist eine beim Bundesgericht hängige Beschwerde von Rappaz. Die Richter in Lausanne müssen über einen vom Walliser Kantonsgericht abgelehnten Haftunterbruch entscheiden. Das Bundesgericht soll sein Urteil spätestens am 26. August 2010 fällen. Der Hausarrest gilt bis zu diesem Datum.

Respekt!

Die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hat in einer schwierigen Situation der Menschlichkeit den Vorrang gegeben, sie hat die Unversehrtheit von Leib und Leben und die Würde des Menschen höher bewertet als alle ordnungspolitischen Maßnahmen. Dafür verdient sie den Respekt der Bevölkerung. Auch den Ärzten der Kliniken in Genf und Bern gebührt Respekt. Sie haben sich strikt an die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gehalten und haben sich nicht von der Justiz oder den Vollzugsbehörden instrumentalisieren lassen. Sie haben damit das Vertrauen von Patienten in die Ärzteschaft gestärkt.

Kein Respekt …

Kein Respekt verdient der Walliser Nationalrat Oskar Freysinger von der Schweizer Volkspartei (SVP). In einem Interview mit Vincenzo Capodici, dass der Tagesanzeiger am 21. Juli 2010 unter dem Titel »Ein absoluter Skandal« abdruckte, rief er offen dazu auf, die ethischen Grundsätze der Ärzteswchaft über Bord zu werfen. Wörtlich sagte er: »Ich hätte Rappaz zwangsernähren lassen, sobald er in Ohnmacht gefallen wäre. Die Zwangsernährung hätte man wiederholt vornehmen müssen, wenn er bei wiedererlangtem Bewusstsein erneut in den Hungerstreik getreten wäre.« Offenbar scheinen für den SVP-Nationalrat die Richtlinien der Ärzteschaft bedeutungslos zu sein. Man kann nur froh sein, dass im Wallis derzeit kein SVP-Mann das Sagen im Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration hat.

Quellen, soweit nicht im Text angegeben, und weitere interessante Artikel zum Thema:

Martin Rupf: »Und wieder hat sich Rappaz durchgesetzt«, in: Aargauer Zeitung vom 22. Juli 2010

(sam/sda): »Hausarrest für Rappaz – Hungerstreik beendet«, in: Tagesanzeiger vom 21. Juli 2010

(sda/godc/gern): »Rappaz erhält Hausarrest – Hungerstreik unterbrochen«, in: SF-Tagesschau vom 21. Juli 2010

Andres Wysling: »Wenn Verbrecher zu Freiheitshelden werden«, in: Neue Zürcher Zeitung vom 14. Juli 2010

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July 19 2010

Ein Hanfbauer bringt die Schweiz in Bedrängnis

Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus Saxon im Kanton Wallis ist einer der Hanfpioniere der Schweiz. Sein Unternehmen produzierte Hanfduftkissen, was er im Sommer 1996 der Kantonspolizei mitteilte. Der Anbau, Besitz und Handel mit Hanf war seinerzeit in der Schweiz nicht illegal. Man inspizierte seinen Betrieb, schritt aber nicht ein. Dann im Dezember 1996 wurde er doch verhaftet. Er ging für 42 Tage in einen Hungerstreik, bevor er aus der Haft entlassen wurde. Im November 1997 nahm Rappaz mit seiner Züchtung »Walliser Queen« am Cannabis Cup der US-Zeitschrift »High Times« in Amsterdam teil. Im Januar 1999 gewann er damit den ersten Preis beim »Canna Swiss Cup« in Bern. Rappaz ist Gründer und Geschäftsführer der Hanf-Kooperative Valchanvre (deutsch: Hanftal). Über 100 Polizeibeamte führten in der Kooperative eine Razzia durch und konfiszierten 50 Tonnen Cannabis. Rappaz wird beschuldigt, Hanf anzubauen, das mehr als die erlaubten 0,3 % THC enthält.

Am 14.11.2001 wurde Rappaz erneut verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Wieder nahm Rappaz einen Hungerstreik auf. Am 56. Tag wurde er aufgrund gesundheitlicher Probleme in ein Krankenhaus eingeliefert. Er protestierte mit seiner Aktion gegen die Verfolgung von Cannabisbauern. Am 25. Januar 2002, dem 73. Hafttag, hob das Gericht die Haftanordnung auf. Ausschlaggebend sei gewesen, das keine Verdunklungsgefahr bestehe. Die Wochenzeitung »Die Weltwoche« zitierte Rappaz am 31. Januar 2002 unter dem Titel »Der Alpen-Gandhi« mit den Worten: »Ich bevorzuge einen langsamen und bewussten Tod, für den schweizerischen Hanf und für eine bessere Welt.«

Dieser vor fast zehn jahren ausgesprochenen Satz bereitet derzeit der helvetischen Justiz großes Kopfzerbrechen. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde Bernard Rappaz, der Walliser Hanfbauer, im Oktober 2008 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderem zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Im April 2009 wurde das Urteil vom Schweizerischen Bundesgericht bestätigt. Am 20. März 2010 wurde Rappaz verhaftet und ins Gefängnis gebracht. Dort begann er mit einem Hungerstreik. Aufgrund von Hungerstreiks gewährte man ihm zwei Haftunterbrüche. Der zweite für die Dauer von 15 Tagen datiert vom 7. Mai dieses Jahres, damit Rappaz sich von den Strapazen seines Hungerstreiks erholen könne. Danach wurde Rappaz wieder inhaftiert und wegen eines neuerlichen Hungerstreiks wurde der 57-jährige Rappaz in der Gefangenenabteilung des Genfer Universitätsspitals verlegt. Da Rappaz jedoch eine Patientenverfügung verfasst hat, in der er ausdrücklich eine Zwangsernährung ablehnt, haben die Ärzte in Genf aus ethischen Gründen von einer Zwangsernährung abgesehen. Darauf hin wurde Rappaz am 12. Juli 2010 in das Inselspital in Bern zwangsverlegt.

Zwangsernährung ethisch vertretbar?

Ob eine Zwangsernährung im Falle Rappaz ethisch vertretbar ist, darüber streiten sich derzeit Juristen und Ärzte in der Schweiz auf das allerheftigste. Der Anwalt von Hanfbauer Bernard Rappaz, Aba Neeman, hat am Montag, 19. Juli 2010, beim Walliser Kantonsgericht gegen den Entscheid von Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten protestiert. Diese hatte einer Zwangsernährung zugestimmt. Das Berner Inselspital, in dem sich der Hanfbauer zurzeit aufhält, will sich nicht dazu äußern. Laut Anwalt Aba Neeman, geht Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten über die Richtlinien des Bundesgerichts und des Europäische Menschenrechtshofs betreffend einer Zwangsernährung hinaus. Zumal sein Klient noch immer bei Bewusstsein sei. Neeman weiß jedoch nicht genau, ob der Hanfbauer bereits zwangsernährt wird oder nicht. Das Berner Inselspital gibt mit Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht darüber keine Auskunft.

Laut den Richtlinien der Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) muss der Entscheid des Häftlings »medizinisch respektiert werden, selbst im Falle eines großen Risikos für die Gesundheit.« Voraussetzung dafür sei jedoch, dass seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung von einem unabhängigen Arzt bestätigt worden sei. In diesen Richtlinien heißt es zudem weiter: »Fällt die Person im Hungerstreik in ein Koma, geht der Arzt nach seinem Gewissen und seiner Berufsethik vor, es sei denn, die betreffende Person habe ausdrückliche Anordnungen für den Fall eines Bewusstseinsverlustes hinterlegt, auch wenn diese den Tod zur Folge haben können.«

Gemäß einer Meldung von »swissinfo.ch« vom 18. Juli 2010 darf der Staat Bernard Rappaz sterben lassen. Staat und Ärzte müssen den Willen des Walliser Hanfbauers, der sich aus Protest gegen seine Gefängnisstrafe notfalls zu Tode hungern will, respektieren, sagt Ruth Baumann-Hölzle von der Nationalen Ethikkommission. »Sei eine Person urteilsfähig und gehe von ihr keine Gefahr für Dritte aus, sei deren Recht auf Abwehr von Zwangsmassnahmen höher zu gewichten als die Fürsorgepflicht des Staates«, sagt Ruth Baumann-Hölzle im Interview. Das Schicksal des hungerstreikenden Rappaz liegt derweil in den Händen der Ärzte des Berner Inselspitals. Ihnen liegt seit Freitagnachmittag der Entscheid der Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten vor, Rappaz solle zwangsernährt werden.

Ruth Baumann-Hölzle sagte weiter im Interview:  »Heute gilt jede medizinische und pflegerische Handlung als Körperverletzung. Nur die Einwilligung der urteilsfähigen Patientin oder des urteilsfähigen Patienten lässt die lebenserhaltende Maßnahme zu. Wir haben die Freiheit der Selbstschädigung, und das Abwehrrecht wird normalerweise höher gewichtet als die Fürsorgeverpflichtung des Staats zur Lebenserhaltung bei Urteilsfähigen. [...] Die Besonderheit der Situation besteht darin, dass er sich in Haft befindet. Da hat der Staat eine erhöhte Fürsorgepflicht. Aber auch in diesen aussgewöhnlichen Situationen wie beispielsweise auch in der Psychiatrie dürfen Zwangsbehandlungen nur in Notsituationen vollzogen werden. Das ist dann der Fall, wenn ein Patient nicht urteilsfähig ist. Das Abwehrrecht erlischt auch beim Gefangenen nicht. Man darf bei Zwangsbehandlungen nur soweit gehen, dass man bei Betroffenen die Fremdgefährdung außer Kraft setzt. Eine Inhaftierung bedeutet also nicht, dass man den Gefangenen auch zwangsbehandeln darf. [...] Herr Rappaz hat eine Verfügung verfasst, dass er in dieser spezifischen Situation nicht zwangsernährt werden will. Weil er diese Situation antizipiert, müsste man sich an die Verfügung halten und man darf ihn nicht zwangsernähren, auch wenn er nicht mehr urteilsfähig sein sollte.«

Die Zürcher SonntagsZeitung berichtete am 19. Juli 2010 in ihrer Onlineausgabe unter dem Titel »Anwalt von Bernard Rappaz protestiert gegen Zwangsernährung«, das andere Experten eine Zwangsernährung für legitim ansehen. Das Bundesgericht habe letzte Woche eine Zwangsernährung Rappaz’ indirekt gestützt und komme damit den Ärzten bei ihrer Entscheidung zu Hilfe. So sah es auch die Zürcher Strafrechtsprofessorin Brigitte Tag in der Sendung »Rendez-vous« von Schweizer Radio DRS. Das Bundesgericht eröffne mit seinem Urteil dem verantwortlichen Arzt die Möglichkeit zu sagen: »Ich kann zwangsernähren, wenn ich es mit meinen Gewissen vereinbaren kann«, sagte die Professorin. Es sei hier jedoch angemerkt, dass des Arztes Gewissen in diesem Fall gegen die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften agieren müsste.

Cannabis und Freiheit

Esther Waeber-Kalbermatten studierte Pharmazie in Bern und erlangte im Jahr 1979 das eidgenössische Diplom als Apothekerin. 1993 wurde sie als Mitglied der Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) in den Großen Rat des Kantons Wallis gewählt und hatte dort bis 2005 Einsitz. Von 1997 bis 2009 war sie zudem Gemeinderätin von Brig. Am 4. März 2009 wurde sie in den Staatsrat gewählt und steht seither dem Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration vor.

Aufgrund ihres Studiums der Pharmazie weiß Waeber-Kalbermatten sehr genau, dass Rappaz mit seiner Behauptung aus wissenschaftlicher Sicht recht hat, Alkohol sei viel gefährlicher für die Gesundheit des Einzelnen und für die Gesellschaft als Ganzes als berauschende Cannabisprodukte. Im Kanton Wallis werden sehr viele alkoholische Getränke hergestellt. An den von der Sonne verwöhnten Hängen auf der Nordseite des Rhonetals herrscht im Unterwallis (flächendeckend) und im Mittelwallis (teilweise) Rebbau vor, stellenweise auch in den Seitentälern. Neben der Leitsorte Fendant wird in neuerer Zeit wieder vermehrt auf alte, ortstypische Sorten wie Humagne (weiß und rot), Arvine oder Malvoisie zurückgegriffen. In Visperterminen befindet sich der höchste Weinberg nördlich des Alpenhauptkamms. Zudem werden in der Rhonetalebene in großem Stil Früchte angebaut, vor allem Aprikosen und Williamsbirnen, die zu Schnaps verarbeitet werden. Die Walliser produzieren alkoholische Getränke in großem Stil und von diesen Getränken geht eine weitaus größere Gefahr aus als von den von Rappaz produzierten Hanfpflanzen. Rappaz will mit seinem Hungerstreik auf die unerträgliche Ungerechtigkeit des Hanfverbotes aufmerksam machen, was ihm bis jetzt sehr gut gelungen ist.

Bernhard Rappaz ist ein Freiheitskämpfer, er kämpft für die freie Wahl der Rauschmittel und insbesondere gegen das Hanfverbot. Rappaz wird in der Schweiz auch als Wilhelm Tell oder Arnold Winkelried der Jahrtausendwende bezeichnet. Andere nannten ihn schon den »Gandhi der Alpen«. Rappaz hat wie kaum ein anderer Schweizer den Satz »gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht« aus der Präambel der Schweizer Bundesverfassung verinnerlicht. Im urschweizerischen Sinn ist Bernard Rappaz ein vorbildlicher Schweizer. Möge er noch lange in Freiheit leben!

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